• Keine Ergebnisse gefunden

Gemeinde Riehen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Gemeinde Riehen "

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

I -Tg

R

Gemeinde Riehen

Reg. Nr. 01.03.01.10.05 Axioma: 2852 Nr. 18-22.682.02

Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Priska Keller betref­

fend Beschilderung Velo-Durchfahrt Webergasse

Am 23. September 2020 ist dem Gemeinderat folgende Kleine Anfrage eingereicht worden:

"Im Dorfzentrum steht das Schild (siehe Foto), welches die Durchfahrt für Velos im Schritttempo gestattet und auch, dass das «Schritttempo» eingehalten werden soll.

Bei einem Gespräch mit der Polizei wurde der nicht genannte Velofahrer belehrt, dass der Text auf der Tafel noch weitergehe. Es sei auch eine zeitliche Begrenzung - soweit hat der ermahnte Velofahrer dies noch nie gelesen. Gemäss Aussage der Polizei ist dies genau der Grund, warum er ja hier steht und die Velofahrer entspre­

chend darauf hinweist.

ausgenommen Anlieferung und Velos im Schritttempo gestattet

von 17:00 - 09:00

Um alle Unklarheiten zu beseitigen und die Polizei nicht unnötig zu belasten, bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wäre es möglich, den Text des Verkehrsschilds etwas verständlich zu formulieren z.B. ausgenommen von 17:00 - 09:00 Anlieferung und Velos im Schritttempo gestattet?

2. Bis wann könnte die Umsetzung erfolgen?

Für die Beantwortung der Fragen und die baldige Umsetzung bedanke ich mich im Voraus."

ZONE

www.riehen.ch

(2)

Seite 2 Der Gemeinderat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Die bestehende Signalisation «Fussgängerzone» auf beiden Seiten des Webergässchens verbietet das Befahren dieser Fläche mit Autos, Motorrädern und Velos. Dieses Gebots­

signal kann mit Ausnahmen sowie einer Zeiteinschränkung auf dem unteren Teil des Signals ergänzt werden. Die Darstellung dieser Ergänzungen erfolgt entsprechend der Schweizeri­

scher Signalisationsverordnung SSV und orientiert sich zudem an den Ausführungsbestim­

mungen zur Signalisationsverordnung vom Amt für Mobilität des Bau- und Verkehrsdepar­

tements des Kantons Basel-Stadt1. Die Verordnung und die Ausführungsbestimmungen geben vor, dass zuerst die ausgenommenen Fahrzeugarten aufgelistet werden sollen und nachher eine allfällige Zeiteinschränkung. Die angesprochene Signalisation entspricht die­

sen Vorgaben.

1. Wäre es möglich, den Text des Verkehrss

ausgenommen von 1 7:00 - 09:00 Anlieferung

2. Bis wann könnte die Umsetzung erfolgen?

Die vorgeschlagene Änderung würde der Schweizerischen Signalisationsverordnung SSV und den Ausführungsbestimmungen des Kantons widersprechen. Eine Änderung ist daher nicht möglich.

Riehen, 24. November 2020

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Die Generalsekretärin:

Hansjörg Wilde Sandra Tessarini

https://www.mobilitaet.bs.ch/dam/jcr:fe8d567e-71b1-4a9c-8767-c71bc2eedf90/2020-07-01_AB_SSV_Teil1_(Signale).pdf

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ohne sich bereits darauf festzulegen, ob die Transparenzbestimmungen in einer eigenen Ordnung festgehalten oder in einer bestehenden Ordnung eingefügt werden sollen, ist

Werden hingegen Steingärten angelegt, ist dieser weder für die Flora noch für die Fauna hilfreich.. Zudem heizen die Steine im Sommer die Umgebung auf und erschweren auch den

Mit der Motion Patrick Huber und Kons, ersuchen die Motionäre den Gemeinderat, dem Einwohnerrat gemäss § 66 Abs.1 der Verfassung und § 2b Abs.1 des Gesetzes betreffend

schaft sowie eine Umfrage, bei welcher sich mindestens zwei Drittel der Befragten für eine Begegnungszone aussprechen müssen, kann verzichtet werden.. Dies, sofern das

Davon ausgenommen sind die Kosten für die Massnahmen der öffentlichen Beleuchtung sowie die Trottoirüberfahrten (Anteil 50 o/o), welche zu Lastan der Gemeinde Riehen

stehenden Verkehrsführung hat gezeigt, dass von Lörrach herkommende ortsunkundige Autofahrer mittels bestehender Signalisation nicht über Riehen nach Basel geleitet werden,

liegenschaften entzog dieser Regelung die Berechtigung, denn eine ungleiche Behandlung der Belegungen in den verschiedenen Riehener Sporthallen macht keinen Sinn. Seither

Die Fachstelle Lärmschutz des AUE, das Lufthygieneamt beider Basel und der Dienst für Verkehrssicherheit bestätigen, dass Tempo 30 eine erhebliche Lärmreduktion bedeuten würde,