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Gemeinde Riehen

Reg. Nr. 1.3.1.12

Axioma:

1916 Nr. 14-18.765.04

Dritter Zwischenbericht des Gemeinderats zum Anzug Felix Wehrli und Daniel Hettich betreffend mehr Parkplätze für den Sportplatz

(überwiesen am 22. November 2017)

1.

Anzug

An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat der Einwohnerrat den nachfolgenden Anzug Felix Wehrli und Daniel Hettich betreffend mehr Parkplatze für den Sportplatz übenrviesen:

Wortlaut:

"Nachdem im Zusammenhang mit der Sanierung der Aeusseren Baselstrasse festge-

stellt

wurde,

dass die

Möglichkeit

zum

Parkieren

von

Personenwagen

bei

grossen Sportanlässen eingeschränkt wird, muss aus unserer Sicht dafür eine Lösung gefunden werden. Für Sportanlässe im nationalen Rahmen wie Leichtathletikmeetings, Schwing- feste aber auch für regionale Fussballturniere sind zusätzliche Parkierungsmöglichkei- ten zwingend notwendig. Der Suchverkehr

in

den umliegenden Quartieren könnte so stark reduziert werden. Ein weiterer Vorteil könnte sein, dass die Parkplätze unter der Woche auch von Pendlern benutzt werden könnten.

Die Unterzeichneten bitten deshalb den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten:

1.

Lassen

sich im

Ecken zwischen Brühlweg, Grendelgasse und

dem

Veloweg der Aeusseren Baselstrasse, der kleinen Matte, Parkflächen evtl. sogar ein Parkhaus reali- sieren?

2. Welche Grösse wäre möglich und wieviel Parkplätze sind machbar?

3. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, bitte um eine genaue Begründung?"

sig.

Felix Wehrli Daniel Hettich

2.

Dritter Zwischenbericht des Gemeinderats

2. 1 Bisheriqe Berichterstattuno

ln

den ersten beiden Berichten zum Anzugl wurden verschiedenste Möglichkeiten zur Er- weiterung des Parkplatzangebots aufgezeigt. Aus Sicht des Gemeinderates sollte die Reali- sierbarkeit der Variante Parking Grendelmatte2 im Sinne des Anzugs vertieft geprüft werden.

1 Bericht vom 13. November 2018 und Bericht vom 17. Dezember 2019

2 Parking auf den Parzellen Riehen Sektion B 371 und 372 www.riehen.ch

(2)

Seite 2 Der Gemeinderat hat dementsprechend angekündigt, dass zur Zonenänderung nötige Pla- nungsverfahren gemäss Bau- und Planungsgesetz (BPG) $108 bis $1 15 einzuleiten.

2.2 Vorprüfunq Zonenänderuns für die Parzellen Nr. 371 und 372 in Sektion B

Das im

zweiten Bericht enruähnte Nutzungsplanverfahren wurde eingeleitet. Die entspre- chenden Planunterlagen wurden entsprechend $108 BPG den kantonalen Stellen zur Vor- prüfung übergeben. Das Nutzungsplanverfahren sieht im Wesentlichen vor,

die

Parzellen von der Grünanlagenzone in die Zone für Nutzungen im öffentlichen lnteresse mit Zweckbe- stimmung Freizeit und Sport umzuzonen.

Die

inventarisierte Böschung

wird dem

Natur- schutz zugeordnet und zonenrechtlich geschützt.

Der Vorprüfungsbericht der kantonalen Stellen vom 7. Dezember 2020 äussert sich kritisch zum Vorhaben und fordert, dass weitere Grundlagen wie z. B. ein Verkehrskonzept, welches den expliziten Parkplatzbedarf ausweist, ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 19. Januar 2021 beschlossen, dass aufgrund der kritischen Ausse- rungen der planerische Fokus auf eine Fläche für sportliche Aktivitäten gelegt werden soll, welche temporär bei Grossanlässen zum Parkieren genutzt werden kann. Weiter werden die fehlenden Grundlagen ausgearbeitet und anschliessend nochmals den kantonalen Behör- den zur Vorprüfung übergeben. Bei einem positiven Vorprüfungsbericht folgt anschliessend die öffentliche Planauflage (S 109 BPG), bevor der Einwohnerrat die Zonenänderung fest- setzen und über allfällige Einsprachen befindet (S 112 BPG). Schliesslich muss die Ande- rung noch durch den Regierungsrat genehmigt werden (S 114 BPG). Wenn die Zonenände- rung rechtskräftig ist, sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Nutzung gegeben.

2.3 Temporäre Lösuno

ln der zweiten Berichterstattung wurde angekündigt, dass versuchsweise im Rahmen einer grösseren Veranstaltung Parkplätze

auf der

Aeusseren Baselstrasse angeboten werden können. Am Wochenende vom 15. und 16. August 2020 konnte der Versuch durchgeführt werden. Es konnten 48 Parkplätze auf der Aeusseren Baselstrasse angeboten werden. Der Verkehr in Richtung Basel wurde ab dem Knoten Bettingerstrasse via Grenzacherweg bzw.

Rudolf Wackernagel-Strasse umgeleitet.

Es

kam

zu

keinen Beeinträchtigungen

des

Ver- kehrsflusses und es wurden keine Gefahrenstellen geschaffen. Begleitet wurde der Versuch durch einen Lotsendienst. lnsgesamt wurden ca. 4250 Fahrzeuge umgeleitet. Aufgrund des ungünstigen Verhältnisses zwischen geschaffenen Parkplätzen und umgeleiteten Fahrzeu- gen hat der Gemeinderat entschieden, dieses Regime nicht mehr anzuwenden. Die Venrval- tung wurde damit beauftragt, alternative Lösungen auszuarbeiten.

Ein Kombiticket (ÖV und Parkieren im Parkhaus Badischer Bahnhof)3, welches ab Januar 2021 vertügbar ist, könnte dazu beitragen, dass der Parkdruck um die Sportanlage während

3 Siehe Berichterstattung zum Anzug Martin Leschhorn und Kons. betreffend Park and Ride

(3)

Seite 3 grösseren Veranstaltungen abnimmt. Für

(normale)

Wochenenden mit parallelen kleineren Anlässen muss aber nach wie vor nach einer Alternative gesucht werden.

3.

Antrag

Der Gemeinderat beantragt, den Anzug stehen zu lassen.

Riehen, 19. Januar 2021

Gemeinderat Riehen

räsident: Die Generalsekretärin

Ha Sandra nt

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