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Gemeinde Riehen Öffentliche Planauflage

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www.riehen.ch

Gemeinde Riehen

Öffentliche Planauflage

Zonenänderung und Zuordnung der Lärmempflindlichkeitsstufe, Parzelle Nr. 303, Sektion A (Areal ehemaliges Gemeindespital)

Nach der Aufhebung des Gemeindespitals soll das bisher der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse zugewiesenes Areal wie die Umgebung der Stadt- und Dorfbild- Schonzone und der Lärmempfindlichkeitsstufe III zugewiesen werden.

Von Montag 14. Februar 2011 bis Dienstag 15. März 2011 können die Entwürfe des Zonenplans Plan Nr. 107.04.002 und des Lärmempfindlichkeitsstufenplans Plan Nr.

107.04.004 in der Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr oder auf der Home- page der Gemeinde Riehen (www.riehen.ch) unter «Direktzugriff» eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Planentwurf kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auf- lage, das heisst bis spätestens 15. März 2011, schriftlich und begründet beim Ge- meinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens her- vorgehen, warum die Nutzungsplanänderungen beanstandet werden. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 des BPG, wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Ein- sprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen.

Riehen, den 8. Februar 2011 Im Namen des Gemeinderats Der Präsident: Willi Fischer

Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

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