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Bregenz: Tiefgarage am Hafen

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20. Beilage im Jahr 2008 zu den Sitzungsberichten des XXVIII. Vorarlberger Landtages

Rechnungshofbericht Beilage 20/2008

Bericht des Rechnungshofes

Bregenz:

Tiefgarage am Hafen

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Bregenz:

Tiefgarage am Hafen

Bericht des Rechnungshofes

2008/1

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Auskünfte Rechnungshof

1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon (00 43 1) 711 71 - 8450 Fax (00 43 1) 712 49 17 E-Mail presse@rechnungshof.gv.at

Impressum

Herausgeber: Rechnungshof

1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 http://www.rechnungshof.gv.at Redaktion und Grafi k: Rechnungshof

Druck: Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH Herausgegeben: Wien, im Februar 2008

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Bericht

des Rechnungshofes

Bregenz:

Tiefgarage am Hafen

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Inhalt

Vorbemerkungen

Vorarlberg

Vorlage an die Stadtvertretung und den Landtag 1

Darstellung des Prüfungsergebnisses 1

Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Bregenz Bregenz: Tiefgarage am Hafen

Kurzfassung 3 Chronologie 8

Prüfungsablauf und –gegenstand 10

Areal am Hafen 10

Standort der Garage 12

Garagengesellschaft 17

Errichtung der Garage 25

Finanzierung des Vorhabens 32

Betrieb der Garage 35

Schlussbemerkungen 45

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Abs. Absatz Art. Artikel ATS Schilling

BGBl. Bundesgesetzblatt

B–VG Bundes–Verfassungsgesetz EUR Euro

G(es)mbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung KG Kommanditgesellschaft

Mill. Million(en)

ÖBB Österreichische Bundesbahnen

p.a. per anno

RH Rechnungshof TZ Textzahl(en) USt Umsatzsteuer Z Ziffer

Weitere Abkürzungen sind bei der erstmaligen Erwähnung im Text angeführt.

Abkürzungen

(8)

Vorbemerkungen

Vorbemerkungen

Vorlage an die Stadtvertretung und den Landtag

Der RH erstattet gemäß Artikel 127a Abs. 6 B–VG der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Bregenz über seine Tätigkeit im vorausgegangenen Jahr nachstehenden Bericht. Dieser Bericht wird inhalts– und zeitgleich dem Vorarlberger Landtag gemäß Artikel 127 Abs. 6 B–VG in Verbin- dung mit § 18 Abs. 8 des Rechnungshofgesetzes 1948 vorgelegt.

Darstellung des Prüfungsergebnisses

Nachstehend werden in der Regel punkteweise zusammenfassend die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den RH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des RH (Kenn- zeichnung mit 4) aneinander gereiht. Das in diesem Bericht enthal- tene Zahlenwerk beinhaltet allenfalls kaufmännische Auf– und Abrun- dungen.

Der vorliegende Bericht des RH ist nach der Vorlage über die Website des RH „http://www.rechnungshof.gv.at“ verfügbar.

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Kurzfassung

Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Bregenz

Bregenz: Tiefgarage am Hafen

Die Landeshauptstadt Bregenz (LH Bregenz) war bei der Errichtung der Tiefgarage am Hafen in den Jahren 2001 bis 2004 weitgehend von den Forderungen eines Bauunternehmers abhängig, weil die- ser sich bereits 1998 die Optionsrechte zum Erwerb der Baulie- genschaften gesichert hatte. Der Standortwahl lagen laut Stellung- nahme der LH Bregenz langfristige verkehrs– und stadtplanerische Überlegungen zugrunde.

Die LH Bregenz trug 74,67 % des gesamten Investitionsaufwandes in Höhe von 13,09 Mill. EUR ohne Umsatzsteuer. Der Finanzierungs- beitrag aus dem Stadtbudget in Höhe von 7,44 Mill. EUR war als verlorener Zuschuss zu werten. Dies deshalb, weil aus der Bewirt- schaftung der im Bereich der Gemeinde verbliebenen 251 Stellplätze lediglich das von der Betriebsgesellschaft aufgenommene Darlehen bedient werden kann. Die restliche Finanzierung erfolgte durch eine stille Beteiligung sowie durch eine 100–jährige Vermietung von 147 Stellplätzen.

Den Errichtungskosten von 32.900 EUR je Stellplatz stand der vom Bauunternehmer für die Mietrechte an 90 Stellplätzen bezahlte Preis von 19.380 EUR je Stellplatz gegenüber.

Areal am Hafen

Die Firmengruppe eines Bauunternehmers konnte sich mit aus- drücklicher Unterstützung der LH Bregenz Optionen zum Erwerb von Bauliegenschaften sichern. Diese Liegenschaften wurden vor der Bebauung als öffentlicher Parkplatz genutzt und es bestand das Interesse der LH Bregenz, auch weiterhin eine öffentliche Autoab- stellanlage an diesem Standort zu betreiben. Daher hätte den Ent- scheidungsträgern der LH Bregenz bewusst sein müssen, dass sie ohne vertragliche Absicherung von den Forderungen des Bauun- ternehmers abhängig werden würden. (TZ 2)

(11)

Standort der Tiefgarage am Hafen

Am Standort der Tiefgarage am Hafen bestand ein besonderer Bedarf an Stellplätzen nur in der Tourismushochsaison. Aufgrund der mehr als 300 m großen Entfernung zur Fußgängerzone war die Tiefga- rage nur eingeschränkt zur Bedienung der Innenstadt von Bregenz geeignet. (TZ 4)

In einem — von der LH Bregenz im Jahr 2000 in Auftrag gege- benen — Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Garage wurde die tägliche Frequenz für den am Standort vorgesehenen und auch errichteten Lebensmittelnahversorger mit 500 bis 1.000 Kraftfahr- zeugen angegeben. Diese Frequenz konnte nicht annähernd erreicht werden. (TZ 5)

In den Jahren 1997 und 1998 ließ die Bauverwaltung der LH Bre- genz ein Vorprojekt für die Errichtung einer Tiefgarage für den zen- trumsnahen Standort Kornmarktplatz ausarbeiten. Im Vergleich zu diesem Vorprojekt lag der Zuschussbedarf je Stellplatz bei der errich- teten Tiefgarage am Hafen um rd. 45 % höher. (TZ 6)

Garagengesellschaft

Die „Am Hafen“ Garagenerrichtungs– und Betriebs Gesellschaft mbH

& Co KG (A–KG) wurde im Oktober 2000 gegründet. Persönlich haf- tende Gesellschafterin war die im September 2000 vom Bauunter- nehmer gegründete „Am Hafen“ Garagenerrichtungs– und Betriebs GmbH (A–GmbH). Zum Zeitpunkt der mehrheitlichen Beteiligung der LH Bregenz im Jänner 2002 hatte die A–KG unter anderem bereits den Generalunternehmervertrag an eine Arbeitsgemeinschaft ver- geben.

Die gebotene Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Bekanntmachung für den Bau der Tiefgarage unterblieb.

Damit verzichtete die LH Bregenz auf die Möglichkeit, sich einge- hend mit der Preisgestaltung des Bauunternehmers zu beschäfti- gen. (TZ 7)

Im Zuge der Gründung der beiden Gesellschaften musste die LH Bregenz aufgrund mangelhafter Ausarbeitung der Vertragsentwürfe überdurchschnittlich hohe Beratungsleistungen in Anspruch neh- men. (TZ 8)

Kurzfassung

(12)

Aus der gewählten Nutzungsdauer von 100 Jahren resultierte eine geringe jährliche Abschreibung. Aufgrund eingeschränkter Tarif- gestaltungsmöglichkeiten konnten aus dem Betrieb der Tiefgarage trotzdem nur begrenzt Erträge erwirtschaftet werden. Daher war die Kapitaleinlage der LH Bregenz an der A–KG in Höhe von 7,44 Mill.

EUR als verlorener Zuschuss zu werten. (TZ 9)

Errichtung der Garage

Nach der 1998 erstellten städtebaulichen Studie für das Areal am Hafen und der Durchführung eines Architekturwettbewerbs reichte das Bauunternehmen im Februar und März 2000 zwei Projekte ein.

Da das zuerst eingereichte Projekt im Gegensatz zum zweiten keine öffentliche Garage vorsah, war nach Auffassung des RH das Bau- unternehmen jederzeit in der Lage, rasch eine Baubewilligung zu erwirken.

Das zweite, gemeinsam mit der LH Bregenz entwickelte Projekt sah eine öffentliche zweigeschoßige Tiefgarage, Verkehrsfl ächen für Waren des täglichen Bedarfs, Bürofl ächen und Wohneinheiten vor.

Schließlich beschloss die Stadtvertretung am 24. Oktober 2000, dass sich die LH Bregenz an der A–KG beteiligt und damit eine Tiefga- rage mit öffentlichen Stellplätzen errichtet wird. An Baukosten für die Tiefgarage mit 391 Stellplätzen akzeptierte sie einen pauschal ermittelten Fixpreis in Höhe von 11,34 Mill. EUR ohne Umsatz- steuer. (TZ 11)

Eine von der LH Bregenz beauftragte Ingenieurgemeinschaft über- prüfte zwischen Februar und April 2000 den vom Bauunternehmen für die Errichtung der Tiefgarage verlangten Preis. Eine Überprü- fung der Grundlage für den vom Bauunternehmen für die Einräu- mung von Dauermietrechten an 90 Stellplätzen zu zahlenden Preis lag nicht vor. (TZ 12)

Im März 2001 beschloss die Stadtvertretung eine Erweiterung der geplanten Tiefgarage um zusätzliche neun Stellplätze zum Pau- schalpreis von 0,22 Mill. EUR sowie eine weitgehende Änderung der Gründung und Baugrubenumschließung der Tiefgarage. Die mit der geänderten Ausführung verbundenen Mehr– und Minderkosten waren nicht nachvollziehbar. (TZ 13)

Kurzfassung Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(13)

Das Bestandrecht der A–KG betreffend die Unterbauung des über der Tiefgarage befi ndlichen Straßengrundes war auf 30 Jahre ein- geräumt. Sollte das Vertragsverhältnis nicht verlängert werden kön- nen, wären auf Verlangen der Straßenverwaltung die Garagende- cke und die Stützpfeiler abzutragen und die Tiefgarage unter dem Straßengrund zu verfüllen. (TZ 14)

Die vom Stadtrat genehmigten Kosten für Werbefl ächen und Beschil- derungen wurden um 34 % und jene für Marketingmaßnahmen um 67 % überschritten. Ein Großteil der um 70.950 EUR angeschafften hinterleuchteten Werbefl ächen stand leer. (TZ 15)

Finanzierung des Vorhabens

Die LH Bregenz fi nanzierte 74,7 % des Investitionsaufwandes von 13,09 Mill. EUR ohne Umsatzsteuer. Der restliche Betrag wurde durch eine stille Beteiligung sowie durch eine 100–jährige Vermie- tung von 147 Stellplätzen aufgebracht. Bei der LH Bregenz entsprach die Summe aus jährlichen Annuitätenzahlungen und aus jährlich

— infolge der Verwendung von Rücklagen zum Erwerb der Beteili- gungen — entgangenen Zinsen 13,5 % der freien Finanzspitze des Jahres 2005. (TZ 17)

Der gesamte Stand an Finanzschulden, Leasingverpfl ichtungen und Haftungen der LH Bregenz belief sich 2005 bereits auf 93,1 % der laufenden Einnahmen der LH Bregenz. Die freie Finanzspitze ver- ringerte sich seit 2002 um 64,3 %. Die sich laufend verringernde fi nanzielle Leistungsfähigkeit der LH Bregenz war nach Auffassung des RH auch im Zusammenhang mit der Investition in die Tiefga- rage zu beurteilen. (TZ 18)

Betrieb der Garage

Die Bestellung des seit 1. Februar 2002 — nach Übernahme der Mehrheit an der A–KG durch die LH Bregenz — tätigen Geschäfts- führers erfolgte nicht nach den Bestimmungen des Stellenbeset- zungsgesetzes. (TZ 20)

Das Beschäftigungsausmaß des Geschäftsführers war zu hinterfra- gen. (TZ 21)

Kurzfassung

(14)

Die Ausschreibung und Vergabe des Betriebsführungsvertrages stand nicht im Einklang mit dem Vergaberecht. Von der Wahl des Verga- beverfahrens über eine fehlende eindeutige und vollständige Leis- tungsbeschreibung bis hin zur Aufforderung an die Bieter, ihre Angebote preislich nachzubessern, waren zahlreiche Mängel festzu- stellen. Durch die Erteilung des Zuschlags an den zweitbesten Bie- ter fi elen in den ersten beiden Jahren Mehrkosten von mindestens 10.000 EUR an. (TZ 22, 23)

Die Aufteilung der Betriebs– und Erhaltungskosten der im Zuge des Projekts errichteten Wohnungseigentumsanlage war in mehreren Vereinbarungen, teilweise übergreifend geregelt. (TZ 24)

Die Kosten für die Errichtung eines Autoabstellplatzes lagen bei 32.900 EUR ohne Umsatzsteuer. Zwei am Gesamtprojekt beteiligte und dem Bereich des Bauunternehmers zuzurechnende Unternehmen hatten 90 Stellplätze auf 100 Jahre zu einem Preis von 19.380 EUR ohne Umsatzsteuer je Stellplatz gemietet. Den Differenzbetrag aus den Errichtungskosten und dem Mieterlös für diese 90 Stellplätze in Höhe von 1,22 Mill. EUR hatte die A–KG zu tragen. (TZ 25)

Kurzfassung Bregenz: Tiefgarage am Hafen

Kenndaten zur „Am Hafen“ Garagenerrichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG

Rechtsform GmbH & Co KG

Unternehmensgegenstand Errichtung und Betrieb von Garagen Eigentümer ab 1. Februar 2002 Landeshauptstadt Bregenz 99,732 %

Gebarung 2004 2005 2006

vorläufi g in 1.000 EUR

Betriebsleistung 168 297 358

Aufwendungen 334 348 357

Finanzergebnis – 80 – 75 – 78

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit – 246 – 126 – 77

(15)

1989 Anmietung privater Grundstücke für Parkplatz am Hafen durch die LH Bregenz

1994 Anmietung ÖBB Grundstücke für Parkplatz am Hafen durch die LH Bregenz

1995, Mai Parkraumkonzept der LH Bregenz 1997 Vorprojekt Tiefgarage Kornmarktplatz

1998, 1. Halbjahr Erwerb der Kaufoptionen für Areal am Hafen durch die Firmengruppe des Bauunternehmers

1998, April Auftrag des Bauunternehmers für eine städtebauliche Studie für das Projekt am Hafen

1998, Sommer Erkundung des Bewerberkreises für Projekt Tiefga- rage Kornmarktplatz

1998, November Projekt Tiefgarage Kornmarktplatz wird nicht mehr weiterverfolgt

1998, Dezember Städtebauliche Studie für das Projekt am Hafen liegt vor

1999, März Wahl des Siegerprojekts aus einem zuvor für das Projekt am Hafen durchgeführten Architekturwett- bewerb

1999, Oktober Beschluss Stadtrat der LH Bregenz: das Amt der LH Bregenz wird beauftragt, mit dem Bauunternehmer in Verhandlungen über eine Beteiligung der LH Bre- genz an der Errichtung einer Tiefgarage am Hafen zu treten.

1999, Oktober Mitteilung der LH Bregenz an das Bauunternehmen, dass vor April 2000 keine Gremien der LH Bregenz mit einem konkreten Beteiligungsvorschlag befasst werden können.

2000, Februar Auftrag der LH Bregenz an eine Ingenieurgemeinschaft über die Kostenkontrolle des Projekts am Hafen.

2000, Februar Einreichung eines Projekts am Hafen ohne öffent- liche Tiefgarage

Chronologie

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2000, März Einreichung eines weiteren Projekts am Hafen mit öffentlicher Tiefgarage

2000, April Kostenermittlung für zwei Varianten einer Tiefgarage am Hafen liegt vor

2000, Mai Neues Parkraumkonzept der LH Bregenz

2000, Mai Rechtsberater der LH Bregenz vertritt die Auffassung, die Vergabe des Baus der Tiefgarage am Hafen fällt unter die Bestimmungen des Vergaberechts

2000, Juni Laut Amtsgutachten der Stadtplanung gibt es zum Areal am Hafen keinen alternativen Standort

2000, Juli Weiterer Rechtsberater empfi ehlt zumindest die Durch- führung eines Verhandlungsverfahrens

2000, September Gründung der A–GmbH durch den Bauunternehmer 18. Oktober 2000 Gründung der A–KG durch den Bauunternehmer und

Verbrauchermarkt

24. Oktober 2000 Stadtvertretungsbeschluss über die Beteiligung der LH Bregenz an der Tiefgarage am Hafen

2001, März Änderung des Projekts: neun zusätzliche Stellplätze, Änderung von Gründung und Baugrubenumschlie- ßung

25. Oktober 2001 Beschluss der Bauherren über die Realisierung des Projekts am Hafen

25. Oktober 2001 Auftrag an den Generalunternehmer zur Errichtung der Tiefgarage am Hafen durch die A–KG

19. November 2001 Baubeginn

1. Februar 2002 LH Bregenz übernimmt alle Anteile an der A–GmbH und die Mehrheit an der A–KG

8. Mai 2004 Eröffnung der Tiefgarage

Chronologie Bregenz: Tiefgarage am Hafen

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1 Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz (LH Bregenz) teilte am 14. Juni 2006 dem RH folgenden von der Stadtvertretung der LH Bregenz am 6. Juni 2006 einstimmig gefassten Beschluss mit:

„Die Landeshauptstadt Bregenz ersucht den RH, die „Am Hafen“ Gara- generrichtungs– und Betriebs GmbH & Co KG, 6900 Bregenz, sowie die Landeshauptstadt Bregenz in jenen Bereichen, die mit der Errich- tung und dem Betrieb der Tiefgarage zu tun haben, zu prüfen. Im Rah- men dieser Prüfung soll erhoben werden, ob die öffentlichen Mittel den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmä- ßigkeit entsprechend eingesetzt worden sind.“

Der RH kam diesem Ersuchen im Rahmen seiner Kompetenzen nach und überprüfte von November bis Dezember 2006 die Gebarung der LH Bregenz und der „Am Hafen“ Garagenerrichtungs– und Betriebs GmbH & Co KG (A–KG), die sich seit 1. Februar 2002 zu 99,732 % im Eigentum der LH Bregenz befi ndet.

Zu dem im Mai 2007 übermittelten Prüfungsergebnis gaben die A–KG im Juni 2007 und die LH Bregenz im Juli 2007 ihre Stellungnahmen ab. Der RH erstattete seine Gegenäußerung im Oktober 2007.

2.1 Beim Bregenzer Schiffshafen hatte die LH Bregenz seit 1989 von Privaten und ab 1994 zusätzlich von den Österreichischen Bundes- bahnen (ÖBB) Grundstücke angemietet, die sie als öffentlichen Park- platz nutzte. Aus der Bereitstellung der Stellplätze erzielte sie jährlich steigende Erlöse, die sich 2001, vor Aufl assung des Parkplatzes, auf 52.600 EUR beliefen.

Das Areal am Hafen war für die LH Bregenz von großem städtebau- lichem Interesse. In der zweiten Hälfte der 90er Jahre arbeitete sie daher mit einem Bauunternehmer einen Vertrag zur gemeinsamen Siche- rung einer Kaufoption dieser Grundstücke aus. In der Folge wurde jedoch vereinbart, die Firmengruppe des Bauunternehmers solle sich mit ausdrücklicher Unterstützung der LH Bregenz die Grundstücke alleine sichern.

Prüfungsablauf und –gegenstand

Areal am Hafen Nutzung vor der Garagenerrichtung

(18)

2.2 Nach Auffassung des RH war aufgrund der jährlich steigenden Ein- nahmen aus der Parkplatzbewirtschaftung erkennbar, dass im Bereich der nördlichen Einfahrt in die Stadt eine öffentliche Autoabstellan- lage erforderlich war. Dennoch wurde die Optionsmöglichkeit für die als öffentliche Stellfl äche für Autos vorgesehenen Grundstücke dem Bauunternehmer alleine überlassen.

Der RH stellte daher fest, dass die damaligen Entscheidungsträger der LH Bregenz zwar den Bauunternehmer bei der Optionseinräumung aus- drücklich unterstützten, die Interessen der Stadt damit aber nicht nach- haltig sicherten. Ihnen hätte bewusst sein müssen, dass die LH Bregenz ohne vertragliche Absicherung von den Forderungen des Bauunter- nehmers abhängig werden würde, wenn sie auf diesen Grundstücken weiterhin eine öffentliche Autoabstellanlage betreiben wollte.

2.3 Die LH Bregenz schloss sich laut ihrer Stellungnahme der Ansicht des RH an. Allerdings hätte dieses Versäumnis aufgrund ihrer harten Stel- lung in den Verhandlungsführungen bei Betrachtung aller Umstände zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf das Garagenprojekt geführt.

3.1 Anfang und Mitte 1998 erwarben vier der Firmengruppe des Bau- unternehmers angehörende Unternehmen die Optionen zum Ankauf der Grundstücke von Privaten und den ÖBB. An Optionskosten fi elen 76.306 EUR netto (d.h. ohne USt) an.

Die bis Ende Oktober 2000 ausübbaren Optionen wurden von der Fir- mengruppe des Bauunternehmers an die für die Errichtung und den Betrieb der Tiefgarage gegründete A–KG1), an ein Unternehmen, wel- ches das neben der Wohnungseigentumsanlage situierte „Haus am Hafen“ errichtete (Unternehmen B) sowie ein Unternehmen zur Schaf- fung des Lebensmittelmarktes (Verbrauchermarkt) um 363.364 EUR netto abgetreten. Die A–KG trug davon 218.018 EUR (das sind 60 %);

sie erwarb damit 8,8 % der Optionsanteile an den Grundstücken. Dafür entrichtete sie Grunderwerbsteuer in Höhe von 7.650 EUR.

1) damals der Firmengruppe des Bauunternehmers zugehörend

Nach Angaben der LH Bregenz bezahlte die A–KG mit dem für die Übertragung der Optionsrechte geleisteten Betrag von 218.018 EUR die vom Bauunternehmer geltend gemachten Projektentwicklungs- kosten. Dieser Betrag war ohne nähere Erläuterungen oder Aufschlüs- selungen in Rechnung gestellt worden. Der in den Jahresabschlüssen Optionsabtretung

Areal am Hafen Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(19)

3.2 Der RH wies darauf hin, dass für den prozentuellen Optionsanteil ledig- lich 6.715 EUR — das sind 8,8 % der Optionskosten von 76.306 EUR — angefallen wären. Für den übersteigenden Betrag von rd. 211.300 EUR lagen jedoch keine näheren Aufschlüsselungen seitens des Rechnungs- legers vor.

3.3 Laut Stellungnahme der LH Bregenz sei nach dem eindeutigen Ver- tragswortlaut mit den 218.018 EUR die Übertragung der Optionsrechte durch den Bauunternehmer für das bebaute Grundstück abgegolten wor- den. Die bis zur Optionsabtretung erbrachten Projektentwicklungsleis- tungen stünden im direkten Zusammenhang mit dem später realisier- ten Bauprojekt.

3.4 Der RH stellte fest, dass damit die A–KG 60 % des gesamten vom Bau- unternehmer verlangten Optionsentgeltes für den von ihr erworbenen Optionsanteil von 8,8 % bezahlte, ohne dass diese Mehrkosten für den RH nachvollziehbar waren. In diesem Zusammenhang empfahl er, die Werthaltigkeit der in den Rechenwerken der A–KG für die bebauten Grundstücke ausgewiesenen Bilanzposition zu überprüfen.

4.1 Ein Parkraumkonzept der LH Bregenz vom Mai 1995 sah als mittel–

und langfristiges Ziel auch die Errichtung von Sammelparkhäusern an den Standorten Bereich Hafen, Tiefgarage Schillerstraße, Busbahnhof und Festspielbezirk vor. Erhebungen zeigten für den Parkplatz Hafen folgende Auslastung:

Im Dezember 1999 wurde auch eine schlechte Auslastung der im Som- mer 1999 eröffneten, in der Nähe des Parkplatzes Hafen befi ndlichen Pfänderbahn–Tiefgarage beobachtet.

Standort der Garage Parkraumkonzepte Areal am Hafen

Zeitpunkt Spätsommer 1996 Dezember 1999 Mai 2000

Auslastung 93 % 43 % 63 %

(20)

Ein auf den Ergebnissen der drei Erhebungen erstelltes Parkraumkon- zept der LH Bregenz vom Mai 2000 führte zum Standort am Hafen die sehr gute Lage am nordöstlichen „Eingang“ zur Stadt wie auch die Wichtigkeit für den Besuchs– und Ausfl ugsverkehr positiv an; die relativ weite Entfernung zur bestehenden Fußgängerzone von mehr als 300 m — diese Distanz wird beim öffentlichen Personennahver- kehr meistens als akzeptabler Anmarschweg zugrunde gelegt — und die Trennung durch die Seestraße (nördliche Ausfallstraße) wurde hin- gegen negativ beurteilt. Dieses Parkraumkonzept vom Mai 2000 traf auch Aussagen zu einer anderen Verkehrsorganisation und zur nicht realisierten Kornmarkt–Tiefgarage, welche die attraktivste Lage zur Fußgängerzone aufweist. (siehe dazu TZ 6)

Ferner traf das Parkraumkonzept vom Mai 2000 folgende Aussagen:

Können bei einer künftigen Überbauung des Seestadtareals 80 bis 100 öffentliche Stellplätze realisiert werden, so wären am Standort am Hafen 200 Stellplätze zu errichten (Szenario 1). Lassen sich hin- gegen keine öffentlichen Stellplätze auf dem Seestadtareal errichten, so führt dies entweder zu einer größeren Auslegung des Standortes am Hafen (300 Stellplätze) oder zu einem entsprechend größeren Aus- bau einer Ersatzanlage beim Busbahnhof (Szenario 2).

4.2 Nach Auffassung des RH war aus den Auslastungsdaten über den ehe- maligen Parkplatz Hafen abzuleiten, dass nur in der Bregenzer Touris- mushochsaison an diesem Standort ein besonderer, über die Kapazi- tät der Pfänderbahn–Tiefgarage hinausgehender Bedarf an Stellplätzen bestand. Die zum Bau der Tiefgarage im Parkraumkonzept vom Mai 2000 auch dargestellte Alternativlösung einer anderen Verkehrsorganisation wurde nicht näher untersucht.

Weiters vertrat der RH die Auffassung, dass aufgrund der Entfernung von mehr als 300 m zur Fußgängerzone, eine Autoabstellanlage am Standort am Hafen nur eingeschränkt zur Bedienung der Innenstadt von Bregenz geeignet ist. Auch leitete der RH aus dem Parkraumkon- zept vom Mai 2000 ab, dass erst bei einem ersatzlosen Entfall der Stell- plätze auf dem Seestadtareal ein Bedarf für 300 Stellplätze gegeben ist.

Daher gelangte der RH insgesamt zur Auffassung, dass die von der LH Bregenz umgesetzte Errichtung von 300 öffentlichen Stellplätzen am Standort am Hafen aus den vorliegenden Analysen und Erhebungen nicht zwingend ableitbar war.

Standort der Garage Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(21)

4.3 Laut Stellungnahme der LH Bregenz seien der Standortwahl langfristige verkehrs– und stadtplanerische Überlegungen zugrunde gelegen. Die untersuchten Alternativstandorte, insbesondere auch der Kornmarkt- platz, wären keine tauglichen Varianten gewesen, um den bei verant- wortungsvoller Berücksichtigung der künftigen Entwicklung entste- henden Stellplatzbedarf an der nördlichen Stadteinfahrt abdecken zu können. Auch stehe die Tiefgarage am Kornmarktplatz bei einer lang- fristigen Entwicklung immer noch zur Disposition.

Maßgeblich mitentscheidend bei der Standortwahl sei die schon damals absehbare Entwicklung auf dem Seestadtareal gewesen, da für die LH Bregenz feststehe, dass die dort befi ndlichen rd. 350 zentrumsnahen Stellplätze im Falle einer Überbauung wegfallen würden und keine der untersuchten alternativen Standorte geeignet wären, den entstehenden Parkraumbedarf abzudecken.

5.1 Im Dezember 1998 lag eine städtebauliche Studie für das Projekt am Hafen vor. Die Studie war im April 1998 von einem Unternehmen des Bauunternehmers beauftragt worden. Mit ihrem Vorliegen war eine wichtige Voraussetzung zur Verwirklichung dieses Projekts geschaffen.

Für die Studie bestand hinsichtlich der Nutzungsstruktur des Areals am Hafen die Vorgabe, einen Lebensmittelmarkt, einige Einzelhandelsge- schäfte, Dienstleistungs– bzw. Bürofl ächen und Wohnungen vorzuse- hen. Dies auch deshalb, weil im Stadtbereich Bregenz Nord, wo sich der Hafen befi ndet, keine geeignete Nahversorgung im Lebensmittel- bereich gegeben war.

Die Errichtung eines Lebensmittelmarktes wurde für die Akzeptanz der künftigen Garage aus Sicht der Stadt– und Verkehrsplanung positiv bewertet. Ein von der LH Bregenz im Jahr 2000 in Auftrag gegebenes Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Garage gab die tägliche Fre- quenz für den Lebensmittelnahversorger mit rd. 500 bis 1.000 Kraft- fahrzeugen pro Tag an. Aus den Aufzeichnungen über die Einfahrten in die seit Anfang Mai 2004 in Betrieb befi ndliche Garage am Hafen ergab sich hingegen, dass die durch den Lebensmittelmarkt (Verbrau- chermarkt) hervorgerufene durchschnittliche Frequenz 2005 bei 186 und von Jänner bis November 2006 bei 189 Kraftfahrzeugen pro Tag lag.

Verbrauchermarkt Standort der Garage

(22)

5.2 Zum Standort des Lebensmittelnahversorgers wies der RH darauf hin, dass die dichter verbauten Wohngebiete westlich der Schillerstraße auch im Einzugsgebiet des Lebensmittelmarktes am Kornmarktplatz liegen und im restlichen Einzugsgebiet größere Flächen durch Schu- len genutzt werden. Seiner Auffassung nach wären daher die im Wirt- schaftsgutachten für die Garage am Hafen prognostizierten Frequenzen kritisch zu hinterfragen gewesen.

Da der Wohnungseigentümer des Objektes Lebensmittelmarkt berech- tigt war, auch andere gewerbliche Nutzungen, insbesondere des Han- dels, einzurichten, war nach Auffassung des RH nicht sichergestellt, dass der von der LH Bregenz für die Auslastung der Garage als wich- tig angesehene Lebensmittelmarkt auch auf Dauer erhalten bleibt.

5.3 Die LH Bregenz gab dazu keine Stellungnahme ab.

6.1 Die LH Bregenz erarbeitete 1997 ein Vorprojekt für eine Tiefgarage am Kornmarktplatz. Aus mehreren Varianten wurden für eine Lösung für eine konventionelle Tiefgarage mit 198 Stellplätzen sowie für eine Lösung für eine mechanische Garage mit 308 Stellplätzen Ausschrei- bungsunterlagen für einen Baukonzessionsauftrag erarbeitet und diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Bei einer im Sommer 1998 zum Zweck einer Ausschreibung durch- geführten Erkundung des Bewerberkreises hatten zehn Unternehmen ihr Interesse schriftlich bekundet. Eine Ausschreibung des Baukon- zessionsauftrages unterblieb jedoch, weil laut der LH Bregenz für die Variante mit 198 Stellplätzen aufgrund der Baugrundverhältnisse mit unverhältnismäßig hohen Baukosten gerechnet und bei geschätzten Kosten von 42.292 EUR netto je Stellplatz eine Finanzierungslücke in Höhe von insgesamt 4,06 Mill. EUR erwartet wurde; dies entsprach einem Zuschuss von rd. 20.500 EUR je Stellplatz.

Weitere Untersuchungen für eingeschoßige Tiefgaragen am Kornmarkt- platz schätzten Errichtungskosten zwischen netto 15.988 EUR und 27.398 EUR je Stellplatz.

Der Zuschussbedarf für die Tiefgarage am Hafen betrug je Stellplatz min- destens 29.640 EUR. Im Gutachten über die Wirtschaftlichkeit der Tief- garage wurde der aus dem Ertrag gedeckte Kostenanteil mit 15.200 EUR je Stellplatz berechnet.

Alternativprojekt

Standort der Garage Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(23)

6.2 Der RH bezweifelte grundsätzlich die Wirtschaftlichkeit der errich- teten Tiefgarage am Hafen, weil der Zuschussbedarf je Stellplatz um rd. 45 % höher lag als jener beim nicht realisierten Projekt Tiefgarage Kornmarkt. Auch lagen die geschätzten Errichtungskosten für die ein- geschoßigen Varianten für eine Tiefgarage Kornmarktplatz unter dem Zuschussbedarf der Tiefgarage am Hafen.

Am Alternativstandort Kornmarktplatz wären nicht die Optionsfl ächen des Bauunternehmers benötigt worden, sondern andere Flächen zur Errichtung einer Tiefgarage zur Verfügung gestanden. Daher war nach Ansicht des RH der Feststellung in einem Amtsgutachten der Stadtpla- nung vom Juni 2000, dass zum Standort am Hafen keine Alternative vorhanden ist, nicht notwendigerweise zu folgen. In österreichischen Städten vergleichbarer Größe wurden Tiefgaragen in der Regel unter zentralen Plätzen errichtet.

6.3 Laut Stellungnahme der LH Bregenz sei die vom RH für das Projekt Kornmarktplatz festgestellte Finanzierungslücke von 4,06 Mill. EUR nicht nachvollziehbar. Auch seien den seinerzeitigen Kalkulationen aller Wahrscheinlichkeit nach Parkeinnahmen zugrunde gelegt worden, wel- che unrealistisch hoch und somit politisch nicht durchsetzbar waren.

Bei Zugrundelegung realistischer Sätze und unter Berücksichtigung eines entsprechenden Grundpreises sowie des hohen Baugrundrisikos im Hin- blick auf die Absicherung der Nachbarobjekte hätte sich ein Zuschussbe- darf ergeben, welcher über dem Zuschuss für die Garage am Hafen gele- gen wäre. Ein Kostenvergleich bzw. Vergleich des Zuschussbedarfes sei somit unzulässig, weil die Errichtungskosten je Stellplatz für die Garage am Kornmarkt lediglich auf Schätzungen beruhten und verschiedene kostenrelevante Faktoren (Baugrundrisiko, Ausstattungskomponenten, Oberfl ächengestaltung) nicht berücksichtigt worden wären.

6.4 Der RH entgegnete, dass der von ihm herangezogene Zuschussbedarf für die Garage am Kornmarkt, Variante D, aus den vom Amt der LH Bregenz zur Verfügung gestellten Unterlagen stammt. Der Aktenver- merk der Bauverwaltung vom 12. November 1998 führt dazu aus:

„Die als bestgereihte Variante D (Übersichtlichkeit, Sicherheit, Komfort, Gestalt und Qualität) erarbeitete Projektvariante weist ATS 581.951,––

(42.292 EUR) exklusive Mehrwertsteuer je Stellplatz aus. Das bedeu- tet gegenüber den angegebenen Richtkosten des Betreibers erhöhte Kosten im Ausmaß von ca. 94 %. Als Beispiel ergäbe sich bei der Durchführung der Variante D eine Finanzierungslücke in der Höhe von ATS 55,8 Mill. (4,06 Mill. EUR).“

Standort der Garage

(24)

„Die Kosten für die Errichtung kostendeckend betriebener Garagen lie- gen üblicherweise bei max. ATS 250.000,–– bis 300.000,–– je Stell- platz, wobei die Tarife dann bei rund ATS 20,–– bis 30,–– je Stunde liegen.“

Weiters wies der RH darauf hin, dass zur Ausarbeitung des Vorpro- jekts neben dem Architekten noch Planungsbüros und Konsulenten für geotechnische Beratung, statisch–konstruktive Beratung, Lüftungs- planung, Brandschutztechnik sowie Kostenberechnungen herangezo- gen wurden.

Daher ist davon auszugehen, dass in den Unterlagen des Vorprojekts alle wesentlichen Kostenpositionen erfasst wurden und somit ein Kos- tenvergleich zulässig ist.

7.1 (1) Die Firmengruppe des Bauunternehmers hielt, wie erwähnt, die Kaufoptionen auf Grundstücke beim Schiffshafen in Bregenz. Mit Beschluss des Stadtrates vom 12. Oktober 1999 wurde das Amt der LH Bregenz beauftragt, mit diesem Bauunternehmer in Verhandlungen über eine allfällige Beteiligung an der Errichtung einer Tiefgarage auf diesem Areal zu treten.

Bezüglich der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsform bevorzugten die LH Bregenz und der Bauunternehmer die Lösung, dass Letzterer eine Garagenerrichtungsgesellschaft gründet, welche die auf die Tief- garage entfallenden Grundanteile erwirbt. Alle erforderlichen Verträge wie insbesondere der Bauherrenvertrag1), die Kaufverträge über die Bauliegenschaften und der Auftrag an den Generalunternehmer soll- ten von dieser Gesellschaft abgeschlossen werden.

1) behandelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Bauherren

Nach erfolgter Vergabe des Bauauftrages an eine Arbeitsgemeinschaft — an dieser war das im Eigentum des Bauunternehmers stehende Unter- nehmen A beteiligt — sollte die LH Bregenz die Gesellschaftsanteile, mit einer geringen Ausnahme, um die Grunderwerbsteuer zu vermei- den, erwerben. Sie sollte dann als Hauptgesellschafterin an die vor- her eingegangenen Verpfl ichtungen gebunden sein.

Garagengesellschaft

Gründung der Gesellschaft

Standort der Garage Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(25)

(2) Bereits im Mai 2000 vertrat ein von der LH Bregenz betrauter Rechts- anwalt die Auffassung, dass die Vergabe des Baus der Tiefgarage unter die Bestimmungen des Vergaberechts fallen würde. Bei einer Vergabe wäre jedenfalls die Bauherreneigenschaft eindeutig geklärt. Seiner Ansicht nach ergäbe sich aus den vom Bauunternehmer vorgelegten Verträgen eindeutig eine Umgehung der vergaberechtlichen Bestimmungen.

Vertreter der LH Bregenz und ein Vertreter des Unternehmens A stimm- ten im Mai 2000 mit der Analyse des Rechtsanwaltes überein, wonach der Bau der Tiefgarage den vergaberechtlichen Bestimmungen unterlag.

Darüber hinaus verlangte die LH Bregenz vom Bauunternehmer, die Gesamtkosten der Tiefgarage näher und nachvollziehbarer zu detail- lieren, weil ein reiner Pauschalpreis für die Beschlussfassung in den zuständigen Gremien nicht ausreichen würde.

Der Rechtsanwalt ersuchte im Juni 2000 eine auf vergaberechtliche Fragestellungen spezialisierte Anwaltskanzlei um Stellungnahme. Auch diese vertrat die Rechtsansicht, dass eine Auftragserteilung an das Unter- nehmen A zur Errichtung der Tiefgarage im Bauherrenmodell durch die noch zu gründende Garagenerrichtungsgesellschaft auf den von ihr erworbenen Liegenschaften jedenfalls dem Vergaberecht unterlag.

Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Bekanntmachung wäre dann zulässig, wenn der Bauauftrag „aufgrund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten nur von einem bestimm- ten Unternehmer ausgeführt werden konnte“. Die vom Bauunternehmer gehaltenen Optionsrechte wären dafür geeignet, ein ausschließliches Verfügungs– und Nutzungsrecht zu begründen, wenn keine sonstigen Standorte in Betracht zu ziehen wären. Zur Sicherheit sollte jedoch zumindest dieses Verhandlungsverfahren gewählt werden.

(3) Die vom Unternehmen A vertretene Auffassung, es käme für die Vergabe des Bauauftrages wenn überhaupt nur ein Verhandlungsver- fahren ohne öffentliche Bekanntmachung in Frage, stützte sich maß- geblich auf die Feststellung des Amtsgutachtens der Stadtplanung vom Juni 2000, dass keine Alternative zum Standort am Hafen vorhanden sei. (siehe TZ 6)

(4) Der Gegenstand der vom Bauunternehmer im September 2000 gegründeten „Am Hafen“ Garagenerrichtungs– und Betriebs GmbH (A–

GmbH) war die Errichtung und der Betrieb von Garagen. Das Stamm- kapital betrug 35.000 EUR und wurde zunächst von zwei im Eigentum des Bauunternehmers befi ndlichen Unternehmen gehalten.

Garagengesellschaft

(26)

Der Gesellschaftsvertrag der A–KG wurde am 18. Oktober 2000 unter- zeichnet. Der Gegenstand des Unternehmens war ebenfalls die Errich- tung und der Betrieb von Garagen. Die A–GmbH war persönlich haf- tende Gesellschafterin. Sie trat als reine Arbeitsgesellschafterin in die Kommanditgesellschaft (KG) ein. Ihr oblagen die Geschäftsführung und die Vertretung der A–KG nach außen. Als Kommanditisten traten bei der Gründung zwei im Eigentum des Bauunternehmers stehende Unternehmen und ein Verbrauchermarkt auf.

(5) Am 25. Oktober 2000 teilte der Bürgermeister der LH Bregenz dem Bauunternehmer mit, dass sich die LH Bregenz auf der Grundlage ihres Stadtvertretungsbeschlusses vom 24. Oktober 2000 verpfl ichtete, die Beteiligungen an der A–GmbH, der A–KG sowie alle vertraglichen Rechte und Verpfl ichtungen zu übernehmen.

Am 25. Oktober 2001 beschlossen die am Projekt „Am Hafen“ betei- ligten Vertragsparteien nach Maßgabe des mit 18. Oktober 2000 ver- einbarten Bauherrenvertrages die Realisierung des Bauvorhabens. Am selben Tag wurde eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus dem Unter- nehmen A und einem weiteren Unternehmen, von der A–KG beauf- tragt, den Bauteil Tiefgarage als Generalunternehmer zu errichten. Der Baubeginn war am 19. November 2001, die Eröffnung der Tiefgarage erfolgte am 8. Mai 2004.

Mit Vertrag vom 31. Jänner 2002 und Wirkung vom 1. Februar 2002 übernahm die LH Bregenz die Mehrheit an der A–KG und alle Anteile an der A–GmbH. Damit trafen sie auch die Verpfl ichtungen aus den 25 von der A–KG bis dahin abgeschlossenen Verträgen.

7.2 Der RH vermisste für die Vergabe des Auftrags zur Errichtung der Tief- garage die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne öffent- liche Bekanntmachung. In diesem Zusammenhang wies der RH dar- auf hin, dass sich der Bauunternehmer indirekt mit der Errichtung der Tiefgarage selbst beauftragte und die LH Bregenz durch die darauf fol- gende Übernahme der Gesellschaftsanteile an alle bis dahin geschlos- senen Verträge gebunden war.

Dadurch verzichtete sie auf die Möglichkeit, sich im Rahmen des Ver- handlungsverfahrens ohne öffentliche Bekanntmachung eingehend mit der Preisgestaltung des Bauunternehmers zu beschäftigen. Dies führte zu einer nicht nachvollziehbaren Preisgestaltung.

Garagengesellschaft Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(27)

7.3 Laut Stellungnahme der LH Bregenz hätte sie sehr wohl schon im Vor- feld der Übernahme der Beteiligung seit Vorliegen des ersten Angebotes des Generalunternehmers sehr umfassende und harte Verhandlungen geführt.

Dabei hätte sie insbesondere eine Reduzierung des Generalunterneh- mer–Pauschalpreises um rd. 182.000 EUR und die Übernahme des Risikos der Beseitigung von kontaminiertem Material sowie des Bau- grundrisikos (Wasserhaltung, Fundamentierung) zur Gänze durch den Generalunternehmer erreicht.

7.4 Der RH verwies darauf, dass in der LH Bregenz keine über das Kalku- lationskonzept des Bauunternehmers vom Juni 2000 hinausgehenden Informationen über die Preisgestaltung des Generalunternehmers zur Verfügung standen, die eine sachlich zutreffende Beurteilung der Ange- messenheit der Preisbildung ermöglicht hätten. Die LH Bregenz begrün- dete dies damit, dass sich der Generalunternehmer im Zuge der Ver- handlungen auf sein Betriebsgeheimnis berief.

Bezüglich der von der LH Bregenz erzielten Preisreduktion entgegnete der RH, dass es sich dabei — gemessen an den nunmehrigen Anschaf- fungskosten der Tiefgarage — um 1,4 % handelte.

Für den RH war die Übernahme des Baugrundrisikos durch den Gene- ralunternehmer kein Verhandlungserfolg der LH Bregenz, weil die Abdeckung dieses Risikos ohnehin im Pauschalpreis für die Errich- tung der Tiefgarage enthalten war.

Da die LH Bregenz in langfristiger Entwicklung auch eine Tiefgarage Kornmarktplatz weiterhin als Option betrachtet (siehe Stellungnahme zu TZ 4), trifft die Feststellung des Amtsgutachtens der Stadtplanung vom Juni 2000, dass eine Alternative zum Standort am Hafen nicht vorhanden sei, nicht zu. Damit steht jedoch auch die darauf gestützte Entscheidung, den Auftrag zur Errichtung der Tiefgarage am Hafen nicht im Wettbewerb zu vergeben, im Widerspruch zum Vergaberecht und es hätte ein offenes Verfahren unter Einbeziehung beider Stand- orte für die Vergabe der zu errichtenden Tiefgarage durchgeführt wer- den müssen.

Garagengesellschaft

(28)

8.1 (1) Die Ausarbeitung der Gesellschaftsverträge für die A–GmbH und die A–KG erfolgte im Wesentlichen durch einen leitenden Angestell- ten des Bauunternehmers, der auch bis zur Übernahme durch die LH Bregenz als Geschäftsführer der A–GmbH fungierte. Daneben waren auch Bedienstete der LH Bregenz in die Ausarbeitung der Vertragsent- würfe eingebunden.

Zusätzlich betraute die LH Bregenz einen Rechtsanwalt und einen Wirt- schaftstreuhänder mit der Überarbeitung der Verträge in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Sie hatten sich mit zahlreichen Problem- stellungen zu beschäftigen, wie bspw. unterschiedliche Baukosten in den Vertragsentwürfen und Widersprüche der KG– und GmbH–Ver- träge zueinander.

(2) Für die Leistungen der mit der Entwicklung des Tiefgaragenprojekts im Jahr 2000 befassten Berater fi elen einschließlich der Beratungsleis- tungen im Zusammenhang mit den vergaberechtlichen Bestimmun- gen Kosten von 38.700 EUR an.

8.2 Der RH stellte fest, dass die umfangreichen Beratungsleistungen durch eine sorgfältigere Ausarbeitung der Vertragsentwürfe wesentlich ver- ringert hätten werden können. Die Berater mussten sich zum Teil mit Bagatellen befassen, wodurch für die Errichtung der A–GmbH und der A–KG überdurchschnittlich hohe Beratungsaufwendungen anfi elen. Da die LH Bregenz im Jahr 2002 als Hauptgesellschafterin alle bis dahin im Wesentlichen über Verbindlichkeiten fi nanzierten Ausgaben über- nahm, belastete sie auch mit diesen Beraterhonoraren ihren Haushalt.

8.3 Laut Mitteilung der LH Bregenz habe sie wegen verschiedener Wider- sprüche in den Gesellschaftsverträgen und aufgrund der Tatsache, dass der damit befasste städtische Bedienstete nicht über spezielle Kennt- nisse im Gesellschaftsrecht verfüge, auch in diesen Fragen den beauf- tragten Rechtsanwalt um Beratung ersucht. Zu den Beratungskosten sei festzuhalten, dass diese sämtliche Beratungsleistungen umfassen würden und im Hinblick auf die komplexe Materie, die Vielzahl der erforderlichen Gespräche und zahlreichen Anwesenheiten bei Sitzungs- terminen nicht überhöht wären.

8.4 Der RH erwiderte, dass seiner Meinung nach nicht die Beratungskos- ten überhöht waren, sondern dass aufgrund mangelhafter Ausarbei- tung der Vertragsentwürfe Beratungsleistungen in zu großer Höhe in Anspruch genommen werden mussten.

Beratungskosten

Garagengesellschaft Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(29)

9.1 (1) Die Ertragslage der A–KG stellte sich wie folgt dar:

(2) Die Eröffnung der Tiefgarage erfolgte, wie erwähnt, Anfang Mai 2004;

der Betrieb wurde von der A–KG an eine in ganz Österreich tätige Garagenbetriebsgesellschaft vergeben. Der Aufwand dafür betrug 2005, dem ersten vollen Geschäftsjahr, rd. 86.400 EUR. Den ausgewiesenen Abschreibungen war eine Nutzungsdauer von 100 Jahren zugrunde gelegt worden. In der Gesellschafterversammlung vom 5. Juli 2005 wies der Steuerberater der A–KG darauf hin, dass die Nutzungsdauer der Tief- garage mit 100 Jahren weit über die gesetzliche Abschreibungsdauer von 30 Jahren angesetzt wurde.

Im sonstigen betrieblichen Aufwand waren die von der A–GmbH weiter- verrechnete Vergütung für den halbtägig beschäftigten Geschäftsführer in Höhe von rd. 51.000 EUR und eine Haftungsvergütung in Höhe von 3.500 EUR enthalten. Durch die Zinsen für das am Finanzmarkt aufge- nommene Fremdkapital war auch das Finanzergebnis des Jahres 2005 negativ. Die fi ktive Schuldentilgungsdauer betrug 111 Jahre.

(3) Am 13. Juni 2006 beschloss der Stadtrat, die Tarife der Tiefgarage saisonal zu differenzieren. Vor allem die Tarife in den Monaten Juli und August wurden angehoben. Demnach betrugen die Gebühren für die angefangene halbe Stunde 70 bzw. 90 Cent. Das Tagesmaximum betrug 9 bzw. 11,70 EUR. In der Nacht (von 19 bis 7 Uhr) betrug das Maximum 3 bzw. 4 EUR.

Im Vergleich dazu betrug die Tagespauschale für in der Nähe der Tief- garage befi ndliche Oberfl ächenstellplätze je nach Tarifzone A oder B 4,50 bzw. 3,50 EUR.

Finanzielle Lage der Gesellschaft

Garagengesellschaft

1) Umsätze und sonstige betriebliche Erträge

Ertragslage 2004 2005 2006

(Plan) in 1.000 EUR

Betriebsleistung1) 168 297 358

Aufwand für bezogene Leistungen 46 86 92

Abschreibungen 142 147 147

sonstiger betrieblicher Aufwand 146 115 118

Finanzergebnis – 80 – 75 – 78

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit – 246 – 126 – 77

(30)

Unter Berücksichtigung der bereits erhöhten Gebühren ergab sich für das Jahr 2006 ein geplantes negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 77.100 EUR. Die A–KG rechnete für das Jahr 2006 bereits mit einem positiven Cashfl ow in Höhe von rd. 34.700 EUR. Auf Grundlage dieser Plandaten würde sich die fi ktive Schuldentilgungs- dauer auf 33 Jahre reduzieren.

9.2 Der RH wies darauf hin, dass eine Beurteilung der fi nanziellen Lage der A–KG nur sehr eingeschränkt möglich war, weil die Tiefgarage erst Mitte des Jahres 2004 ihren Betrieb aufnahm und für das Jahr 2006 lediglich Planzahlen vorlagen.

Aus der gewählten Nutzungsdauer und der damit verbundenen gerin- gen jährlichen Abschreibung ergab sich eine Verzerrung der Ertrags- lage. Da er den Zeitraum von 100 Jahren für wirtschaftlich nicht überschaubar hielt, verwies der RH auf das für Unternehmen geltende Vorsichtsprinzip.

Trotz der Erhöhung der Tarife zur Jahresmitte 2006 konnte noch kein positives Planergebnis erzielt werden. Durch die volle Auswirkung der Tariferhöhung ab 2007 und eine etwaige Frequenzsteigerung wurde mit einer weiteren Verbesserung des Ergebnisses gerechnet. In diesem Zusammenhang wies der RH jedoch darauf hin, dass bspw. der Tages- tarif für das Abstellen eines PKW in der Tiefgarage bereits mehr als dreimal so hoch wie für einen unmittelbar an die Garage angrenzenden Oberfl ächenstellplatz war.

Aufgrund eingeschränkter Tarifgestaltungsmöglichkeiten waren für die A–KG aus dem Betrieb der Tiefgarage Erträge nur begrenzt möglich.

Daher vertrat der RH die Auffassung, dass die Gesellschaft zwar ihre Kreditverbindlichkeiten bedienen wird können, die Kapitaleinlage der LH Bregenz an der A–KG in Höhe von 7,44 Mill. EUR aber als verlo- rener Zuschuss zu werten war.

9.3 (1) Laut Stellungnahme der LH Bregenz stünde die Festlegung der Nutzungsdauer von 100 Jahren im Einklang mit den wirtschaftlichen und technischen Nutzungsmöglichkeiten und wäre gesetzeskonform.

Zudem wäre die Tiefgarage baulich in qualitativ hochwertiger Ausfüh- rung errichtet und keinen besonderen, die Nutzungsdauer verkürzenden Umwelteinfl üssen ausgesetzt. Sie verwies insbesondere auch auf jene vielen Dauernutzungsberechtigten, die bereit waren, einen Nutzungs- vertrag über einen Zeitraum von 100 Jahren abzuschließen.

Garagengesellschaft Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(31)

(2) Darüber hinaus könne laut ihrer Stellungnahme davon ausgegan- gen werden, dass aufgrund der sehr positiven Entwicklung im Jahre 2006 und der Vorschaurechnung für 2007 die Gesellschaft mittel- fristig in der Lage sein werde, über ihre Kreditverbindlichkeiten hin- aus mit der Rückführung von Kommanditanteilen an die LH Bregenz beginnen zu können.

Die A–KG schloss sich in ihrer Stellungnahme dieser Ansicht der LH Bregenz an und verwies auf die Vorschaurechnung 2007, wonach bereits ein positiver Betriebserfolg von 78.000 EUR ausgewiesen werde und das negative Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nur mehr 13.000 EUR betragen würde.

Weiters wäre laut Stellungnahme der A–KG die nunmehr wieder auf- genommene Planung der Verbauung des Seestadtareals bei Nichtreali- sierung der Tiefgarage am Hafen kaum möglich gewesen. Auch wür- den die Oberfl ächenstellplätze sukzessive reduziert und die Tarife der Stellplätze in der Kernzone in Abstimmung mit anderen Vorarlberger Städten bereits ab Jänner 2008 stark erhöht werden. Weitere Maßnah- men in diese Richtung würden folgen. Mittelfristig werde dadurch auch eine weitere Erhöhung der Tarife in der Tiefgarage möglich sein.

9.4 (1) Der RH erwiderte, dass er nicht die technische Nutzungsdauer bean- standete, sondern einen Zeitraum von 100 Jahren für wirtschaftlich nicht überblickbar hielt. Daher hielt er im Einklang mit der Auffas- sung der Finanzverwaltung einen Zeitraum von 30 Jahren für ange- messen. Dem Argument, dass zahlreiche Dauernutzungsberechtigte bereit waren, die Stellplätze auf 100 Jahre zu mieten, entgegnete der RH, dass eine derart langfristige Vermietung mit einem Verkauf der Stellplätze vergleichbar wäre und den Handlungsspielraum der A–KG unzweckmäßigerweise stark einschränkt.

(2) Der RH nahm die positive Entwicklung der A–KG zur Kenntnis, wies in diesem Zusammenhang jedoch auf die durch den sehr gerin- gen Abschreibungsaufwand verzerrte Ertragslage hin. Überdies wird die Auslastung der Garage durch eine Reduktion von Oberfl ächenstell- plätzen und eine Erhöhung der Parkgebühren für die verbleibenden Stellplätze bestimmt.

Garagengesellschaft

(32)

10 Eine weitere Feststellung betraf das Rechtsverhältnis eines stillen Gesellschafters.

11.1 (1) Die erwähnte städtebauliche Studie zur Bebauung des Areals am Hafen (TZ 5.1) sah zwei Untergeschoße mit der Nutzung als Tiefga- rage, ein Sockelgeschoß für einen Lebensmittelmarkt, drei Baukörper für Wohnnutzungen und als städtebauliche Dominante einen in der Achse der Seestraße gelegenen freistehenden turmartigen Bau vor.

Dieses Konzept enthielt auch 45 öffentliche Stellplätze; eine größere Anzahl war mit der angedeuteten Erweiterung der Tiefgarage in Rich- tung Kornmarktstraße oder einem dritten Untergeschoß realisierbar.

Das in einem vom Unternehmen A durchgeführten Architekturwettbe- werb im März 1999 ausgewählte Projekt beanspruchte für die Tiefga- rage das gesamte Planungsgebiet und sah die Unterbauung der Lan- desstraße sowie zwei Ein– und Ausfahrten im Norden des Areals am Hafen und im Bereich Kornmarktstraße vor.

(2) Nach der vertieften Planung des Siegerprojekts beabsichtigte das Unternehmen A, das Projekt am Hafen so zeitgerecht bei den städ- tischen Stellen einzureichen, dass ein Beschluss über eine allfällige Beteiligung der LH Bregenz an der Tiefgarage in der Stadtvertretungs- sitzung vom Dezember 1999 fallen sollte.

Der Leiter der Stadt– und Verkehrsplanung teilte dem Bauunternehmen im Oktober 1999 mit, dass eine Vorgangsweise entwickelt werden soll, welche es ermöglicht, dass einerseits das Unternehmen A sämtliche erforderlichen Verfahren ohne Zeitverlust durchführen kann, anderer- seits jedoch vor April 2000 keine Gremien der LH Bregenz mit einem konkreten Beteiligungsvorschlag der LH Bregenz an der geplanten Tiefgarage befasst werden.

Das Unternehmen A erklärte sich Ende Jänner 2000 bereit, mit der Realisierung des Projekts am Hafen solange zuzuwarten, bis eine end- gültige Entscheidungsfi ndung in der ersten Stadtvertretungssitzung nach den Neuwahlen im Jahr 2000 getroffen werde.

Weitere Feststellung

Planungs– und Bauablauf

Bregenz: Tiefgarage am Hafen

Errichtung der Garage

(33)

(3) Damit jedoch bei einer negativen Entscheidung der städtischen Gremien die Vorarbeiten für eine Bebauung ohne öffentliche Tiefga- rage nicht verzögert werden, reichte das Unternehmen A Anfang Feb- ruar 2000 den Antrag zur Vorprüfung dieses Projekts ohne öffentliche Tiefgarage bei der Baubehörde ein. Da dieses Vorprojekt wesentliche Elemente wie Geschäftsfl ächen und eine Tiefgarage mit teilweise öffentlichen Stellplätzen nicht berücksichtigte, wurde es vorerst vom Bauausschuss nicht weiter behandelt.

Schließlich reichte das Unternehmen A Anfang März 2000 auch das gemeinsam mit der LH Bregenz entwickelte Bauprojekt mit öffentlicher zweigeschoßiger Tiefgarage, Verkaufsfl ächen für Waren des täglichen Bedarfs, Bürofl ächen und Wohneinheiten ein.

(4) Nach langwierigen Verhandlungen über die technischen, wirtschaft- lichen und vertraglichen Bedingungen sowie der Ausarbeitung eines Konvolutes von insgesamt 13 aufeinander bezugnehmenden Verträ- gen und Vereinbarungen beschloss die Stadtvertretung der LH Bregenz in ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2000, sich an der A–KG zu beteili- gen. Dieser Beschluss basierte auf dem pauschal ermittelten Fixpreis für die Tiefgarage mit 391 Stellplätzen in Höhe von 11,34 Mill. EUR ohne Umsatzsteuer. Die Gesamtkosten einschließlich Grundanteil, Pro- jektentwicklung, Gebühren und Honorare wurden mit 12,06 Mill. EUR ohne Umsatzsteuer angegeben.

Im Oktober 2001 beauftragte die A–KG, wie erwähnt, eine aus dem Bauunternehmen A und einem weiteren Unternehmen bestehende Arbeitsgemeinschaft, den Bauteil Tiefgarage als Generalunternehmer zu errichten. Wie erwähnt war der Baubeginn im November 2001, die Eröffnung der Tiefgarage erfolgte Anfang Mai 2004.

11.2 Das Unternehmen A reichte Anfang Februar 2000 ein Projekt bei der LH Bregenz ein, welches den Wunsch der LH Bregenz nach Errichtung einer öffentlichen Tiefgarage nicht berücksichtigte; daher war nach Auffassung des RH das Unternehmen A während der im Jahr 2000 laufenden Verhandlungen jederzeit in der Lage, rasch eine Baubewil- ligung zu erwirken, ohne auf städtische Anliegen Rücksicht nehmen zu müssen.

Damit konnte nach Ansicht des RH das Unternehmen A in den Ver- handlungen über die Abwicklung des gesamten Vorhabens Zeitdruck aufbauen und auch Einfl uss auf die Entscheidungen der LH Bregenz nehmen.

Errichtung der Garage

(34)

11.3 Die LH Bregenz gab dazu keine Stellungnahme ab.

12.1 Eine mit der Kostenkontrolle des Bauvorhabens von der LH Bregenz beauftragte Ingenieurgemeinschaft hatte insgesamt drei Berechnungen zu den im Februar 2000 in Rede stehenden Varianten zu erstellen. Mit der ersten Berechnung waren die Kosten der Variante ohne öffentliche Stellplätze, mit der zweiten die Kosten einer mittleren Variante mit rd.

300 Stellplätzen und mit der dritten die Kosten für die große Variante mit rd. 400 Stellplätzen zu ermitteln.

Die Kostenermittlung für die erste Variante sollte die Grundlage für jenen Preis darstellen, welchen die Unternehmen A und B als Finan- zierungsanteil für die von ihnen für Wohnungen und Büros benötigten Stellplätze zahlen sollten.

Die gutachterliche Stellungnahme der Ingenieurgemeinschaft vom 10. April 2000 enthielt Kostenermittlungen für die zweite und die dritte Variante, nicht jedoch für die erste.

12.2 Der RH wies auf die fehlende Kostenermittlung für die erste Variante ohne öffentliche Stellplätze hin und stellte kritisch fest, dass somit der von den Unternehmen A und B für Dauermietrechte an 90 Stellplät- zen zu zahlende Preis nicht belegt war.

12.3 Laut Stellungnahme der LH Bregenz sei die erste Variante nicht wei- ter geprüft worden, weil sie nicht in direktem Zusammenhang mit der Errichtung der Tiefgarage stehe. Auch könne man davon ausgehen, dass diese Variante keine Tiefgründung benötigt hätte und Erstellungskosten von marktüblichen Stellplätzen in der Höhe von rd. 10.000 EUR ange- fallen wären; der vom Bauunternehmen bezahlte Preis habe nahezu das Doppelte dieser Kosten betragen.

12.4 Der RH erwiderte, dass die Kostenermittlung für die erste Variante beauftragt war, ohne die der von der LH Bregenz in ihrer Stellung- nahme genannte Betrag von rd. 10.000 EUR jedoch nicht verifi ziert werden kann.

Kostenkontrolle

Errichtung der Garage Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(35)

13.1 Die Stadtvertretung beschloss am 20. März 2001 folgende Änderungen des Projekts:

Das zweite Garagengeschoß wird bis zur Kornmarktstraße erweitert; die Mehrkosten für die dadurch geschaffenen neun zusätzlichen Stellplätze wurden mit dem Bauunternehmen in Höhe von pauschal 0,22 Mill.

EUR vereinbart.

Sowohl die Gründung der Tiefgarage als auch die Baugrubenumschlie- ßung wurden weitgehend geändert. Eine Dokumentation über Mehr–

und Minderkosten aus den Änderungen der Bauausführung konnte dem RH nicht vorgelegt werden. Der vereinbarte Pauschalpreis blieb unverändert.

13.2 Der RH wies auf die erheblichen Kostenunterschiede der beiden Aus- führungsvarianten hin.

Der RH beanstandete, dass keine Nachweise über die mit der Ände- rung der Gründung und Baugrubenumschließung der Tiefgarage ver- bundenen Mehr– und Minderkosten vorlagen.

13.3 Laut Stellungnahme der LH Bregenz hätten die aufgrund der geän- derten Bauausführung erforderlichen Maßnahmen (Mehrlängen bei den Spundwänden, zusätzliche Verankerungen, höherer Grundwasserein- trag) zu keinem Preisvorteil für den Generalunternehmer geführt, son- dern seien, aufgrund der Vertragsgestaltung, zu Gunsten des Bauherrn A–KG ausgefallen.

13.4 Sowohl für die ursprüngliche Planung als auch für das dann errichtete Bauwerk lagen keine Einheitspreise des Bauunternehmers vor. Daher ist eine abschließende Beurteilung, wer einen möglichen Vorteil aus der geänderten Bauführung gehabt hatte, nicht möglich.

14.1 Die A–KG als Bestandnehmer schloss mit der Republik Österreich, ver- treten durch die Bundesstraßenverwaltung, als Bestandgeber im Okto- ber 2001 einen Bestandvertrag betreffend die Unterbauung von rd.

1.195 m2 Bundesstraßengrund im Zuge der Errichtung der Tiefgarage.

Das Vertragsverhältnis begann am 1. Oktober 2001 und endet, sofern die Vertragsparteien keine Verlängerung vereinbaren, am 30. Septem- ber 2031.

Umplanung März 2001

Unterbauung der Landesstraße

Errichtung der Garage

(36)

Bei Nichtverlängerung des Vertragsverhältnisses hätte die A–KG auf ihre Kosten über schriftliches Verlangen des Bestandgebers innerhalb der von diesem festzulegenden Frist die Garagendecke und die Stütz- pfeiler abzutragen und die Tiefgarage unter dem Bundesstraßengrund zu verfüllen; anschließend wäre die Fahrbahn samt allen Nebenan- lagen in der Qualität der anschließenden Straßenabschnitte wieder- herzustellen.

Eine derartige Vorgangsweise hätte auch Auswirkungen auf den auf dem Grundstück in der Kornmarktstraße befi ndlichen Teil der Tiefga- rage. Der für dieses Grundstück abgeschlossene Dienstbarkeitsvertrag sah für den Fall der Schließung der Tiefgarage oder deren Nutzungs- einstellung für mehr als drei Jahre vor, dass diese Dienstbarkeit erlischt und der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen ist.

14.2 Der RH wies kritisch auf die mit dem Vertragsende verbundenen mög- lichen Konsequenzen hin und empfahl, in Verhandlungen mit der Stra- ßenverwaltung eine Änderung dahingehend zu erwirken, dass das Bestandrecht betreffend die Unterbauung des Straßengrundes auf Dauer des Bestandes der Tiefgarage eingeräumt wird.

14.3 Laut Stellungnahme der LH Bregenz werde der Empfehlung des RH entsprochen und das Recht zur Unterbauung in Form eines Servituts auf Bestandsdauer der Tiefgarage sichergestellt werden. Der diesbe- zügliche Vertragsentwurf sei ausverhandelt und bedürfe nur mehr der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

15.1 Der Stadtrat der LH Bregenz stimmte vier Tage vor Eröffnung der Tief- garage Anfang Mai 2004 mit Mehrheit unter anderem zu, dass die A–

KG in Werbefl ächen und zusätzliche Beschilderungen 110.564 EUR investiert und Marketingmaßnahmen in Höhe von 46.564 EUR — davon 12.000 EUR für die Eröffnung der Tiefgarage und 8.983 EUR für Pla- kate — beauftragt.

Die Position Werbefl ächen enthielt auch die Anschaffung von 50 Stück hinterleuchteter Werbekästen (City–Lights) um 67.500 EUR. Dazu wurde angemerkt, dass mit jährlichen Werbeeinnahmen in Höhe von rd. 14.500 EUR für diese Investition von einer Amortisationsdauer von 4,5 Jahren auszugehen wäre.

Werbemaßnahmen

Errichtung der Garage Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(37)

Tatsächlich fi elen für Beschilderungen und Werbefl ächen 148.440 EUR (davon für die City–Lights 70.950 EUR) sowie für Marketingmaßnah- men 77.822 EUR an (insgesamt somit 226.262 EUR). Die im Zuge der Eröffnung angefallenen Ausgaben einschließlich jener für Inserat– und Plakatwerbung beliefen sich auf rd. 28.000 EUR; diese Ausgaben wur- den auf dem Konto „In Bau befi ndliche Garage“ verbucht. Aus der Ver- mietung der Werbefl ächen waren noch keine Einnahmen in maßgeb- licher Höhe erzielt worden; ein Großteil der City–Lights stand leer.

15.2 Der RH wies kritisch auf die Überschreitung der vom Stadtrat geneh- migten Kosten für Werbefl ächen und Beschilderungen um rd. 34 % sowie für Marketingmaßnahmen um rd. 67 % hin. Die Verbuchung der Kosten für die Eröffnung der Tiefgarage auf dem Anlagenkonto quali- fi zierte er als unüblich. Er empfahl, die Bemühungen zur Vermietung der Werbefl ächen zu intensivieren.

15.3 Laut Stellungnahme der LH Bregenz läge sämtlichen Auftragsverga- ben der Beschluss der Stadtvertretung auf Erweiterung der Beteiligung an der A–KG vom 23. März 2004 zugrunde, womit die Vorgangsweise der A–KG aus rechtlicher Sicht gedeckt sei.

Die A–KG führte in ihrer Stellungnahme dazu näher aus, dass Inhalt des Beschlusses der Stadtvertretung über die Erhöhung der Kommandit- einlage um 500.000 EUR — neben Mehrkosten für die Erweiterung des Leistungsumfanges bei der Errichtung — auch Ausgaben für Werbefl ä- chen und zusätzliche Beschilderungen in Höhe von 128.300 EUR sowie für Marketingmaßnahmen in Höhe von 90.000 EUR gewesen seien.

Weiters sei es laut Stellungnahme der A–KG sicherlich nicht richtig gewesen, der seinerzeitigen Empfehlung der Werbeagentur, Werbefl ä- chen in diesem Ausmaß anzuschaffen, zu folgen. Da die verstärkten Bemühungen, die bestehenden Flächen zu vermarkten, sich schwierig gestalten, sei bereits mit allfälligen Interessenten Kontakt aufgenom- men worden, einen Teil der jetzt bestehenden Flächen wieder zu ver- äußern.

15.4 Dem in der Stellungnahme der LH Bregenz zitierten mehrheitlichen Beschluss der Stadtvertretung lag als Begründung ein Vermerk der A–KG zugrunde, welcher für Marketingmaßnahmen einen Rahmen von 90.000 EUR sowie Mehrkosten bei der Errichtung in Höhe von 250.000 EUR vorsah.

Errichtung der Garage

(38)

Begründet wurden diese Mehrkosten mit Abweichungen vom Gene- ralunternehmervertrag bzw. der Bau– und Ausstattungsbeschreibung (höherwertige Lifttüren und Bodenbeläge, Änderung der Einfahrtsitua- tion), zusätzlichen nachträglichen Behördenaufl agen (verbesserte Lüf- tung) sowie dem Mehraufwand durch den Seehochstand im Herbst 2002.

Im März 2004 waren für die angeführten Maßnahmen rd. 140.000 EUR mit dem Generalunternehmer ausverhandelt. Diese Kosten wurden von der A–KG getragen.

Der RH erwiderte daher, dass sich die von der A–KG in ihrer Stel- lungnahme behaupteten Mehrkosten für Werbefl ächen und zusätzliche Beschilderungen in Höhe von 128.300 EUR aus dem dem Beschluss zugrunde liegenden Antrag nicht schlüssig ableiten lassen. Weiters stellte er fest, dass die tatsächlichen Ausgaben in Höhe von insge- samt 226.262 EUR um 7.962 EUR über dem laut Stellungnahme der A–KG von der Stadtvertretung genehmigten Ausgabenrahmen von 218.300 EUR lagen.

Wenn auch mit der von der Stadtvertretung beschlossenen Erhöhung der Kommanditeinlage zur Abdeckung anfallender Mehrkosten das Vorgehen der A—KG laut Stellungnahme der LH Bregenz rechtlich abgedeckt ist, bleibt doch bemerkenswert, dass die A–KG etwas mehr als einen Monat nach der Beschlussfassung in der Stadtvertretung beim Stadtrat Ausgaben für Marketingmaßnahmen, Werbefl ächen und zusätzliche Beschilderungen in wesentlich geringerer Höhe beantragte.

Diese Anfang Mai vom Stadtrat beschlossenen Mehrkosten wurden dann im aufgezeigten Ausmaß überschritten.

16 Weitere Feststellungen des RH betrafen

(1) die geringfügige Überschreitung der für die Wohntrakte genehmi- gten Bauhöhen um 35 cm sowie

(2) die Kosten für die vorübergehende Umleitung des Verkehrs, wobei hervorzuheben war, dass für die erforderlichen Bauaufträge dieser Maßnahmen die Preise des Jahresbauvertrages herangezogen wurden;

diese Preise wurden in einem Vergabeverfahren ermittelt und stellten damit Marktpreise dar.

Weitere Fest- stellungen

Errichtung der Garage Bregenz: Tiefgarage am Hafen

(39)

17.1 (1) Für den Bau der Tiefgarage fi elen gemäß Anlagenspiegel des Jah- resabschlusses der A–KG Anschaffungskosten in Höhe von 13,09 Mill.

EUR ohne USt an. Der A–KG standen für die Finanzierung im Wesent- lichen folgende Mittel zur Verfügung:

Die Finanzierungsbeiträge der Unternehmen A und B, eines Versiche- rungsunternehmens, eines Wohnbauträgers und eines Kreditinstitutes in Höhe von insgesamt 3,15 Mill. EUR betrafen die Vermietung von 147 Stellplätzen in der Tiefgarage. Die Stellplätze wurden für Beträge zwischen je 19.380 EUR und 33.430 EUR für die Dauer von 100 Jah- ren vermietet. Das Mietentgelt war zur Gänze im Vorhinein fällig und wurde von der A–KG als passive Rechnungsabgrenzung — anteilig — ausgewiesen. Insgesamt verfügte die Tiefgarage über 398 Stellplätze plus zwei Stellplätze für einspurige Kraftfahrzeuge.

Vorerst strebte die LH Bregenz an, die Garage mit den Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu fi nanzieren. Diese betrugen im Durch- schnitt der Jahre 2001 bis 2005 rd. 462.000 EUR p.a. Letztendlich fi nan- zierte die LH Bregenz ihre Beteiligungen in Höhe von 7.441.600 EUR an der A–KG und 35.000 EUR an der A–GmbH durch die Aufl ösung von Rücklagen in Höhe von 4,43 Mill. EUR und die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 3,04 Mill. EUR.

Somit stammten 59,3 % (4,43 Mill. EUR) der Mittel aus dem Haus- halt der LH Bregenz und 40,7 % (3,04 Mill. EUR) aus der Aufnahme von Fremdkapital.

Aufbringung der fi nanziellen Mittel

Finanzierung des Vorhabens

in Mill. EUR

Kommanditanteil der LH Bregenz 7,44

Darlehensaufnahme (Barvorlage) durch die A-KG 2,34

stille Beteiligung der ÖBB 0,64

Unternehmen A und B (90 Stellplätze) 1,74

Versicherungsunternehmen (45 Stellplätze) 1,09

Wohnbauträger (neun Stellplätze) 0,22

Kreditinstitut (drei Stellplätze) Gesamt

0,10 13,57

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