• Keine Ergebnisse gefunden

Rechnungshof zeigt Schwierigkeiten bei Stadtentwicklungsprojekten in Bregenz auf

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Rechnungshof zeigt Schwierigkeiten bei Stadtentwicklungsprojekten in Bregenz auf"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Presseinformation zum Bericht „Stadtentwicklung und Stadtplanung Bregenz“

vom 29. Jänner 2021

1

Rechnungshof zeigt Schwierigkeiten bei Stadtentwicklungsprojekten in Bregenz auf

In seinem heute veröffentlichten Bericht „Stadtentwicklung und Stadtplanung Bregenz“ zeigt der Rechnungshof Schwierigkeiten bei der Planung für die Areale Seestadt und Seequartier in Bregenz auf. Hinter den – derzeit noch im Planungsstadium befindlichen – Projekten stehen private Unternehmen. Die Stadt hat im Wesentlichen nur Einfluss im sogenannten hoheitlichen Bereich, also bei der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung.

Die richtungsweisende Masterplanung für das Seestadtareal war in den Jahren 2007 bis 2009 grundsätzlich zweckmäßig. Im weiteren Projektverlauf ermöglichte die Stadt jedoch deutliche Änderungen der Projekte gegenüber dem Masterplan. Die Ziele des Generalverkehrskonzepts 2014 zur Verkehrsmittelwahl erreichte Bregenz größtenteils. Prüfzeitraum waren hauptsächlich die Jahre 2013 bis 2018.

Wichtiger Verkehrsknotenpunkt

In Bregenz sind die Areale Seestadt und Seequartier – abgesehen vom Bahnhof – die letzten großflächigen unbebauten Entwicklungsräume in Innenstadtnähe.

Seit Jahrzehnten ist das 9.000 Quadratmeter große Areal Seestadt Gegenstand von Planungen. 2007 wurde das danebenliegende 19.000 Quadratmeter große Seequartier – Grundeigentümer ist die ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft – in die Planung miteinbezogen. Entstehen sollte ein Handels-, Büro- und Wohnquartier sowie ein moderner Umstiegspunkt für den öffentlichen Personenverkehr samt neuem Bahnhofsgebäude. Ein „urbanes Stadtzentrum“ mit Freiflächen, das ein Bindeglied zwischen Innenstadt, Bodenseeufer, Festspielhausbezirk, Bahnhof und angrenzenden Stadtvierteln ist.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

(2)

Presseinformation zum Bericht „Stadtentwicklung und Stadtplanung Bregenz“

vom 29. Jänner 2021

2

Bregenz hat nur begrenzt Einfluss

Zur Zeit der Prüfung standen hinter beiden Projekten zwei private Unternehmen beziehungsweise Investorengruppen: Unternehmen Q und Unternehmen S. Vor Anteilsabtretungen war das Unternehmen S in öffentlicher Hand. Das Unternehmen S hat die Rechte zur Verwertung und kommerziellen Nutzung der Seestadt- Grundstücke. Mangels eigener Bauflächen hatte die Stadt im Wesentlichen nur noch Einfluss im hoheitlichen Bereich – vor allem über die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung – und über privatrechtliche Vereinbarungen mit den Unternehmen.

Die Stadt Bregenz, das Unternehmen S und die ÖBB beauftragten einen Masterplan für das Seestadtareal. Die Masterplanung für das Seestadtareal von 2007 bis 2009 war grundsätzlich zweckmäßig. Der Rechnungshof hält jedoch kritisch fest, dass die Stadt – abgesehen von den maximalen Gebäudehöhen – darin keine Zielvorgaben hinsichtlich der Bebauungsdichte oder einer Mindestgröße der öffentlichen Plätze festlegte. Für die Entwicklung der beiden Areale fielen für die Stadt in den Jahren 2008 bis 2018 Ausgaben in Höhe von rund 876.000 Euro an.

Zulässige Gebäudehöhen erhöht

Den auf den Masterplan aufbauenden Flächenwidmungs- und Teilbebauungsplan änderte die Stadt mehrmals. Gründe dafür waren vor allem detaillierte, beziehungsweise geänderte Pläne, auch der Unternehmen. Die Stadt hob zwischen den Jahren 2009 und 2015 die maximal ausnutzbaren Gebäudehöhen sukzessive an. Beim Projekt Seestadt reduzierte sie die Flächen mit öffentlichen Nutzungsrechten um nahezu 40 Prozent. Auch der Mindest-Wohnungsflächenanteil beim Projekt Seestadt wurde verringert. Die gewidmeten Verkaufsflächen waren demgegenüber deutlich größer als im Masterplan empfohlen. Für den Rechnungshof sind bei komplexen, öffentlich wirksamen Vorhaben Abstimmungen zwischen der Stadt und den Projektwerbern grundsätzlich zweckmäßig.

Allerdings sollten der Flächenwidmungs- und der Bebauungsplan als hoheitliche Raumplanungsinstrumente die Rahmenbedingungen vorgeben.

Der Rechnungshof empfiehlt der Stadt Bregenz, die maximalen Gebäudehöhen für die Seestadt und das Seequartier zu evaluieren, insbesondere auch hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit der bestehenden Stadtstruktur. Außerdem sollte sie bei den weiteren Planungen für die Seestadt auf einen höheren Anteil an öffentlich nutzbaren Flächen hinwirken und die Größe der gewidmeten Verkaufsflächen sowie den Wohnungsflächenanteil evaluieren.

(3)

Presseinformation zum Bericht „Stadtentwicklung und Stadtplanung Bregenz“

vom 29. Jänner 2021

3

Ziele des Generalverkehrskonzepts weitgehend erreicht

Im Rahmen dieser Prüfung befasste sich der Rechnungshof auch mit den städtebaulichen und verkehrlichen Zielen der Stadt. Es zeigt sich: Die Ziele des Generalverkehrskonzepts 2014 zur Verkehrsmittelwahl erreichte Bregenz weitgehend. So ging der motorisierte Individualverkehr von 37 Prozent im Jahr 2008 auf 30 Prozent im Jahr 2017 zurück. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs sowie des Rad- und Fußverkehrs lag 2017 mit 63 Prozent deutlich über dem Durchschnitt (51 Prozent) der größeren Gemeinden im Zentralraum Vorarlberg.

Verzicht auf Zweitwohnsitzabgabe

Bregenz hob die Zweitwohnsitzabgabe zur Zeit der Prüfung nicht ein. Die Begründung:

Mit der dafür notwendigen Erhebung des tatsächlichen Nutzungszwecks von Wohnungen sei ein hoher Verwaltungsaufwand verbunden. Die Zweitwohnsitz- abgabe ist jedoch ein geeignetes Instrument zur Erreichung raumplanerischer Ziele, weil als Ferienwohnungen genutzte Objekte dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Zudem entging der Stadt ein Ausgleich für Kosten durch Zweitwohnsitze. Der Rechnungshof anerkennt das Engagement der Stadt, eine besser vollziehbare landesgesetzliche Regelung zu erwirken.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Insofern ist auch anzumerken, dass sich das Programm der Antenne Österreich durch den höheren Lokalbezug auch stärker als jene der Mitbewerber von den bisher im

Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Telefax oder per

Gruppenrundgänge im Zusammenhang mit dem Denkmal von Nataša Sienčik eingebunden und führt in der Folge diese zeitgeschichtlichen Rundgänge zum Thema Widerstand in Vorarlberg

werden; Erinnerung, das heißt „inne werden des Vergangenen“, geschieht: Bloße Namen werden zu konkreten Lebensläufen, alltägliche Orte zu „Lernorten der Menschlichkeit“,

Daher wird es auch nicht möglich sein, zu beurteilen, ob Österreich das Ziel für nachhaltige Entwicklung erreichen wird, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung pro Kopf zu

Der Rechnungshof empfiehlt den überprüften Energieversorgern, von ihren Kooperationspartnern Auskünfte über die Maßnahmen zur Beseitigung von Energiearmut einzuholen, um

Die FMA–Abwicklungsbehörde überwachte außerdem den Portfolioabbau der drei österreichischen Abbauinstitute HETA ASSET RESOLUTION AG, immigon portfolioabbau ag und

In seinem heute veröffentlichten Bericht „Bundesforschungs- und Ausbildungs- zentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft“ zeigt der Rechnungshof Österreich