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Rechnungshof Österreich zeigt Optimierungsbedarf bei Plänen für die Bankenabwicklung auf

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Presseinformation zum Bericht „Bankenabwicklung in Österreich“ vom 29. Mai 2020 1

Rechnungshof Österreich zeigt Optimierungsbedarf bei Plänen für die Bankenabwicklung auf

Was zu tun ist, wenn Kreditinstitute ausfallen, ist EU–weit einheitlich geregelt. Als Konsequenz der Finanzkrise, in der die staatliche Sanierung von Banken zu hohen Belastungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führte, wurde die sogenannte Bankenunion von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen und ab dem Jahr 2014 schrittweise umgesetzt. Ihr Ziel: Kreditinstitute sollen auf Basis EU–weit einheitlicher Regelungen beaufsichtigt und im Bedarfsfall auch abgewickelt werden.

Damit sollte unter anderem ein für die Banken– und Einlagensicherungssysteme gefähr- licher Ansturm von Sparerinnen und Sparern auf ihre Einlagen verhindert werden.

Wie der geordnete Marktaustritt von Kreditinstituten in Österreich organisiert ist, prüfte der Rechnungshof Österreich. Im Zentrum der Prüfung stand die Tätigkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Die bei der FMA eingerichtete FMA–

Abwicklungsbehörde hat die Abwicklungspläne für österreichische Kreditinstitute – 451 Banken waren es im Jahr 2018 – zu erstellen. Der Rechnungshof Österreich beurteilte unter anderem die Qualität dieser Pläne. Für die Umsetzung des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus sind außerdem die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und das Bundesministerium für Finanzen von Bedeutung. Der auf EU–Ebene eingerichtete Single Resolution Board ist vor allem für Kreditinstitute zuständig, die der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliegen. Dieser fällt nicht in die Prüfkompetenz des Rechnungshofes. Geprüft wurden die Jahre 2015 bis 2018;

relevante Aspekte aus dem Jahr 2019 wurden ebenfalls berücksichtigt.

Rasche Abwicklung bei Ausfall gewährleisten

Wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchführbar ist, etwa weil ein Kreditinstitut kritische Funktionen für den österreichischen Finanzmarkt erfüllt, muss die FMA–

Abwicklungsbehörde eine Abwicklungsstrategie für den möglichen Ausfall festlegen.

Dabei hat sie alle wesentlichen Hindernisse aufzuzeigen und Gegenmaßnahmen zu planen. Der Rechnungshof Österreich kritisierte, dass die FMA–Abwicklungsbehörde Mag. Christian Neuwirth

Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zum Bericht „Bankenabwicklung in Österreich“ vom 29. Mai 2020

in überprüften Abwicklungsplänen des Planungszyklus 2018 zwar Abwicklungs- strategien und –instrumente für die einzelnen Kreditinstitute anführte, dazu aber noch keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung ausarbeitete. Im Anlassfall wäre somit die notwendige rasche Umsetzung der Abwicklungsstrategien und –instrumente bisher nicht gewährleistet. Der Rechnungshof Österreich empfahl der FMA–Abwicklungs- behörde, die von ihr angeführten Abwicklungsstrategien und –instrumente ehest- möglich zu konkretisieren.

FMA soll kritische Tätigkeiten weitgehend eigenständig erfüllen können

Die FMA–Abwicklungsbehörde war sowohl für die Abwicklungsplanung als auch für die tatsächliche Abwicklung von Kreditinstituten verantwortlich. Der Rechnungshof Österreich beanstandete, dass sie bei kritischen Tätigkeiten zum Teil vom Know-how der OeNB abhängig war. Er empfahl der FMA–Abwicklungsbehörde, der FMA, der OeNB und dem Bundesministerium für Finanzen sicherzustellen, dass die FMA–

Abwicklungsbehörde eigenständig über die erforderliche Expertise verfügt.

Abwicklungsbehörde überwacht Portfolioabbau

Die FMA–Abwicklungsbehörde überwachte außerdem den Portfolioabbau der drei österreichischen Abbauinstitute HETA ASSET RESOLUTION AG, immigon portfolioabbau ag und KA Finanz AG, die aus den früheren Kreditinstituten HYPO ALPE–ADRIA–BANK INTERNATIONAL AG, Österreichische Volksbanken AG und Kommunalkredit Austria AG entstanden. Für sie ergriff die Republik Österreich im Zeitraum 2008 bis 2018 umfangreiche Kapital– und Haftungsmaßnahmen. Von den Kapitalunterstützungen von insgesamt 12,108 Milliarden Euro entfielen 5,580 Milliarden Euro auf die HETA, 5,278 Milliarden Euro auf die KA Finanz AG und 1,250 Milliarden Euro auf die immigon. Von den gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz gewährten Haftungen in der Höhe von 15,465 Milliarden Euro liefen bis Ende 2018 11,859 Milliarden Euro ohne Inanspruchnahme aus. Per 31. Dezember 2018 wies die immigon portfolioabbau ag den niedrigsten Schuldenstand auf; die KA Finanz AG den höchsten.

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