• Keine Ergebnisse gefunden

Rechnungshof Österreich prüfte inklusiven Unterricht

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Rechnungshof Österreich prüfte inklusiven Unterricht"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Presseinformation zum Bericht

„Inklusiver Unterricht: Was leistet Österreichs Schulsystem?“ vom 1. Februar 2019 1

Rechnungshof Österreich prüfte inklusiven Unterricht

„Was leistet Österreichs Schulsystem?“ Diese Frage stellten die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes in dem heute erschienenen Rechnungshof–Bericht zum inklusiven Unterricht. Der Rechnungshof stellte fest, dass eine inklusive Strategie auf allen Bildungsebenen fehlte. Kritik gab es auch an den unklaren Regelungen zur Finanzierung. Der Rechnungshof empfiehlt außerdem, die Geschlechtsunterschiede zwischen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf genauer zu untersuchen.

Inklusion: Menschen mit und ohne Behinderung lernen von Anfang an gemeinsam In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam. Niemand wird aufgrund einer physischen oder psychischen Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen; vom Kindergarten über die Schulen und den tertiären Bereich (Universitäten, Fachhochschulen) bis hin zu Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtete sich Österreich 2008 zu einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen; konkretisiert wurde dies sowohl im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020 als auch im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013 bis 2018. Den Grundstein für die Einrichtung von Inklusiven Modellregionen mit den pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen legte das Ministerium jedoch erst 2015 mit der Richtlinie zur Entwicklung Inklusiver Modellregionen. Das Ministerium beschränkte sich lediglich auf die allgemein bildenden Pflichtschulen.

Im Regierungsprogramm 2017 bis 2022 ist zwar die Evaluierung und Weiterführung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2021 bis 2030 geplant, die Sonderschulen sollen aber weiterhin erhalten und sogar gestärkt werden. Der Rechnungshof ortet hier ein Spannungsfeld. Er empfiehlt dem Bildungsministerium, aus dem Projekt

„Inklusive Modellregionen“ Schlüsse über die einzelnen Maßnahmen zu ziehen und den Inklusionsansatz im Bildungssystem zu präzisieren.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

(2)

Presseinformation zum Bericht

„Inklusiver Unterricht: Was leistet Österreichs Schulsystem?“ vom 1. Februar 2019 2

30.690 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – deutlich mehr Buben An den allgemein bildenden Pflichtschulen stieg im überprüften Zeitraum 2012 bis 2016 die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) auf 30.690. Der Rechnungshof verwies kritisch auf die mangelhaften Daten über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit SPF bzw.

mit Körper– und Sinnesbehinderungen an allgemein bildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Ähnlich war die Situation auch beim Ressourcenverbrauch. Für die Feststellung eines SPF sind die Bildungsdirektionen zuständig. Der Rechnungshof stellte bei Analyse der SPF–Verfahren Unterschiede zwischen den überprüften Ländern fest. In Anbetracht der weitreichenden Auswirkungen für den weiteren Bildungsweg einer Schülerin bzw. eines Schülers zielten die Empfehlungen des Rechnungshofes auf eine qualitative Verbesserung der Verfahren ab.

Der Anteil der Mädchen an der Gesamtschülerzahl mit SPF betrug im Schuljahr 2015/16 rund 37 Prozent. Schülerinnen mit SPF wurden auch eher integrativ an Regelschulen unterrichtet. Bereits der Nationale Bildungsbericht 2015 hielt fest, dass im Vergleich mit dem EU–Durchschnitt relativ große Geschlechtsunterschiede im österreichischen Bildungssystem festzustellen waren. Der Rechnungshof empfiehlt dem Ministerium, die abweichende Geschlechtsverteilung detailliert zu untersuchen.

Rechtliche Klärung zur Finanzierung des Pflege– und Hilfspersonals ausständig Mit der zunehmenden Integration von Kindern mit Behinderungen in den Regelunterricht ergab sich die Frage, wer das erforderliche Pflege– und Hilfspersonal bereitzustellen und zu finanzieren hatte. Der Bund war der Meinung, dass das Hilfspersonal zu Lasten des Schulerhalters gehe. Allerdings bezog sich die zitierte Regelung nicht ausdrücklich auf das Pflege– und Hilfspersonal für Kinder mit Behinderungen. Aufgrund der unklaren Rechtslage handhabten der Bund bzw.

die einzelnen Länder die Thematik des Pflege– und Hilfspersonals für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen unterschiedlich: in Bezug auf die Rechtsgrundlagen, den Emfängerkreis, das Ausmaß und die Höhe der Kostentragung, die Ausbildung des Personals und die Finanzierung. Die Prüferinnen und Prüfer kritisierten, dass sich das Ministerium erst im Jahr 2017 – mehr als sechs Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmung des Bundes–Behindertengleichstellungsgesetzes – um die rechtliche Beistellung und Finanzierung von Pflege– und Hilfspersonal für Schulen bemühte. Der Rechnungshof empfiehlt hier eine rechtliche Klärung.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

vermittelt und so jenes Verständnis geschaffen werden, welches die Beteiligten für die Wahrnehmung ihrer jeweiligen Funktion als öffentliche Auftraggeberinnen / öffentliche

Wolfgang Wimmer, MBA MBL LL.M., Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Zeit

Bundesweit sind allein bei den IHKs mehr als 150.000 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer in über 30.000 Prüfungsausschüssen tätig.. Ihre gesetzlich verankerte Arbeit ist

Es empfiehlt sich für jede Schule einen eigenen Maßnahmenkatalog zu erstel- len, der dann für jede Klasse gilt und für die Schüler einen sicheren Rahmen darstellt.. Der dritte

seiner Kontrolle unterliegende Rechtsträ- ger aufzufordern, Rechtsgeschäfte mit politischen Parteien oder mit Unterneh- men, an der eine politische Partei oder eine

13 Arbeitsgruppe Bezug von Medikamenten in Pflegeheimen Projekt läuft noch Beratungen abgeschlossen; Umsetzung für 2020 geplant 14 Arbeitsgruppe Medizinprodukte Projekt

Die FMA–Abwicklungsbehörde überwachte außerdem den Portfolioabbau der drei österreichischen Abbauinstitute HETA ASSET RESOLUTION AG, immigon portfolioabbau ag und

Der Rechnungshof Österreich prüfte von September bis November 2017 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie in den Ländern