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Nur 40 Prozent der Fließgewässer befinden sich in gutem ökologischen Zustand – Sanierung der Fließgewässer verzögert sich

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Presseinformation Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode, 3. Mai 2019 1

Nur 40 Prozent der Fließgewässer befinden sich in gutem ökologischen Zustand – Sanierung der Fließgewässer verzögert sich

Während fast alle österreichischen Fließgewässer einen zumindest guten chemischen Zustand erreichen, befinden sich derzeit nur 40 Prozent dieser Gewässer in einem guten ökologischen Zustand bzw. zeigen ein gutes ökologisches Potenzial. Über dem Bundesdurchschnitt liegen Salzburg und Tirol mit 59 bzw. 57 Prozent. In Nieder- österreich und der Steiermark weisen gar nur 31 bzw. 34 Prozent der Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand auf. Das geht aus dem heute veröffentlichten Bericht des Rechnungshofes Österreich zur „Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode“ hervor.

Der Rechnungshof Österreich prüfte von September bis November 2017 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie in den Ländern Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Ökologisierung der Fließgewässer in der zweiten Sanierungsperiode von 2016 bis 2021.

Nur 11 Prozent der benötigten Mittel wurden investiert

Die Durchgängigkeit in großen und größeren Fließgewässern herzustellen, war rund zwei Jahre nach dem Ende der ersten Sanierungsperiode (2009 bis 2015) in vielen Wasserkörpern nicht erreicht. Bereits in den Jahren 2012 sowie 2015 hatte der Rechnungshof Österreich im Zuge vorangegangener Prüfungen kritisiert, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden können.

Der Rechnungshof Österreich stellt auch die zeitgerechte Umsetzung der in der zweiten Sanierungsperiode vorgesehenen Maßnahmen in Frage. Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NPG) 2015, in dem die Sanierungsstrategien der zweiten Sanierungsperiode festgeschrieben sind, wurde vom Ministerium um 19 Monate zu spät publiziert. Weil der Bund keine zusätzliche Mittel zur Verfügung stellte, hatten die überprüften Länder im Oktober 2017 noch keine der im NGP 2015 vorgesehenen Maßnahmen in Angriff genommen.

Mag. Christian Neuwirth Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation Ökologisierung Fließgewässer, zweite Sanierungsperiode, 3. Mai 2019 2

Auf insgesamt drei Milliarden Euro schätzte das Ministerium im NGP 2009 die Kosten um den Zielzustand in den österreichischen Fließgewässern herzustellen.

In der ersten Sanierungsperiode wurde nur ein geringer Teil dieser Gesamtkosten – nämlich 11 Prozent bzw. 339,32 Millionen Euro in die Ökologisierung der Fließgewässer investiert.

Bereits die Hälfte der Zeit, die zur Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 blieb, war im Zuge der ersten Sanierungsperiode verstrichen. Jedoch: 89 Prozent des Gesamtinvestitionsbedarfs waren zu diesem Zeitpunkt noch offen.

Mittelbedarf muss sichergestellt werden

Um die Verpflichtungen aus der Wasserrahmenrichtline erfüllen zu können, empfahl der Rechnungshof Österreich dem nunmehrigen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit dem Bundesministerium für Finanzen das Einvernehmen über den Mittelbedarf und dessen Bedeckung herzustellen.

Wiederherstellung verlorener Lebensräume

Die Wasserrahmenrichtlinie trat im Jahr 2000 in Kraft. Ihr Grundprinzip ist, keine weiteren Verschlechterungen der Gewässer zuzulassen sowie alle Gewässer, die keinen guten Zustand auswiesen, bis 2015 bzw. mit Ausnahmen bis spätestens 2027 zu verbessern. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer für Fische sollte gemäß Plan in der ersten Sanierungsperiode erreicht werden. Sie ist die Voraussetzung, um stabile Fischpopulationen erhalten zu können. Mit sogenannten morphologischen Verbesserungen soll die Gewässerstruktur verbessert werden.

Das kann etwa erreicht werden, wenn z.B. harte Uferverbauungen entfernt werden und lokale Aufweitungen oder Anbindungen von Nebengewässern erfolgen.

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