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Rechnungshof prüft Bekämpfung von Energiearmut

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Presseinformation zum Bericht „Energiewirtschaftliche Maßnahmen gegen Energiearmut“

vom 10. Juli 2020

Rechnungshof prüft Bekämpfung von Energiearmut

Ein niedriges Einkommen, hohe Energiekosten und das Wohnen in Gebäuden mit schlechter Bausubstanz und alten Heizungen sind meist die Ursachen für einen eingeschränkten Zugang zur Energieversorgung. Wie der Energiearmut in Österreich entgegengesteuert wird, prüfte der Rechnungshof und veröffentlichte heute seinen Bericht „Energiewirtschaftliche Maßnahmen gegen Energiearmut“. Geprüft wurde vor der Corona-Pandemie. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2013 bis 2018.

Ministerium soll energierechtliche Maßnahmen evaluieren

Der Rechnungshof betont, dass Österreich bereits einige Schritte zur Verringerung von Energiearmut gesetzt hat: so etwa Akuthilfen, wie die Grundversorgung oder den teilweisen Abschaltschutz. Er hält jedoch fest, dass der Großteil der Maßnahmen – im Sinne des Konsumentenschutzes – allen Kundinnen und Kunden zugutekam und nicht speziell auf schutzbedürftige Personen und auf von Energiearmut Betroffene ausgerichtet war. Die Prüferinnen und Prüfer bemängeln im Bericht, dass bis zum Ende der Gebarungsüberprüfung keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Maßnahmen vorlagen. Offen war beispielsweise, weshalb die Grundversorgung nur wenig angenommen wurde. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Klimaschutzministerium, die bisherigen energierechtlichen Maßnahmen zugunsten schutzbedürftiger Personen und gegen Energiearmut hinsichtlich Wirksamkeit und Angemessenheit zu evaluieren.

Energieversorger kooperieren mit städtischen Sozialeinrichtungen

Der Rechnungshof überprüfte auch ausgewählte Energieunternehmen in Graz, Wels und Wien und hält fest: Die städtischen Energieversorger setzten freiwillige Aktionen gegen Energiearmut. Diese reichten von einmaligen finanziellen Unterstützungen bis zur längerfristigen Betreuung von Betroffenen. Hierbei gab es Kooperationen mit städtischen Sozialeinrichtungen und nicht-staatlichen Organisationen. Diese Zusammenarbeit beurteilt der Rechnungshof als zweckmäßig. Denn: Der direkte Mag. Christian Neuwirth

Sprecher des Rechnungshofes 1031 Wien, Dampfschiffstraße 2 Tel.: +43 (1) 711 71 – 8435 Twitter: @RHSprecher Facebook/RechnungshofAT neuwirth@rechnungshof.gv.at

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Presseinformation zum Bericht „Energiewirtschaftliche Maßnahmen gegen Energiearmut“

vom 10. Juli 2020

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Kontakt zum Energieversorger ist für einkommensschwache Haushalte oft eine Barriere. Allerdings nahmen auch die Energieunternehmen – selbst bei umfangreicher Unterstützung – keine Evaluierung vor. Der Rechnungshof empfiehlt den überprüften Energieversorgern, von ihren Kooperationspartnern Auskünfte über die Maßnahmen zur Beseitigung von Energiearmut einzuholen, um wertvolle Erkenntnisse über deren Wirksamkeit und Nachhaltigkeit sowie über mögliche Verbesserungen gewinnen zu können.

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