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DER S TADT R ATINGEN

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ERAUSGEBER

: D

ER

B

ÜRGERMEISTER JAHRGANG: 17 NUMMER : 26

DATUM : 07.10.2021 INHALTSVERZEICHNIS

_______________________________________________________________________

Lfd. Nr. Bezeichnung

49 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen

- Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Ratingen für die Haushaltsjahre 2022/2023 -

Amtsblatt der Stadt Ratingen. Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstr. 3, 40878 Ratingen, Tel. (02102) 550-0. Verantwortlich für den Inhalt: Bürger- und Rechtsamt. Das Amtsblatt erscheint in unregelmäßigen Abständen und ist kostenlos beim Bürgerbüro der Stadt Ratingen in Papierform erhältlich. Das Amtsblatt kann nach einmaliger Anmeldung kostenlos als PDF-Datei per E-Mail bezogen werden und ist auch auf der Internetseite der Stadt Ratingen unter www.stadt-ratingen.de abrufbar. Druck: Eigendruck.

(2)

49 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Ratingen für die Haus- haltsjahre 2022 / 2023

Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW.

2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.

NRW. S. 759, ber. 2019 S. 23), in Kraft getreten am 1. Januar 2019 (Absatz 1) und 1.

Januar 2021 (Absatz 2), wird dem Rat der Stadt Ratingen folgender Entwurf der Haus- haltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 vorgelegt:

§ 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 / 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entste- henden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistende Aus- zahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit in 2022 in € in 2023 in €

dem Gesamtbetrag der Erträge auf zzgl. Corona-Fiktiverträge von * somit auf

322.130.000 4.450.000 326.580.000

329.990.000

*0 329.990.000

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf abzgl. globaler Minderaufwand von

somit auf

339.490.000 0 339.490.000

344.240.000 0 344.240.000

*in 2023 darf nach aktueller Rechtslage kein Corona-Fiktivertrag ausgewiesen werden!

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 309.710.000 318.250.000

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf 315.460.000 320.950.000

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus der Investitionstätigkeit auf 13.534.000 21.666.000

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus der Investitionstätigkeit auf 63.204.000 59.371.000

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus der Finanzierungstätigkeit auf 9.682.000 25.119.000

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus der Finanzierungstätigkeit auf 8.596.000 5.380.000 festgesetzt.

(3)

§ 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen

in 2022 erforderlich ist, wird auf 3.393.000 Euro in 2023 erforderlich ist, wird auf 21.857.000 Euro festgesetzt.

§ 2a Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Darlehensgewährung für Investitionstätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften

in 2022 erforderlich ist, wird auf 0,00 Euro

in 2023 erforderlich ist, wird auf 0,00 Euro

festgesetzt.

§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird

in 2022 auf 37.178.000 Euro

in 2023 auf 29.483.000 Euro

festgesetzt.

§ 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird

in 2022 auf 12.910.000 Euro

in 2023 auf 14.250.000 Euro

festgesetzt.

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht veranschlagt.

§ 5 Der Höchstbetrag der Kredite, der zur Liquiditätssicherung in Anspruch ge- nommen werden darf, wird

in 2022 und 2023 jeweils auf 30.000.000 Euro

festgesetzt.

§ 6 Die Steuersätze der Gemeindesteuern für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 werden jeweils wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 200 v.H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.

2. Gewerbesteuer 400 v.H.

(4)

§ 7 Im Sinne des § 4 Abs. 5 KomHVO werden die Bewirtschaftungsregelungen und Haushaltsvorbemerkungen in der gemäß Gliederungsziffern 4.2 bis 4.7 sowie 7.

des Vorberichtes zum Haushaltsplanentwurf 2022 / 2023 enthaltenen Fassung festgesetzt.

Ratingen, den 24.09.2021

Festgestellt: Aufgestellt:

(Klaus Pesch) (Martin Gentzsch)

Bürgermeister Stadtkämmerer

(5)

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Ra- tingen für die Haushaltsjahre 2022 / 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 / 2023 wird gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 759, ber. 2019 S. 23), in Kraft getreten am 1. Januar 2019 (Absatz 1) und 1. Januar 2021 (Absatz 2), öffentlich bekannt gemacht.

Einwendungen können in der Zeit vom 11.10.2021 bis 31.10.2021 von Einwohnern und Abgabepflichtigen dem Bürgermeister der Stadt Ratingen unter der Adresse,

Stadt Ratingen, Minoritenstraße 2 - 6, 40878 Ratingen schriftlich gestellt,

oder digital über:

DE-Mail unter poststelle@ratingen.de-mail.de

E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur unter vps@ratingen.de E-Mail ohne Signatur unter amt20@ratingen.de zugeleitet,

oder mündlich zu Protokoll gegeben werden und zwar während der Dienststunden, montags bis mittwochs von 08.30 bis 12.00 Uhr

und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr

beim Amt für Finanzwirtschaft, Zi. 3.12, 3. OG Hauptgebäude Rathaus, Minoritenstraße 2 - 6, 40878 Ratingen.

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie besteht nur ein beschränkter Zugang zum Rathaus, so dass eine persönliche Einsichtnahme erst nach vorheriger Terminvereinba- rung erfolgen kann. Hierzu wird gebeten, unter Nutzung einer der angegebenen elekt- ronischen Postfächer, einen Terminwunsch mitzuteilen. Es wird aber gebeten, verstärkt die Bereitstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2022 / 2023 auf der städtischen Internetseite www.stadt-ratingen.de zu nutzen.

Während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat bleibt der Entwurf des Haushalts- plans 2022 / 2023 bei der vorgenannten Dienststelle sowie auf der städtischen Internet- seite www.stadt-ratingen.de zur Einsichtnahme verfügbar.

Ratingen, den 05.10.2021

Klaus Pesch Bürgermeister

(6)

- letzte Seite nicht bedruckt -

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