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Haushaltsjahre 2012 und 2013WirtschaftsplanSondervermögen “Versorgungsrücklage“ Haushaltsplan Entwurf

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(1)

Land Sachsen-Anhalt

Entwurf

Haushaltsplan

für die

Haushaltsjahre 2012 und 2013

Wirtschaftsplan

Sondervermögen “Versorgungsrücklage“

(2)
(3)

- 3 - 53 Sondervermögen “Versorgungsrücklage“

53 01 Sondervermögen “Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2011 Ist 2010

Ansatz 2012 VE 2012

Ansatz 2013 VE 2013 Angaben in EUR

Kap. 53 01Sondervermögen “Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt“

Erläuterungen:

Das Sondervermögen “Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt“ wurde mit dem Gesetz über eine

Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt (Versorgungsrücklagegesetz) vom 21. Dezember 1998 errichtet. Es dient ausschließlich der Sicherung der Versorgungsaufwendungen für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter, der den Beamten gleichgestellten Bediensteten sowie der Mitglieder der Landesregierung und der Versorgungsempfängerinnen und der Versorgungsempfänger des Landes und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.

Die veranschlagten Einnahmen werden dem Sondervermögen aus den Bezügetiteln 424 01 und 434 01 der einzelnen Einzelpläne sowie aus den entsprechenden Positionen aus dem Personalaufwand der Landesbetriebe und

Zuwendungsempfänger gem. § 26 LHO zugeführt.

Seit dem Haushaltsjahr 2007 wird das Sondervermögen durch die Deutsche Bundesbank verwaltet.

Der Gesamtbestand des Sondervermögens betrug zum 31.12.2009: 52.440.920 Euro und zum 31.12.2010: 60.859.480 Euro.

Einnahmen

162 01 873 Zinseinnahmen 0 0 0

343

*** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 53 01 Titel 919 01.

182 01 873 Rückflüsse aus Anlagen 0 0 0

0

*** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 53 01 Titel 919 01.

232 01 873 Zuführungen aus dem Landeshaushalt 4.692.800 5.852.900 5.974.500

5.350.000

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 53 01 Titel 232 02.

*** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 53 01 Titel 919 01.

232 02 873 Sonstige Zuführungen von Landesbetrieben und Zuwendungsempfängern gem. § 26 LHO

140.600 116.000 120.400

145.000

* Gegenseitig deckungsfähig mit Kapitel 53 01 Titel 232 01.

*** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 53 01 Titel 919 01.

361 01 873 Übertrag aus dem Vorjahr 0 0 0

0

*** Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 53 01 Titel 919 01.

Erläuterungen:

Im Titel 361 01 erscheinen die Mittel als Übertrag, die im vergangenen Haushaltsjahr nicht verausgabt wurden.

(4)

Ausgaben

697 01 873 Vermögensübertragung 4.833.400 5.968.900 6.094.900

0 0 0

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 53 01 Titel 919 01.

*** Die Ausgaben bei Titel 697 01 und 919 01 insgesamt dürfen überschritten werden bis zur Höhe der Isteinnahmen des Kapitels.

919 01 873 Geldanlage 0 0 0

5.495.343 0 0

* Gegenseitig deckungsfähig mit Kapitel 53 01 Titel 697 01.

*** Die Ausgaben bei Titel 697 01 und 919 01 insgesamt dürfen überschritten werden bis zur Höhe der Isteinnahmen des Kapitels.

961 01 873 Übertrag in das Folgejahr 0 0 0

0 0 0

Erläuterungen:

Der Titel 961 01 “Übertrag in das Folgejahr“ fungiert als korrespondierender Ausgabetitel zum Einnahmetitel 361 01 “Übertrag aus dem Vorjahr“. Es handelt sich um einen Verrechnungstitel, über den der Bestand zum Jahresende auszuweisen und in das Folgejahr zu übertragen ist.

(5)

- 5 - 53 Sondervermögen “Versorgungsrücklage“

53 01 Sondervermögen “Versorgungsrücklage des Landes Sachsen-Anhalt“

Titel FZ Zweckbestimmung

Ansatz 2011 Ist 2010

Ansatz 2012 VE 2012

Ansatz 2013 VE 2013 Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

0 0 0

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

4.833.400 5.968.900 6.094.900

HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

0 0 0

Gesamteinnahme 4.833.400 5.968.900 6.094.900

Ausgaben

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

4.833.400 5.968.900 6.094.900

0 0

HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben 0 0 0

0 0

Gesamtausgabe 4.833.400 5.968.900 6.094.900

Gesamtsumme der VE 0 0

Überschuss (+) / Zuschuss (-) 0 0 0

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