Privatisierte Unternehmen
Bahn AG 41
Post AG 38,5
Postbank AG 38,5
Telekom AG 34
(1) Die Arbeitszeitverordnung von Bayern und Hessen sehen folgende Staffelung vor:
bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres - 42 Stunden
ab Beginn des 51. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres - 41 Stunden ab Beginn des 61. Lebensjahres - 40 Stunden
(gilt auch für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte in Bayern)
(2) Die Arbeitszeitverordnung von Nordrhein-Westfalen sieht folgende Staffelung vor:
mit Vollendung des 60. Lebensjahres oder bei einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 80 Prozent - 39 Stunden mit Vollendung des 55. Lebensjahres - 40 Stunden
im Übrigen - 41 Stunden
(3) Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten entspricht der jeweiligen Landesregierung.
40 40
39-42(3) 41
39-41(2) 40 40 40 40 41
42 (bei Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren
oder eines pflegebedürftigen Angehörigen 40 Stunden)
41 40-42(1)
40-42(1) 40
Thüringen
Gemeinden Hamburg Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten
Saarland Sachsen Sachsen-anhalt Schleswig-Holstein
Stand: Februar 2011
Gebietskörperschaften Bund
Baden-Württemberg Bayern
Berlin Brandenburg Bremen
40 40 40