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Bericht an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

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Bericht an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Bericht der: Bau- und Planungskommission

vom: 3. Juni 2013

zur Vorlage Nr.: 2013-068

Titel: Neubau Sekundarschule Laufen; Projektierungskredit Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: - Übersicht Geschäfte des Landrats

- Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats - Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

- Homepage des Kantons Basel-Landschaft

www.bl.ch

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N:\Lka\Wp\Lr\Berichte\_internet\2013-068_bpk.wpd – [10.09.00] – www.bl.ch

789 2013/068

Kanton Basel-Landschaft Landrat

Bericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat betreffend Neubau Sekundarschule Laufen; Projektierungskredit

Vom 3. Juni 2013

1. Ausgangslage

Am 1. August 2011 wurde der Übergang der Sekundar- schulbauten von Gesetzes wegen vollzogen. Damit ist der Kanton auch die Verpflichtung zum Unterhalt der Gebäu- de eingegangen. Im Dekret über die Sekundarschulkreise und die Sekundarschulstandorte vom 28. Januar 2010 sind die Standorte Laufen und Zwingen als Sekundar- schulstandorte im Schulkreis Laufental festgeschrieben.

Der Sekundarschulunterricht im Schulkreis Laufental findet heute auf sieben Schulanlagen in fünf Gemeinden statt. Mit der Harmonisierung der Obligatorischen Schule (HarmoS) 2015/16 wird der Unterricht in den beiden Ge- meinden Laufen und Zwingen konzentriert.

An der Brislachstrasse in Laufen werden künftig Schülerinnen und Schüler der Niveaus A und E unter- richtet. Die Schulanlage besteht aus einem heterogenen Gebäudeensemble aus sechs Gebäuden und wurde in den Jahren 1963 und 1972 in zwei Etappen gebaut. Die Gebäude sind teilweise freistehend, durch gedeckte Ver- bindungsgänge miteinander verbunden oder direkt anein- andergebaut. Die Stockwerke der unterschiedlichen Ge- bäude und Gebäudeteile befinden sich zueinander jeweils auf unterschiedlichen Höhen (Split-Level).

Der aufgestaute Unterhalt an den Gebäuden ist mar- kant. Viele Teile sind im Original erhalten. Nach 40- und 50-jährigem Betrieb weisen die Gebäude eine erhebliche Abnutzung mit grossem Instandsetzungsbedarf auf. Die bauliche W eiterentwicklung des Bestands ist durch die schlechte Substanz einzelner Gebäude begrenzt. Für Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist die An- lage nicht hindernisfrei nutzbar.

Dem Landrat wird mit dieser Vorlage beantragt, die Planung für einen Neubau der Sekundarschule Laufen anzugehen. Die Investitionskosten belaufen sich auf ge- schätzte sFr. 39 Mio. Der Fertigstellungstermin ist auf Ende 2017 geplant. Dank der Bereitschaft der Schullei- tung während der Realisierungsphase flexibel auf räumli- che Engpässe zu reagieren, kann bis zur Fertigstellung eines Neubaus weitgehend auf teure Übergangslösungen verzichtet werden. Im Rahmen der Ausarbeitung der Landratsvorlage wurden alternative Lösungen im Bestand geprüft.

Aufgrund des hohen Bedarfs an zusätzlichem Raum, des schlechten baulichen Zustand und der geschätzten Kosten in annähernd der gleichen Höhe, ist eine umfas- sende Sanierung mit einem zwingend erforderlichen Er- weiterungsbau keine nachhaltige Lösung. Der Projektie-

rungskredit beinhaltet die Durchführung eines W ettbe- werbs bis und mit Vorprojekt, die Ausarbeitung des Bau- projekts und die Ausschreibungsphase. Mit dieser Vorlage wird dem Landrat für die Planung ein Projektierungskredit in der Höhe von sFr. 3'250'000 inkl. MwSt. beantragt.

Für Details wird auf die Vorlage selbst verwiesen.

2. Beratung in der Kommission

Die Bau- und Planungskommission hat die Vorlage an ihren Sitzungen vom 4. April und 2. Mai 2013 beraten.

Begleitet wurde sie von Daniel Longerich, Stv. Leiter HBA, Tim Olden-burg, Abteilung Projektierung, HBA und Petra Schmidt, Steuerung Raumressourcen, BKSD.

Das vorgestellte Projekt wurde von den Kommissionsmit- gliedern wohlwollend aufgenommen. Die Vorlage sei gut ausgearbeitet und verdeutliche, warum Handlungsbedarf angezeigt sei. Besonders positiv hervorgehoben wurde der Umstand, dass der Altbau während der Bauphase für das neue Gebäude weiterbenutzt und so der Schulbetrieb parallel aufrecht erhalten werden kann. W eiter besteht die Möglichkeit, das alte Gebäude als Provisorium während einer späteren Sanierung des nahen Gymnasiums zu verwenden.

://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.

3. Antrag an den Landrat

://: Die Bau- und Planungskommission empfiehlt dem Landrat mit 11:0 Stimmen, die Annahme der Vorlage.

Grellingen, 3. Juni 2013

Für die Bau- und Planungskommission

Franz Meyer, Präsident Beilagen:

– Entwurf des unveränderten Landratsbeschlusses

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Unveränderter Entwurf Landratsbeschluss

Über Neubau Sekundarschulanlage Brislachstrasse in Laufen Verpflichtungskredit

vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Dem Bedarf für den Neubau einer Sekundarschulanlage in Laufen wird zugestimmt.

2. Es wird ein Verpflichtungskredit für die Projektierung der Schulanlage bis und mit Baukreditvorlage von CHF 3’250'000 (inklusive Mehrwertsteuer von aktuell 8.0%) bewilligt.

3. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis, Baupreisindexes Nordwestschweiz, Hochbau, vom April 2012, werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.

4. Ziffer 2 und 3 dieses Beschlusses unterstehen gemäss §31, Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

Liestal, Im Namen des Landrates

der Präsident:

der Landschreiber:

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