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Bericht an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

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Bericht an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Bericht der: Bau- und Planungskommission

vom: 17. November 2011

zur Vorlage Nr.: 2011-176

Titel: Solaranlagen in Kernzonen im Kanton Basel-Landschaft Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: - Übersicht Geschäfte des Landrats

- Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats - Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

- Homepage des Kantons Basel-Landschaft

www.bl.ch

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N:\Lka\Wp\Lr\Berichte\_internet\2011-176.wpd – [10.09.00] – www.bl.ch

789 2011/176

Kanton Basel-Landschaft Landrat

Zwischenbericht der Bau- und Planungskommission an den Landrat betreffend Solaranlagen in Kernzonen im Kanton Basel-Landschaft

Vom 17. Novem ber 2011

1. Ausgangslage

Die Motionen 2006/246 und 2007/063 fordern eine Locke- rung der bisherigen Bewilligungspraxis für Solaranlagen im Kanton Basel-Landschaft.

Für Details wird auf die Vorlage selbst verwiesen.

2. Beratung durch die BPK

Die BPK behandelte diese Vorlage nach deren Überwei- sung durch das Büro des Landrats am 9. Juni 2011 an ihren Sitzungen vom 15. und 29. September sowie 27.

Oktober und 10. November 2011. Unterstützt wurde sie in ihrer Beratung durch Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD), Michael Köhn, Generalsekretär der BUD, Christoph Platt- ner, Leiter des Ressorts Energie und W asserversorgung im Amt für Umweltschutz und Energie, W alter Nieder- berger, stv. Leiter der Kantonalen Denkmalpflege, und Petra Schmidt, Gemeindepräsidentin von Sissach.

://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.

3. Detailberatung

Im eidgenössischen Parlament ist momentan die Teilrevi- sion des Raumplanungsgesetzes im Gange, in deren Rahmen auch der für die genannte LRV relevante Art. 18a überarbeitet werden soll. Dies wird allerdings wegen Diffe- renzen zwischen National- und Ständerat noch etwas länger dauern.

In Rücksprache mit der UEK und der BUD kommt die BPK zum Schluss, dass es derzeit nicht sinnvoll ist, die Vorlage weiter zu beraten oder gar abschliessend im Ratsplenum zu behandeln.

4. Antrag an den Landrat

://: Die BPK beantragt dem Landrat nach Massgabe von

§ 29 Abs. 3 und 4 Geschäftsordnung des Landrats, die Vorlage vorläufig zurückzustellen, bis für die wei- tere Behandlung derselben auf kantonaler Ebene die nötigen Beschlüsse auf Bundesebene gefällt worden

sind.

://: Eine detaillierte Berichterstattung zur Vorlage wird zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vorlage folgen.

Grellingen, 17. November 2011

Im Namen der Bau- und Planungskommission Der Präsident: Franz Meyer

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