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Bericht an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

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Bericht an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Bericht der: Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission

vom: 28. Oktober 2015

zur Vorlage Nr.: 2015-331

Titel: Standortförderung Baselland; Änderung Dekret zum Verwaltungs- organisationsgesetz

Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Links: - Übersicht Geschäfte des Landrats

- Hinweise und Erklärungen zu den Geschäften des Landrats - Landrat / Parlament des Kantons Basel-Landschaft

- Homepage des Kantons Basel-Landschaft

www.bl.ch

(2)

 2015/331

Kanton Basel-Landschaft Landrat

Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an den Landrat

betreffend Standortförderung Baselland; Änderung Dekret zum Verwaltungsorganisations- gesetz

Vom 28. Oktober 2015 1. Ausgangslage

Am 23. Oktober 2014 genehmigte der Landrat eine Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisa- tionsgesetz, womit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) ein struktureller Umbau, wie er im Rahmen des internen Strategieentwicklungsprozesses «Avenir VGD» angedacht war, ermöglicht werden sollte. Die wesentlichste Änderung betraf damals die Bildung eines «Amts für Volkswirtschaft und Standortförderung». Primäres Ziel der Änderung war es, dank einer Reorganisation die Wirt- schaftsförderung wirkungsvoller in der Direktion zu verankern und durch die organisatorische Bünde- lung der Ressourcen und Kompetenzen effizienter zu machen. Zugleich ging es darum, eine Nachfol- gelösung für das Projekt Wirtschaftsoffensive zu finden. Deren Aufbauphase kann als abgeschlossen betrachtet werden. Am 1. Januar 2016 wird sie in den Dauerbetrieb überführt.

Im Anschluss an den Landratsbeschluss wurden in der VGD verschiedene Betriebsmodelle überprüft.

Die Auswertung der Analyse ergab, dass das Modell einer dem Regierungsrat direkt unterstellten

«Standortförderung Baselland» dem ursprünglich vom Landrat beschlossenen Modell klar überlegen ist – insbesondere punkto Aussenwirkung sowie (aufgrund des überdirektionalen Charakters) der hö- heren Stellung innerhalb der kantonalen Verwaltung. In dieser neuen Struktur wird das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) wie bis anhin als eigenes Amt getrennt weiter geführt. Ur- sprünglich war vorgesehen, das eher mit Vollzugsaufgaben betraute KIGA in das neue Amt zu integ- rieren.

Der Regierungsrat beantragt nun ein Rückkommen betreffend eines Teils des Landratsbeschlusses vom 23. Oktober 2014, damit die neue Dienststelle «Standortförderung Baselland» geschaffen und in Betrieb genommen werden kann.

Für Details wird auf die Vorlage verwiesen.

2. Kommissionsberatung 2.1. Organisatorisches

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission befasste sich an der Sitzung vom 2. Oktober 2015 im Beisein von Regierungsrat Thomas Weber und Generalsekretär Olivier Kungler mit der Vorlage.

2.1.1 Eintreten

Eintreten war unbestritten.

www.bl.ch - 29. Oktober 2015

(3)

Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission zur Vorlage 2015/331 2

2.2. Detailberatung

Regierungsrat Thomas Weber verdeutlichte in der Sitzung, dass mit der vorliegenden Lösung dem Wunsch sowohl der Kommission als auch des Landrats nach einer Stärkung der Standortförderung besser entsprochen wird. Durch die «Beförderung» zu einer eigenen Dienststelle wird die Standortför- derung von kritischen Schnittstellen befreit. Der designierte Leiter, Thomas Kübler, verfügt als Dele- gierter des Gesamtregierungsrats über Entscheid- und Weisungsbefugnisse in allen Direktionen und kann dadurch, zusammen mit seinem Team, die Querschnittsfunktionen optimal wahrnehmen.

Die Kommission liess sich vor allem über die personellen Konsequenzen der Umstrukturierung aufklä- ren. In der neu geschaffenen Organisationseinheit verschmelzen quasi die Funktionen von Wirt- schaftsoffensive, Bestandespflege und der Fachabteilung Volkswirtschaft und Recht. Durch das Zu- sammenführen der Einheiten ist in der «Standortförderung Baselland» mit maximal neun Vollzeitäqui- valenten zu rechnen, abhängig davon, ob nur die bisherigen Stellen wiederbesetzt werden (7 Stellen), oder ob ein Teil der externen Stellen (Wirtschaftsoffensive) integriert wird (9 Stellen). Auf Leitungs- ebene wird kein 1:1-Ersatz der personellen Vakanzen angestrebt. Per 1. Januar 2016 endet daher das Mandat von Marc-André Giger, dem Leiter des Projekts Wirtschaftsoffensive. Im weiteren Verlauf des Prozesses wird es, laut Olivier Kungler, nun darum gehen, die bestehenden Fähigkeiten und das Know-how intern klug zu bündeln und zu vernetzen. Zweckdienlich dafür ist die von den Mitarbeiten- den des Projekts Wirtschaftsoffensive geleistete Grundlagen- und Aufbauarbeit, die in zahlreichen Gefässen und Instrumenten resultierten (Welcome Desk, Investorentag, Tax Guide, Investors Guide).

Die Schaffung dieser wichtigen Elemente, die weitergeführt werden sollen, sei gemäss Olivier Kungler auch die eigentliche Aufgabe der Wirtschaftsoffensive gewesen, deren Funktion in der Öffentlichkeit leider oft falsch gedeutet wurde.

Die Kommission zeigte sich mit den im Bericht ausgeführten und an der Sitzung dargelegten Begrün- dungen für die erneute Änderung des Verwaltungsorganisationsdekrets einverstanden und stellte kei- ne weiteren Fragen.

3. Antrag an den Landrat

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 10:0 Stimmen, die Än- derung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz gemäss beiliegendem Entwurf zu be- schliessen.

28. Oktober 2015 / mko

Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission Rahel Bänziger, Präsidentin

Beilage/n

- Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz (unverändert)

www.bl.ch - 29. Oktober 2015

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von der Redaktionskommission bereinigte Fassung

Dekret

zum Verwaltungsorganisationsgesetz

Änderung vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

I.

Der Erlass SGS 140.1 (Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz vom 6. Juni 1983) (Stand 1.

Juni 2015) wird wie folgt geändert:

§ 4 Absatz 1

1 Die Direktionen und die Landeskanzlei umfassen die folgenden Dienststellen:

20. (geändert) Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen 20.1 (neu) Amt für Gesundheit

20.2 (neu) Standortförderung Baselland II.

Keine Fremdänderungen.

III.

Keine Fremdaufhebungen.

IV.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Liestal, Im Namen des Landrates

Der Präsident:

Der Landschreiber:

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Referenzen

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