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Verdacht auf Geügelpest nach Käufen von Junghennen Medieninformation

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Medieninformation

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ihr Ansprechpartner Juliane Morgenroth Durchwahl

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25.03.2021

Verdacht auf Geügelpest nach Käufen von Junghennen

Bei Wildvögeln in Sachsen bereits 59 Tiere nachweislich inziert

In Sachsen besteht der Verdacht auf weitere Ausbrüche von Geügelpest, nachdem Halter Junghennen von der Thüringer Zweigstelle des Geügelhofs Schulte in Delbrück-Westenholz (Nordrhein-Westfalen) gekauft hatten. Bei dem Betrieb war Anfang der Woche die Geügelpest feststellt worden.

Junghennen wurden von dort in kleinen Chargen im gesamten Bundesgebiet verkauft – darunter auch an Geügelbetriebe in Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg. In Sachsen sind nach bisherigem Kenntnisstand Kleinsthaltungen im Vogtlandkreis und im Landkreis Leipzig betroffen.

Bereits bekannte Haltungen wurden durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter gesperrt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Da der Verbleib der vom Händler aus NRW veräußerten Tiere nicht vollständig nachvollzogen werden kann, fordert das Landestierseuchenbekämpfungszentrum des Freistaates Sachsen alle Halter auf, die Tiere ab Anfang März von dem Händler gekauft haben, unverzüglich mit dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ihres Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt Kontakt aufzunehmen.

Bei dem Junghennen-Händler handelt sich um einen Betrieb in Delbrück- Westenholz in Nordrhein-Westfalen. Es existiert eine Zweigstelle des Betriebes in Apolda im Thüringer Landkreis Weimarer Land, über den die Tiere verkauft worden sind. Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen wurden festgestellt, dass durch die Tierverkäufe aktuell 6 Kontaktbetriebe im Vogtlandkreis vorhanden sind. Aufgrund der bisher durchgeführten Abklärungsuntersuchungen besteht bei mindestens einem der Kontaktbetriebe im Vogtlandkreis der Verdacht auf Geügelpest.

Auch der Landkreis Leipzig (hier: Wurzen, Grimma, Borna) wurde Anfang März beliefert. Genaue Tierhalterangaben sind dazu bisher nicht bekannt.

Eventuell ist davon auszugehen, dass die Tiere in weiteren sächsischen Landkreisen in kleinen Mengen durch den Händler abgegeben wurden.

Hausanschrift:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und

Gesellschaftlichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien

3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz.

* Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen.

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Aktuell ist das Infektionsgeschehen der hochpathogenen aviären Inuenza (HPAI) des Subtyp H5 in Sachsen sehr dynamisch. Die Zahl der Fälle von Geügelpest bei Wildvögeln stieg in den letzten Tagen auf insgesamt 59. Betroffen sind vor allem Schwäne, aber vereinzelt auch Stockenten, Graugänse, Wildgänse und ein Bussard. Bei gehaltenen Vögeln ist in diesem Jahr das Virus zudem in einem Tierpark im Landkreis Zwickau sowie in einer Kleinsthaltung in Mittelsachsen festgestellt worden. Die entsprechenden behördlichen Maßnahmen wurden eingeleitet und durchgeführt.

Im Freistaat Sachsen gilt wegen des aktuellen Tierseuchengeschehens ein Erlass unseres Ministeriums, nach dem die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) eine risikoorientierte Stallplicht für Geügel anordnen.

Bei der Geügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Inuenza bei Geügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Inuenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.

Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.

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