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Mitteilung (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung

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Academic year: 2022

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Mitteilung (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung

1 Im Internet zum Download unter: www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl, Button: Fachkräfte – Formulare

2. Aktualisierung, Mai 2020

Träger:

Einrichtung:

Ansprechpartner:

Straße, Hnr:

PLZ, Ort:

Telefon:

E-Mail:

Absender

Posteingang

Landratsamt Zwickau Dezernat II, Jugendamt

SG ASD – Hilfen zur Erziehung Postfach 10 01 76

08067 Zwickau

Mitteilung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung – Datum:

gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII oder § 4 Abs. 3 KKG

Sehr geehrte Damen und Herrn,

hiermit informieren wir das Jugendamt, Sachgebiet Allgemeiner Sozialdienst-Hilfen zur Erziehung, da uns gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes / Jugendlichen vorliegen und unsere Möglichkeiten nicht ausreichen, um die Gefährdung abzuwenden.

Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte für eine akute Gefahr mit hoher Dringlichkeit Ein umgehender Anruf ist bereits erfolgt.

Telefonisch informiert wurde:

Die Gefährdungseinschätzung ergab gewichtige Anhaltspunkte und die Notwendigkeit zur Information.

Sie erhalten zum Sachverhalt als Anlagen folgende Unterlagen:

Meldebogen Kindeswohlgefährdung Ampelbogen [Code bitte angeben: ]

Schutzplan (Verlaufsdokumentation) [Code bitte angeben: ] Sonstige Unterlagen / Anlagen:

Das Jugendamt wird gebeten zu prüfen, ob weitere Maßnahmen einzuleiten sind.

Für Rückfragen und Mitwirkung stehe(n) ich (wir) Ihnen zur Verfügung.

Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt der Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

___________________________

Unterschrift

(2)

Mitteilung (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung

2 Im Internet zum Download unter: www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl, Button: Fachkräfte – Formulare

2. Aktualisierung, Mai 2020

1. Status der Mitteilung

Erstmitteilung wiederholte Mitteilung 2. Angaben zum betroffenen Kind oder Jugendlichen

Name: Vorname: Alter: Geburtsdatum:

Staatsangehörigkeit: Geschlecht: m w divers Wohnanschrift:

Ggf. Abweichender Aufenthaltsort:

3. Angaben zu weiteren betroffenen Kindern / Jugendlichen (Geschwister) nicht bekannt

Name: Vorname: Alter: Geburtsdatum:

Staatsangehörigkeit: Geschlecht: m w divers Name: Vorname: Alter: Geburtsdatum:

Staatsangehörigkeit: Geschlecht: m w divers 4. Angaben zu den Personensorgeberechtigten

nicht bekannt

Name Vorname Abweichende Anschrift

KM

KV

AS

(KM = Kindesmutter, KV = Kindesvater, AS = Andere Sorgeberechtigte)

5. Angaben zu Sorgerecht und Familienstand

Sorgerecht Familienstand

nicht bekannt

beide haben das Sorgerecht nur die Kindsmutter hat Sorgerecht nur der Kindsvater hat Sorgerecht Kindsmutter hat Teilbereiche der

elterlichen Sorge

Kindsvater hat Teilbereiche der elterlichen Sorge

Kindsmutter und -vater haben kein Sorgerecht

nicht bekannt verpartnert geschieden verheiratet getrennt lebend verwitwet

(3)

Mitteilung (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung

3 Im Internet zum Download unter: www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl, Button: Fachkräfte – Formulare

2. Aktualisierung, Mai 2020

6. Einordnung der Gefährdung

Die gewichtigen Anhaltspunkte sprechen für eine Kindeswohlgefährdung folgender Art:

(Mehrfachnennungen möglich)

körperliche Misshandlung Häusliche Gewalt

Vernachlässigung Selbstgefährdendes Verhalten

sexuelle Gewalt

seelische Misshandlung

Gewalt gegen andere Kinder/Jugendliche

Überbehütung Sonstiges:

7. Es wird eingeschätzt, dass die Gefährdung hauptsächlich ausgeht von:

nicht bekannt

der Mutter dem Vater beiden Elternteilen gemeinsam Geschwisterkind/-er dem Kind/Jugendlichen selbst einer sonstigen Person:

Name, Vorname

Beziehung dieser Person (Verwandtschaftsgrad, im Haushalt lebend, …):

8. Kurzbeschreibung der Vorkommnisse/der Beobachtung

(ggf. Verweis auf die Kriterien Ampelbogen, eigene Einschätzungshilfen, Dokumentationen)

9. Bisher veranlasste Maßnahmen/angebotene Hilfe/Unterstützung (Schutzplan) (ggf. Verweis auf folgende Anlagen der Verlaufsdokumentation)

10. Risikoabschätzung erfolgte unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft.

ja nein

Hinweis:

Bei akuter Kindeswohlgefährdung muss keine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen werden.

In dem Verfahren auf Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung und der dazu gehörigen Gefährdungseinschätzung ist die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft für alle Fachkräfte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gesetzlich bindend.

11. Wurden die Sorgeberechtigten über die Meldung informiert?

ja schriftlich (Brief, E-Mail) mündlich

nein, weil der wirksame Schutz des Kindes/Jugendlichen in Frage gestellt wäre.

nein, weil:

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