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bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Fachberatung

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Academic year: 2022

Aktie "bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Fachberatung"

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Adressen der Beratungsstellen:

Arbeiterwohlfahrt in der Region Osnabrück e. V.

Familienberatungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Johannisstraße 37/38

49074 Osnabrück Telefon (0541) 1 81 80 70

Ev. Jugendhilfe Osnabrück gGmbH Psychologische Beratungsstelle für Familien- und Erziehungsberatung Lohstraße 11

49074 Osnabrück

Telefon (0541) 9 40 49 -5 00

Diözese Osnabrück

Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Straßburger Platz 7

49076 Osnabrück Telefon (0541) 4 20 61

Deutscher Kinderschutzbund e. V.

Beratungsstelle gegen Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern Kolpingstraße 5

49074 Osnabrück Telefon (0541) 33 03 60

Die Fachberatung wirkt mit:

• bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos

• bei der Klärung eines Verdachts auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch

• bei der Vorbereitung des Gespräches mit den Eltern und dem Kind bzw. Jugendlichen

Sie ist nach §§ 8a/8b SGB VIII eine Beratung zwischen Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Sozial- pädagogen, Psychologen, Mediziner-/innen oder anderen Professionen und der „insoweit erfahrenen Fachkraft“.

Die Beratung kann einmalig oder als fachliche Begleitung über mehrere Gespräche erfolgen. Es kann sich dabei um eine Einzel- oder Teamberatung handeln, die in der Beratungsstelle oder in der Ein- richtung vor Ort durchgeführt wird. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.

Die Stadt Osnabrück trägt dafür Sorge, dass dieser Rechtsanspruch wahrgenommen werden kann, durch die Finanzierung der Fachberatung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ in folgenden Beratungsstellen:

Herausgeber: Stadt OSnabrück, Fachdienst Familie – Sozialer Dienst, Kinderschutz-Koordination

Fachberatung

bei Verdacht auf

Kindeswohlgefährdung

Fachdienst Familie – Sozialer Dienst

Fachberatung

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Kindern und ihren Familien in diesen besonderen Belastungs- und Risikosituationen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist der Grundgedanke im Kinderschutz.

Ihm sind sowohl Fachleute der Jugendhilfe wie auch Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (wie z. B. Ärzte/-innen, Hebammen, Lehrer/-innen), nach § 4 des Bundes- kinderschutzgesetzes verpflichtet.

Für die Einschätzung eines Gefährdungsrisikos bei Kindern und Jugendlichen braucht es Erfahrung und Fachwissen in der Kinderschutzarbeit.

Mitarbeiter/-innen von Kindertageseinrichtungen wie auch Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ gem. §§ 8a,8b SGB VIII, sofern sie Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen.

Jeden Tag kommen Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Sozialpädagogen, Psychologen, Mediziner/-innen und viele andere Professionen mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt.

Sie begegnen ihnen und ihren Eltern und Familien in unterschiedlichen Situationen. Dabei können Eindrücke entstehen und Verhaltensweisen wahrgenommen wer- den, die Anlass zur Sorge geben und Verunsicherung hinterlassen.

Fachberatung

bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Auftretende Fragen können sein:

• Sind die wahrgenommenen Beobachtungen Signale für eine Kindeswohlgefährdung?

• Wie spreche ich eine Sorge um das Kind oder den Jugendlichen an und

• mit wem spreche ich zuerst?

• Wann und wie informiere ich das Jugendamt?

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