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MITTEILUNGSBLATT. Ausblicke und Ruheplätze. KW 21 Donnerstag 27. Mai 2021 Jahrgang 45. Ortsteile Rommelshausen und Stetten. Impressum

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

WWW.KERNEN.DE

Ortsteile

Rommelshausen und Stetten

Impressum

Herausgeber:

Verantwortlich für den redaktionellen und amtlichen Teil:

Bürgermeister Benedikt Paulowitsch Stettener Straße 12 71394 Kernen i.R.

Redaktion:

Gemeinde Kernen Bianca Kempe Susanne Herrmann

Tel. 0 71 51 / 4014-151 oder Tel. 0 71 51 / 4014-131 E-Mail:

mitteilungsblatt@kernen.de Bei Mitteilungen von Vereinen, Orga ni sationen etc. trägt der Verfas ser die Ver ant wortung.

Gesamtherstellung, Verlag, Vertrieb und verantwort- lich für den Anzeigenteil:

DMZ Verlags- und Werbe GmbH An der Rems 10 71384 Weinstadt Tel. 0 71 51 / 99210-0 Fax 0 71 51 / 99210-195 E-Mail:

anzeigen@dmz-weinstadt.de Redaktionsschluss:

montags, 10:00 Uhr (Änderungen wegen Feierta gen o.ä. wer den vor ab an ge kündigt) Auflage:

ca. 7.900 Exemplare

KW 21

Donnerstag 27. Mai 2021

Jahrgang 45 Impressionen

aus Kernen aus Kernen

Ausblicke und Ruheplätze

Bilder: Gemeinde Kernen

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NOTDIENSTE ÄRZTE

Ärztlicher Bereitsschaftsdienst

Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten

Tel. 116 117 (Kostenfreie Rufnummer)

Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr: docdirekt – Kostenfreie Online- sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter Tel. 07 11 / 96 58 97 00 oder docdirekt.de Allgemeiner Notdienst

Notfallpraxis Winnenden, beim Rems-Murr-Klinikum Winnenden, Am Jakobsweg 1. Geöffnet: Mo., Di., Do., von 18.00 – 24.00 Uhr, Mi., und Fr.: von 14.00 – 24.00 Uhr. Wochenende und Feiertag:

von 8.00 – 24.00 Uhr, Tel. 0 71 95 / 9 79 79 00 Kinderärztlicher Notfalldienst

Ambulanzräume am Rems-Murr-Klinikum in Winnenden, Am Jabobsweg 1, Tel. 0 18 06 / 07 36 14, Mo. – Fr. von 18.00 – 22.00 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag von 8.00 – 20.00 Uhr

Für Notfälle ist die Kinder- und Jugendmedizin am Rems-Murr-Klinikum Winnenden rund um die Uhr geöffnet.

Außerhalb der Sprechstunden und unter der Woche erfahren Sie die diensthabende Praxis unter der Tel. 116 117 Augenärztlicher Notfalldienst:

Tel. 116 117

Frauenärzte: Außerhalb der Sprechstunden, am Wochenende und an Feiertagen erfahren Sie die diensthabende Praxis unter der Tel. 0 18 05 / 55 78 90.

HNO-ärztlicher Notfalldienst:

Tel. 116 117

Psychiatrischer Notfalldienst: Außerhalb der Sprechstunden von 19.00 – 8.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen erfahren Sie die diensthabende Praxis unter der Tel. 0 18 05 / 0 11 20 89.

Zahnärztlicher Notfalldienst Tel. 07 11 / 7 87 77 44 Tierärztlicher Notdienst:

Dr. Nehls und Dr. Sohn-Nehls, Weinstadt, Tel. 0 71 51 / 5 18 10 oder 60 99 11.

Außerhalb der Sprechstunden unter der Woche erfahren Sie die dienst- habende Praxis bei Ihrem Haustierarzt.

Tierrettung / Tierambulanz

24 Std. Notruf: Tel. 01 77 / 3 59 09 02, www.tierrettung-esslingen.de

NOTDIENSTE APOTHEKEN

Beginn und Ende des Notdienstes täglich 8.30 Uhr morgens Apotheken-Notdienstfi nder – Homepage: www.aponet.de Festnetz: 08 00 / 00 22 8 33 · Handy: 22 8 33

Mittwoch, 26.05.2021

Staufen-Apotheke Waiblingen, Heinrich-Küderli-Str. 2, 71332 Waiblingen (Kernstadt), Tel. 0 71 51 / 5 92 26 Donnerstag, 27.05.2021

Burg-Apotheke Hohenacker, Karl-Ziegler-Str. 52, 71336 Waiblingen (Hohenacker), Tel. 0 71 51 / 86 98 Freitag, 28.05.2021

Stifts-Apotheke Beutelsbach, Ulrichstr. 43,

71384 Weinstadt (Beutelsbach), Tel. 0 71 51 / 90 95 80 Samstag, 29.05.2021

Brunnen-Apotheke Korb, Seestr. 4,

71404 Korb im Remstal, Tel. 0 71 51 / 3 70 11 Sonntag, 30.05.2021

Central-Apotheke Dr. Pfeifer, Alter Postplatz 2, 71332 Waiblingen (Kernstadt), Tel. 0 71 51 / 5 31 13 Montag, 31.05.2021

Rathaus-Apotheke Beutelsbach, Buhlstr. 32,

71384 Weinstadt (Beutelsbach), Tel. 0 71 51 / 99 91 80 Dienstag, 01.06.2021

Apotheke Korber Höhe, Salierstr. 7/2,

71334 Waiblingen (Korber Höhe), Tel. 0 71 51 / 2 88 70

Änderungen vorbehalten!

WICHTIGE RUFNUMMERN

Polizeinotruf 110

Polizeiposten Rommelshausen, Tel. 0 71 51 / 4 17 98 Polizeirevier Fellbach, Tel. 07 11 / 57 72-0

Feuerwehrnotruf 112 Störungsdienste

Störungshotline Netze BW GmbH – Gas: Tel. 08 00 / 3 62 94 47 Remstalwerk

– Tel. 08 00 / 7 23 39 90 Notfallnummer Wasserwerk, z. B. Wasserrohrbruch

– Tel. 08 00 / 1 13 50 00 Notfallnummer Stromnetz und Straßenbeleuchtung, z. B. Stromausfall oder bei großfl ächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung – Tel. 08 00 / 0 54 25 42 Defekte Straßenbeleuchtung,

z. B. bei Ausfall einzelner Leuchten

(Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten).

Bauhof Kernen Tel. 0 71 51 / 2 76 56 88

Kläranlagen/ Abwasserreinigung

Tel. 0 71 51 / 4 37 44, E-Mail: abwasserreinigung@mailbox.kernen.de Tel. 01 71 / 9 70 10 21 (nach Dienstschluss)

Mo. bis Do. 7.00 bis 16.30 Uhr, Fr. 7.00 bis 12.00 Uhr Transporte

Krankentransporte, Tel. 0 71 51 / 1 92 22 Seniorentaxi Kernen, Tel. 0 71 51 / 56 11 11 Kleintier-Transport-Service, Tel. 07 11 / 58 03 51 Sozialstation

Einsatzleitung Pfl egedienst und Nachbarschaftshilfe

Tel. 0 71 51 / 40 14-1 23, E-Mail: pfl egedienstleitung@kernen.de, Mobil: 01 71 / 86 73 69 9

Seniorenlotsin

Frau Schützinger, Stettener Straße 18, 71394 Kernen Büro Aktiver Bürger, Tel. 20 52 29 29

Sprechzeiten: Mo. 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Di. 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Do. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Hospizdienst Rems-Murr-Kreis

Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen, Tel. 0 71 91 / 9 27 97-0

Bestattungsordner Firma Schäfer & Roth,

Hauptstraße 13, Kernen im Remstal, Tel. 0 71 51 / 36 00 65 Bestattungsinstitute

Paul Hofmeister GmbH,

Lange Straße 2, Kernen im Remstal, Tel. 0 71 51 / 20 84 20 und Firma Schäfer & Roth,

Hauptstraße 13, Kernen im Remstal, Tel. 0 71 51 / 36 00 65

SPRECHSTUNDE BÜRGERMEISTER

Der direkte Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern ist Herrn Bürger- meister Benedikt Paulowitsch wichtig. Aktuell fi ndet die Sprechstunde nur telefonisch statt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin unter Tel. 0 71 51 / 40 14-148 bei Rita Hackh oder per E-Mail rita.hackh@kernen.de.

KONTAKT ZUM RATHAUS

Die Häuser sind aktuell geschlossen! Zutritt nur mit Termin möglich!

Rathaus Rommelshausen:

Stettener Straße 12, 71394 Kernen i. R.

Tel. 0 71 51 / 40 14-0, Fax 0 71 51 / 40 14-1 25, E-Mail: info@kernen.de Verwaltungsstelle Stetten:

St.-Pierre-Platz 2, 71394 Kernen i. R.

Tel. 0 71 51 / 48 88-45 oder 48 88-46, Fax 0 71 51 / 48 88 47 E-Mail: marion.koch@kernen.de oder beate.zimmermann@kernen.de Homepage: www.kernen.de

Sprechzeiten (Zutritt nur mit zuvor vereinbartem Termin möglich!) Mo. 7.00 – 14.00 Uhr; Di., Do., Fr. 9.00 – 12.00 Uhr; Di. 15.00 – 18.30 Uhr

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AKTUELLES

Zahl

der Woche...

...250 Höhenmeter

Die Topographie auf Kernener Markung hat es in sich. Ein stetes Auf und Ab begleitet Wanderer und Spaziergänger. So sind entlang des knapp zehn Kilometer langen Kernenturm-Wegs von der tiefsten bis zur höchsten Stelle etwa gute 250 Höhenmeter zu überwinden. Damit nimmt diese Rundtour den Spitzenplatz in Kernen ein. Dahinter folgt der Stettener Rundweg mit rund 190 Höhenmetern, die bergauf zu absolvieren sind. Die hügelige Geländestruktur kommt jedoch selbst bei den kleineren Runden im Talbereich zum Tragen: So weist der vier Kilometer lange Schafwanderweg immer noch rund 100 Höhenmeter auf und der als möglichst barrierearme Spazierrunde angelegte rund 1,5 Kilometer lange Tälesweg kommt auf 18 Höhenmeter.

Aktuelles aus Kernen

Wir trauern um unseren ehemaligen Mitarbeiter

Horst Seba

der am 18. Mai 2021 verstorben ist.

Von 1988 bis zum Eintritt in den Ruhestand war Herr Seba für die Gemeinde Kernen im Remstal über 6 Jahre im Bauamt tätig.

Horst Seba ist uns als verantwortungsbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter in guter Erinnerung. Er erfüllte äußerst gewissenhaft seine Aufgaben.

Wir sind dem Verstorbenen zu großem Dank verpflichtet und wer- den ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Für die Gemeindeverwaltung Benedikt Paulowitsch

Bürgermeister

Öffnungsperspektive für den Bikepark

Aufgrund der sinkenden Corona-Infektionszahlen, hatte die Gemein- deverwaltung eine baldige Öffnung des Bikeparks bereits geplant.

Grundsätzlich öffnet der Bikepark dann, wenn im Rems-Murr-Kreis die Öffnungsstufe 1 greift und dadurch die Bundesnotbremse endet. Der Landkreis gibt das Ende der Notbremse nach fünf aufeinanderfolgen- den Werktagen mit einer Inzidenz von unter 100 offiziell bekannt. Am Freitag, 21. Mai, übersprang der kreiswerte Inzidenzwert zuletzt wie- der die 100er Grenze. Eine Öffnung des Geländes steht somit frühes- tens am Montag, 31. Mai, in Aussicht.

Parallel zur Öffnung des Bikeparks wird dann auch die Herzogliche Ku- gelbahn wieder bespielbar und geöffnet sein.

Der Eichensee hat seine Ruhebank wieder

Den Wanderern und Spaziergängern entlang des Stettener Rundwegs ist es bestimmt schon aufgefallen: Die Ruhebank am Eichensee steht wieder. Seit Herbst 2020 war ihr Standort leer geblieben, denn die Bank war sinnlosem Vandalismus zum Opfer gefallen. Mutwillig war die 35 Jahre alte Bank aus der Verankerung gerissen und schließlich in den See geworfen worden. "Wer macht sowas?", fragte sich nicht nur Franz Wari, ehemaliger Gemeinderat und Jagdpächter, auf dessen Betreiben hin der See im Jahr 1985 mit Unterstützung der Gemein- de angelegt worden ist. Jetzt haben er und alle Naturliebhaber wie- der Grund zur Freude. Sein Sohn Sebastian Wari zimmerte kurzerhand

eine neue, stabile Eichenbank. Mit unkomplizierter Hilfe von Seiten des Kernener Bauhof-Teams wurde das robuste Stück wieder an Ort und Stelle platziert.

Die Ruhebank am Eichensee. (Bild: Sebastian Wari)

Alle Ruhesuchenden werden das Engagement sehr zu schätzen wissen und dürfen nun den Blick vom "Entenbänkle" aus wieder über das Wasser schweifen lassen.

"Erinnerungsort Zwangsarbeit" – Einweihung der Stelen am 29. Mai

im Online-Format

Am Samstag, 29. Mai, findet ab 14:30 Uhr die Einweihung der Mahn- male "Erinnerungsort Zwangsarbeit" statt, die eine Kernener Interes- sensgemeinschaft, unterstützt von der Gemeindeverwaltung auf den Weg gebracht hat. Coronabedingt wird die Einweihung online über- tragen, sie ist abrufbar unter www.kernen.de/aktuelles. Der Link in der dort hinterlegten Meldung führt direkt zur Veranstaltung.

Bürgermeister Benedikt Paulowitsch wird die Feier mit einem Grußwort eröffnen. Anschließend spricht Dr. Christine Glauning vom Dokumen- tationszentraum NS-Zwangsarbeit zum Thema "Mittendrin und außen vor. Zwangsarbeit in der NS-Gesellschaft". Daniel Schulz von der Lan- deszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg informiert über die landesweite Gedenkstättenarbeit und der Historiker Dr. Uwe Reiff beleuchtet unter dem Titel "entrechtet – geknechtet – geächtet" die Zwangsarbeit in Kernen.

Musikalisch umrahmt wird die Feier von "Duo Sept", bestehend aus den beiden Musikern Andreas Spätgens, Keyboard, und Andreas Mürdter, Saxophon.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, das Programm online mitzuverfolgen.

Die beiden Stelen werden beim ehemaligen Rathaus in Rommelshau- sen sowie in Stetten bei der Glockenkelter, einer ehemaligen Zwangs- arbeiterunterkunft, platziert. Beide Plätze sind für spätere Besucher frei zugänglich.

Bürgerdialog zum Trassenverlauf des Radschnellwegs in Kernen

Konstruktiver Austausch zwischen Anliegern, Gewerbetreiben- den, der Gemeinde und dem Landratsamt

Am 19. Mai fand ein digitaler Bürgerdialog zur Trassenführung des geplanten Radschnellwegs RS 05 von Schorndorf nach Fellbach durch Kernen im Remstal statt. Die Gemeinde hatte gemeinsam mit dem Landratsamt die Anwohner der Trasse sowie die anliegenden Gewer- betreibenden und Vertreter des ADFC zu einem fachlichen Austausch eingeladen. Nach einer kurzen Vorstellung der aktuellen Planung durch das Ingenieurbüro Bernard Gruppe wurden die Vor- und Nachteile der zwei Trassenvarianten eingehend diskutiert.

Seit Herbst 2020 laufen die Abstimmungen zur Linienführung des Rad- schnellweges RS 05 zwischen der Stabsstelle Radwege und den An- liegerkommunen Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Waiblingen, Kernen im Remstal und Fellbach. Die formale Zustimmung aller kommunalen Gremien zu einer Linie ist die Grundvoraussetzung für die Freigabe weiterer Planungsmittel von Bund und Land für die

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Entwurfsplanung. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden in mehreren Abstimmungsrunden mit den Verwaltungen der Anliegerkommunen und den örtlichen Gremien die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie ver- tieft betrachtet. Es wurden erste Vorentwürfe von Teilabschnitten an- gefertigt und Verkehrszählungen und –untersuchungen, z.B. an Kno- tenpunkten, durchgeführt.

Im Rahmen der Planung zum Verlauf des Radschnellweges RS 05 wur- den zwei mögliche Trassenverläufe durch Kernen tiefergehend un- tersucht. Eine dieser Varianten sieht eine Führung der von Weinstadt kommenden Trasse durchgängig parallel südlich der Bundes- straße entlang vor. Zur Erreichung des geforderten, durchgehenden hohen Qualitätsstandards einer Radschnellverbindung muss in diesem Bereich ein fünf Meter breiter asphaltierter Radweg neu angelegt wer- den. Über den Krättenbach ist die Trasse mit einem Bauwerk zu führen.

Unterhalb der Bahnlinie und Neue Rommelshausener Straße wird eine Unterführung erforderlich. Ein Anschluss an Kernen würde vom Schüt- telgraben hoch zur Willy-Rüsch-Straße erfolgen.

Die andere mögliche Trasse führt direkt durch Kernen hindurch.

Von Weinstadt kommend verläuft der Radweg südlich der Bahntrasse über die Max-Eyth-Straße vorbei am Bahnhof Rommelshausen, durch die Willy-Rüsch-Straße bis zum Schüttelgraben und nach Fellbach. Der geforderte hohe Standard kann bei dieser Variante durch die Einrich- tung einer Fahrradstraße in der Max-Eyth-Straße und Willy-Rüsch-Stra- ße erreicht werden. In einer Fahrradstraße wären nach wie vor alle Ver- kehrsarten zugelassen, der Radverkehr wäre jedoch die bevorrechtigte Verkehrsart. Entlang der Bahntrasse muss der bestehende Erdweg zu einem fünf Meter breiten Radschnellweg ausgebaut werden.

Mit dieser Trasse würde auch eine Anbindung an das neue Quartier Hangweide in Richtung Bahnhof geschaffen. Zur Prüfung der Ver- träglichkeit einer Fahrradstraße in diesem Bereich, insbesondere auch bei der Querung der Waiblinger Straße, wurden vom Landratsamt Verkehrszählungen und für den Knotenpunkt eine Belastungsunter- suchung durchgeführt. Die Verkehrszählungen auf der geplanten Fahrradstraße ergaben (inklusive eines Corona-Zuschlags) in der Max- Eyth-Straße 120 Schwerverkehrs-Fahrzeuge und in der Willy-Rüsch- Straße 60 Schwerverkehrs-Fahrzeuge in 24 Stunden. Für die tägliche Spitzenstunde wurde eine Belastung von 10 Schwerverkehrs-Fahrzeu- gen ermittelt. Bei einer Umsetzung der Radschnellverbindung wären in der Spitzenstunde rund 100 Radfahrer zu erwarten. Die prognostizier- te Nutzerzahl liegt bei 2500 Radfahrenden in 24 Stunden.

Die konstruktive Diskussion im Bürger-Dialog hat für beide Trassenvari- anten Vor- und Nachteile beleuchtet sowie Chancen und Risiken iden- tifiziert. Für die Trasse entlang der Bundesstraße wurden insbesondere Vorteile durch die Kreuzungs- und Konfliktfreiheit gesehen. Nachteile ergeben sich durch die sehr hohe Lärmbelastung der nahen Bundes- straße und den größeren Eingriff in die Landschaft. Insbesondere durch das notwendige Bauwerk Krättenbach und die Querung der Bahntras- se ist hier mit einer längeren Realisierungszeit zu rechnen. Für die Tras- senvariante durch Kernen wurden Vorteile durch die sehr gute Anbin- dung der Gemeinde an die Trasse und die Verkehrsberuhigung bzw.

Schaffung einer höheren Aufenthaltsqualität durch eine Fahrradstraße gesehen. Bedenken von Seiten der Unternehmer bestanden insbeson- dere hinsichtlich der Verträglichkeit des Radverkehrs mit dem dortigen Schwerlastverkehr.

Im nächsten Schritt wird nun der Gemeinderat noch vor der Sommer- pause über die Festlegung einer Trassenvariante entscheiden. (pm)

Die Kernen-App – Aktuelles für unterwegs

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Sie ist verfügbar im GooglePlayStore und AppStore. Die Bürger- App bietet News mit Push-Funktion, außerdem übersichtliche Adresslisten, Routing und Kartenzoom. Ein Klick führt zum praktischen Schadensmelder sowie zum Veranstaltungskalender.

Natürlich gibt‘s alles mit Volltextsuche und Feedback-Funktion.

Besonders in Krisenzeiten ist es wichtig, sich besonders um die Schwa- chen unserer Gesellschaft zu kümmern. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen, die vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, Schutz und Pers- pektiven finden und Ansprechpartner vor Ort haben.

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Sozialarbeiter für das Integrationsteam (m/w/d)

Wir bieten Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in einer überaus sozial engagierten Kommune, eine Beschäftigung mit einem Stellen- umfang von 80 %. Von diesem Beschäftigungsumfang sind 20 % projektgebunden bis zum 30.11.2023 befristet.

Die Stelle eignet sich für Bewerber/innen mit abgeschlossenem Stu- dium als Sozialarbeiter (m/w/d) oder Sozialpädagoge (m/w/d) oder mit einer vergleichbaren Qualifikation mit Entwicklungsmöglichkei- ten bis EG 9b TVöD.

Den vollständigen Ausschreibungstext mit allen Details finden Sie auf unserer Homepage www.kernen.de/Stellenangebote.

Die Bewerbungsfrist endet am 15.06.2021.

Berichte aus dem Gemeinderat Ratsnotizen vom 20. Mai 2021

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans

"Quartier Hangweide" gefasst

Bei einer Stimmenthaltung beschloss das Gremium mit großer Mehr- heit die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich "Quartier Hangweide". In diesem Zuge wurde ebenso der vorläufige Abgren- zungsbereich festgelegt. Die Gesamtfläche des Bebauungsplans um- fasst rund 14 Hektar. Es wird eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

Hintergrund: Im Oktober 2020 wurde der Siegerentwurf des städtebau- lichen Wettbewerbs ausgelobt. Ausgehend von diesem Planentwurf von UTA Architekten und Stadtplaner mit SIMA I BREER Landschaftsarchi- tektur wird zunächst der städtebauliche Entwurfsteil weiterentwickelt und in einem Rahmenplan fixiert. Dieser dient als Grundlage für den Bebauungsplan. In diesem Rahmenplan sollen die Anregungen des Preis- gerichts einfließen: beispielsweise die eindeutige Platzierung und Aus- formung der unterschiedlichen Gebäudetypologie. Schließlich muss der Bebauungsplanentwurf auch der Leitidee "Urbanes Dorf" entsprechen.

Diese Leitidee wurde im Gremium am 29. April 2021 beschlossen.

Derzeit ist das Gebiet im Flächennutzungsplan (FNP) als Sondernut- zungsgebiet ausgewiesen (Heil- und Pflegeanstalt der Diakonie Stetten).

Die umliegenden Flurstücke, welche dem Ideenteil des städtebaulichen Wettbewerbs und dem derzeitigen Grünzug unterliegen, sind im FNP als Flächen für die Landwirtschaft mit ergänzender Funktion (bspw. Klima, Wasserregeneration, Erosionsschutz) dargestellt. Diese Flächen werden nun ergänzend in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenom- men, um ihre Funktion als Grünfuge entsprechend der Leitbildidee lang- fristig zu sichern. Aus diesem Grund wird die acht Hektar große Hang- weide-Fläche um weitere sechs Hektar Fläche ergänzt.

Wegen dieser Nutzungsänderung (von der Sondernutzung zum urba- nen Gebiet) und Flächenerweiterung wird ein neuer Bebauungsplan benötigt, welcher die beiden bestehenden Bebauungspläne überla-

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gert. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden voraussicht- lich folgende Gutachten erforderlich: eine Verkehrsuntersuchung, ein Lärmschutzgutachten, eine Umweltprüfung, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine geologische Untersuchung des Untergrunds.

Das Gemeinderatsgremium gab für dieses Vorgehen jetzt grünes Licht.

Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Quartier Hangweide"

Ebenfalls bei einer Enthaltung stimmte das Gremium dafür, dass im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für den Bereich "Quartier Hang- weide" eine Flächennutzungsplanänderung beantragt wird. Dies wird beim Planungsverband Unteres Remstal (PUR) im Rahmen der anste- henden 17. Änderung erfolgen. Hierbei wird die Änderung der Flä- chenausweisung im Bereich der Hangweide von 7,9 Hektar Sonderge- biet Diakonie in ein Urbanes Gebiet beantragt.

Konzeptvergabe für den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Tulpenstraße beschlossen

Mit fünf Gegenstimmen beauftragte das Gremium die Verwaltung mit großer Mehrheit, für das Gemeindegrundstück an der Tulpenstraße ein EU-weites Investorenauswahlverfahren vorzunehmen. Maßgabe ist, dass der Gemeinde Kernen der Erwerb der definierten Sozialwohnungen vor- behalten bleibt. Dies wurde von mehreren Fraktionen des Gemeinderats im Vorfeld eingefordert. Das Stuttgarter Fachbüro Lehen Drei Architek- tur Stadtplanung wird das Wettbewerbsverfahren betreuen.

Bereits bei der Gemeinderatsklausurtagung im November 2018 hat sich das Gremium mit möglichen Nutzungskonzepten für das Grund- stück 6603 befasst. Es liegt im Bebauungsplangebiet Tulpenstraße an der Günter-Haußmann-Straße. Ziel ist es, dort auf insgesamt 3.190 Quadratmetern ein ausgewogenes Wohn- und Nutzungskonzept zu verwirklichen – mit attraktiven und bezahlbaren Wohnungen für un- terschiedlichste Alters- und Zielgruppen. So sollen dort unter ande- rem auch barrierefreie Wohnformen für Senioren als auch besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung enthalten sein (rund 820 Quadratmeter). Ziel ist ebenso, im Erdgeschoss auf rund 400 Quadrat- metern, Dienstleistungen des medizinischen und gesundheitlichen Be- reichs anzusiedeln. Die Grundstücksentwicklung soll im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens erfolgen.

Das bedeutet: Die Gemeinde Kernen führt ein Wettbewerbsverfahren durch, an dem sich Investoren gemeinsam mit Architekten bewerben können. Die Interessenten reichen baulich-architektonische Konzep- te ein mit verbindlichen Angaben zu Raumprogramm, Wohnungs- zahl, Zielgruppendefinition sowie zur Realisierungszeit. Das Verfahren mündet darin, dass das Grundstück an den Bewerber mit dem quali- tativ hochwertigsten Konzept verkauft wird. Dem Verfahren wird der gutachterlich ermittelte Verkaufspreis zugrunde gelegt. Dieser beträgt 2,79 Millionen Euro (875 Euro / m² Grundstücksfläche), der Preis hat somit keinen Einfluss auf die Bieterrangfolge.

Der von der PfB-Fraktion in der Sitzung zur Abstimmung vorgeschlage- ne Antrag, mit der Vergabe zu warten und zunächst eine kommunale Wohnbaugesellschaft zu gründen, erhielt im Gremium keine Mehrheit.

Digitalfunk für die Freiwillige Feuerwehr Kernen

Bei zwei Enthaltungen stimmte das Gremium für die Vergabe der Be- schaffung von BOS Digitalfunk für die Freiwillige Feuerwehr Kernen im Remstal. Die Lieferung der erforderlichen Komponenten sowie die Um- rüstungsmaßnahmen in den beiden Feuerwehrgerätehäusern sowie in den Feuerwehrfahrzeugen wird die Firma KTF SELECTRIC GmbH aus Ehningen übernehmen. Die Kosten liegen bei 93.977,29 Euro (brutto).

Hintergrund: Der Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist ein deutschlandweit einheitliches und leistungsstarkes Funknetz. Mit diesem Funknetz verfügen unter ande- rem die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst über ein modernes und organisationsübergreifendes Kommunikationsmit- tel. Die Technik vereinfacht die Verständigung und die Durchführung von komplexen Einsatzszenarien. Bis 2022 wird der BOS Digitalfunk im Rems-Murr-Kreis verbindlich eingeführt. Das Land übernimmt die Kosten für Netz und Betrieb. Die Kommunen tragen die Ersatzbeschaf- fung der Funkgeräte. Das Land gewährt hierfür Fördermittel aus dem Topf "Zuwendungen Feuerwehrwesen". Die Gemeinde Kernen hat ei- nen Förderantrag gestellt. Der Bewilligungsbescheid liegt jetzt vor: Das

Land gewährt Fördermittel in Höhe von insgesamt 8.400 Euro für die 14 neuen Funkgeräte, also 600 Euro pro Gerät.

Gemeindeentwicklungskonzept 2035:

Die translake GmbH wird das Projekt begleiten

In der Sitzung vom 6. Mai wurde das Gemeindeentwicklungskonzept im Gemeinderat vorgestellt und erhielt seine Zustimmung. Ein externes Beratungsbüro soll den Prozess begleiten. Den Zuschlag hierfür erhielt jetzt die Firma translake GmbH aus Konstanz zum Angebotspreis von 40.000 Euro (Jahr 2021) und 35.000 Euro (Jahr 2022). Das Büro defi- niert den Prozessablauf, außerdem begleitet es die Bestandsaufnahme, unterstützt bei Workshops und Veranstaltungen und unterstützt bei der Auswertung und Dokumentation von Ergebnissen.

Gemeinde startet mit Parkleitsystem in die LoRaWAN-Technik

Mit knapper Mehrheit votierte das Gremium bei acht Gegenstimmen und zwei Enthaltungen für den Aufbau eines Parkleitsystems mit LoRa- WAN-Technik in Kosten in Höhe von rund 58.000 Euro. Die Entschei- dung über die Umstellung der Wasserzähler auf LoRaWAN-gestützte Digitaltechnik wurde auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

LoRaWAN steht für "Long Range Wide Area Network". Das Netz ist sternförmig aufgespannt: Sensoren (Endgeräte) und Router (Gate- ways) kommunizieren dabei miteinander. Grundsätzlich handelt es sich über ein Funkübertragungsverfahren im niedrigen Frequenzbereich und mit geringem Energiebedarf. Somit kann "lora" auch als "low radiation" (gering strahlend) verstanden werden. Die Reichweiten er- strecken sich von zwei Kilometern in Stadtgebieten bis zu 40 Kilometer in ländlichen Gebieten. Die Kommunikation zwischen Endgerät und Gateway erfolgt auf verschiedenen Frequenzkanälen. In Kernen ist für beide Ortsteile eine komplette Gateway-Abdeckung bereits weitestge- hend gegeben. Zur kompletten Abdeckung müssten im Ortsteil Rom- melshausen lediglich noch drei bis vier Sender und im Ortsteil Stetten zwei bis drei Sender installiert werden.

Die durchschnittliche Sendeleistung liegt bei 25 Milliwatt. Nur zum Vergleich: schnurlose DECT-Telefone senden permanent mit rund 250 Milliwatt und Smartphones mit bis zu 1.000 Milliwatt. Die LoRaWAN- Technik ermöglicht beispielsweise das Parkraummanagement, die au- tomatische Wasserzählerablesung, eine intelligente Sensorik zur Glatt- eiserkennung für den Bauhof, spezielle Bodenfeuchtigkeitsmessungen oder auch Warnsysteme für Hochwasser. Die Technik besticht dabei vor allem durch ihre Einfachheit und Effizienz. So funken die Sensoren nicht fortlaufend ein Signal, sondern nur punktuell – zum Beispiel zu einem festgelegten Zeitpunkt wie einmal jährlich oder dann, wenn der Sensor ein Signal erhält wie ein erneut belegter Parkplatz.

In Kernen ist nun geplant, die Technik vorerst in der Parkraumbewirt- schaftung im Ortsteil Stetten zu nutzen. Bezüglich der Parkraumbewirt- schaftung ermöglicht das System, Verkehrsströme mittels Sensorik zu lenken und dadurch den Parksuchverkehr von Ausflüglern und Besu- chern der Kugelbahn zu reduzieren. Die Erfassung der Stellplätze erfolgt über installierte Bodensensoren, die dann die freien Plätze an den Di- gitalanzeiger melden. So sollen zunächst 186 Parkplätze an das Park- leitsystem angebunden werden: Neuer Friedhof (56 Stellplätze), Alter Friedhof (20 Stellplätze), Parkplatz Weinstraße (38 Stellplätze), Tiefgara- ge Karl-Mauch-Schule (45 Stellplätze) und Parkplatz am Sportplatz (27 Stellplätze). An den Ortseingängen sollen Digitalanzeiger platziert wer- den, in der Ortsmitte wird darauf verzichtet und normal beschildert.

Radlückenschluss Weinstadt / Kernen – Baukostenzuschuss gewährt

Die Gemeinde Kernen beteiligt sich mit einem Baukostenzuschuss von einmalig 33.000 Euro an der Herstellung des Radwegs entlang der Rommelshausener Straße in Weinstadt (Radlückenschluss). Die erfor- derlichen außerplanmäßigen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.

Dies hat das Gremium mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossen.

Hintergrund: Die Stadt Weinstadt will den bestehenden Radweg ent- lang der Rommelshausener Straße in einem zweiten Bauabschnitt bis zur Landhauskreuzung verlängern. Mit dem Radwegeneubau kann eine Lücke im außerörtlichen Radnetz der Stadt Weinstadt geschlossen werden. Derzeit ist der Radverkehr zwischen Landhauskreuzung und

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Ortseingang Endersbach nur auf der stark frequentierten "Rommels- hausener Straße" oder auf dem einseitigen schmalen, asphaltierten Fußweg möglich. Durch den Lückenschluss wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert.

Rumold-Realschule: Vergabe von Elektroarbeiten

Im Zuge des Gebäudeunterhalts sind in den vergangenen zwei Jahren in der Rumold-Realschule der Musikklassenrum saniert sowie ein neuer Schüleraufenthaltsraum und ein Büro für die Schulsozialarbeit erstellt worden. Darüber hinaus wurden Wände, Türen und Deckenbekleidun- gen sowie die Foyer- und Flurbeleuchtung erneuert. In den jetzt fol- genden zwei Bauabschnitten (Sommer 2021 und 2022) werden in den Obergeschossen ebenfalls die Holztrennwände zwischen Klassenzim- mern und Flurbereich sowie die Decken erneuert und mit einer LED-Be- leuchtung ausgestattet. Einstimmig traf das Gremium den Beschluss, die Maßnahmen an die Firma Elektro Haarer GmbH aus Kernen zum Angebotspreis von 74.148,77 Euro (brutto) zu vergeben. Im Haushalt 2019-2022 der Gemeinde Kernen stehen für die gesamte Modernisie- rungsmaßnahme 620.000 Euro zur Verfügung. Durch die zusätzliche zu sanierende Deckenfläche einschließlich Beleuchtung werden sich die Gesamtausgaben um rund 60.000 Euro erhöhen. Diese erforderli- chen Mittel werden im Haushalt 2022 beantragt werden.

Die Gemeinde erhält für die gesamten Sanierungsmaßnahmen einen Landeszuschuss aus dem Sanierungsfonds "Sanierung von Schulge- bäuden" in Höhe von 206.000 Euro.

Mobilfunk: Standortanalyse beauftragt

Einstimmig beschloss das Gremium, das Ingenieurbüro IBAUM zu be- auftragen eine Mobilfunk-Standortanalyse in Kernen vorzunehmen.

Das Ingenieurbüro wird auf Basis der bisherigen Ergebnisse die Mobil- funkversorgung und –immissionen zum Angebotspreis von 5.905,35 Euro (netto) untersuchen und ermitteln.

Für eine zielführende Diskussion der Mobilfunk-Thematik, insbesondere bei möglichen Dialogverfahren, wird eine aktuelle Datenlage benötigt.

Das Ingenieurbüro IBAUM hat bereits in den vergangenen Jahren ein- zelne Mobilfunkstandorte in der Gemeinde untersucht und die Gemein- de zum Thema beraten. Diese Datengrundlage soll nun aktualisiert und ausgeweitet werden. Auch soll die Immissionsverteilung bei unterschied- lichen Lastzuständen und künftigen Technologien simuliert werden.

Auf dieser Datengrundlage können dann einzelne Standorte besser bewertet und optimiert werden. Auch können gegebenenfalls den Mobilfunkanbietern Alternativstandorte unterbreitet werden.

REMSTALWERK

REMSTALWERK wechselt Stromzähler

Die REMSTALWERK Netzgesellschaft GmbH wird ab 15. Juni 2021 tur- nusmäßig Stromzähler in den Gemeinden Kernen, Remshalden, Urbach und Winterbach wechseln, um den mess- und eichrechtlichen Bestim- mungen des Gesetzgebers nachzukommen. Die betroffenen Haushalte werden vorab schriftlich über den Termin zum Zählerwechsel informiert.

Wenn Sie den geplanten Termin nicht wahrnehmen können, vereinba- ren Sie bitte unter Tel. 0 71 51 / 3 69 71-67 (Montag bis Donnerstag:

9:00 – 16:00 Uhr, Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr) oder per E-Mail an zaehler@

remstalwerk.de einen neuen Termin.

Bitte halten Sie den Zugang zu Ihrem Zählerkasten frei, damit die erfor- derlichen Arbeiten ohne Behinderung ausgeführt werden können. Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihr Entgegenkommen!

Ihre REMSTALWERK Netzgesellschaft GmbH

Energieagentur Rems-Murr gGmbH

Photovoltaik:

Die klimafreundliche Tankstelle auf dem Dach

Mit 15 Quadratmeter Solarmodulen das E-Auto ein ganzes Jahr lang fahren. Photovoltaikanlagen auf dem Dach liefern nicht nur günsti-

gen, klimafreundlichen Strom für den Verbrauch im Haushalt. Sie kön- nen auch dazu beitragen, die Mobilität mit dem Elektroauto umwelt- freundlicher zu gestalten. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Region Stuttgart hin. Mit Photovoltaikmodulen auf 15 Quadratmeter Dach- oder Carportfläche lässt sich beispielsweise so viel Solarstrom er- zeugen, um mit einem E-Auto das ganze Jahr über die Straßen zu rol- len. Wer sich zu diesem Zweck eine neue Photovoltaikanlage installie- ren lassen will, sollte dies rechtzeitig zur sonnenreichen Jahreszeit tun, rät Michael Schaaf vom Photovoltaik-Netzwerk Region Stuttgart. Aus- kunft zum Thema gibt es kostenfrei bei den Expertinnen und Experten des Netzwerks oder unter www.photovoltaik-bw.de.

Solaranlagen und E-Autos liegen voll im Trend

Wer plant, ein Elektroauto zu kaufen, liebäugelt zu Recht auch mit einer Photovoltaik-Anlage. Denn klimafreundliche Mobilität lässt sich gerade mit Solarstrom umsetzen. Eine Beispielrechnung zeigt: Wer sich auf 15 Quadratmeter Fläche Solarmodule installieren lässt, erzeugt mit einer installierten Leistung von drei Kilowatt pro Jahr rund 3.000 Kilo- wattstunden Solarstrom. Das ist etwa die Dachfläche eines Carports oder einer Garage. Da ein E-Auto pro Kilometer nur rund 0,2 Kilowatt- stunden Strom benötigt, reicht die gesamte Solarernte daher rechne- risch für rund 15.000 Kilometer – so viel legen die meisten Autofahrer in Deutschland im Laufe eines Jahres zurück.

Da der Solarstrom aber nicht gleichmäßig verteilt über das Jahr erzeugt wird, sondern abhängig vom Sonnenschein, und das Auto auch in we- niger sonnenreichen Jahreszeiten geladen werden möchte, ist es sinn- voll, möglichst das gesamte Dach mit Photovoltaik zu belegen. Strom der nicht ins Auto fließt, wird von Geräten im Haushalt verbraucht oder in das Stromnetz eingespeist. Je größer die PV-Anlage, desto günstiger wird sie pro installiertem Kilowattpeak, da die Kosten für Gerüst und Elektroinstallation unabhängig von der Anlagengröße sind.

Tipp für mehr Sonnenstrom im Auto

Mehr günstiger und klimafreundlicher Solarstrom kommt mit einer Photovoltaik-kompatiblen Wallbox in das E-Auto. Diese kann den La- destrom stufenlos steuern; bei einer höheren Solarstromerzeugung wird mehr geladen, bei einer geringeren weniger. Nützlich ist auch:

Wer dem Auto Zeit gibt und seine Batterie langsam, mit geringerer Ladeleistung lädt, schont die Batterie und verlängert damit ihre Le- bensdauer. Wenn es schneller gehen muss, können Wallboxen mit hö- herer Leistung eingebaut werden. Einen Zuschuss von 900 Euro gibt es für Wallboxen bis 11 Kilowatt Leistung in Verbindung mit Photovoltaik oder Ökostrom für private Stellplätze. Dieser kann bei der KfW bean- tragt werden. Beim Kauf der Wallbox sollte beachtet werden, dass sie förderfähig ist.

Weitere Informationen erhalten Hauseigentümer auch beim Photovol- taik-Netzwerk Baden-Württemberg unter www.photovoltaik-bw.de.

Remstal Tourismus e.V.

Neue B2B-Website von Remstal Tourismus e.V. geht online

Unter www.remstal.business hat Remstal Tourismus e.V. eine B2B-Website zur konkreten Ansprache von Firmenkunden frei- geschaltet

Die neue Homepage des Tourismusvereins ist Teil eines Projektes mit fi- nanzieller Förderung durch den Verband Region Stuttgart. Projektziel ist die Verknüpfung der Tourismusbranche mit der regionalen Wirtschaft zur Schaffung von Synergieeffekten sowie zur Erhöhung der touristi- schen Wertschöpfung. "Auch wenn das Thema Geschäftsreisen derzeit schwierig ist, so wird es dennoch auch in Zukunft berufliche Reiseanlässe geben – vielleicht weniger als vor Corona, dafür aber qualitativ hochwer- tigere", sagt Remstal Tourismus-Geschäftsführer Werner Bader.

Dies ist auch ein Ansatzpunkt des Projektes: In der Region gibt es zahl- reiche solide, überregional aktive Unternehmen, die ihre Mitarbeiter/- innen, Geschäftspartner/-innen oder Kunden/-innen immer wieder ins Remstal holen – etwa zu Geschäftstreffen oder auch zu Fortbildungen.

Zwischen Schulungseinheiten oder abends bleibt oftmals ausreichend Zeit, um das Remstal näher kennenzulernen. Genauso verbinden ei-

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nige Dienstreisende ihre Geschäftsreisen mit einer zusätzlichen Über- nachtung oder einem Wochenende in der Region Stuttgart. Hierfür bietet die Website eine attraktive Auswahl an touristischen Angeboten von Mitgliedern des Tourismusvereins, darunter Team-Erlebnisse oder After-Work-Angebote, um potenzielle Gäste ins Remstal zu holen.

Helfen möchte man auch Firmen, die auf der Suche sind nach einer geeigneten Tagungs- oder Event-Location: Neben klassischen Tagungs- und Konferenzsälen, darunter Angebote der Remstäler Gastronomie, sind auf der Website auch Weingüter und deren Vinotheken als zuneh- mend gefragte Location für Firmenevents gelistet.

Weitere Partner des dreijährigen Förderprojektes "Tagen & Genießen im Remstal" sind die Wirtschaftsförderung des Rems-Murr-Kreises so- wie die IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Rems-Murr. Gefördert wird das Projekt vom Verband Region Stuttgart im Rahmen des Kofi- nanzierungsprogramms Wirtschaft und Tourismus. Im weiteren Schritt sucht der Tourismusverein 10 interessierte Partnerfirmen aus der Re- gion, mit denen konkrete Bedarfsfälle skizziert werden sollen. Für in- teressierte Firmen aus der Wirtschaft steht in Ergänzung zur Home- page www.remstal.business ein ebenfalls neu konzipierter Print-Flyer zur Verfügung. Erhältlich ist dieser beim Remstal Tourismus e.V. mit Sitz in Weinstadt-Endersbach. Ansprechpartnerin ist Projektkoordina- torin Laura Utz, Tel. 0 71 51 / 2 72 02-14, Mail: laura.utz@remstal.de.

13. internationaler bioweinpreis 2021

Gold für die Weingüter Klopfer, Schnaitmann und Zimmer in den Kategorien Rotwein, Weißwein und Roséwein

Der "internationale bioweinpreis" wurde 2009 gegründet und hat sich seitdem zu einem wichtigen Qualitätswettbewerb entwickelt.

Verkostet wird nach dem sensorischen Prüfsystem PAR® anhand des 100-Punkte-Schemas.

In der Kategorie "Rotwein" erreichte das Weingut Schnaitmann aus Fellbach Gold (92 Punkte) mit dem 2018 Simonroth Spätburgunder und Silber (89 Punkte) mit dem 2018 Steinwiege Lemberger trocken.

Das Weingut Klopfer aus Weinstadt-Großheppach erhielt ebenfalls Gold (90 Punkte) für die 2018 MODUS K Rotweincuvée.

Besonders erfolgreich waren die Remstäler Weingüter in der Kategorie

"Weißwein", hier erhielten sie gleich sechsmal Gold und einmal Silber.

Gold erhielt das Weingut Schnaitmann für den 2018 Götzenberg Riesling (95 Punkte), für den 2020 Steinwiege Riesling (94 Punkte) sowie für den 2019 Steinwiege Cabernet blanc (91 Punkte). Ebenfalls mit Gold ausge- zeichnet wurde das Weingut Klopfer für den 2019 Steingrüble Riesling (95 Punkte). Silber erhielt das Weingut Klopfer für den 2020 Sauvignon blanc trocken Gundelsbach (88 Punkte). Darüber hinaus erhielt das Wein- gut Zimmer aus Kernen-Stetten Goldmedaillen für den 2020 Grauer Bur- gunder (92 Punkte) und den 2020 Muskateller (90 Punkte).

Ebenfalls mit einer Goldmedaille ausgezeichnet wurde der 2020 Stein- wiege Muskattrollinger Rosé (90 Punkte) des Weinguts Schnaitmann in der Kategorie "Roséwein". Weitere Informationen und Ergebnisse gibt es unter www.bioweinpreis.de.

Landratsamt Rems-Murr-Kreis Inzidenz erneut unter 100:

Zählung beginnt von vorne

Schwelle muss an fünf Werktagen in Folge unterschritten wer- den / Lockerungen frühestens ab Montag, 31. Mai möglich Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Rems-Murr-Kreis wieder unter 100. Soll- te diese Schwelle an fünf Werktagen in Folge unterschritten werden, dann tritt am zweiten Tag darauf die Bundesnotbremse außer Kraft.

Maßgeblich sind dabei immer die Zahlen des Robert-Koch-Instituts.

Der Rems-Murr-Kreis hat die Schwelle am Dienstag, 25. Mai formal un- terschritten. Die Bundesnotbremse könnte dann frühestens am Mon- tag, 31. Mai außer Kraft treten – wenn die Zahlen stabil bleiben oder weiter sinken.

Bereits letzte Woche lag die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis zwei Werkta- ge in Folge unter 100, stieg danach aber wieder auf über 100. Damit die Bundesnotbremse außer Kraft tritt, muss die Inzidenz allerdings fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Daher beginnt die Zählung am Dienstag, 25. Mai von Neuem.

Was bedeuten die Öffnungen?

Zum Beispiel: Die Gastronomie könnte bis 21:00 Uhr öffnen, ein Frei- bad-Besuch wäre möglich oder eine Kulturveranstaltung im Freien mit bis zu 100 Personen. Wichtig ist: Diese Öffnungen sind nur mit einem negativen Schnelltest und unter Einhaltung der AHA-Regeln möglich.

Mehr Infos dazu in der Corona-Verordnung des Landes beziehungs- weise in der Übersicht der Öffnungsschritte (s. Anhang).

Öffnungen mit Schnelltests? Im Rems-Murr-Kreis kein Problem!

Für weitere Öffnungsschritte gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes ist der Rems-Murr-Kreis gewappnet: Mit seinem flächen- deckenden Netz an Schnelltestzentren (rund 160 Testzentren sind in COSAN eingebunden) und RMK-COSIMA. Die App bindet auch die Ergebnisse von überwachten Selbst-Schnelltests ein, die in Schule und Betrieb gemacht werden – oder auch direkt beim Friseur oder zukünf- tig im Biergarten. Auf diese Weise können Testergebnisse ganz einfach und digital zur Eintrittskarte für den Einzelhandel und später für die Gastronomie oder das Freibad werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.rems-murr-kreis.de/schnelltest

Was wäre, wenn die Zahlen wieder steigen?

Wenn die Bundesnotbremse im Rems-Murr-Kreis außer Kraft getreten ist und der Schwellenwert 100 wieder an drei Tagen in Folge über- schritten wird, dann müssten die Lockerungen zurückgenommen wer- den. Somit wäre zum Beispiel die Öffnung der Gastronomie am zwei- ten Tag nach der amtlichen Bekanntmachung nicht mehr möglich. In diesem Fall zählen Sonn- und Feiertage mit.

AMTLICHES

Bekanntmachung:

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 und Wirtschaftspläne 2021 der Eigenbetriebe

Gemeindewerke und Sozialstation

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat mit Erlass vom 19.05.2021 die Gesetzmäßigkeit der am 11.03.2021 vom Gemeinderat der Gemeinde Kernen im Remstal beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 und Wirtschaftspläne 2021 der Eigenbe- triebe "Gemeindewerke Kernen im Remstal" und "Sozialstation Ker- nen im Remstal" bestätigt.

Genehmigungen:

Kernhaushalt

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 5.769.700 € wird nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der Teilbetrag der vorgesehen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2022 in Höhe von 12.448.600 € wird nach § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.

Eigenbetrieb Gemeindewerke

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 1.154.000 € wird nach § 87 Abs. 2 GemO i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG wird genehmigt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022 bis 2026 in Höhe von 1.069.100 € wird gemäß § 86 Abs. 4 GemO i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Satz 3 genehmigt.

Der Haushaltsplan 2021 und die Wirtschaftspläne 2021 der "Gemein- dewerke Kernen im Remstal" und der "Sozialstation Kernen im Rems- tal" liegen im Rathaus in Rommelshausen, Stettener Straße 12, Zim- mer 1.08 vom 28.05.2021 bis 09.06.2021 je einschließlich während der regelmäßigen Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund der Ausbrei- tung des Corona-Virus ist der Zutritt nur nach Terminabsprache unter Tel. 0 71 51 / 40 14-1 36 oder -135 möglich.

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Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne der Gemeindewerke und der Sozialstation werden nachfolgend bekannt gemacht.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Kernen im Remstal für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 11.03.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen Euro 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 40.653.900 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendun-

gen von 40.363.200

1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2) von 290.700 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

von

0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwen-

dungen von 0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe

aus 1.3 und 1.6) von 290.700

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen Euro 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von 39.736.300

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufen-

der Verwaltungstätigkeit von 36.503.400 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Er-

gebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

3.232.900 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investiti-

onstätigkeit von 5.643.400

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investiti-

onstätigkeit von 14.567.800

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) von -8.924.400 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-

schuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

von -5.691.500

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von 5.877.200

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von 0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

5.877.2000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzie- rungsmittelbestands, Saldo des Finanz- haushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

185.700

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit- aufnahmen für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt auf 5.769.700 Euro

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigun- gen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 31.215.000 Euro

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

8.000.000 Euro

§ 5 Realsteuerhebesätze

Die Hebesätze werden per Hebesatzsatzung vom 07.11.2013 festge- setzt und lediglich nachrichtlich ausgewiesen:

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) auf 325 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 325 v.H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.

der Steuermessbeträge.

§ 6 Sonstiges

Für die Grundsteuer wird bestimmt, dass nach § 28 Absatz 2 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I Seite 965) für Kleinbe- träge abweichende Fälligkeiten gelten.

Kernen im Remstal, den 25.05.2021 gez.

Benedikt Paulowitsch Bürgermeister

Wirtschaftsplan 2021

Eigenbetrieb Gemeindewerke Kernen im Remstal Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (Eigenbetriebsgesetz –EigBG), hat der Gemein- derat am 11.03.2021 folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt

3. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.859.700 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen

Aufwendungen von 1.859.700

1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen

Aufwendungen von

0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

4. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufen-

der Verwaltungstätigkeit von 1.804.100

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufen-

der Verwaltungstätigkeit von 1.516.100

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2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 288.000 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investiti-

onstätigkeit von 102.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investiti-

onstätigkeit von 1.355.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.252.500 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-

schuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

von -964.500

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von 1.154.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finan-

zierungstätigkeit von 189.500

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Finanzierungstätig-

keit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 964.500 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzie-

rungsmittelbestands, Saldo des Finanz-

haushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0

§ 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnah- men für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-

nahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.154.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigun- gen zum Eingehen von Verpflich tungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investi tionsförderungsmaßnahmen belasten (Ver-

pflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.245.000 Euro

§ 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

auf 370.000 Euro

Kernen im Remstal, den 25.05.2021 gez.

Benedikt Paulowitsch Bürgermeister

Wirtschaftsplan 2021

Eigenbetrieb Sozialstation Kernen im Remstal

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (Eigenbetriebsgesetz –EigBG), hat der Gemein- derat am 11.03.2021 folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt

5. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 1.952.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen

Aufwendungen von 1.773.800

1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2) von 178.200 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen

Aufwendungen von

0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus

1.3 und 1.6) von 178.200

6. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von 1.950.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit von 1.713.500

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Er-

gebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 237.000 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-

tätigkeit von

300.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investiti-

onstätigkeit von

1.860.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-

schuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.560.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-

schuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.323.000 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von

0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzie-

rungstätigkeit von

0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüber-

schuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungs- mittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-1.323.000

§ 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnah- men für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-

nahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigun- gen zum Eingehen von Verpflich- tungen, die künfti- ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investi- tionsförderungsmaßnahmen belasten

(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 795.000 Euro

§ 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

auf 350.000 Euro

Kernen im Remstal, den 25.05.2021 gez.

Benedikt Paulowitsch Bürgermeister

Ortsteil Rommelshausen

28.05. Sieglinde Kastrati, 70 Jahre 30.05. Helmut Fischer, 70 Jahre 31.05. Reiner Wolf, 70 Jahre 01.06. Peter Herzer, 80 Jahre

Ortsteil Stetten

28.05. Karl Szedlak, 95 Jahre 01.06. Antje Laukenmann, 80 Jahre 01.06. Werner Zotter, 75 Jahre

Jugendfeuerwehr – mach mit! Infos?

www.jugendfeuerwehr-kernen.de

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ABFALL & RECYCLING

Öffnungszeiten des Recyclinghofs

Recyclinghof Kernen Rommelshausen (mit Grüngutannahme), Seestraße 48, Bauhofgelände

mittwochs 14:00 bis 18:00 Uhr samstags 9:00 bis 15:00 Uhr

KULTUR

Frank Stöckle und Stefan Brixel – virtuoses Gitarren-Duo

Der Gitarrist Stefan Brixel und der Multi-Instrumentalist Frank Stöck- le, die sich im Oktober 2019 gefunden haben, sind "Coeur Sauva- ge". Ursprünglich als reines Gitarrenduo geplant, arbeiten die beiden Musiker mittlerweile an ihrer Vision eines grossen musikalischen Büh- nen-Events. Mit Live-Elektronik, Gesang, vielen Instrumenten und nicht zuletzt Video-Projektionen, die die Musik in mitreissende Bilder über- setzen. Stöckle, der als Singer/Songwriter gearbeitet hat, und Brixel, der solistisch als Fingerstyler geprägt ist, arbeiten an ihrem gemeinsa- men Klangraum, den sie von ganz unterschiedlichen Seiten aus betre- ten haben. Das Duo setzt sich keine stilistischen Grenzen, arbeitet in Songs mit verschiedenen Sprachen, nimmt viele unterschiedliche Ein- flüsse auf und ist mittlerweile, nach ersten neu arrangierten Stücken anderer Komponisten, auf dem besten Wege, ausschliesslich mit Ei- genkompositionen, ihre Vision lebendig werden zu lassen.

Ansonsten widmen sich Brixel und Stöckle mit Inbrunst kulinarischen Genüssen aller Art. Aber alle Worte sind Schall und Rauch. Musik will erlebt, gehört und gesehen werden!

"Coeur Sauvage" betreten am Donnerstag, 27. Mai ab 19:00 Uhr die digitale Bühne bei YouTube, klicken Sie sich rein!

!Abgesagt! – Kabarett-Abonnement

Sehr geehrte Abonnenten,

schweren Herzens müssen wir Sie heute informieren, dass das für Juni 2021 geplante Kabarett Open-Air auf der Hangweide abgesagt wer- den muss. Die aktuelle Pandemielage und die damit einhergehenden Regelungen haben zu dieser Entscheidung geführt, da uns als Veran- stalter die Unsicherheiten rund um eine verbindliche Planung in den verbleibenden Wochen unmöglich machen.

Dennoch freuen wir uns, Ihnen einen kleinen kulturellen Lichtblick bie- ten zu können: Das neue Kulturfomat Digitale Bühne sowie zwei Kabarett-Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte 2021.

Digitale Bühne: Ab dem 17. Juni um 19:00 Uhr werden Sie auf der digitalen Bühne bei YouTube persönliche Video-Botschaften der Kaba- rett-Künstler Anny Hartmann, Sissi Perlinger, Max Uthoff und Frederic Hormuth vorfinden. Tippen Sie in Ihrer Suchmaschine einfach "Bürger- haus Kernen TV" oder suchen Sie auf YouTube den Kanal "Bürgerhaus Kernen TV". Im Bürgerhaus Kernen sind folgende zwei Kabarett-Ver- anstaltungen geplant:

– Freitag, 12. November 2021 Ass-Dur – Donnerstag, 9. Dezember 2021 Lars Redlich

"Ein bisschen Lars muss sein"

Den Open-Air Termin von Lars Redlich konnten wir in das Bürgerhaus Kernen verlegen. Somit haben Sie die Möglichkeit, auch wenn Sie sich bereits gegen Open-Air Veranstaltungen entschieden haben, sich Ihr Ticket für Lars Redlich am 9. Dezember 2021 im Bürgerhaus zu sichern.

Folgende Termine müssen entfallen:

– Montag, 14.06.2021 Anny Hartmann "NoLobby is perfect" (Abo 2021) – Donnerstag, 17.06.2021 Sissi Perlinger (Abo 2020)

– Donnerstag, 24.06.2021 Frederic Hormuth (Abo 2020)

– Freitag, 25.06.2021 Max Uthoff "Moskauer Hunde" (Abo 2021) Selbstverständlich besteht für Sie die Möglichkeit, sich die von Ihnen bezahlten Gelder zurückerstatten zu lassen. Bitte wenden Sie sich an das WTM GmbH Waiblingen, Scheuerngasse 4, 71332 Waiblin- gen oder per Mail an Sabine.Schober@waiblingen.de zurück.

Einzeltickets werden ebenfalls erstattet, bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Vorverkaufsstelle.

Kernen Unser Abholservice: wie – wo – wann?

Sie können Medien in der Büche- rei sowohl per E-Mail, als auch te- lefonisch bestellen und zu indi- viduell vereinbarten Terminen abholen!

Unsere Kontaktzeiten:

Di. / Mi. / Fr. 10:00 – 12:00 Uhr und Do. 15:00 – 17:00 Uhr.

Eine Medienrückgabe ist am Abholtermin und über unseren Medienrückgabekasten neben dem Hintereingang der Bücherei in Rommelshausen und über den Briefkasten der Bücherei in Stet- ten möglich.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Ihr Büchereiteam Kernen

Abholservice in den Pfingstferien

Die Gemeindebücherei in Stetten ist in der zweiten

Pfingstferienwoche vom 01.06. bis 04.06.2021 nicht besetzt.

Am 1.6. und 2.6. können Sie unseren Abholservice in Rommels- hausen in Anspruch nehmen. Am Freitag nach Fronleichnam, dem 4.6. sind beide Büchereien nicht besetzt.

Schöne Ferien!

Lesetipp der Woche:

von Leser*in zu Leser*in!

Lesetipp von Isa Hasselt

Beatrix Flatt: "Grenzenlos – Begegnungen am Grünen Band"

Das Buch, das ich Ihnen heute vorstellen möchte, macht neugierig in vielerlei Hinsicht. Es macht neu- gierig, über eine Gegend zu lesen, die uns hier in Ba- den-Württemberg weitgehend unbekannt ist. Und es macht neugierig, diese Landschaft zu erkunden, wenn die Lockerung der Corona-Bestimmungen das touristische Reisen wieder möglich machen. Durch Zufall habe ich von diesem Buch erfahren, und war nach kurzem Anlesen sofort begeistert.

Was ist das Grüne Band? Als Grünes Band bezeich- net man den Streifen zwischen dem ehemaligen Kolonnenweg und der ehemaligen innerdeutschen Staatsgrenze. Es liegt komplett auf

Die Medienabholtüte der Bücherei Kernen (Foto: K. Schläfke-Neumann)

(11)

dem Gebiet der Ex-DDR, dort wo früher die Grenzanlagen waren, und somit in den östlichen Bundesländern Sachsen, Thüringen, Sachsen- Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Fast 1.400 Ki- lometer lang schlängelt sich das Grüne Band auf einer Breite zwischen 50 und 200 Metern von Travemünde an der Ostsee bis zum Dreilän- dereck bei Hof (Bayern-Sachsen-Tschechien) durch Deutschland. Es ist ein Mahnmal und ein Friedensprojekt. Der Dreiklang aus Naturschutz, Grenzgeschichte und Kultur macht es einzigartig. So wurde aus dem ehemaligen Todesstreifen eine Lebenslinie.

Die Autorin, Beatrix Flatt, lebt als freie Journalistin seit über 25 Jahren mit ihrer Familie in Helmstedt, direkt an der ehemaligen innerdeut- schen Grenze, dem sogenannten Eisernen Vorhang zwischen Ost und West. Zu Fuß und mit dem Fahrrad war sie immer wieder auf dem Ko- lonnenweg rund um Helmstedt unterwegs. Oft kam die Sehnsucht, den Weg doch weiterzugehen. 30 Jahre nach Öffnung der Grenze hat sie sich einen langen Traum erfüllt. Um zu sehen, ob das Grüne Band tatsächlich bis zur Ostsee verläuft und was die Menschen, die dort wohnen, bewegt, ist sie zu Fuß die ca. 1400 km lange Strecke in 63 Tagesetappen von Hof in Bayern bis zur Ostsee abgelaufen.

Jeden Tag führte sie parallel Interviews mit zwei Menschen, mit einer Person aus dem westlichen und einer aus dem östlichen Teil Deutsch- lands. Nach Möglichkeit begleiteten diese zwei Menschen die Autorin ein paar Kilometer auf ihrem Weg. Schwerpunkt der Interviews waren in etwa Fragen, ob die ehemalige Grenze nach wie vor trennt oder ob sie verbindet, was die Menschen bewegt, wie gestalten sie ihr Leben.

Und warum engagieren sich Menschen für das Grüne Band?

Herausgekommen ist ein sehr interessant geschriebenes und kurzwei- liges Buch, das Spaß macht zu lesen und das zum Kennenlernen ei- ner vielen von uns sicher unbekannten Landschaft einlädt. Es hat mich beeindruckt, aber auch nachdenklich gemacht, die bewegenden Ge- schichten von beidseits des Grünen Bandes zu lesen.

Das Besondere an diesem Buch ist die Aneinanderreihung von kur- zen Geschichten, die unabhängig von der Reihenfolge gelesen werden können. Gut geeignet also auch als Einschlaflektüre. Aber manche Ge- schichten werden den Lesenden so fesseln, dass man einfach neugierig wird und weiterlesen möchte, man will mehr davon erfahren.

Also, auf zum Grünen Band – nicht nur mit dem Buch, sondern wo- möglich auch mit Wohnmobil, Fahrrad oder auch zu Fuß, um die vielen kleinen Geschichten nachspüren zu können. Viel Spaß beim Lesen und

"Erfahren" bzw. beim "Erwandern". Quellen: www.30-jahre-gruenes- band.de und Beatrix Flatt: "Grenzenlos. Begegnungen am Grünen Band". Das Buch ist im Bestand der Gemeindebücherei.

LEITBILD KERNEN

Bürgernetz Kernen

www.buergernetz-kernen.de

Senioren

EIN PROJEKT VON BÜRGERNETZ UND SENIORENRAT Wir fahren kostenlos

innerhalb von Kernen:

Di. + Fr. von 8 - 18 Uhr Mi. + Do. von 8 - 13 Uhr

Zum Einkaufen, zum Arzt, zur Bank, zu Veranstaltungen usw.

Abholung am Wohnort Fahrtanmeldung:

Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 12 Uhr unter Telefon 205 229 28 (ein Tag vorher) Unser Spendenkonto: Volksbank Stuttgart eG DE27 6009 0100 1190 7840 17 • BIC: VOBADESS

Ein Angebot an alle Bürger ab dem 60. Lebensjahr

www.buergerstiftung-kernen.de

"Chancenpaten" sind Paten für Chancen,

war das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend aufgelegte Programm anfangs zur Unterstützung von Geflüchte- ten gedacht (www.chancenpatenschaften.de), sollen nun auch jüngere Menschen ohne Fluchthintergrund erreicht werden. Die Bürgerstiftung Kernen i.R. unterstützt dieses Programm auch finanziell und regt zur notwendigen Verjüngung der Vereine an, dass in einer 1:1-Beziehung junge Menschen die Möglichkeit bekommen, auch als potenzielle neue Mitglieder durch erfahrene Vereinsmitglieder die Chance bekommen, sich in Kultur, Sport und Musik auszuprobieren. Diese 1:1-Kontakte sind auch heute schon möglich. Vereine sollten sich wegen einer finanziel- len Unterstützung an die Bürgerstiftung wenden. Junge Menschen seien hiermit ermutigt, sich an Vereine zu wenden und nach Chancenpartnern zu fragen. Eine organisatorische Unterstützung bietet die Bürgerstiftung Kernen zudem für die Ausrichtung von Sportwochen, Musik- und Kul- turwochen an – sobald das nach den Hygieneregeln wieder möglich ist.

Das Vereinsleben, wie wir es kannten, hat sich während Corona sehr ausgedünnt und ist nahezu gestorben. Dem wollen wir entgegenwir- ken. Auch die Nachbesetzung von Führungspositionen wie Vorstand oder Kassenwart wird bei kleiner werdender Mitgliederbasis schwieri- ger, so dass sich die gleiche Verwaltungsarbeit oft auf immer weniger Schultern verteilt. Der digitale Umbruch macht es nicht leichter; The- men wie Datenschutz oder Treffen per Video-Konferenz kommen hin- zu und sind nur wenig vertraut. Auch hier ist die Bürgerstiftung Kernen gern zur Hilfe bereit. Melden Sie sich bei uns und lassen Sie uns ge- meinsam überlegen, wie wir Sie unterstützen können.

Café International

Ein multikultureller Treffpunkt für Frauen

Auf Grund der aktuellen Lage, findet bis auf Weiteres kein Café- Treffen statt!

Seit vielen Monaten ist ein Treffen nicht möglich, wir hoffen und wün- schen uns alle, dass irgendwann die Treffen wieder möglich sein werden.

ARBEITSKREISE

„Welt-Laden“

Fairer Handel – mehr als nur ein Geschäft

Schon bei den ersten Einkäufen von Nicaragua-Kaffee oder Indio-Kaf- fee aus Guatemala in den siebziger Jahren war das Ziel die Verbesse- rung der Lebensbedingungen in der "Dritten Welt". Später diente die Umstellung auf biologische Anbauweise sowohl den Produzent*innen als auch den Kund*innen, die umwelt- und gesundheitsbewusst ein- kaufen wollen. Das Fair Trade Siegel wurde zum Kennzeichen für Pro- dukte, deren Preis sich nicht am Auf und Ab auf dem Weltmarkt ori- entiert, sondern die tatsächlichen Herstellungskosten zu Grunde legt.

Deswegen werden Mindestpreise garantiert, außerdem bieten langfris- tige Abnahmeverträge den Erzeugern Planungsicherheit. Mit der Fair Trade Prämie werden außerdem Verbesserungen für die Gemeinschaft finanziert wie Schulen, Gesundheitsstationen u.ä. Heute ist es das An- liegen der großen Fairhandelsunternehmen, die Wertschöpfungskette zu den Produzenten hin zu verlagern. Das bedeutet, dass immer mehr Verarbeitungsschritte im Ursprungsland durchgeführt werden, und wenn möglich, erst das im Vergleich zum "Rohstoff" deutlich wertvol- lere Endprodukt in den Export geht. So gibt es auch im Welt-Laden in Rommelshausen Kaffeesorten, der im Anbauland auch geröstet, even- tuell gemahlen und verpackt werden. Um diese neuen umfassenden Aufgaben bewältigen zu können, erhalten die Kaffeebauern Unter-

Referenzen

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