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S IN GEN

Der Martinimarkt findet am 6. No- vember zum 16. Mal rund um den Singener Rathausplatz statt – zu- sammen mit dem verkaufsoffenen Sonntag. In der Zeit von 13 bis 18 Uhr haben die Geschäfte in der gan- zen Stadt ihre Pforten geöffnet. Be- reits ab 11 (bis 19 Uhr) laden Singen aktiv, die Stadt Singen, der City Ring, die Singener Wochenmarkt- beschicker, Kindergärten und Kunsthandwerker mit einem viel- seitigen, kreativen und bunten An- gebot zum Besuch des Martini- marktes ein. Das Kunstmuseum Singen, das MAC Museum Art &

Cars, die Galerie Vayhinger und das Hegau-Museum sind ebenfalls ge- öffnet (jeweils Sonderführungen).

„Die ganze Stadt stellt ihre ange- nehme und besondere Qualität als das Einkaufszentrum im Hegau her- aus, sie soll als lebhafter, urbaner Mittelpunkt und Treffpunkt wahrge- nommen werden“, betont Gerd Springe, Vorstandsvorsitzender von Singen aktiv Standortmarketing.

Mit dem Martinimarkt präsentiert Singen eine ganz spezielle und be- sondere Erlebnisatmosphäre. Am verkaufsoffenen Sonntag zeigt sich die kompakte Innenstadt mit ihrem großen, vielseitigen Angebots- und Markenspektrum in modernen und attraktiven Geschäften von ihrer besten Seite – ebenso wie der sehr gut aufgestellte Singener Süden mit seinem Fachmarktangebot und der Singener Automeile. Auf dem umfangreichen Programm stehen viele abwechslungsreiche Aktivitä-

ten des Einzelhandels in den Ge- schäften.

Ein buntes Marktangebot und at- traktives Bühnenprogramm ergän- zen den Martinisonntag.

Eine Besonderheit sind die kunst- handwerklichen Präsentationen und Mitmachaktivitäten sowie die besonderen regionalen Gaumenge- nüsse und kulinarischen Spezialitä- ten der Singener Wochenmarktpro- fis.

Erstmals mit dabei ist die Caritas mit selbst hergestellten Produkten, Foodsharing sensibilisiert rund um das Thema „Guter Umgang mit Nahrungsmitteln”, es gibt Töpfer- kunst, hochwertige, selbst gefertig- te Messer und alles rund um den Tee. Ebenso neu mit dabei sind auch Stefans Käsekuchen, Dinkel- bäck und Schöns Kleingebäckange- bot. Zentral auf dem Singener Weihnachtsmarkt präsentiert sich Romeo Espresso. – Premiere im Foyer des Holiday Inn haben neun

Goldschmieden mit ihren hochwer- tigen Schmuckstücken.

„Das breite Markenspektrum in Singen spricht für sich“, unter- streicht Michael Burzinski, 1. Vorsit- zender des City Ring-Vorstands.

Auch der Singener Süden zeigt sein besonderes Angebot. Die Geschäf- te haben von 13 bis 18 Uhr geöffnet.

„Wir sind stolz auf unsere umfang- reiche, moderne Fachkompetenz im Bereich Bauen, Wohnen und Auto- mobil“, hebt Roland Striebel, Vor-

standsmitglied der iG Singen Süd, hervor.

Alle Parkhäuser haben am Sonntag geöffnet. Dennoch bietet es sich an, an diesem Tag auf die öffentli- chen Verkehrsmittel wie Bus oder Seehas umzusteigen. Der Gratis- parkplatz Festwiese im Westen Sin- gens bietet eine gute Alternative zur Innenstadt. In weniger als fünf Gehminuten erreicht man den Mar- tinimarkt und die Innenstadt.

Siehe auch Kasten

Verkaufsoffener Sonntag am 6. November

Singener Martinimarkt: Besondere

Erlebnisatmosphäre in der ganzen Stadt

kommunal

Die offizielle Zeitung der Stadtverwaltung Singen Jahrgang 15 | Ausgabe 39 | 2. November 2016

Die Organisatoren und Akteure freuen sich auf den Singener Martinimarkt und darauf, dass wieder viele Besucher von nah und fern in die (Hegau)Metropole kommen werden.

Acht Ensembles sorgten mit ihren 39 Aufführungen für beste Unterhaltung bei der mittlerweile vierten Singener Theaternacht. Dieser besondere Abend, der nur alle zwei Jahre stattfindet, wird immer be- liebter. Der besondere Reiz liegt zum einen in den unterschiedlichen Orten der Aufführungen und zum anderen am enormen Spektrum der dargestellten Themen. Egal ob „Nonsenz-Poesie von Christian Morgenstern“ (Doppelgänger Theaterforum) in der Basilika, „Hotel Continental – Lust und Laster in Singen im Conti (Theaterverein Pralka) oder „Zack, Zack, Zack“ in der Färbe – um nur einige zu nennen – die Faszination Theater sprang mit Sicherheit auf das Publikum über.

Ausverkaufte Theaternacht kommt bestens an

Kinderprogramm und Mitmach-Aktionen

Sieben Kindergärten und der För- derverein der Hardtschule zeigen auf dem Martinimarkt ihr Können.

Bereits im Vorfeld ist man am Bas- teln und Proben. Die kleinen Marktbesucher sollen auch zum Mitmachen animiert werden: Tü- tenlaternen bemalen beim Paulus- Kindergarten, Kärtchen anmalen und Luftballons steigen lassen beim Maggi-Kinderhaus in Koope- ration mit dem Kindergarten Frie- dingen. Der Waldorfkindergarten zeigt um 12 und 13.30 Uhr sein Puppenspiel „Das Hirtenbüblein“

im Pavillon neben dem Stand, Windlichterbastelei ist ebenso an-

gesagt. Die Kleinen können Kerzen ziehen und Seile herstellen. Eine weitere Attraktion ist die Kinder- schmiede von Andreas Wagen- brenner.

☺ Die Pferdepension Hegau aus Engen-Bargen kommt mit zwei Po- nys auf den Martinimarkt nach Sin- gen. Von 11.30 bis 14.30 Uhr kann man eine geführte Runde in Rich- tung Altes Dorf drehen. Treffpunkt ist vor dem Restaurant „Casa de Espana“.

☺Im Holiday Inn Express darf ge- spielt werden. Rund 100 Gesell- schaftsspiele stehen zum Auspro- bieren bereit.

Außerdem heißt es auf dem Marti-

nimarkt: „Gucken, mitmachen, probieren, erleben und genießen“

für die ganze Familie:

☺Filzen mit Eva Herth und Tina Dix

☺Selbstgefertigte Holzspielwaren

☺ Vorführungen von Glasbläser Greiner-Perth

☺ Kettensäger Friedl zeigt sein Können und stellt Exponate aus

☺Vorführungen der „Glasperlen- werkstatt“ Ebe

☺Leuchtendes Metalldesign: Feu- erstelen, Feuerwürfel, Feuerstelen

☺Der Zonta-Club verkauft die be- liebten Adventskalender für einen guten Zweck

☺„Food-Sharing“ informiert über die Lebensmittelrettung

☺ Gaumengenüsse für jeglichen Geschmack

MAC Museum an Martini

Das MAC Museum Art & Cars bietet am Martinimarkt-Sonntag (6. No- vember) Führungen an. Um 11 und um 15 Uhr gibt es für jeweils 20 Per- sonen fundierte Einblicke in die neue Ausstellung „Farbe | Form | Ge- schwindigkeit“.

Die Führungen sind kostenlos (er- mäßigter Eintrittspreis: 7 Euro). Vor dem Museum steht an diesem Tag ein Jaguar E-Type Coupé (bei schö- nem Wetter bietet sich eine Mitfahr- gelegenheit).

Autos und Kunst sind Zeugen ihrer Zeit. Das beweist auch die neue Aus- stellung „Farbe | Form | Geschwin- digkeit” im MAC Museum. Gezeigt werden außergewöhnliche Modelle

der Design-Ikone Jaguar in Verbin- dung mit dem expressionistischen Maler Hermann Wiehl. Kunst und Automobil spiegeln dabei den Zeit- geist der 50er und 60er Jahre wider.

Ein besonderes Highlight ist auch der lange verschollene Rennwagen Jaguar lister knobbly.

Hermann Wiehl, einziger Schüler von Otto Dix, orientierte seine Male- rei zunächst naturalistisch, sie wird aber zunehmend abstrakt und gip- felt schließlich im Expressionismus.

Öffnungszeit

Museum und Bistro/Café am Martinisonntag: 11 bis 18 Uhr.

Weitere Infos:

www.museum-art-cars.com

„WissensWert“

„Vom Olympiasieger lernen“

In seinem ersten Buch „Lebens- tempo“ stellt der 800-Meter- Olympiasieger Nils Schumann die Motive und Methoden des heuti- gen Lauf- und Fitnessbooms auf den Prüfstand. Im Rahmen der Vortragsreihe „WissensWert“ er- läutert er am Dienstag, 8. Novem- ber, um 20 Uhr auf Einladung der Volkshochschule Landkreis Kon- stanz in der Stadthalle Singen, wie man in Alltag und Sport den eige- nen Rhythmus finden kann.

Im Buch beschreibt der Sportstar und heutige Personal Trainer ei- nen Weg, wie wir zu einer persön- lichen Fitness kommen, die uns tatsächlich leistungsfähiger, ent- spannter und glücklicher macht.

Nils Schumann, 1978 in Thüringen geboren, war Olympiasieger über 800 Meter in Sydney und Sportler des Jahres 2000. Nach sportlichen und privaten Krisen ist der einsti- ge Medienliebling heute als Fit- ness- und Laufcoach erfolgreich und glücklicher Familienvater.

„Ist Krebs vermeidbar?“

Unter dem Titel „Ist Krebs ver- meidbar?“ informiert Prof. Jan Har- der in der Stadthalle Singen am Mittwoch, 23. November, um 20 Uhr rund um das Thema. Was ist Krebs eigentlich? Wie entsteht Krebs? Wer hat Krebs? Warum be-

kommt man/frau Krebs? Bin ich selber schuld daran? Kann ich mich vor Krebs schützen? Auf all diese (und weite- re) Fragen gibt Jan Harder Antwor- ten. Er ist Chef- arzt der II. Medizi- nischen Klinik am Klinikum Singen und Leiter des Krebs-zentrums Hegau-Bodensee.

Prof. Harder berichtet auch über die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Krebsbehand- lung, zum Beispiel über individua- lisierte Medizin und Immunthera- pie.

Der gebürtige Singener hatte sich 2009 an der Universitätsklinik Freiburg habilitiert. Prof. Harder ist seit Dezember 2009 Chefarzt der II. Medizinischen Klinik in Sin- gen mit den Schwerpunkten Hä- matologie, Onkologie und Gas- troenterologie. Der Erlös seines

„WissensWert“-Vortrags in der Stadthalle Singen kommt dem Einsatz von Klinikclowns in der Onkologie des Klinikums Singen zugute.

Vorverkauf jeweils: Kultur & Tou- rismus Singen, Tourist Informa- tion (Marktpassage, August-Ruf- Straße 13), oder Stadthalle (Hoh- garten 4, Telefon 85-262 bzw. -504, E-Mail: ticketing.

stadthalle@singen.de).

i

Fünf Preise für Zivilcourage

vergeben

Fünf Preise wurden am Tag der Zivilcourage im Kulturzentrum Gems vergeben.

Der (TV-)Anwalt Ingo Lenßen führ- te durch das sehr abwechslungsrei- che Programm und zeichnete fünf Preisträger aus. Den ersten Preis erhielt der Polizeibeamte Matthias Bürgel,der einen Flüchtenden festnahm – ohne im Dienst zu sein und unter schwierigen Umständen.

Der 19-Jährige Jamil Mehrabi bekam den zweiten Preis, da er einem Geschäftsinhaber, der körperlich bedroht wurde, zu Hilfe kam. Den dritten Preis durften sich Emely(acht Jahre alt) und die neunjährige Fiorentinateilen. Beide zeigten Mut, als sie von einer Frau angesprochen und gepackt wurden. Das Theaterstück „…

und dann wir“wurde mit dem vierten Preis ausgezeichnet.

Bei diesem Stück von Schü- lerinnen und Schülern der Jo- hann-Peter-Hebelschule geht es um das Thema Mobbing und dessen Folgen.

Die acht Busbegleiter, die seit fünf Jahren ehrenamtlich je- weils 15 Stunden pro Woche in den Bussen für Sicherheit sor- gen und den Fahrgästen hilf- reich zur Seite stehen, erhiel- ten den fünften Zivilcourage- Preis: Atour Tarvirdi, Michael Schöbe, Ekkehard Kühn, Fridolin Zolk, Erwin Hübel, Sha- ban Vishaj, Marika Eisenhardt und Heidi Bantel-Berger.

SINGEN kommunalwird in der kommenden Ausgabe noch ausführlich berichten.

Öffentliches WLAN ab sofort auf dem Rathausplatz verfügbar

Die erste Ausbaustufe für das kos- tenlose öffentliche WLAN-Netz in Singen ist abgeschlossen. Es steht

ab sofort und pünktlich zum Marti- nimarkt im Bereich Rathausplatz/

Stadthalle zur Verfügung. Bürgerin- nen und Bürger können sich mit ih- rem Smartphone einfach unter

„SINGENconnect“ einwählen und erhalten per SMS einen Zugangs- code für unbegrenztes und kosten- loses Surfen. Aktuell läuft der weite- re Ausbau in Richtung Innenstadt, der schrittweise umgesetzt wird. Als nächstes wird der Heinrich-Weber- Platz folgen.

!

Vortrag im Hegau-Museum

„Archäozoologie – Mensch und Tier in der Vorgeschichte“

Tierknochen, die in archäologischen Ausgrabungen geborgen werden, geben Auskunft über die Haltung und Nutzung von Haustieren und das Niveau der Tierzucht. Sie berich- ten aber auch über die soziale und rituelle Bedeutung von Tieren sowie über Art und Umfang von Jagd, Fischfang und Sammelwirtschaft.

Durch die wissenschaftliche Unter- suchung von Tierresten können des- halb wertvolle Anhaltspunkte zu un- terschiedlichen Aspekten des Le- bens unserer Vorfahren gewonnen werden. Die Archäozoologin Dr. Eli- sabeth Stephan vom Landesamt für Denkmalpflege berichtet über ihre Arbeit am Dienstag, 8. November, um 19 Uhr im Hegau-Museum (Am Schlossgarten 2); Kostenbeitrag: 6 Euro, ermäßigt 4 Euro.

Ausgrabung von Pferdeskelet-

ten in Orsingen.

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S IN GEN kommunal

Die offizielle Zeitung der Stadtverwaltung Singen 2. November 2016 | Seite 2

Amtliches

Öffentliche Sitzung

des Verwaltungs- und Finanzausschusses am Dienstag, 8. November,

um 16 Uhr im Rathaus, Hohgarten 2, Sitzungssaal

Hohentwiel, Zimmer 319 Tagesordnung:

1. Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Singen

2. Dringende Vergaben 3. Mitteilungen/Anträge 4. Anfragen und Anregungen Alle Interessierten sind herzlich zu dieser Sitzung eingeladen.

Änderungen bitte dem Aushang im Rathaus entnehmen.

Wichtige Zahlungstermine

Grund- und Gewerbesteuer Am 15. November sind die Quar- talsanforderungen der Grund- und Gewerbesteuer fällig. Es wird gebeten, die Zahlungen rechtzei- tig an die Stadtkasse Singen zu leisten.

Zur Vermeidung von Mahnungen mit Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebüh- ren und Säumniszuschläge wird empfohlen, die fälligen Beträge rechtzeitig, d.h. unter Beachtung der üblichen Banklaufzeiten, zu überweisen, damit sie am Fäl- ligkeitstag einem der Girokonten der Stadtkasse Singen gutge- schrieben sind.

Bitte sämtliche Zahlungen aus- schließlich auf eines der folgen- den Konten der Stadtkasse Sin- gen leisten:

Sparkasse Hegau-Bodensee IBAN:

DE93 6925 0035 0003 0615 12 BIC: SOLADES1SNG

Volksbank eG

Schwarzwald Baar Hegau IBAN:

DE89 6949 0000 0000 0200 10 BIC: GENODE61VS1

Postbank Karlsruhe IBAN:

DE97 6601 0075 0005 3497 50 BIC: PBNKDEFF

Bei der Übersendung oder Einrei- chung von Schecks gilt die Zahlung erst drei Tage nach dem Tag des Eingangs des Schecks beim Zahlungsempfänger als ent- richtet (§ 224 Absatz 2 Abga- benordnung).

Gemäß § 240 Absatz 3 Ab- gabenordnung sind bei der Be- gleichung von Steuern, Gebühren und Beiträgen durch Scheck Säumniszuschläge zu erheben, wenn der Scheck nicht spä- testens am dritten Tag vor dem Tag der Fälligkeit bei der Stadt- kasse vorliegt. Dies gilt ebenfalls bei Bareinzahlungen, die nach dem Fälligkeitstag bei der Stadt- kasse eingehen. Die Stadtkasse bittet, dies unbedingt zu berück- sichtigen.

Bitte bei jeder Zahlung das be- treffende Buchungszeichen an- geben.

Viele Zahlungspflichtige sind bereits von den Vorteilen des be- währten und rationellen Bank- einzugsverfahrens überzeugt und haben den Nutzen für alle Be- teiligten erkannt.

Durch die Teilnahme am Bank- einzugsverfahren wird ohne zu- sätzliche Kosten und Mühe si- chergestellt, dass die angefor- derten Beträge pünktlich zum Fäl- ligkeitstag beglichen werden.

Wer von dieser Möglichkeit Ge- brauch machen möchte, soll bitte ein SEPA-Lastschriftmandat (Ein- zugsermächtigung) ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt- kasse Singen senden oder ein- fach beim Bürgerzentrum in der Marktpassage oder bei der Stadt- kasse Singen im Rathaus, Hoh- garten 2, abgeben.

Vordrucke kann man bei der Stadtkasse, Telefon 07731/85-219,

anfordern.

i

Satzung

der Stadt Singen (Hohentwiel)

zur Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund von § 4 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.

Dezember 2015 (Gbl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat der Stadt Singen (Hohentwiel) am 25. Okto- ber 2016 folgende Änderungs- satzung beschlossen:

Artikel 1 Änderungen

§ 3 Absatz 4 S. 2 erhält folgende Neufassung:

„Auf Antrag des Vorsitzenden, ein- er Fraktion oder eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinde- rats, sind sie dem Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen.“

Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Singen, 26. Oktober 2016 gez. Bernd Häusler Oberbürgermeister der Stadt Singen

Hinweis nach § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung von Baden-Württemberg:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeord- nung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt- machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,

1. wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder Bekanntma- chung der Satzung verletzt wor- den sind,

2. wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsauf- sichtsbehörde den Beschluss be- anstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wor- den ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr.

2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung

der Stadt Singen (Hohentwiel)

zur Änderung der Satzung der Stadt Singen (Hohentwiel) über die

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fas- sung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.

Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) hat der Gemeinderat der Stadt Singen (Hohentwiel) am 25. Okto- ber 2016 folgende Änderungs- satzung beschlossen:

Artikel 1 Änderungen 1.1 § 1 Absatz 5 wird gestrichen.

1.2 Es wird ein neuer § 2a einge- fügt mit folgendem Inhalt:

„Ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats und seiner Aus- schüsse, seiner sonstigen vom Gemeinderat gebildeten Gremien und der Ortschaftsräte erhalten für die Dauer der Teilnahme an Sitzungen im Rahmen ihres Ehren- amtes tatsächlich entstandene Kosten für die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 12.

Lebensjahr oder die Pflege eines Angehörigen durch die Inan- spruchnahme einer Hilfskraft er- stattet. Auf Nachweis werden bis zu 10 Euro / Stunde erstattet. “

Artikel 2 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Singen, 26. Oktober 2016 gez. Bernd Häusler Oberbürgermeister der Stadt Singen

Hinweis

nach § 4 Absatz 4 Gemeindeordnung von Baden-Württemberg:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeinde- ordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von An- fang an gültig zustande gekom- men. Dies gilt nicht,

1. wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntma- chung der Satzung verletzt wor- den sind,

2. wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsauf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verlet- zung der Verfahrens- oder Form- vorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachver- halts, der die Verletzung be- gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jeder- mann diese Verletzung geltend machen.

Kirchliche Nachrichten

Gottesdienste im Hegau-Klinikum:

Samstag, 5. No- vember, 9 Uhr:

Eucharistiefeier Dienstag, 8. No- vember, 7.30 Uhr:

Eucharistische An- betung

14.15 Uhr: Mittags-

gebet mit Krankensalbungsfeier Samstag, 12. November, 9 Uhr:

Eucharistiefeier Gottesdienste

in der Autobahnkapelle:

Sonntag, 6. November:

kein Gottesdienst

Sonntag, 13. November, 11 Uhr:

Ökumenischer Gottesdienst (Ingrid Schörer)

Freitag, 11. November, 19 Uhr: Taizé- Andacht (Dietrich-Bonhoeffer-Ge- meinde, Beethovenstraße 50).

Stadtoase City-Pastoral (August- Ruf-Straße 12a): wegen Wasserscha- dens bis auf weiteres geschlossen.

Bildungszentrum Singen Zelglestraße 4, Telefon 98 25 90 info@bildungszentrum-singen.de Ökumenische Werkstatt: Lebens- phasen – Lebenschancen. Wie wir

Zufriedenheit und Souveränität ge- winnen. 11. November, 14 bis 19.30 Uhr. Referentin: Prof. Dr. Dr. Ingrid Riedel.

Zwischen Traum und Trauma: Men- schen auf der Flucht. (Re)trauma- tisierte Flüchtlinge verstehen und unterstützen. Fachtag für ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in der Flüchtlingshilfe. Tagesseminar am Samstag, 12. November, 10 bis 17 Uhr.

Sonntag, 13. November: Pa- trozinium St. Elisa- beth. Festgottes- dienst um 10.30 Uhr mit Kirchenchören St. Josef und St. Elisabeth und der Band „SPES“.

Mittwoch,

16. November, 14.30 Uhr:

Eucharistiefeier mit Spendung der Krankensalbung im Elisabeth-Saal;

anschließend Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Kranke und äl- tere Gemeindemitglieder der Seel- sorgeeinheit Singen sind herzlich eingeladen. Fahrdienst erwünscht bitte anmelden im Pfarrbüro St. Elis- abeth, Telefon 2 15 76.

Öffentliche Sitzung

des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am Mittwoch, 9. November,

um 16 Uhr im Rathaus, Hohgarten 2, Ratssaal Tagesordnung:

1. Baugesuche

1.1 Singen, Zum Egelsee, Flst. Nr.

3319: Neubau Einfamilienhaus mit Garage

1.2 Singen, Georg-Fischer-Straße 21, Flst. Nr. 6746/3: Nutzungsän-

derung: Einbau eines Küchenstu- dios

2. Mitteilungen zu Baugesuchen 3. Anfragen und Anregungen zu Baugesuchen

4. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Domänenstraße – Wohnen am Schnaidholz“

– Abwägungs- und Satzungsbe- schluss

5. Sanierungsgebiet Östliche In- nenstadt, Herz-Jesu-Platz, 2. Bau- abschnitt, Siedlungswerk Stutt- gart als Investor

6. Stellungnahme der Stadt Sin-

gen zur 2. Teilfortschreibung Re- gionalplan 2000 – Windenergie- nutzung (2. Anhörungsentwurf) 7. Energetische Quartierssanie- rung Scheffelareal: Zuschussan- trag für integriertes Quartiers- konzept

8. Dringende Vergaben 9. Mitteilungen/Anträge 10. Anfragen und Anregungen Alle Interessierten sind herzlich zu dieser Sitzung eingeladen.

Änderungen bitte dem Aushang im Rathaus entnehmen.

Aufgrund von § 4 Absatz 1 der Ge- meindeordnung (GemO) für Baden- Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582/581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1) in Verbindung mit §§ 2 und 34 Ab- satz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 2. März 2010 zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.

Dezember 2015 (GBl. S. 1184) hat der Gemeinderat der Stadt Singen (Hohentwiel) am 25. Oktober 2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung regelt den Kostener- satz für Einsätze der Feuerwehr gem. § 34 Absatz1 S. 2 und Absatz 2 FwG.

§ 2 Kostenersatz

I. Für Einsätze von Feuerwehr- fahrzeugen und Geräten sowie für sonstige Leistungen wird Kostener- satz nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses erhoben.

II. Kostenersatz für Einsatzkräfte wird nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Kostenverzeichnisses nach Stundensätzen, die halbstun- denweise abgerechnet werden, er- hoben. Für ehrenamtliche Einsatz- kräfte werden Durchschnittssätze gebildet.

III. Kostenersatz für sonstigen Aufwand im Sinne des § 34 Absatz 4 S. 3 FwG wird nach den tatsäch- lich angefallenen Kosten erhoben, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes er- gibt.

§ 3 Kostenersatzpflichtiger Der Kostenersatzpflichtige be- stimmt sich nach § 34 FwG.

§ 4 Grundsätze

der Kostenersatzberechnung Der Kostenersatz wird nach folgen- den Berechnungsgrundsätzen be- messen:

1. Angefangene halbe Stunden wer- den auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.

2. Der Kostensatz für Fahrzeuge beinhaltet den gesamten Betriebs- stoffverbrauch sowie die Verwen- dung der mit dem Fahrzeug verbun- denen Geräte. Zusätzliche oder nach Beendigung des Fahrzeugein- satzes verwendete Geräte (z.B.

Verbleib der Trafkraftspritze am Einsatzort zur Aufrechterhaltung der Löschwasserversorgung) wer- den gesondert berechnet.

3. Soweit zusätzlich Materialien er- forderlich sind (z.B. Ölbindemittel, Löschmittel), werden diese geson- dert berechnet, ebenso Kosten, die von Dritten für den Einsatz in Rech- nung gestellt werden.

4. Ist eine besondere Leistung im Kostenverzeichnis nicht enthalten, bemessen sich die Kosten nach einer vergleichbaren Leistung oder, wenn eine solche nicht vorkommt, nach den tatsächlichen Kosten.

5. Bei Lehrgängen, welche im Aus- bildungsverbund mit den Gemein- den Gottmadingen, Hilzingen und Rielasingen-Worblingen durchge- führt werden, erfolgt die Abrech- nung pauschaliert nach der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer der ent- sendenden Gemeinde.

§ 5 Entstehung und Fälligkeit der Kostenersatzpflicht

I. Kostenersatzpflicht entsteht mit der Alarmierung der Feuerwehr bzw. mit der Überlassung der Geräte und Verbrauchsmaterialien.

Dies gilt auch dann, wenn die zahlungspflichtige Person nach dem Ausrücken der Feuerwehr auf die Leistung verzichtet oder sons- tige Umstände die Leistung un- möglich machen, soweit die Un- möglichkeit nicht von der Feuer-

wehr zu vertreten ist.

II. Die kostenersatzpflichtige Leis- tung endet mit der Wiederherstel- lung der Einsatzbereitschaft nach dem Einrücken der Feuerwehr in das Feuerwehrhaus bzw. mit der Rückgabe der Geräte.

III. Der Kostenersatz wird durch Bescheid festgesetzt und wird einen Monat nach Bekanntgabe an den Zahlungspflichtigen fällig.

§ 6 Inkrafttreten

Vorstehende Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft. Gleichzeitig wird die Satzung zur Änderung des Leis- tungskataloges nach § 21 der Satzung für die Freiwillige Feuer- wehr Singen (Hohentwiel) in der Fassung vom 20. Dezember 2011 aufgehoben.

Singen, 26. Oktober 2016 gez. Bernd Häusler Oberbürgermeister der Stadt Singen

Hinweis nach

§ 4 Absatz 4 Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeord- nung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt- machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht,

1. wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder

Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind,

2. wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsauf- sichtsbehörde den Beschluss be- anstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung

der Stadt Singen

über den Feuerwehr-Kostenersatz

Wohngift-Telefon: 0800/7293600

Die kostenfreie Wohngift-Telefonnummer in Baden-Württemberg hat sich geändert: Die Schadstoff-Experten des Instituts für angewandte Umweltforschung können nun unter 0800/7293600 erreicht werden.

Kostenverzeichnis gemäß § 2 der

Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung:

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S IN GEN kommunal

Die offizielle Zeitung der Stadtverwaltung Singen 2. November 2016 | Seite 3

Amtliches und Stadtgeschehen

IMPRESSUM

Herausgeber

von SINGEN kommunal:

Stadtverwaltung Singen (Htwl.), Hohgarten 2, 78224 Singen.

Redaktion:

Lilian Gramlich (verantwortlich) Heidemarie-G. Klaas

Telefon 85-107, Telefax 85-103

E-Mail: presse.stadt@singen.de

Öffentliche Bekanntmachung

der Stadt Singen

Jahresabschluss 2015

Auf Grund von §§ 95 und 95b der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2016 den Jahresabschluss 2015 für die Stadt Singen mit folgenden Werten festgestellt:

Ergebnisrechnung

1.1 Summe der ordentlichen Erträ- ge: 127.540.977,22 Euro

1.2 Summe der ordentlichen Auf- wendungen:

121.254.769,17 Euro

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2):

6.286.208,05 Euro

1.4 Außerordentliche Erträge:

3.664.806,66 Euro

1.5 Außerordentliche Aufwendun- gen:

4.969.370,01 Euro

1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5):

-1.304.563,35 Euro

1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6):

4.981.644,70 Euro Finanzrechnung

2.1 Summe der Einzahlungen lfd.

Vw-Tätigkeit:

121.044.098,95 Euro

2.2 Summe der Auszahlungen lfd.

Vw-Tätigkeit:

113.353.511,59 Euro

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/

-bedarf Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2):

7.690.587,36 Euro

2.4 Summe der Einzahlungen In- vestitionstätigkeit:

6.474.090,01 Euro

2.5 Summe der Auszahlungen In- vestitionstätigkeit:

12.088.937,71 Euro

2.6 Finanzierungsmittelbedarf/

-überschuss Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5):

-5.614.847,70 Euro

2.7 Finanzierungsmittelbedarf/

-überschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6):

2.075.739,66 Euro

2.8 Summe der Einzahlungen Fi- nanzierungstätigkeit:

0,00 Euro

2.9 Summe der Auszahlungen Fi- nanzierungstätigkeit:

212.100,00 Euro

2.10 Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9):

-212.100,00 Euro

2.11 Änderung Finanzierungsmit- telbestand zum Ende des HH- Jahres (Saldo aus 2.7 und 2.10):

1.863.639,66 Euro

2.12 Zahlungsmittelüberschuss/

-bedarf aus haushaltsunwirk- samen Ein- und Auszahlungen:

-22.320.113,56 Euro

2.13 Anfangsbestand an Zahl- ungsmitteln:

30.140.903,87 Euro

2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12):

-20.456.473,90 Euro

2.15 Endbestand an Zahlungsmit- teln am Ende des HH-Jahres (Saldo aus 2.13 und 2.14):

9.684.429,97 Euro Bilanz

3.1 Immaterielles Vermögen:

178.839,20 Euro 3.2 Sachvermögen:

294.426.233,79 Euro 3.3 Finanzvermögen:

77.168.931,56 Euro 3.4 Abgrenzungsposten:

2.037.999,70 Euro 3.5 Nettoposition:

0,00 Euro

3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite:

373.812.004,25 Euro 3.7 Basiskapital:

268.545.920,81 Euro 3.8 Rücklagen:

18.425.917,39 Euro

3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses:

0,00 Euro

3.10 Sonderposten:

40.980.826,68 Euro 3.11 Rückstellungen:

36.641.229,46 Euro 3.12 Verbindlichkeiten:

7.766.293,22 Euro

3.13 Passive Rechnungsabgren- zungsposten:

1.451.816,69 Euro

3.14 Gesamtbetrag der Passiv- seite:

373.812.004,25 Euro Feststellung und Aufgliederung des Jahresergebnisses 4.1 ordentliches Ergebnis:

6.286.208,05 Euro

hiervon: Zuführung Rücklage or- dentliches Ergebnis:

6.286.208,05 Euro 4.2 Sonderergebnis:

-1.304.563,35 Euro

hiervon: Entnahme Rücklage Son- derergebnis:

-658.492,75 Euro

Verrechnung auf das Basiskapital:

-646.070,60 Euro

Der Jahresabschluss 2015 liegt vom 3. bis 11. November 2016 zu den üblichen Dienststunden im Rathaus, Zimmer 310, zur Einsicht- nahme offen.

Singen, 26. Oktober 2016 gez. Bernd Häusler Oberbürgermeister der Stadt Singen

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

„Hinter Hof III“

Änderung der Bebauungspläne

„Hinter Hof“ von 1985 und „Hinter Hof II“ von 1997 in Teilbereichen Aufhebung des Bebauungsplans

„Unter der Ziegelhütte“ von 1971 Satzungsbeschluss

und Inkrafttreten

Der Gemeinderat der Stadt Singen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. September 2016 den Be- bauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hinter Hof III“ als Satzungen beschlossen.

Planungsgebiet

Das Plangebiet befindet sich im Singener Ortsteil Bohlingen an der L222 Richtung Moos und bildet den östlichen Abschluss des Ortes. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die bestehenden Wohngebiete

„Hinter Hof I“ und „Hinter Hof II“, im Norden liegen zwischen dem Baugebiet und der L 222 zwei Flurstücke, die landwirtschaftlich genutzt werden. Ebenso die Flä- chen im Osten und Süden werden landwirtschaftlich genutzt.

Die exakten Grenzen des Plange-

biets ergeben sich aus dem abge- bildeten Übersichtsplan.

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Baurecht für ein Wohngebiet mit Mehrfamilien-, Doppel- sowie Einfamilienhausbe- bauung.

Verfahren

Die Aufstellung des Bebauungs- plans und der örtlichen Bau- vorschriften erfolgte im regulären („klassischen“) Verfahren.

Inkrafttreten und Einsichtnahme Der Bebauungsplan und die ört- lichen Bauvorschriften werden mit dieser Bekanntmachung rechtsver- bindlich.

Der Bebauungsplan und die ört- lichen Bauvorschriften können mit der beigefügten Begründung beim Fachbereich Bauen, Abteilung Stadtplanung, DAS 2, 1. OG, Zim- mer 112-118, Julius-Bührer-Straße 2, 78224 Singen, von jedermann während den allgemeinen Dienst- stunden eingesehen werden. Dabei wird auf Verlangen auch Auskunft über den Inhalt erteilt.

Hinweise

Auf die Vorschriften des § 44 Ab- satz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Gel- tendmachung etwaiger Entschädi-

gungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den oben genannten Bauleit- plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Absatz 1 BauGB wird

eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung von § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhält- nis des Bebauungsplans und des

Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwä- gungsvorgangs oder ein beacht- licher Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB unbeachtlich, wenn sie beziehungsweise er nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist darzule- gen.

Eine etwaige Verletzung von Ver- fahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zus- tandekommen der Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Be- kanntmachung gegenüber der Ge- meinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu beze- ichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden sind.

Singen, 2. November 2016 gez. Bernd Häusler Oberbürgermeister der Stadt Singen des Beschlusses der

Verbandsversammlung vom 12. Juli 2016 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des

Abwasserzweckverbandes Hegau-Süd gemäß § 16 Absatz 4

Eigenbetriebsgesetz

I. Feststellungsbeschluss

1. Der Jahresabschluss des Abwasserzweckver- bandes Hegau-Süd für 2015 wird wie folgt fest- gestellt:

1.1 Bilanzsumme:

16.851.763,90 Euro

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf – Anlagevermögen: 16.812.130,81 Euro – Umlaufvermögen: 39.633,09 Euro 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf – Sonderposten für Investitionszuschüsse:

2.177.891,00 Euro

– Rückstellungen: 45.400,00 Euro – Verbindlichkeiten: 14.628.472,90 Euro

1.2 Jahresgewinn/Jahresverlust: 0,00 Euro 1.3 Summe der Erträge: 4.693.247,85 Euro 1.4 Summe der Aufwendungen:

4.693.247,85 Euro

2. Der Verbandsvorsitzende wird für das Wirtschaftsjahr 2015 entlastet.

II. Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Abwasserzweckverban- des Hegau-Süd, Singen (Hohentwiel), den gesetzlichen Vorschriften, den ergänzenden lan- desrechtlichen Vorschriften und den ergänzen- den Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch- lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweck- verbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckver- bandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Stuttgart, 10.Juni 2016 invra Treuhand AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Jürgen Tschiesche, Wirtschaftsprüfer gez. Harald Antoniak, Wirtschaftsprüfer III. Öffentliche Auslegung

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2015 liegen vom 21. November bis 2. Dezember 2016 zur öffentlichen Einsichtnahme bei den Stadtwerken Singen, Grubwaldstraße 1, OG, Zimmer 17, während der Geschäftszeiten (Mon- tag bis Freitag, 8.30 bis 12 Uhr, sowie Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr) aus.

Singen, 12. Juli 2016 gez. Bernd Häusler

Oberbürgermeister der Stadt Singen (Verbandsvorsitzender)

Abwasserzweckverband Hegau-Süd

Öffentliche Bekanntmachung

Geisterradler bringen sich und andere in Gefahr!

Auch wenn es manchmal wie der schnellste und einfachste Weg er- scheint: Wer gegen die Fahrtrich- tung auf Radwegen, Schutzstreifen oder der Fahrbahn unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Die Stadt Singen gibt Tipps, wie Fußgänger, Rad- und Autofahrer sicher ans Ziel kommen – für ein gutes Miteinander auf den Straßen.

Geisterradler bringen nicht nur sich selbst in Gefahr, sondern auch andere Radfahrer und Fußgänger.

Diese rechnen nicht mit entgegen- kommenden Radlern und haben kaum Zeit zu reagieren. Linksfahrer sind überdurchschnittlich oft an Un- fällen mit Autos beteiligt, weil PKW- Fahrer an Einmündungen nicht mit ihnen rechnen.

Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Radwege auf der linken Seite sind tabu, es sei denn, Verkehrsschilder erlauben es. Des- halb sollte man sich an einer Kreuzung stets die Zeit nehmen, die Straßenseite zu wechseln und auf dem gegenüberliegenden Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder der Fahrbahn weiterzuradeln.

Wer als Radfahrer schon ein- mal länger als fünf Minuten an einer vielbefahrenen Straße ohne Ampel oder Überweg stand, weiß, wie nervig es sein kann, die Straßen- seite zu wechseln. Deshalb die Bitte an die Autofahrer: Wenn man Radler oder Fußgänger bei zäh fließendem

Verkehr am Straßenrand warten sieht und man nur mit geringer Geschwindigkeit unterwegs ist, dann die Wartenden doch einfach kurz die Straße überqueren lassen.

Ein zugeparkter Radweg, Schutz- oder Radstreifen bringt Rad- fahrer in Gefahr. Denn Radler ziehen es im Zweifel vor, auf der falschen, nicht zugeparkten Straßenseite zu radeln. Radwege und Radfahrstrei- fen sind für Autos tabu, auf Schutz- streifen darf maximal drei Minuten gehalten werden.

Immer mehr Städte und Ge- meinden öffnen ihre Einbahnstraßen für Radfahrer, damit diese schnell

und unkompliziert von A nach B kommen. In Singen sind es zurzeit die Hegaustraße und die Austraße.

Autofahrer sollten deshalb in Ein- bahnstraßen mit entgegenkommen- den Radlern rechnen und vorsichtig fahren – das Gleiche gilt für Fahrrad- fahrer! Wird es für beide Verkehrs- teilnehmer zu eng, hilft eine kurze Verständigung per Blickkontakt:

Steigt der Radfahrer ab und lässt das Auto durch? Oder hält der Auto- fahrer an und lässt den Radler passieren?

Während Autofahrer oft über eine extra eingerichtete Spur links abbiegen können, müssen Rad- fahrer Umwege bis zur nächsten Am- pel oder zum nächsten Fußgän- gerüberweg in Kauf nehmen – oder auf dem Radweg absteigen und die gesamte Fahrbahn queren, um in die Straße gegenüber einzufahren. Ein- facher ist es auch für Radler, im Verkehrsfluss auf der Fahrbahn mit- zuschwimmen und mit den Autos abzubiegen.

Wer im Straßenverkehr defen- siv fährt, statt offensiv auf sein Recht zu beharren, trägt zu einem freundlichen und gelassenen Mit- einander auf den Straßen bei.

Weitere Tipps für ein gutes Miteinander bietet die Broschüre

„Ich und die anderen – die anderen und ich“: http://www.agfk-bw.de/

projekte/tus-aus-liebe/

wendebroschuere/

Martinimarkt

OB Häusler bittet um Verständnis

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner des Alten Dorfs Zum 16. Mal findet am Sonntag, 6. November, ein Martinimarkt statt, auch der Martinsumzug mit den Kindern der Singener Kindergärten darf natürlich wie immer nicht fehlen. Organisa- toren der Veranstaltung sind Singen aktiv Standortmarke- ting e.V., der City Ring e.V. und die Stadt Singen.

Rund um das Rathaus werden in der Zeit zwischen 11 und 19 Uhr herbstliche Produkte der Singener Wochenmarktbeschi- cker angeboten. Für Gaumen- freuden und ein musikalisches Rahmenprogramm ist ebenfalls gesorgt. Um 16.45 Uhr wird ein Martinsspiel auf der Bühne auf- geführt. Anschließend findet der Martinsumzug mit Ross und Reiter durch den Stadtpark statt.

Aus Sicherheitsgründen wird am Sonntag, 6. November, ab 7 Uhr die Zufahrt Hohgarten für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Fahrzeuge dürfen im Hohgarten ab dieser Uhrzeit ebenfalls nicht mehr geparkt werden.

Bitte benutzen Sie die Ausfahrt Lindenstraße in Richtung Hauptstraße. Die Anwohner der Schmiedstraße werden gebe- ten, die Ausfahrt über die Müh- lenstraße zu nutzen. Die Zufahrt für die Feuerwehr und die Ret- tungsdienste ist jedoch jeder- zeit gewährleistet.

In diesem Jahr können wir Ih- nen wieder den Ausweichpark- platz auf der Festwiese anbie- ten.

Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten Sie selbstver- ständlich herzlich zum Besuch des Martinimarktes einladen.

Ihr

Bernd Häusler, Oberbürgermeister

Gesamtelternbeirat:

Info-Abend

Der Gesamtelternbeirat der Tages- einrichtungen für Kinder in Singen (GEB-Kita) lädt alle Eltern, Elternver- treter und Interessierten am Mitt- woch, 16. November, um 19.30 Uhr zum Infoabend mit Hauptversamm- lung im Kinderhaus Masurenstraße (Masurenstraße 8) ein. Gastrednerin Meike Gmeinwieser (Fachstelle Sucht Singen) gibt wertvolle Tipps, wie Eltern und Kinder richtig mit den neuen Medien umgehen können (weitere Infos: www.geb-kita.de).

Außerdem erhalten Besucher inter- essante Neuigkeiten aus der Singe- ner KiTa- und Kindergartenszene; es finden auch Neuwahlen statt.

Der GEB ist das Sprachrohr für alle Eltern, die ihre Kinder in Kindergär- ten und KiTas in Singen und dessen Ortsteilen betreuen lassen. Er nimmt u.a. auch an den Sitzungen des Aus- schusses für Familien, Soziales und Ordnung (FSO) teil – und kann so die Planungen beim Ausbau der Kinder- betreuung kritisch begleiten.

Jeder darf mitmachen, der gerade Kinder in einer Singener Einrichtung betreuen lässt – auch Nicht-Eltern- beiräte sind willkommen. Aktuell setzt sich der Vorstand zusammen aus Annika Klotz, Melanie Rauber, Anke Schlums, Ronald Werner und Markus Worringer. Weitere Infos un- ter www.geb-singen.de.

Wohngeld

Infos zum Wohngeld unter Telefon 07731/85-542 oder im Internet unter www.singen.de (Stichwort „Wohn- geld“ in der Suche eingeben).

(4)

WOCHENBLATT SINGEN

Singen (swb). Streuobstwiesen

sind ein wunderbarer Lernort, um Kinder über das Jahr hin- weg mit heimischer Natur ver- traut zu machen, denn hier gibt es zu jeder Jahreszeit Spannen- des zu erforschen: von der Obstblüte und den Wildbienen im Frühling, über die Wiesen- pflanzen und die Welt der Krabbeltiere im Sommer bis hin zur Erntezeit im Herbst. Das dürfen die Schüler der Klasse 3a der Waldeck-Schule und der Klasse 4c der Bruderhofschule in diesem Jahr erfahren. Die Stadt Singen finanziert ein Na- turerlebnisprojekt »Nichts wie raus auf die Streuobstwiese!«,

wo die Kinder zu jeder Jahres- zeit einen Vormittag lang eine städtische Streuobstwiese ge- meinsam mit der Naturpädago- gin Angela Klein erforschen.

Kürzlich haben beide Klassen auf der Wiese Äpfel gewaschen, geschnitten und schließlich mit einer Handpresse zu leckerem Apfelsaft verarbeitet. Die Kin- der staunten, wieviel Arbeit das bedeutet und wie köstlich dann der Saft schmeckt. Und alle freuen sich schon auf den Win- tervormittag auf der Streuobst- wiese, bei dem die Tierspuren und die neuen Knospen an den Obstbäumen im Mittelpunkt stehen werden.

»Nichts wie raus auf die Streuobstwiese!«

Singen (swb). Der Gesamtel-

ternbeirat der Tageseinrichtun- gen für Kinder in Singen (GEB- Kita) lädt alle interessierten El- tern, Elternvertreter und Inte- ressierten am Mittwoch, 16.

November um 19.30 Uhr zum Infoabend mit Hauptversamm- lung ein. Der Infoabend findet im Kinderhaus Masurenstraße in der Masurenstraße 8 statt.

Neben interessanten Neuigkei- ten aus der Singener KiTa- und Kindergartenszene und Neu- wahlen gibt Gastrednerin Mei- ke Gmeinwieser in ihrem Vor- trag wertvolle Tipps, wie Eltern und Kinder richtig mit den Neuen Medien umgehen.

Neue Medien gehören zum un- verzichtbaren privaten, berufli- chen und schulischen Alltag.

Neben vielen Möglichkeiten und Chancen, die sich durch die Nutzung von Computern, Handy und Internet für uns er- geben, zeigen sich zunehmend auch Risiken und Gefährdungs- potentiale. Wie viel Zeit am PC ist normal und wann ist es zu viel? Wo liegen die Grenzen zwischen leidenschaftlichem Hobby und süchtigem Verhal- ten? Meike Gmeinwieser von der Fachstelle Sucht wird an diesem Abend unter dem Titel

»Virtuelle Welten – Chancen

und Risiken?« – wertvolle Tipps für den richtigen Umgang mit den neuen Medien geben und zeigen, wo man sich im Be- darfsfall professionelle Hilfe holen kann.

Der GEB ist das Sprachrohr für alle Eltern, die ihre Kinder in Kindergärten und KiTas in Sin- gen und dessen Ortsteilen be- treuen lassen. So setzt sich der GEB beispielsweise für eine ge- sunde Ernährung in den Tages- einrichtungen oder sozialge- rechte KiTa-Beiträge ein. Auch für die Fortsetzung des EU- Schulfruchtprogramms hat sich der GEB stark gemacht. Der GEB-Vorstand nimmt an den

offiziellen Sitzungen des Aus- schusses für Familien, Soziales und Ordnung (FSO) sowie an den KiTa-Trägersitzungen der Stadt teil und kann so die Pla- nungen beim Ausbau der Kin- derbetreuung kritisch begleiten.

Im Vorstand sitzen Elternver- treter verschiedener Singener Einrichtungen.

Wer möchte, kann sich gerne an den Aktivitäten des GEB be- teiligen.

Es kann jeder mitmachen, der gerade Kinder in einer Singener Einrichtung betreuen lässt – auch Nicht-Elternbeiräte sind gerne willkommen. Weitere In- fos: www.geb-kita.de.

Neue Medien für Eltern

GEB lädt zum Infoabend ein

Der Vorstand des Gesamtelternbeirats GEB Singen (v.l.): Anke Schlums, Markus Worringer, Dorit Schmitz, Annika Klotz, Melanie Rauber, Ronald Werner. swb-Bild: geb-singen.de

Kinder aus der Klasse 3a der Waldeck-Schule pressen Apfelsaft.

Singen (swb). In der 2. Bundes-

liga Süd-West hatten die Kegler aus Singen gegen den Tabellen- führer aus Raindorf erwar- tungsgemäß mit 6:2 verloren, konnten sich die Hohentwieler einen Tag später auf das Keller- duell gegen den BC Schretz- heim konzentrieren.

Mit einem Punkt aus vier Spie- len bildeten die Schwaben das derzeitige Tabellenschlusslicht, was somit ein direkter Konkur- rent im voraussichtlichen Ab- stiegskampf bedeutete.

Die Singener starteten mit Mar- tin Zimmermann, Jürgen Ruch, sowie dem amtierenden Deut- schen Meister und Schnittbes- ten der 2. Bundesliga Daniel Schmid. Hier konnten Zimmer- mann mit 545, sowie Ruch mit starken 603 Kegel ihre Mann- schaftspunkte erzielen. Daniel Schmid war, mit 634 Kegel er- neut Tagesbester. Die Schluss- paarung bildeten Kevin Köcher, Roland Merk, sowie Wolfgang Köcher. Hier sicherten sich Ro- land Merk mit starken 576 und auch Wolfgang Köcher mit 546 Kegel ihren Mannschaftspunkt.

Kevin Köcher erreichte 507 Ke- gel. Das Spiel endete mit 7:1 und 3414:3297 zu Gunsten der Hohentwieler. Mit 5:5 Tabellen- punkten stehen sie auf einem soliden 6. Platz.

Zwei Spieltage – zwei Punkte

swb-Bild: Stadt Singen

Perukreis

Der Perukreis der Seelsorgeeinheit Aachtal lädt zum Partnerschaftskaf- fee am 6. November ab 14 Uhr in die Unterkirche in Arlen herzlich ein – mit Kuchen, Kaffee aus Peru und In- fos. Der Erlös fließt direkt in die Pro- jektarbeit ein.

Stadtteilbücherei

Die Stadtteilbücherei ist in den Herbstschulferien zu. Bücherausga- be wieder am 7. November von 15.30 bis 17.30 Uhr.

St. Bartholomäuskirche

Mittwoch, 2. November, 19 Uhr:

Hl. Messe in Volkertshausen Freitag, 4. November, 18 Uhr:

Rosenkranz

Sonntag, 6. November, 9 Uhr:

Hl. Messe

Dienstag, 8. November, 18.30 Uhr:

Rosenkranz 19 Uhr: Hl. Messe

Donnerstag, 3. November, ab 14 Uhr:

Krankenkommunion durch Pfarrer Ruf in Volkertshausen, Schlatt, Hau- sen und Beuren.

Feuerwehr:

Jahreshauptprobe

Samstag, 5. November, 16 Uhr: Jah- reshauptübung der Feuerwehr. Ein- satzleitung: Löschmeister Mike Belcke. Übungsobjekt: Rathaus. Alle sind eingeladen.

Fasnachtseröffnung

Freitag, 11. November, 18 Uhr: Buro- nia lädt zur Fasnachtseröffnung.

Treffpunkt beim ehemaligen Gast- haus „Linde“ (Kirchstraße); 19 Uhr:

kleiner Umzug mit Guggenmusik

„Ohrebuzer“ zum Festplatz mit La- gerfeuer. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

Abfuhr Altpapier

Dienstag, 8. November: Altpapier

St. Martinsfest

Freitag, 11. November: St. Martins- fest des Kindergartens St. Raphael.

Treffpunkt: 17.30 Uhr Parkplatz vor Sportplatz; 18 Uhr: Gottesdienst in Kirche; danach Ausklang mit Wie- nerle und Glühwein/Punsch (bitte Tassen mitbringen). Bei schlechtem Wetter: 18 Uhr Kirche. Bei unklarem Wetter: Telefon 27460 ab 14 Uhr.

Fußball

Samstag, 5. November, 12 Uhr: SG Bohlingen D – JFV Singen D 4 (Moos- wald)

12 Uhr: SG Überlingen am Ried C2 – SV Litzelstetten C (Aachtal) 15 Uhr: SG Denkingen B – SG Bohlin- gen B

Sonntag, 6. November, 11 Uhr: SV Bohlingen II – TSV Überlingen a.R. II 14.30 Uhr: SV Bohlingen I – SV Ried- heim I

Volleyball

Sonntag, 6. November, 11 Uhr: TSV Mimmenhausen – SV Dingelsdorf – SV Bohlingen Damen 2

15 Uhr: TB Bad Dürrheim Damen1 – SV Bohlingen Damen 1

Tischtennis

Freitag, 5. November, 16 Uhr: SV Bohlingen Herren II – TUS Stetten II 16 Uhr: SV Bohlingen Herren III – TSV Mühlhofen III

19 Uhr: SV Bohlingen I – TV Gaienho- fen III

Dienstag, 8. November, 11.15 bis 11.45 Uhr: Tischtennis-Spaß-Demon- stration in der Grundschule. Ver- anstalter: Sportverein und Berufs- trainer Thomas Dick (Hamburg).

Kinder im Grundschulalter mit Eltern sind herzlich eingeladen.

Baumpflanzaktion

Samstag, 12. November, ab 9.30 Uhr: Baumpflanzaktion für Obstlehr- pfad. Alle sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.

Kaffee- und Spielenachmittag

Donnerstag, 3. November, 14.30 Uhr: Kaffee- und Spielenachmittag in der Unterkirche.

Dorfschießen der Schützen

Sonntag, 6. November: Vereins- und Firmenschießen. Schießzeiten: 10- 12 Uhr und 14-16 Uhr; Siegerehrung:

ca. 17 Uhr. Startberechtigt: Friedin- ger sowie Vereins- und Firmenange- hörige; Mindestalter: 16 Jahre; akti- ve Schützen sind ausgeschlossen.

Zum Mittagesessen gibt es Schlachtplatte.

Tischtennis- Vereinsmeisterschaften

Die Tischtennis-Abteilung des Turn- vereins lädt zu den Vereinsmeister- schaften am Sonntag, 13. November, in der Schlossberghalle ein. Gespielt wird ab 13 Uhr in drei Gruppen: Ju- gendliche, Aktive und Hobbyspieler.

Anmeldungen bitte bis eine Stunde vor Spielbeginn oder bei Franz Maier, 47016.

Volkstrauertag

Sonntag, 13. November, ca. 11.30 Uhr: Feierliche Gedenkstunde auf dem Friedhof (nach Gottesdienst).

Termine Bürgercafé

Dienstag, 8. November, 19 Uhr:

Kartenspielabend

Donnerstag, 10. November, 14 Uhr:

Kaffeenachmittag

Seniorennachmittag

Donnerstag, 3. November, 14.30 Uhr: Monatshock der Senioren im Sportheim (Eichenhalle).

Gemeinsame Probe der Feuerwehr

Montag, 7. November, 19.30 Uhr: Ge- meinsame Probe der Feuerwehr mit Schlatt (am Depot in Schlatt).

Fußball auf einen Blick

Jugend

Samstag, 5. November, 10.30 Uhr:

SG Hausen E 2 – Centro Portugues Singen

12 Uhr: SG Hausen D 2 – Hegauer FV 2Sonntag, 6. November, 12 Uhr: SG Hausen D – JFV Singen (Steißlingen) Aktive

Samstag, 5. November, 14.30 Uhr:

SV Hausen I – SC Weiterdingen Sonntag, 6. November, 10.30 Uhr: SV Hausen II – FC Steißlingen III 14 Uhr: SG Hausen Damen – SG Owingen (Singen, Ziegelei-Sport- platz)

Fasnachtseröffnung

Freitag, 11. November, 20.11 Uhr:

Reblauszunft lädt zur Fasneteröff- nung in die Zunftstube ein.

Kirchliches

Donnerstag, 3. November, ab 14 Uhr:

Krankenkommunion durch Pfarrer Ruf (Volkertshausen, Schlatt, Hau- sen, Beuren).

Freitag, 4. November, 17 Uhr:

Rosenkranz

Sonntag, 6. November, 10.30 Uhr:

Heilige Messe

Ortsvorsteher

Ortsvorsteher-Sprechstunden im Rathaus:

– Freitag,11. November, 17 bis 18 Uhr – Donnerstag, 17. November, 18 bis 19 Uhr und nach Vereinbarung.

Stadtteilbücherei

Die Stadtteilbücherei bleibt in den Herbstferien zu. Bücherausgabe:

9. November, 17 bis 18 Uhr.

St. Johanneskirche

Mittwoch, 2. November, 19 Uhr:

Hl. Messe in Volkertshausen Donnerstag, 3. November, 18.30 Uhr: Rosenkranz

19 Uhr: Hl. Messe

Sonntag, 6. November, 10.30 Uhr:

Wortgottesfeier mit Kommunion Donnerstag, 3. November, ab 14 Uhr:

Krankenkommunion durch Pfarrer Ruf (Volkertshausen, Schlatt, Hau- sen, Beuren).

„Musik und Wein“

in der Hohenkrähenhalle

Freitag, 4. November, 19.30 Uhr:

Weinabend des Musikvereins in der Hohenkrähenhalle (Eintritt frei).

Senioren-Treff

Dienstag, 8. November, 14.30 Uhr:

Hock des Seniorenkreises im Club- heim (Hohenkrähenhalle).

Martini-Umzug mit dem Musikverein

Freitag, 11. November, 18 Uhr: Marti- ni-Umzug der Narrenzunft Breame – mit Begleitung des Musikvereins;

Start und Ende: Kirche. Für das leib- liche Wohl ist gesorgt.

Fasneteröffnung der Narrenzunft Breame

Freitag, 11. November, 20.11 Uhr:

Narrenzunft Breame eröffnet die Fasnet im Kirchenkeller (mit Musik- verein).

Fußball

Samstag, 5. November 14.30 Uhr:

PTSV Nordstern Singen-Schlatt – SG Stahringen-Espasingen 2

Einladung zur Seniorenfeier

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

traditionell findet am Samstag, 26.

November, um 14 Uhr der große von der Ortsverwaltung organisierte Se-

niorennachmittag für Einwohner ab 65 Jahre in der Riedblickhalle statt. Zur musikalischen Unterhaltung spielt der Musikverein und beschert Ihnen einen schönen Tag. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Für Gehbehinderte steht ein Fahrdienst zur Verfügung. Wer die- sen braucht, sollte dies bitte 25. No- vember, 12 Uhr, bei der Verwaltungs- stelle, Telefon 22539, anmelden. Ort- schaftsräte und Ortsverwaltung wün- schen einen schönen unterhaltsamen Nachmittag.

Bernhard Schütz, Ortsvorsteher

Volkstrauertag

Sonntag, 13. November, 10 Uhr: Ge- denkfeier auf dem Friedhof (bei Re- gen: Einsegnungshalle).

Chrüzerbrötli-Zunft

Freitag, 11. November, 19.30 Uhr:

Chrüzerbrötli-Zunft lädt zur Fas- nachtseröffnung in die Riedblickhal- le ein – mit kleinem Programm um 20.11 Uhr.

TSV-Termine

Freitag, 4. November, 17.30 Uhr: 1.

FC Rielasingen-Arlen E2 – TSV Über- lingen/Ried E (Talwiesen, Rielasin- gen)

Samstag, 5. November, 12 Uhr: SG Überlingen/Ried C2 – SV Litzelstet- ten C (Bohlingen)

14 Uhr: SG Überlingen/Ried C – SC Gottmadingen-Bietingen C (Böhrin- gen)

12.30 Uhr: JFV Singen D3 – TSV Über- lingen/Ried D (Hardt-Stadion Sin- gen)

15 Uhr: SG Denkingen B – SG Bohlin- gen B (Denkingen)

16.30 Uhr: JFV Singen A – SG Bank- holzen-Moos A (Hohentwielstadion Singen)

Sonntag, 6. November, 11 Uhr: SV Bohlingen 2 – TSV Überlingen/Ried 2 (Bohlingen)

14.30 Uhr: SV Gailingen – TSV Übel- ringen/Ried (Gailingen)

Dienstag, 8. November, 18 Uhr: SV Mühlhausen C – SG Überlingen/Ried C (Kiesgrüble Ehingen)

19 Uhr: SG Sipplingen A – SG Bank- holzen-Moos (Am Hauberg Sipplin- gen)

Mittwoch, 9. November, 18.30 Uhr:

SG Gailingen B – SG Bohlingen B (Randegg)

Schlatt unter Krähen Beuren

an der Aach

Bohlingen

Friedingen

Hausen an der Aach

Überlingen am Ried Stadtteile

allgemein

S IN GEN kommunal

Die offizielle Zeitung der Stadtverwaltung Singen 2. November 2016 | Seite 4

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