Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 23.11.2017
TOP 1 - Bekanntgaben der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2017 gefassten Beschlüsse Der Vorsitzende teilt mit, dass keine Beschlüsse bekannt zu geben sind.
TOP 2 - Ausscheiden von Stadtrat Oliver Stammler aus dem Gemeinderat - Feststellung eines wichtigen Grundes
Vorlage: 2017-138
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Bei Herrn Stadtrat Oliver STAMMLER liegt ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Stadtrat mit sofortiger Wirkung gem. § 16 Abs. 1 Ziffer 5 der Gemeindeord- nung (GemO) vor.
TOP 3 - Nachrücken von Frau Maria Heyberger in den Gemeinderat Vorlage: 2017-139
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Für den ausgeschiedenen Stadtrat Oliver Stammler rückt als Ersatzbewerberin des Wahlvorschlags der SPD, Frau Maria HEYBERGER in den Gemeinderat nach. Hin- derungsgründe im Sinne des § 29 Gemeindeordnung (GemO) liegen nicht vor.
TOP 4 - Neubesetzung der gemeinderätlichen Ausschüsse und Vertreter in Verbandsorganen aufgrund des Nachrückens von StR Maria Heyberger
Vorlage: 2017-140
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt im Wege der Einigung i.S.d. § 40 Abs. 2 Gemeindeord- nung (GemO) die Neubesetzung bzw. Neubildung der gemeinderätlichen Ausschüs- se (u.a.) entsprechend dem Vorschlag der Fraktion der SPD.
TOP 5 - Personelle Ausstattung im Kinder- und Jugendreferat und
Vorschlag zum weiteren Vorgehen zur Umsetzung der Beteiligungs- rechte von Kindern und Jugendlichen nach § 41 a Gemeinde-
ordnung
Vorlage: 2017-015/1
Der Gemeinderat fasst bei 1 Enthaltung einstimmig folgenden Beschluss:
1) Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme zu, im Zuge des Stabilitätskurses im Kinder- und Jugendreferat durch Aufgabenkritik im Bereich der Angebotspalette Stellenanteile in Höhe von 2,25 VZK (Vollzeitkräfte) zu reduzieren. Die Einspa- rungen im Bereich der Personalkosten sind bereits im Haushaltsplan 2017 ent- halten.
Diese Reduzierung verteilt sich wie folgt.
a. Auf den Bereich der Offenen Jugendarbeit entfallen davon 0,75 VZK b. Auf den Bereich der Mobilen Jugendarbeit entfallen davon 0,50 VZK c. Auf den Bereich der Schulsozialarbeit entfallen davon 1,00 VZK
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
2) Der Gemeinderat beschließt im Bereich der Schulsozialarbeit als Grundlage zur Personalbemessung das beigefügte Modell zum Versorgungsgrad der Neckarsulmer Schulen.
Und der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
3) Zur Umsetzung der gesetzlichen Erfordernissen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 41 a Gemeindeordnung stimmt der Gemeinderat den nachfolgenden Punkten zu:
a. Der Gemeinderat stimmt dem Handlungskonzept zur Partizipation und Mitbe- stimmung von Kindern und Jugendlichen in Neckarsulm (Fortschreibung Mai 2017) vom Grundsatz zu.
b. Im Rahmen einer Befragung der Jugendlichen (ab der 8. Klasse) wird das Meinungsbild der Jugendlichen bzgl. ihrer kommunalpolitischen Beteiligung abgefragt. Zur Abstimmung werden gestellt:
1. Durchführung einer jährlichen Kinder- und Jugendkonferenz 2. Bildung eines Jugendgemeinderats
Im Anschluss an die Befragung der Jugendlichen wird der Gemeinderat ab- schließend die Form der Kinder- und Jugendbeteiligung festlegen.
c. Je Haushaltsjahr wird ab 2018 zur Durchführung von Projekten und Veranstal- tungen im Zuge der Kinder- und Jugendbeteiligung Haushaltsmittel in Höhe von 4.000 € zur Verfügung gestellt.
d. Für die fachliche Begleitung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 41 a GemO werden Stellenanteile von 0,30 VZK bereitgestellt. Diese Stellenanteile werden über die Stellenanteile der Schulsozialarbeit abgedeckt.
Damit ergibt sich folgende personelle Besetzung:
Offene Jugendarbeit 455 %
Schulsozialarbeit 595 %
Mobile Jugendarbeit 150 %
TOP 6 - ÖPNV - Zwischenbericht/ Vertragsergänzung und Vorabbekanntmachung
Vorlage: 2017-137
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1) Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht zum laufenden Stadtbusvertrag zur Kenntnis.
2) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der Vorab- bekanntmachung für eine Zwischenvergabe der Verkehrsleistungen im EU- Amtsblatt.
TOP 7 - Musikschule
1. Stabilisierungsmaßnahmen
2. Konzeption und Zielplanung der Musikschule für die Jahre 2018-2022
Vorlage: 2017-086/2
Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
1. Die vom Verwaltungsausschuss empfohlenen Stabilisierungsmaßnahmen für die Musikschule werden beschlossen:
a. Bis zum Jahr 2023 werden in der Musikschule – unabhängig von der Einstellung des Programms „Singen-Bewegen-Sprechen“ – ca. 1,3 Vollzeitäquivalente eingespart (0,35 Vollzeitäquivalente bereits umgesetzt).
einstimmig beschlossen
b. Die Musikschulgebühren werden alle zwei Jahre erhöht. Dabei erfolgt die Gebührenerhöhung für den Einzelunterricht überproportional.
einstimmig beschlossen
c. Es wird eine Reduzierung der Geschwisterermäßigung von 30% auf 20%
(zweites Kind) bzw. 50% auf 40% (ab dem 3. Kind) vorgenommen.
bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen
d. Die Mieten für die Räume der Musikschule werden erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue Gebührenordnung zu erarbeiten.
einstimmig beschlossen
e. Die „Neckarsulmer Sonntagskonzerte“ werden von 4 auf 2 Veranstaltungen pro
Jahr reduziert. Der Eintritt wird erhöht.
bei 1 Enthaltung einstimmig beschlossen
f. Der bisherige Zuschuss für den Wettbewerb „Jugend musiziert“ in Höhe von 5.000 € wird gestrichen.
bei 1 Enthaltung einstimmig beschlossen
g. Das Programm „Singen-Bewegen-Sprechen“ wird mit Beendigung des Schuljahres 2017/2018 eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden
arbeitsrechtlichen Maßnahmen umzusetzen.
bei 5 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen
h. Zum Ausgleich der den Urlaubsanspruch übersteigenden unterrichtsfreien Zeit während der Schulferien (sogenannter Ferienüberhang), wird ab dem Schuljahr 2018/2019 die Unterrichtszeit um zwei Stunden (Deputatsstunden) wöchentlich angehoben. Gleichzeitig werden Zusatzleistungen, die von der Musikschule bisher
während der unterrichtsfreien Zeit erbracht wurden, in entsprechendem Umfang reduziert. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen umzusetzen.
bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen 1.1 Neujahrskonzert/Neujahrsempfang
Für das Naujahrskonzert/Neujahrsempfang wird wie bisher kein Eintrittsgeld erhoben.
einstimmig beschlossen
2. Die Konzeption und Zielplanung der Musikschule für die Jahre 2018 – 2022 wird beschlossen.
einstimmig beschlossen
TOP 8 - Annahme von Zuwendungen an die Stadt Neckarsulm gem. § 78 Abs. 4 GemO
Vorlage: 2017-111
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.
TOP 9 - Bebauungsplan "Südöstlicher Stadtteil", 6. Änderung (05.00/6) - Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 2017-125
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Entsprechend den Ausführungen in der Sachdarstellung werden die im Zuge der Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen wie folgt behandelt:
1.1 Der Hinweis des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart vom 02.08.2017 wird durch Übernahme eines Hinweises unter Punkt C.4 des Textteils berücksichtigt.
1.2 Der Hinweis des Landratsamts Heilbronn vom 14.08.2017 wird in die Begrün- dung mit aufgenommen.
1.3 Die weiteren Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
2. Auf Grund von § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBL. I S. 1057) und des § 74 der Landesbauord- nung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom
05.03.2010 (GBI.S. 357) in Verbindung mit § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.07.2000 (GBI. S. 698) beschließt der Gemein- derat Neckarsulm in öffentlicher Sitzung am 23.11.2017 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Südöstlicher Stadtteil, 6. Änderung“ unter Einstel- lung und Abwägung aller unmittelbar und mittelbar betroffenen privaten und öf- fentlichen Belange jeweils als Satzung. Bisherige im Plangebiet geltende baupla- nungsrechtliche Festsetzungen werden gemäß Ziffer 2 der Sachdarstellung und Begründung aufgehoben.
3. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 31.03.2016 mit aufgedrucktem Textteil vom 19.10.2017, gefertigt jeweils durch das Amt für Stadtentwicklung
Neckarsulm, Abt. Stadtplanung. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungs- planes ist schwarz gestrichelt umrandet.
4. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf, gefertigt durch das Amt für Stadt- entwicklung Neckarsulm, Abt. Stadtplanung, wird in der Fassung vom 19.10.2017 festgestellt.
TOP 10 - B27 Anschluss an die Binswanger Straße - aktueller Sachstand
Vorlage: 2017-129
Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
TOP 11 - Verkehrsuntersuchung Anschluss B27 an die Binswanger Straße / südöstliche Gewerbeschwerpunkte ("NSU-Südost")
Vorlage: 2017-119
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Vergabe von Gutachterleistungen in Höhe von rund 190.000,00 € an
BS Ingenieure, Ludwigsburg, auf der Grundlage des Angebots vom 17.10.17 wird zugestimmt.
TOP 12 - Vollausbau Urbanstraße - Vergabe der Bauleistungen Vorlage: 2017-132
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Bauarbeiten für den Vollausbau der Ur- banstraße und des Parkplatzes Urbanstraße / Grabenstraße an die Firma Leonhard Weiss, Bad Mergentheim, mit einer Auftragssumme in Höhe von 712.598,36 € zu.
TOP 13 - Vollausbau Urbanstraße - Erneuerung der Wasserversorgungslei- tung, Gasniederdruckleitung und Wärmeleitung;
Vergabe der Tiefbauarbeiten, Rohrlegearbeiten, Materialkosten, Eigenleistung und Unvorhergesehenes
Vorlage: 2017-123
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Tiefbau- und Rohrlegearbeiten sowie den Materialkosten, den Eigenleistungen und den unvorhersehbaren Kosten mit einer Gesamtsumme von 346.459,05 € netto zu.
Gas-ND-ltg. Wasserltg. Wärmeltg. Hausanschlüsse Kabel Gesamtkosten
802 000 57 803 000 76 804 000 80 823 000 56 800 001 08
822 000 35
€ € € € € €
Tiefbau- und Rohrlegearbeiten L.Weiss GmbH,
Bad Mergentheim 43.626,31 48.939,47 65.197,45 30.000,00 12.195,82 199.959,05
Material
Lager SWN 36.000,00 37.000,00 4.000,00 13.000,00 4.000,00 94.000,00
SWN
Eigenes Personal 8.000,00 4.000,00 3.000,00 2.000,00 1.500,00 18.500,00 Unvorhergesehenes 10.000,00 10.000,00 10.000,00 3.000,00 1.000,00 34.000,00 Gesamt 97.626,31 99.939,47 82.197,45 48.000,00 18.695,82 346.459,05
TOP 14 - Anpassung Eintrittspreise Eigenbetrieb AQUAtoll Freizeitbad und Sauna
Vorlage: 2017-075/1
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Eintrittspreise für das AQUAtoll- Freizeitbad inklusive Saunalandschaft zum 01.12.2017 gemäß Anlage 1.
TOP 15 - Anpassung Eintrittspreise Eigenbetrieb AQUAtoll Sportbad Vorlage: 2017-133
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Eintrittspreise für das AQUAtoll Sportbad zum 01.12.2017 gemäß Anlage 1.
TOP 16 - Sonstiges
Veröffentlichung öffentlicher Gemeinderatsunterlagen auf der städtischen Homepage
Auf Nachfrage von Stadtrat Strümann teilt Persönliche Referentin Seiler mit, dass das Bürgerinfo-Modul des neuen Ratsinformationssystems aus technischen Gründen erst im Februar an den Start gehen könne. Vorher seien noch Serverarbeiten not- wendig. Bis dahin werde die Verwaltung die öffentlichen Gemeinderatsunterlagen zusammen mit der Tagesordnung auf der städtischen Homepage veröffentlichen.
Stadt Neckarsulm Stand: 09.11.2017
Mitglieder der Ausschüsse und Vertreter in Verbandsorganen usw.
Mitglieder I. Verwaltungsausschuss/ Werksausschuss AQUAtoll
(15) CDU 1 Jochim 1. Lehleiter
CDU 2 Berthold 2. Zartmann
CDU 3 Kriegs 3. Weybrecht
CDU 4 Förschner 4. Beil
CDU 5 Dr. Hilbig 5. Holzapfel
CDU 6 Dr. Neuwirth
SPD 1 Maysack 1. Bender
SPD 2 Klotz-Kantenwein 2. Härdtner
SPD 3 Ullrich 3. Vogt
SPD 4 Rönisch 4. Heyberger
FWV 1 Böhringer Kuhn
FWV 2 Eble
B90/Grüne 1 Strümann Dr. Müller
B90/Grüne 2 Landes
FDP Friebe
II. Bauausschuss/ Werksausschuss Stadtwerke
(15) CDU 1 Beil 1. Kriegs
CDU 2 Holzapfel 2. Dr. Hilbig
CDU 3 Jochim 3. Dr. Neuwirth
CDU 4 Zartmann 4. Förschner
CDU 5 Weybrecht 5. Berthold
CDU 6 Lehleiter
SPD 1 Heyberger 1. Ullrich
SPD 2 Härdtner 2. Maysack
SPD 3 Vogt 3. Klotz-Kantenwein
SPD 4 Bender 4. Rönisch
FWV 1 Böhringer Eble
FWV 2 Kuhn
B90/Grüne 1 Strümann Landes
B90/Grüne 2 Dr. Müller
FDP Friebe
III. Umlegungsausschuss
(6) CDU 1 Holzapfel 1. Jochim
CDU 2 Weybrecht 2. Berthold
SPD 1 Heyberger 1. Bender
SPD 2 Vogt 2. Maysack
FWV Kuhn Eble
B90/Grüne Dr. Müller Landes
Stellvertreter
Seite 1 von 3
Ö 4 Ö 4
IV. Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft
(8) CDU 1 Kriegs 1. Berthold
CDU 2 Jochim 2. Beil
CDU 3 Förschner 3. Dr. Neuwirth
SPD 1 Heyberger 1. Vogt
SPD 2 Bender 2. Rönisch
SPD 3 Maysack 3. Ullrich
FWV Kuhn Eble
B90/Grüne Strümann Landes
V. Zweckverband Abwasserbeseitigung Unteres Sulmtal
(6) CDU 1 Jochim 1. Förschner
CDU 2 Beil 2. Holzapfel
SPD 1 Bender 1. Heyberger
SPD 2 Vogt 2. Ullrich
FWV Eble Kuhn
B90/Grüne Landes Dr. Müller
VI. Zweckverband Abwasserbeseitigung Unteres Kochertal
(1) CDU Zartmann Weybrecht
VII. Beirat Altenheim "St. Vinzenz"
(2) CDU Dr. Neuwirth Berthold
SPD Klotz-Kantenwein Rönisch
VIII. GIF Bad Friedrichshall
(2) CDU Jochim
SPD Ullrich
X. Aufsichtsrat AQUAtoll Restaurant BetriebsGmbH
(5) Oberbürgermeister
StD Kaufmann
CDU 1 Kriegs
CDU 2 Jochim
SPD 1 Härdtner
SPD 2 Maysack
B90/ Grüne Strümann
XI. Internationales Gremium für Neckarsulmer - miteinander, füreinander
(5) Oberbürgermeister
CDU Berthold
SPD Klotz-Kantenwein
FWV Böhringer
B90/Grüne Landes
FDP Friebe
Seite 2 von 3
XII. Unterzeichnung der Niederschriften
Gemeinderat CDU Jochim Förschner
SPD Ullrich Klotz-Kantenwein
FWV Eble Böhringer
B90/ Grüne Strümann Landes
VA/WA AQUAtoll CDU Jochim Berthold
SPD Ullrich Maysack
FWV Böhringer Eble
B90/ Grüne Landes Strümann
BA/WA Stadtwerke CDU Beil Holzapfel
SPD Bender Härdtner
FWV Kuhn Böhringer
B90/ Grüne Dr. Müller Strümann
XIII. Fraktionsvorsitzende
CDU Jochim
SPD Ullrich
FWV Eble
B90/Grüne Strümann
FDP Friebe
Seite 3 von 3
Stand 21.10.09
Ausgangslage GS
Schüler
Gesamt SSA in % IST Quotient SSA/Schüler*
ASG 974 100 10
HGR 888 150 6
290 75 9
75 0
306 50 11
75 0
181 20 16
30 0
Neubergschule 317 317 50 6
Grundschule Dahenfeld 69 69 0 0
35 68
3821 725 5
dies entspricht:
527 Schüler auf eine VZK
1094 entsprechen 195%
1 Schüler entsprechen 0,18%
762 entsprechen 180%
1 Schüler entsprechen 0,24%
1862 entsprechen 250%
1 Schüler entsprechen 0,20%
103 entsprechen 100%
1 Schüler entsprechen 0,48%
absolut in %
ASG GYM 820 -154 -16 16 15 164 50 -114 50 -114 50 -114 50 -114
HGR RS 785 -103 -12 5 9 157 150 -7 150 -7 150 -7 150 -7
Neubergschule GS mit VKL 249 -68 -21 5 5 44 50 6 50 6 50 6 50 6
Dahenfeld GS 64 -5 -7 0
3399 -422 -111 5 7 739 655 -84 655 -84 640 -99 595 -144
* Je geringer der Quotient desto besser ist der Versorgungsgrad an SSA
** voraussichtliche Schülerzahlen
Grunschulförderklasse 26 GS
Summe Schülerzahlen, Quotient, Stellenanteile Gesamtstadt
dies entspricht:
571 Schüler auf eine VZK**
Versorgungsgrad an Schulsozialarbeit in Neckarsulm
JHS 661
-7
Amorbachschule 550
WMS 328
244
GYM Oberkurs Durchschnittswert der Schulsozialarbeit im Bereich der Hauptschulen
Durchschnittswert der Schulsozialarbeit im Bereich der weiterführenden Schulen
SSA in %
Schuljahr 17/18
dies entspricht:
627 Schüler auf eine VZK
-21 5
1 2
-11 1
Durchschnittswert der Schulsozialarbeit im Grundschulbereich (ohne Dahenfeld)
Stand Schuljahr 2017/18**
Erklärung Quotient: Entspricht dem Mittelwert zwischen Grundschulen und Hauptschulen Pestalozzischule
Förderschule 103 100
Erklärung Quotient: Quotient der Hauptschulen mal 2 da sonderpäd. Bedarf nötig
180
124 31 140
JHS*** GS/WRHS mit VKL 523 -138 3
116 Amorbachschule GS/GMS 5
mit VKL 489 -61
Schülerzahlen im Vergleich zum 21.10.09
Pestalozzischule FÖS
Unterstufe und Mittel/Oberst. 96 -7
WRHS GMS
Schüler Gesamt **
WMS GS/GMS mit VKL 373 45
46 29 75 29
-13 50
IST/Soll Abgleich ab Schuljahr
2020 in %
75
Stabilitätskurs (-130% einer VZK)
75
100 -16 100
IST/Soll Abgleich Schuljahr 17/18 in %
16 120
IST/Soll Abgleich Schuljahr 18/19 und 19/20 in %
SSA in % Schuljahr ab
2020
29 75
88
75 SOLL Stellenumfang SSA
nach örtlicher Bemessung in %
SSA in % Schuljahr 16/17
IST/Soll Abgleich Schuljahr 16/17 in %
56 -4
-16 -13
4 5
50 100 5
155
-16 147
dies entspricht:
474 Schüler auf eine VZK
-13 75
dies entspricht:
518 Schüler auf eine VZK
dies entspricht:
531 Schüler auf eine VZK**
SSA in % Schuljahr 18/19
und 19/20 Quotient SSA/Schüler
Landesdurchschnitt HS
371
-38 100
Durchschnittswert (Quotient SSA/Schüler) an Neckarsulmer Schulen mit SSA
Durchschnittswert der Schulsozialarbeit in der Förderschule
-16 7
Quotient SSA/Schüler*
14
30% 15%
725
595
Ö 5Ö 5
Anlage
Spender Zuwendung Zuwendungszweck/Empfänger
Marina Hornung Verdistr. 8
74172 Neckarsulm
Geldzuwendung: 450,00€
Amt für Soziales
Anschaffung pädagogische Mittel KiTas Obereisesheim
Julia Plank Ruhrweg 26 74172 Neckarsulm
Sachzuwendung: 450,00€
Amt für Soziales
Speilgeräte für den Garten der KiTa Eugen- Bolz-Straße
Ö 8 Ö 8
... ...
...
... ...
...
Neckarsulm, 23.10.2017 Anlage 1
Eintrittspreise Erlebnisbad und Sauna
Tarife Montag - Freitag
2h aktuell
2h
neu Differenz 4h
aktuell 4h
neu Differenz Tag
aktuell Tag
neu Differenz Bad Erw. 6,80 € 7,60 € + 0,80 € 11,20 € 11,20 € 0 15,20 € 15,20 € 0 Bad Erm. 6,00 € 6,70 € + 0,70 € 8,70 € 8,70 € 0 11,20 € 11,20 € 0 Sauna Erw. 14,60 € 15,40 € + 0,70 € 19,00 € 19,00 € 0 23,00 € 23,00 € 0 Sauna Erm. 13,80 € 14,50 € + 0,70 € 16,50 € 16,50 € 0 19,00 € 19,00 € 0
Kleinkind - - - - - - 2,50 € 3,00 € + 0,50 €
Familie Bad - - - 27,50 € 27,50 € 0 36,50 € 36,50 € 0
Tarife Sanstag / Sonntag / Feiertag
2h aktuell
3h neu
4h aktuell
4h
neu Differenz Tag
aktuell Tag
neu Differenz
Bad Erw. 8,00 € 10,60 € 12,40 € 12,40 € 0 16,40 € 16,40 € 0
Bad Erm. 7,20 € 8,90 € 9,90 € 9,90 € 0 12,40 € 12,40 € 0
Sauna Erw. 15,80 € 18,40 € 20,20 € 20,20 € 0 24,20 € 24,20 € 0
Sauna Erm. 15,00 € 16,70 € 17,70 € 17,70 € 0 20,20 € 20,20 € 0
Kleinkind - - - - - 2,50 € 3,00 € + 0,50 €
Familie Bad - - 28,70 € 28,70 € 0 37,70 € 37,70 € - €
Nachzahlgebühr Erw. 0,90 € Bis zum Erreichen der Tageskarte
Nachzahlgebühr Erm. einheitlich 0,50 € Bis zum Erreichen der Tageskarte Nachzahlgebühr Familien 2,00 € Bis zum Erreichen der Tageskarte
einheitlicher WE Zuschlag 1,20 €
Saunazuschlag einheitlich 7,80 €
Erm: Kinder von 1,10 m bis 16 Jahre, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte ab 70% (mit Merkmal B oder H eine Begleitperson frei) Familie: max. 2 Erwachsene und alle eigenen Kinder bis 16 Jahre
Mehrfachkarten
Alle Einzeleintritte sind als Mehrfacheintritte im 12er Paket zum Preis von 10 Einzeleintritten erhältlich.
Ausgeschlossen davon sind Einzeleintritte für das Kleinkind und die Familienkarten.
Ö 14 Ö 14
1
BESCHLUSSVORLAGE
Datum 26.10.2017 TOP
Amt Eigenbetrieb Aquatoll AZ
BV-Nr.:
2017-133
Gremium Zuständigkeit Sitzungstermin öff./nichtöff
Verwaltungs-und
Werksausschuss AQUAtoll
Vorberatung 09.11.2017 nicht öffentlich
Gemeinderat Beschlussfassung 23.11.2017 öffentlich
Beteiligte Ämter:
10, 14, 20
vorangegangene Beschlussvorlagen:
Finanzierung:
Mittel stehen
Kosten EUR Vermögenshaushalt: Jahr:
Verwaltungshaushalt
mit EUR HHST.
zur Verfügung
Deckungsvorschlag:
Anlagen: Anlage 1 - Eintrittspreise Sportbad
Anlage 2 - Vergleich der Einzeleintrittspreise für Bäder in Baden-Württemberg
Betrifft:
Anpassung Eintrittspreise Eigenbetrieb AQUAtoll Sportbad
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Eintrittspreise für das AQUAtoll Sportbad zum 01.12.2017 gemäß Anlage 1.
Ö 15 Ö 15
2 Sachdarstellung und Begründung:
Um das Defizit des Sportbades in Höhe von 1.248 Tsd Euro zu senken, wird empfohlen, die Eintrittspreise im Sportbad zum 01.12.2017 anzupassen.
Das attraktive Sportbadangebot wird sehr gut angenommen; das zeigt sich auch in den weiterhin steigenden Besucherzahlen.
Um unseren Stammgästen ihre Treue zu danken, wird der Preis der Jahreskarten nicht im gleichen Maße wie der Einzeltarif erhöht. Mit nach wie vor durchschnittlich 5 Besuchen pro Monat rechnet sich der Erwerb der Jahreskarte.
Gleichzeitig mit der Anpassung werden Ungereimtheiten der Tarifstruktur, wie z. B. nicht nachvollziehbare Sprünge bei der Nachzahlgebühr, glattgezogen.
Die zu beschließenden neuen Eintrittspreise zum 01.12.2017 im Vergleich zu den bisherigen Preisen befinden sich in Anlage 1 Sportbad.
Im Vergleich zu anderen Sportbädern mit 50m Becken in Baden-Württemberg und Bayern sind die zukünftigen Eintrittspreise unverändert als angemessen und für das Angebot als günstig zu bewerten (Anlage 2).
Ursula Stiefken Werkleiterin
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