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Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 22.03.2018

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Academic year: 2022

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Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 22.03.2018

TOP 3 - Bekanntgaben der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01.03.2018 gefassten Beschlüsse

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat der Beauftragung einer Dia- log-Agentur zur Unterstützung des Bürgerdialogs im Rahmen des Projektes „B 27-Anschluss“ zugestimmt hat. Die Mittel in Höhe von maximal 110.000 Euro werden freigegeben.

TOP 4 - Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 des Eigenbetriebs AQUAtoll

Vorlage: 2018-040

Kenntnisnahme

TOP 5 - Feststellung Jahresabschluss Eigenbetrieb AQUAtoll 2015 Vorlage: 2018-048

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 16 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz

1. Der Jahresabschluss 2015 zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 26.216.830,84 EUR und einem Jahresverlust von 3.978.184,76 EUR wird festgestellt.

2. Der Jahresverlust 2015 in Höhe von 3.978.184,76 wird auf neue Rech- nung vorgetragen.

3. Die Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.

einstimmig beschlossen

TOP 6 - Feststellung Jahresabschluss Eigenbetrieb AQUAtoll 2016 Vorlage: 2018-049

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 16 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz

1. Der Jahresabschluss 2016 zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 24.076.978,53 EUR und einem Jahresverlust von 4.500.622,98 EUR wird festgestellt.

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2. Der Jahresverlust 2016 in Höhe von 4.500.622,98 wird auf neue Rech- nung vorgetragen.

3. Die Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2016 entlastet.

einstimmig beschlossen

TOP 7 - Information vorläufiges Rechnungsergebnis 2017 Vorlage: 2018-062

Kenntnisnahme

TOP 8 - Annahme von Zuwendungen an die Stadt Neckarsulm gem. § 78 Abs. 4 GemO

Vorlage: 2018-039

Die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen werden angenommen.

einstimmig beschlossen

TOP 9 - Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für die FAG- und Kreisumlage 2018

Vorlage: 2018-045

Der Gemeinderat stellt für die Haushaltsstellen 9000-831000 (FAG-Umlage) und die Haus- haltsstelle 9000-832000 (Kreisumlage) 119.365 € überplanmäßig zur Verfügung.

einstimmig beschlossen

TOP 10 - Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018

Vorlage: 2018-044

1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Ver- einigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu.

2. Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, in der Verbandsversamm- lung des Zweckverbandes KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug al- ler hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.

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Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):

a. die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Da- tenzentrale Baden-Württemberg

b. die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich

c. die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)

d. die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden- Württemberg

e. die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT

bei 1 Enthaltung einstimmig beschlossen

TOP 11 - Konzeptionen und Stabilisierungsmaßnahmen der Neckarsulmer Museen Vorlage: 2018-008

1. Der Gemeinderat stimmt der konzeptionellen Ausrichtung und den operativen sowie strategischen Zielen des Deutschen Zweirad- und NSU-Museums für die Jahre

2018 – 2022 zu.

2. Der Gemeinderat stimmt der Neuausrichtung des Deutschen Zweirad- und NSU- Museums zu.

3. Die in der Anlage aufgezeigten Stabilisierungspotenziale für das Deutsche Zwei- rad- und NSU-Museum werden zur Diskussion gestellt.

4. Der Gemeinderat stimmt der konzeptionellen Ausrichtung und den operativen sowie strategischen Zielen des Stadtmuseums für die Jahre 2018 – 2022 zu.

5. Die in der Anlage aufgezeigten Stabilisierungspotenziale für das Stadtmuseum werden zur Diskussion gestellt.

bei 1 Enthaltung einstimmig beschlossen

TOP 12 - Deutsches Zweirad- und NSU-Museum - Umgestaltung des Eingangsbereichs

Baubeschluss Vorlage: 2018-006

1. Der Gemeinderat beschließt die Umgestaltung des Eingangsbereichs des Deut- schen Zweirad- und NSU-Museums auf der Grundlage der Planungen des Hoch- bauamtes.

2. Das Hochbauamt wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.

3. Die Gesamtkosten in Höhe von 550.000,00 € gemäß der Kostenberechnung des Hochbauamtes Stand Januar 2018 werden genehmigt.

4. Für die Baumaßnahme stehen Mittel in Höhe von 40.425,98 € (Restmittel aus 2017) und 300.000,00 € im Haushalt 2018 bereit. Von den darüber hinaus benö-

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tigten Mitteln in Höhe von 209.574,02 € können 150.000,00 € durch Einsparun- gen bei der Erweiterung der Amorbachschule gedeckt werden. Die verbliebenen 59.574,02 € werden im Haushalt 2018 überplanmäßig bereitgestellt und der Rücklage entnommen. Zur weiteren Deckung dieses Fehlbedarfs werden aktuell 50.000,- € als Drittmittel erwartet.

5. Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der vorgesehenen Ingenieurbüros zu, welche auf der Grundlage der HOAI beauftragt werden sollen.

bei 1 Enthaltung einstimmig beschlossen

TOP 13 - Bebauungsplan und Bauvorschriften "Neuberg II, 6. Änderung" - Plan Nr.

10.06/6

Hier: Satzungsbeschlüsse nach § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO Vorlage: 2018-051

1. Entsprechend den Ausführungen in der Sachdarstellung werden die im Zuge der Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen wie folgt behandelt:

1.1 Der Hinweis des Landratsamts Heilbronn vom 22.08.2017 wird zur Kenntnis genommen.

2. Aufgrund von § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 (BGBI. I S.

3634) und des § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg vom 05.03.2010 (GBI. Nr. 7, S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.11. 2017 (GBI. Nr. 23, S. 612) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Ge- meindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (GBI. S. 698) be- schließt der Gemeinderat Neckarsulm in der öffentlichen Sitzung am

22.03.2018 den Bebauungsplan „Neuberg II, 6. Änderung“ unter Einstellung und Abwägung aller unmittelbar und mittelbar betroffenen privaten und öffent- lichen Belange jeweils als Satzung. Bisherige im Plangebiet geltende baupla- nungsrechtliche Festsetzungen werden aufgehoben.

3. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 26.11.2015 mit aufgedrucktem Textteil vom 18.05.2017, gefertigt jeweils durch das Amt für Stadtentwicklung Neckarsulm, Abt. Stadtplanung. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist schwarz gestrichelt umrandet.

4. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf, gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung Neckarsulm, Abt. Stadtplanung, wird in der Fassung vom 13.04.2017 festgestellt.

bei 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

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TOP 14 - Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Neuberg III, 6. Änderung" - Plan Nr. 16.01/6 und "Nördlich der Stuttgarter Straße, 5. Änderung" - Plan Nr. 16.02/5

Hier: Satzungsbeschlüsse nach § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO Vorlage: 2018-052

1. Entsprechend den Ausführungen in der Sachdarstellung werden die im Zuge der Behördenbeteiligung vorgetragenen Anregungen wie folgt behandelt:

1.1 Der Hinweis des Landratsamts Heilbronn vom 22.08.2017 wird zur Kenntnis genommen.

2. Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntma- chung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) und des § 74 der Landesbauord- nung für Baden-Württemberg vom 05.03.2010 (GBI. Nr. 7, S. 358) zuletzt ge- ändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21.11. 2017 (GBI. Nr. 23, S. 612) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (GBI. S. 698) beschließt der Gemeinderat Neckarsulm in der öf- fentlichen Sitzung am 22.03.2018 den Bebauungsplan „Neuberg III, 6. Ände- rung“ und „Nördlich der Stuttgarter Straße, 5. Änderung“ unter Einstellung und Abwägung aller unmittelbar und mittelbar betroffenen privaten und öffentlichen Belange jeweils als Satzung. Bisherige im Plangebiet geltende bauplanungs- rechtliche Festsetzungen werden aufgehoben.

3. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 26.11.2015 mit aufgedrucktem Textteil vom 18.05.2017, gefertigt jeweils durch das Amt für Stadtentwicklung Neckarsulm, Abt. Stadtplanung. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplanes ist schwarz gestrichelt umrandet.

4. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf, gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung Neckarsulm, Abt. Stadtplanung, wird in der Fassung vom 13.04.2017 festgestellt.

bei 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

TOP 15 - Bebauungsplan "Südöstlicher Stadtteil", 8. Änderung - Plan Nr. 05.00/8 - und Erlass der örtlichen Bauvorschriften

Hier: Einleitungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB Vorlage: 2018-037

1. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Südöstlicher Stadtteil“, Plan Nr. 05.00/8, mit den örtli- chen Bauvorschriften.

2. Die 3. Änderung (Bereich Heilbronner Straße) des Bebauungsplans „Südöstli- cher Stadtteil“ wird in die 8. Änderung integriert und kann daher aufgehoben werden.

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3. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 09.01.2018 gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung, Abt. Stadtplanung.

einstimmig beschlossen

TOP 16 - Vorstellung Stadtparkkonzept - Information

Kenntnisnahme

TOP 17 - Sulmdole und Auslaufbauwerk Instandsetzung - Allgemeiner Baubeschluss

Vorlage: 2018-054

Dem allgemeinen Baubeschluss für die Betoninstandsetzung der Sulmdole und dem Auslaufbauwerk mit einem Gesamtkostenrahmen von 950.000,00 € und somit über- planmäßigen Mitteln von 300.000 € wird zugestimmt. Die Ingenieurleistungen erhö- hen sich auf 90.000 €.

einstimmig beschlossen

TOP 18 - Eigenkontrollverordnung (EKVO): Kanalsanierung 2018 - Vergabe von Ingenieurleistungen

Vorlage: 2018-060

Mit der Sanierungsplanung und Bauüberwachung der 2018 vorgesehenen Kanalsan- ierungsmaßnahmen wird das Ingenieurbüro Dr. Witte & Partner, Heilbronn, mit einer Auftragssumme in Höhe von rund 80.000 € beauftragt.

einstimmig beschlossen

Referenzen

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