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Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Elektrotechnik und Informationstechnik ab WS 2017/2018

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Academic year: 2022

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Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Elektrotechnik und Informationstechnik ab WS 2017/2018

(1) Sofern nicht anders angegeben, wird im Folgenden unter Studium das Bachelorstudium Elektrotechnik und Informationstechnik (Studienkennzahl E 033 235) verstanden. Der Begriff neuer Studienplan bezeichnet den ab 1.10.2017 gültigen Studienplan für dieses Studium an der Technischen Universität Wien und alter Studienplan den bis dahin gültigen.

(2) Die Übergangsbestimmungen gelten für alle Studierenden, die vor dem 1.10.2017 zum Studium Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Wien zugelassen waren; ihre Nutzung ist den Studierenden freigestellt.

(3) Auf Antrag der/des Studierenden kann das studienrechtliche Organ die Übergangsbestimmungen individuell modifizieren oder auf nicht von Absatz 2 erfasste Studierende ausdehnen.

(4) Studierende, die vor dem WS 2017/2018 ein Bachelorstudium an der TU Wien begonnen haben, können bis Ablauf des vierten Semesters ihres Studiums, jedenfalls aber bis zum 30. November 2018, zur Erfüllung der StEOP noch die indem bis 30. September 2017 gültigen Studienplan geforderten Leistungen erbringen; sie können sich jedoch jederzeit durch schriftliche Meldung an das zuständige studienrechtliche Organ unwiderruflich den in den ab 1. Oktober 2017 gültigen Studienplänen zur Erfüllung der StEOP geforderten Bedingungen unterwerfen.

(5) Äquivalenztabelle

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Kommunikation und Präsentation, UE, 2 ECTS Kommunikation und Präsentation, UE, 1,5 ECTS Mathematik 1 für ET, VO, 6 ECTS Mathematik 1 für ET, VO, 5 ECTS

Mathematik 1 für ET, UE, 2 ECTS Mathematik 1 für ET, UE, 3 ECTS Mathematik 2 für ET, VO, 6 ECTS Mathematik 2 für ET, VO, 5 ECTS Mathematik 2 für ET, UE, 2 ECTS Mathematik 2 für ET, UE, 3 ECTS Mathematik 3, VU, 6 ECTS Mathematik 3 für ET, VO, 4 ECTS und

Mathematik 3 für ET, UE, 2 ECTS Ausgerechnet Elektrotechnik, VU, 0.5 ECTS Orientierung ETIT, VU, 1 ECTS Wird bei Studienbeginn vor WS11/12 nicht

verlangt! Orientierung ETIT, VU, 1 ECTS

(6) Studierende, die das Bachelorstudium Elektrotechnik und Informationstechnik vor dem Studienjahr 2011/2012 an der TU Wien begonnen haben, können ihr Studium ohne jegliche StEOP- Beschränkungen weiter studieren und abschließen.

(7) Zeugnisse über Lehrveranstaltungen, die inhaltlich äquivalent sind, können nicht gleichzeitig für den Studienabschluss eingereicht werden. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über die Äquivalenz. In jedem Fall gelten Lehrveranstaltungen, die unter demselben Punkt in den Äquivalenzlisten angeführt sind, als äquivalent für den Studienabschluss.

(8) Überschüssige ECTS-Punkte aus den Pflichtmodulen können als Ersatz für zu erbringende Leistungen in Wahlmodulen sowie als Freie Wahlfächer und/oder Transferable Skills verwendet werden. Überschüssige ECTS-Punkte aus den Wahlmodulen können als Ersatz für zu erbringende Leistungen in den Freien Wahlfächern und/oder Transferable Skills verwendet werden.

(9) Fehlen nach Anwendung der Bestimmungen aus den Äquivalenzlisten ECTS-Punkte zur Erreichung der notwendigen 180 ECTS-Punkte für den Abschluss des Bachelorstudiums, so können diese durch noch nicht verwendete Lehrveranstaltungen aus den Wahlmodulen und/oder Freien Wahlfächern und Transferable Skills im notwendigen Ausmaß abgedeckt werden.

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