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Beschlussvorlage

Ö Drucksache: 80/2019

GR 10.12.2019 Amt: Kämmerei

Bearbeiter: Herr Lange

Datum: 29.11.2019

• Tagesordnungspunkt:

Gemeindehaushalt 2020: Vorstellung Planungsstand und Maßnahmeneinplanung

• Beschlussvorschlag:

Ein konkreter Beschlussantrag erfolgt nicht; es ist über die Aufnahme der aufgeführten Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sowie der sonstigen außerordentlichen Positionen in den Haushalt 2020 zu entscheiden

• Sachdarstellung

In den vergangenen Wochen hat die Verwaltung einen Rohentwurf des Gemeindehaus- halts 2020 aufgestellt. Die Haushaltsplanung für das nächste Jahr steht unter dem Zei- chen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) und ist deshalb aufwändiger als in den vergangenen Jahren, da die Haushalts- struktur und viele Planungshilfen komplett neu aufgebaut werden müssen.

a) Ergebnishaushalt 2020 (vergleichbar mit bisherigem Verwaltungshaushalt - Anlage 1)

Das vorläufige voraussichtliche Ergebnis des Ergebnishaushalts 2020 geht aus Anlage 1 hervor. Derzeit wird ohne jegliche besondere Unterhaltungs-, Planungs- oder Beschaf- fungsmaßnahmen (s. Anlage 2) mit einem Überschuss aus laufender Verwaltungstätig- keit von ca. 550.000 € (s. unterste Zeile, Anlage 1, Seite 2) gerechnet. Im Gegensatz zum bisherigen Verwaltungshaushalt sind hier auch noch die Abschreibungen des in Vorbereitung auf die NKHR-Umstellung komplett bewerteten Vermögens für 2020, verrin- gert um die analog anfallenden Auflösungsbeträge aus erhaltenen Investitionszuschüs- sen und Beitragseinnahmen enthalten. Einen vergleichbaren Wert für diese Kennzahl gibt es aus den Vorjahren nicht, weil Abschreibungen und Auflösungen im bisherigen ka- meralen Haushaltsrecht nicht flächendeckend ermittelt wurden und soweit doch enthal- ten nicht ergebnisrelevant waren.

Vergleichsgröße kann aber das Rohergebnis des Ergebnishaushalts vor Abschreibungen und Auflösungen sein: Dieses entspricht der bisherigen Zuführung von Verwaltungs- zu Vermögenshaushalt und liegt bei 1,83 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass in dieser Aufstellung keinerlei besondere Maßnahmen enthalten sind, bewegt sich diese Kennzahl damit in etwa im Rahmen des in den letzten Jahren üblichen Größenord- nungen von gut 1 Mio. €.

In der Sitzung werden die wichtigsten der summarisch ausgewiesenen Werte kurz erläu- tert.

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b) Besondere (beantragte) Maßnahmen für 2020 (Anlage 2)

Die Verwaltung hat ausgehend von der aktuellen Beschlusslage im Gemeinderat, auf- grund von Mittelanmeldungen aus den einzelnen Fachbereichen und aus der Mitte des Gemeinderats sowie bei der täglichen Arbeit auffallenden Umständen verschiedene be- sondere Unterhaltungs-, Beschaffungs- und Planungsmaßnahmen mit ihrem entspre- chenden Finanzbedarf zusammengestellt (s. Anlage 2). Diese betreffen teilweise den laufenden Verwaltungsbetrieb und beeinflussen damit den Ergebnishaushalt, sind aber zum größeren Teil aufgrund ihres investiven Charakters nur dem Finanzhaushalt zuzu- ordnen.

Bei Umsetzung aller dieser Maßnahmen würde der Ergebnishaushalt nach derzeitigem Planungsstand ein Defizit von 491.592 € ausweisen. Dies ist so zu interpretieren, dass der Ressourcenverbrauch der Gemeinde für ihr gesamtes im Jahr 2020 zu erbringendes Leistungsspektrum um diesen Betrag nicht refinanziert ist. Eine gewisses Defizit in den ersten Jahren nach Einführung des NKHR ist hier nicht unüblich; zudem ist die Planung 2020 derzeit aufgrund der Umstellung auf die neue Haushaltssystematik noch mehr als sonst mit Unsicherheiten behaftet. Dennoch erscheint die Inkaufnahme eines Defizits in dieser Größenordnung nicht verträglich und sollte noch auf einen Bereich um ca.

200.000 € reduziert werden.

Der Finanzhaushalt bildet die gesamten 2020 zu erwartenden Zahlungsströme ab und stellt somit eine Liquiditätsplanung der Gemeinde dar. Das hier ausgewiesene Ergebnis von gut 2,4 Mio. € Liquiditätsbedarf (bei Umsetzung aller aufgeführter Maßnahmen) ist nicht gleichbedeutend mit dem Kreditbedarf 2020; vielmehr kann dieser Liquiditätsbedarf soweit vorhanden aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Zum Jahreswechsel 2019/2020 wird dies in größerem Umfang der Fall sein; die Verwaltung rechnet momentan mit einem Kassenstand von ca. 2 Mio. € zum Jahresbeginn 2020. Unter Berücksichtigung von § 22 Abs.2 der Gemeindehaushaltsverordnung (Soll-Mindestbestand der Liquiditätsreserve) können davon etwa 1,7 Mio. € eingesetzt werden. Somit läge der Kreditbedarf 2020 ganz grob bei 700.000 €, die Steigerung der Gesamtverschuldung bei Beachtung der ordentli- chen Tilgung bei etwa 250.000 €. Diese Verschuldungsentwicklung weicht sehr stark von den bisherigen Prognosen ab, ist aber lediglich eine Momentaufnahme, die durch einen voraussichtlich sehr guten Jahresabschluss 2019 beeinflusst wird. Dieser fällt deutlich besser aus, weil die eingeplanten Mittel für alle bis einschließlich 2019 finanzierten Vor- haben, die bis Jahresende noch nicht umgesetzt wurden, nicht in das neue Haushalts- recht übertragen werden können und 2020 neu veranschlagt werden müssen. Augen- scheinlich wird dies am Planansatz für die Erweiterung/Modernisierung der Kläranlage, die sich zeitlich verzögert hat, so dass die 2019 eingesetzten Planansätze nahezu unver- ändert 2020 erneut im Haushalt einzuplanen sind. Unverändert ist deshalb davon auszu- gehen, dass die Gesamtverschuldung der Gemeinde in Anbetracht der zahlreichen an- stehenden Großprojekte in den nächsten Jahren massiv in die Region von deutlich über 1.500 € pro Kopf steigen wird. Dies wurde ja bereits im Rahmen der Mutlantis- Entschei- dung aufgezeigt und diskutiert.

Der Gemeinderat sollte in der heutigen Sitzung über die einzuplanenden besonderen Maßnahmen 2020 entscheiden und dabei ein besonderes Augenmerk darauf richten, das bis jetzt ausgewiesene Defizit des Ergebnishaushalts zumindest in einen Bereich um 200.000 € zu senken. Dabei sollten die in Anlage 2 in der Spalte rechts als „disponibel“

ausgewiesenen Maßnahmen durchgegangen und der Verwaltung die Anweisung erteilt werden, die dafür jeweils erforderlichen Mittel im Gemeindehaushalt 2020 vorzusehen oder nicht. Zu diesen Maßnahmen im Folgenden noch jeweils kurze Erläuterungen:

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• Maßnahmen Nr. 3+4, Ratsinfosystem für den Gemeinderat: Bis erfolgt die Abwicklung des gesamten Sitzungsablaufs für den Gemeinderat noch in herkömmlicher Form mit postalisch versandten Sitzungsvorlagen in Papierform. Mit dem Ratsinformationssys- tem könnte wie bei vielen anderen Gemeinden bereits üblich ein modernerer, weit ge- hend papierloser Ablauf der Sitzung gewählt werden. In diesem Zug können auch die öffentlichen Sitzungsunterlagen bereits vor der Sitzung auf der Gemeindehomepage problemlos der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nötig ist die Ausstattung aller Gemeinderatsmitglieder mit einem iPad, die Lizenzen für die notwendige Soft- ware sowie eine technische Aufrüstung des Sitzungssaals im Rathaus.

Finanzmittelbedarf: 44.700 €, 35.000 € davon im Ergebnishaushalt.

• Maßnahmen Nr. 5-7, Teppichböden, Anstrich und Neumöblierung in einzelnen Räu- men des Rathauses: Das Rathaus wurde 1988/89 erweitert. Damals wurde neue Tep- pichböden verlegt und die Büros wurden mit Möbeln ausgestattet. Die Teppiche sind teilweise sehr stark abgenutzt und verschmutzt, die Möbel weisen ebenso starke Ge- brauchsspuren auf und entsprechen von ihrer gesamten Konzeption her nicht mehr den heutigen Anforderungen. 2019 wurde deshalb bereits in einer ersten Tranche der Teppichboden in einzelnen Büros neu verlegt und diese wurden auch mit neuer Möb- lierung ausgestattet. 2020 könnte dies in zwei Büro der Gemeinde sowie in drei Büros des Gemeindeverwaltungsverbandes fortgesetzt werden; zudem ist auch für den Be- reich vor dem Sitzungssaal ein neuer Teppichboden vorgesehen.

Finanzmittelbedarf: 35.000 €, davon 27.500 € im Ergebnishaushalt.

• Maßnahme 8, Einrichtung von öffentlichen W-LAN-Zugängen in 5 Gebäuden: Vorge- sehen sind W-LAN-Zugänge vorrangig im Rathaus (s. oben, wg. Ratsinfosystem) und in der Heidehalle (zur Übermittlung des Ergebnisdienstes bei Rundenspielen). Wei- tere mögliche Punkte wären im MutlangerForum, im Dorfhaus Pfersbach und am Lammplatz.

Finanzmittelbedarf: 12.500 € im Finanzhaushalt

• Maßnahme 9, Installation von Überwachungskameras: Dieser Antrag wurde von der UWL im Rahmen der Vorbereitung auf den Haushalt gestellt. In der Sitzung wäre zu entscheiden, ob und wenn ja an welchen Stellen der Gemeinderat hier einen Hand- lungsbedarf sieht. Allgemein gibt es nicht geringe rechtlichen Anforderungen an eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums (§ 20a Landesdatenschutzgesetz); wenn die evtl. Überwachungspunkte definiert sind, kann seitens der Verwaltung geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung vorliegen.

Finanzmittelbedarf: noch nicht ermittelt, pauschal 10.000 € im Finanzhaushalt

• Maßnahme Nr. 16: Verbesserung des Erscheinungsbildes der Laubengänge zwi- schen den Schulhäusern I-IV: Die Laubengänge zwischen den Schulhäusern im Schulzentrum sind optisch und zum Teil auch technisch in einem schlechten Zustand.

Stellenweise ist auch das Dach undicht. Bereits 2016 waren Abriss oder Sanierung des Gangs zwischen Haus I und Haus II vorgesehen; wegen sehr hoher Kosten wurde die Maßnahme zunächst nicht weiterverfolgt, Handlungsbedarf ist aber nach wie vor gegeben. Näher zu bestimmende einzelne Maßnahmen (Abdampfung, Ent- rostung, Neuanstrich, punktuelle Abdichtung) könnten vorgenommen werden, um die Laubengänge bis zu einer grundlegenden Neugestaltung des gesamten Areals zu konservieren.

Finanzmittelbedarf: 15.000 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme Nr. 17, teilweiser Fassadenanstrich der Hornbergschule: Die Hornberg- schule mitsamt ihres Umfelds macht in ihrem jetzigen optischen Zustand keinen at- traktiven Eindruck. Aktuell wird der Bewuchs des Außenbereichs in Form gebracht, um die Schulgebäude wieder besser sichtbar zu machen. An einzelnen „freigelegten“

Gebäudeteilen wäre eine Verbesserung des Erscheinungsbilds der Fassade denkbar.

Finanzmittelbedarf: geschätzt 30.000 € im Ergebnishaushalt

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• Maßnahme Nr. 18, Umbau der Räume im 1. OG Haus III (Ganztagsbereich): Die Auf- stockung des Hauses III erfolgte vor gut 10 Jahren in zwei Bauabschnitten zur Ein- richtung eines Ganztagesschulbetriebs. Jahrelang würden aber die Teilnehmerzahlen am Ganztagesbetrieb nicht erreicht, so dass die Hornbergschule aktuell keine Ganz- tagesschule mehr ist. Die Räume sind für einen Regelunterricht zu klein zugeschnit- ten und werden deshalb derzeit nur sporadisch genutzt. Dies ist für grundsätzlich für recht neue Gebäudeteile bedauerlich; zudem werden die Räume als Ausweichklas- senzimmer benötigt, wenn der sich im Rahmen des iQK abzeichnende grundlegende Umbau der Schulgebäude angegangen wird. Um eine Nutzung für den Regelunter- richt zu ermöglichen, müsste der Raumzuschnitt verändert werden. Noch zu klären wäre hier, ob durch entsprechende Zweckbindungen des beim Bau gewährten Zu- schusses ein Umbau überhaupt zulässig wäre.

Finanzmittelbedarf: 40.000 € im Ergebnishaushalt.

• Maßnahme Nr. 25, Planung einer ersten Maßnahme zur Schulbaumodernisierung in der Hornbergschule: Das Integrierte Quartierkonzept für das Schul- und Sportzentrum ist derzeit in Ausarbeitung. Es zeichnet sich ab, dass daraus umfangreiche Umbau- vorschläge resultieren, die dann systematisch angegangen werden sollen. Für eine Planung als Grundlage zur Zuschussbeantragung und Umsetzung ab dem Jahr 2021 ist deshalb pauschal eine Planungsrate vorgesehen, ohne dies konkret mit einer Maß- nahme zu verknüpfen.

Finanzmittelbedarf: 125.000 € im Finanzhaushalt

• Maßnahme Nr. 28, Digitales Schließsystem für die Sporthallen und evtl. MutlangerFo- rum: Bisher sind in allen drei Hallen noch mechanische Schließsystem eingebaut.

Dies haben den Nachteil, dass bei Schlüsselverlust teilweise größere Umrüstungen nötig sind. Bei digitalen Systemen (bereits vorhanden in den Hornbergschule) kann auf solche Situationen durch eine Umprogrammierung reagiert werden; zudem wird die Schlüsselverwaltung deutlich einfacher. Am sinnvollsten ist dabei der einheitliche Umstieg bei allen drei Hallen.

Finanzmittelbedarf: 15.000 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme Nr. 29, Dachabdichtung Hornberghalle: Die Hornberghalle befindet sich hinsichtlich der Gebäudehülle noch in ihrem Originalbauzustand von 1978. Das Dach ist bislang noch weit gehend dicht, weist aber bereits erkennbare Risse in der Dach- oberhaut auf. Es ist absehbar, dass es hier zu Undichtigkeiten kommen wird. Aller- dings wird im Rahmen des iQK auch die Hornberghalle untersucht und in den nächs- ten 10 Jahren wohl grundlegender saniert werden müssen.

Finanzmittelbedarf: 70.000 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme Nr. 30, Erneuerung des Belags auf dem Kleinspielfeld im Schul- und Sportzentrum: Der in die Jahre gekommene Tartanbelag wurde bereits in 2014 pro- fessionell von Moos und Algen befreit um die Griffigkeit wieder herzustellen. Aller- dings, was auch der Verwaltung bewusst war, haben sich lose Teile des Belages vom Untergrund getrennt. Diese Fehlstellen wurden daraufhin ausgebessert. Zudem wur- den einzelne Farblinien nachgezogen und ergänzt. Aufgrund der regen Nutzung des Platzes sowohl für Schulsport als auch für außerschulische Veranstaltungen und Frei- zeitsport ist die Tartanschicht in einem maroden Zustand. Sollte sich der Kunststoff- belag weiter ablösen, können ebenso Schäden am Untergrund entstehen, die auf- wändig geflickt werden müssen.

Finanzmittelbedarf: 61.250 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme Nr. 32, Zuschuss an den TSV Mutlangen für Baumaßnahmen an Umklei- den/Duschen im Vereinsheim: Bereits mehrfach wurde die aktuelle Planung des TSV Mutlangen über das sanierungsbedürfte Vereinsheim im Gemeinderat vorgestellt. An- gesichts eines sehr hohen Investitionsbedarfs konnte bisher keine Entscheidung über eine Bezuschussung der Maßnahme getroffen werden. Ein konkreter Zuschussantrag liegt auch für eine aktualisierte Planung liegt auch bis jetzt nicht vor. Mit der Einpla-

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bei der Vorlage eines stimmigen und tragbaren Sanierungskonzepts eine Bezuschus- sung zumindest in der nach den Vereinsförderrichtlinien geltenden Höhe für die dem Sportbetrieb unmittelbar dienenden Gebäudeteile zu leisten.

Finanzmittelbedarf: 30.000 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme 33, Zuschuss an den TV Mutlangen zur Sanierung der Tennisplätze: Der Tennisverein hat 2020 die Sanierung der bestehenden Tennisplätze geplant und eine Antragsstellung über eine 10%ige Bezuschussung nach Vereinsförderrichtlinien ange- kündigt. Der Antrag mit dem zugrundeliegenden Angebot ist bis zur Erstellung der Sit- zungsvorlage noch nicht eingegangen, wird sich aber bei Baukosten von 200.000 € auf 20.000 € belaufen.

Finanzmittelbedarf: 20.000 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme 34, Zuschuss an die SG Mutlangen zur Beschaffung eines Containers als Lagerraum: Die SG Mutlangen beantragt fristgerecht bei der Gemeinde die Bezu- schussung zur Beschaffung eines Lagerraums für ihre Bogensportabteilung gemäß Vereinsförderrichtlinie (10%).

Finanzmittelbedarf: 650 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme 35, Neuanlage des Spielplatzes im Baugebiet „Talblick“: Das Baugebiet

„Talblick“ wurde 2015/16 erschlossen und anschließend zügig bebaut. Die meisten Gebäude dort sind fertiggestellt und bezogen, so dass nun der im Bebauungsplan vorgesehen Spielplatz angelegt werden sollte. Ein entsprechendes Gestaltungskon- zept liegt vor und soll mit den Anwohnern abgestimmt werden.

Finanzmittelbedarf: 56.600 € im Finanzhaushalt

• Maßnahme 36, Austausch der Zäune an den Spielplätzen am Vogelhorn- und am Li- gusterweg: Die vorhandenen Holzzäune sind nicht mehr in einem idealen Zustand, ein Austausch wäre sinnvoll.

Finanzmittelbedarf: 15.700 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme 37, Beschattung für den Spielplatz in Pfersbach: Der Spielplatz in Pfers- bach wurde vor drei Jahren neu gestaltet und möbliert. Die UWL beantragt nun eine Beschattung des Spielplatzes. IN der Sitzung sollten die Gestaltungswünsche konkre- tisiert werden, damit ein belastbarer Betrag bei entsprechender Mehrheit in den Haus- halt 2020 aufgenommen werden kann.

Finanzmittelbedarf: 8.000 € im Finanzhaushalt

• Maßnahme 38, Kosten für die Aufstellung von Bebauungsplänen Erlengasse Ost und Auäcker Ost: Abhängig von der Entscheidung des Gemeinderats über die Aufstellung der beiden kleinen neuen Bebauungspläne sind die entsprechenden Planungskosten in den Haushalt aufzunehmen.

Finanzmittelbedarf: 43.500 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme 39, Gemeindeentwicklungskonzept: Es ist vorgesehen, im Jahr 2020 un- ter Anleitung eines erfahrenen externen Anbieters ein umfassendes Gemeindeent- wicklungskonzept mit besonderem Schwerpunkt auf die bauliche Innenentwicklung und massiver Bürgerbeteiligung auf den Weg zu bringen. Für den Innenentwicklungs- aspekt sind aus einem entsprechenden Landesprogramm bereits 35.600 € an Förder- mitteln bewilligt worden.

Finanzmittelbedarf: 35.400 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahmen Nrn. 41, 42, 47, 58, Planung der Erschließungssanierung im Bereich zwischen Wetzgauer und Gmünder Straße: Die Erschließungsanlagen (Straße, Ent- wässerung, Wasserversorgung) im Bereich Große Mittelwiese/Bühl zwischen Wetz- gauer und Gmünder Straße sind in einem teilweise sehr schlechten Zustand. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass eine grundlegende Sanierung wohl einen weit gehenden Neubau von Wasser- und Entwässerungsleitungen mit den entsprechen- den Hausanschlüssen sowie der Straßen umfasst. Dafür stehen Gesamtkosten von über 7 Mio. € im Raum. Eine schnelle Umsetzung in einem Abschnitt nicht darstellbar, allerdings muss das gesamte Gebiet grundsätzlich überplant werden, damit Entwäs- serung und Wasserversorgung langfristig zueinander passend erneuert und in den

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Jahren 2021-2023 zumindest im Bereich des Sanierungsgebiets „Ortsmitte III“ (vorde- rer Teil der Blumen- und Gartenstraße, Wiesenstraße) unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem laufenden Sanierungsprogramm umgesetzt werden kann.

Finanzmittelbedarf: 222.800 € im Finanzhaushalt

• Maßnahme 44, Aufstockung der Mittel für punktuelle Straßeninstandsetzungen: In den vergangenen zehn Jahren wurde für die laufende Straßeninstandsetzung durch- schnittlich ein Betrag von 28.000 € aufgewendet, zuletzt mit deutlich steigender Ten- denz. Als Reaktion darauf wurde der hierfür gebundene Ansatz für die allgemeine Straßenunterhaltung im Jahr 2019 um 15.000 € auf 43.000 € angehoben. Es wäre denkbar, den Ansatz nochmals zu erhöhen, um verstärkt Instandsetzungen an den verschiedensten Stellen im Gemeindegebiet vorzunehmen.

Finanzmittelbedarf: Vorerst 40.000 € im Ergebnishaushalt (variabel)

• Maßnahme 46, Unterhaltung der Entwässerungseinrichtungen (Schachtsanierungen, Kontrollbefahrungen): Ab dem Jahr 2018 wurde ein neues Kanalsanierungsprogramm (inkl. Kontrollbefahrungen mit Kamera nach Eigenkontrollverordnung) in einem Um- fang von vorerst ca. 190.000 € jährlich begonnen und auch in die Gebührenkalkula- tion 2017-2019 entsprechend einkalkuliert. Mit der Umstellung auf NKHR werden die Produkte „Abwasserbeseitigung“ und „Wasserversorgung“ durch damit einher ge- hende wesentlich genauere Kostenzuordnungen im Rahmen der internen Leistungs- verrechnung um ca. 80.000 € zusätzlich belastet. Da 2020 ebenfalls wegen der Um- stellung auf NKHR keine Gebührenanpassungen vorgenommen werden sollten, kann das zunächst geplante Ausgabeniveau für Kanalsanierungen einmalig nicht aus Ge- bühren finanziert werden. Deshalb sollen die Kanalsanierung 2020 ausgesetzt und mit den verbleibenden Spielräumen in den Gebührenhaushalten von 110.000 € vor- wiegend Schachtsanierungen vorgenommen werden. Ab 2021 ist eine Fortführung des Kanalsanierungsprogramms vorgesehen.

Finanzmittelbedarf: 110.000 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme Nr. 51, Fortsetzung der Sanierung der Friedhofsmauer an der Nordseite:

Die an der Nordgrenze des Friedhofs zum Kirchberg hin befindliche alte Friedhofs- mauer ist stark sanierungsbedürftig. 2019 wurde mit der Sanierung dieser Mauer be- gonnen; das Programm sollte 2020 fortgesetzt werden. Die Sanierung ist sehr auf- wändig, so dass erneut nur einige Meter repariert werden können.

Finanzmittelbedarf: 40.000 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme Nr. 54, Breitbandversorgung: In den nächsten Jahren wird eine sukzes- sive Verlegung von Glasfaserkabeln im gesamten Gemeindegebiet anstehen. Die ent- sprechenden planerischen Voraussetzungen zur Beantragung von sehr üppigen staatlichen Zuschüssen werden gerade erarbeitet. Unabhängig davon ist es ratsam, einen Pauschalansatz von 10.000 € im Gemeindehaushalt vorzusehen für den Fall, dass fremde Versorgungsträger (Strom, Gas,…) für ihre Zwecke im Gemeindegebiet Leitungstrassen freilegen. Dort könnte dann vorsorglich bereits ein Leerrohr eingelegt werden.

Finanzmittelbedarf: 10.000 € im Finanzhaushalt

• Maßnahme 55, Sanierung Feldweg östlich von Pfersbach: Der nordöstlich von Pfers- bach von der Verlängerung der Teichstraße nach Norden abzweigende Feldweg wird vielfach als Radweg genutzt, ist aber in einem schlechten Zustand. Eine nutzungsge- rechte Sanierung wäre anzuraten.

Finanzmittelbedarf: 10.800 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme Nr. 56, Verlegung/Verbesserung der Radwegeverbindung nach Schwä- bisch Gmünd: Auf Initiative der Stadt Schwäbisch Gmünd wird die Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Mutlangen und Schwäbisch Gmünd untersucht. Hier ist zum größten Teil nicht die Gemeinde Mutlangen zuständig, denn als parallel zur Bundesstraße 298 verlaufende Radwegeverbindung ist dies Aufgabe der Straßenbau- verwaltung. Sowohl die Stadt Schwäbisch Gmünd als auch Mutlangen sind aber in

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Gemarkung zu sichern. Wie diese Lösung genau aussieht, kann noch nicht gesagt werden; die Aufnahme eines Planansatzes, um sich entsprechende Handlungsoptio- nen zu sichern, ist aber vorgesehen

Finanzmittelbedarf: 20.000 € im Ergebnishaushalt

• Maßnahme Nr. 57, Installation eines Leckortungssystems für die Wasserversorgung:

Dieser Wunsch besteht seitens des technischen Bauamts seit Langem. Bei Wasser- rohrbrüchen kann durch den Aufbau eines Sensorennetzes an den Hydrantenschäch- ten die Schadstelle viel schneller als bisher geortet werden. Bisher wird dies durch eine Drittfirme erledigt, die allerdings bald ihre Tätigkeit einstellt. Das System kann die dann selbst zu übernehmende Aufgabe wirksam unterstützen.

Finanzmittelbedarf: 91.000 € im Finanzhaushalt

• Maßnahme Nr. 59, Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet „Breite Nord“: Aus heutiger Sicht realistisch wird mit einem Verkauf von weiteren 4.000 m² Gewerbeflä- che im Gebiet „Breite Nord“ gerechnet. Hier wären dann Erlöse von 320.000 € zu er- warten.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen hat haben die Gemeinderatsmitglieder der UWL wei- tere nicht direkt haushaltswirksame Anträge gestellt. Diese im Einzelnen:

• Arbeitssicherheit: Fristgerechte Abarbeitung der vorgeschriebenen UVV-

Sicherheitsprüfungen; unverzügliches Entfernen und sofortige Ersatzbeschaffung abge- sprochener Gerätschaften; auf Anfrage Vorlage der dokumentierten Vorgänge an den Gemeinderat.

Seit 2018 werden die aufgrund verschiedener Vorgaben vorgeschriebenen Sicherheits- prüfungen systematisch im Rahmen eines mehrjährigen Auftrags durch eine Fremd- firma durchgeführt. Sofern sicherheitskritische Mängel gegeben sind, werden diese ziel- orientiert behoben, wenn nötig auch durch eine Ersatzbeschaffung.

• Friedhof: Fortschreibung und Weiterverfolgung des Friedhofkonzeptes; Sanierung div.

Friedhofswege um einen sicheren Zugang zu den Gräbern zu garantieren; jährliche Entkrautungsaktion auf allen Friedhofswegen.

Der Gemeindefriedhof stellt einen Handlungsschwerpunkt der Gemeinde im Jahr 2020 dar – dies zeigt sich schon an den wiederholten Beratungen in letzter Zeit im Gemein- derat zu diesem Thema und an den in Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen, die 2020 für den Gemeindefriedhof vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats finanziert wer- den. Enthalten ist hier auch das Friedhofskonzept mit den schon länger thematisierten alternativen Bestattungsarten, in dessen Zug auch eine Wegesanierung angegangen werden kann. Die Entkrautung auf den Friedhofswegen wird künftig durch einen zu be- schaffenden Unkrautbesen vom Gemeindebauhof regelmäßig erledigt.

• Bauhof: Nach Rücksprache mit allen Bauhofmitarbeitern Kauf geeigneter Gerätschaften für Pflegemaßnahmen und Gerätewartung (auch Kleinteile wie z.B. Schleifscheiben usw.) in ausreichender Menge; Erwerb einer Kehrmaschine.

Der Kauf einer Unkrautbürste zur Beseitigung des Bewuchses auf den Friedhofswegen ist eingeplant. Pflegemaßnahmen und Gerätewartungen wurden bereits in der Vergan- genheit regelmäßig erledigt, sofern die Verwaltung von entsprechenden Handlungsbe- darfen Kenntnis erlangt hat und diese von dort als notwendig erachtet wurden.

• Vergaben: Vergabe von Bauhofleistungen (z.B. Grünpflege) zur Entlastung der Bauhof- mitarbeiter.

Vergeben werden können vor allem sinnvoll zusammengestellte Aufgabenbereiche, die für eine tatsächliche Entlastung des Bauhofs sorgen und/oder von externen Anbietern evtl. auch mit Hilfe von Spezialgeräten effizienter erledigt werden kann. Die Verwaltung ist mit einem entsprechenden Bauhofkonzept bereits in Arbeit. Nicht vergessen werden sollte hier, dass bereits in den letzten Jahren durch Auslagerung ganzer Aufgabenbe- reiche die Bauhofmitarbeiter nicht unerheblich entlastet wurden (Selbstablesung der

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Wasserzähler, Verlagerung der Vertretungsaufgaben des Klärwärters auf den GVV, He- ckenschnitt, usw.).

Mutlangen, den 02.12.2019

Eßwein

Bürgermeisterin

Vorberatung

Ja □ Nein Enth. □ Mehrheit ja □ Beschlussfassung

Ja □ Nein Enth. □ Mehrheit ja □

Anlagen: 1: Zusammenfassung Planungsstand Ergebnishaushalt 2020 2: Zusammenstellung möglicher besonderer Maßnahmen 2020

Ausgefertigt:

Mutlangen, 02.12.2019

Lange, Verbandskämmerer

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