B E S C H L U S S V O R L A G E
Dezernat / Amt Verantwortlich Tel.Nr. Datum
V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 4100 24.11.2021 Betreff:
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Mooswald", Plan-Nr. 5-126 (Mooswald)
Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss
1. BaUStA 01.12.2021 X X
2. GR 14.12.2021 X X
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): nein
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: ja, abgestimmt mit
Freiburger Stadtbau GmbH (FSB)
Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat zieht die Entscheidung an sich und beschließt gemäß Druck- sache G-21/237 die Aufstellung des Bebauungsplans „Mooswald“, Plan- Nr. 5-126, im Stadtteil Mooswald.
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets
2. a) Auszug aus Rahmenkonzept zu Stadtteilmitte / Drachenweg und Aufdingerweg 2. b) Auszug aus Rahmenkonzept zu Mooswald (Stadtbezirk West)
3. Teilbebauungspläne
1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet umfasst nahezu den gesamten Stadtteil Mooswald zwischen Ber- liner Allee und Padua-/Mooswaldallee sowie zwischen Bahnlinie Freiburg / Breisach und Seepark. Nur das Gewerbegebiet, das Schulzentrum (Wentzinger Schulen, Paul-Hindemith-Schule) sowie Wohngebiete, für die ein wirksamer Be- bauungsplan besteht, im Einzelnen sind das „Elsässer Straße / Obere / Untere Lachen“, Plan-Nr. 5-118, „Carl-Sieder-Weg“, Plan-Nr. 5-108 und „Falkenberg- straße“, Plan-Nr. 5-17, werden nicht in den Geltungsbereich einbezogen. Lediglich der Bereich der Elsässer Straße zwischen Falkenbergerstraße und Almend-/Weid- weg, wird, obwohl mit „Elsässer Straße Mitte“, Plan-Nr. 5-113, ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, Teil des Plangebiets. Dieser Bebauungsplan setzt aus- schließlich die Art der baulichen Nutzung – allgemeines Wohngebiet – fest und wurde 2015 aufgestellt, um Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen/Wett- lokale auszuschließen. Für diesen Bereich sollen im Zusammenhang mit der Ent- wicklung der Stadtteilmitte und des Drachenwegs neue Festsetzungen für das Maß der baulichen Nutzung getroffen werden.
2. Ausgangslage
Für fast den ganzen Stadtteil Mooswald – nur der Bereich zwischen Berliner Allee und Güterbahnlinie wurde nicht einbezogen – wurde in den Jahren 2017 und 2018 ein Rahmenkonzept für die städtebauliche Entwicklung in den nächsten ca. 15 Jahren erarbeitet und im März 2019 dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorge- legt (Drucksache G-19/038). Außerdem wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, baldmöglichst eine Prioritätenliste zur sukzessiven Umsetzung der im Rahmenkonzept dargelegten Einzelprojekte vorzulegen. Einige der im Rahmen- konzept aufgezeigten Perspektiven für den Stadtteil Mooswald bedingen eine Um- setzung/Steuerung über Bebauungspläne, damit die städtebaulichen Ziele verfei- nert und konkretisiert, umfassend abgestimmt und rechtlich gesichert werden. Die- ser Prozess soll nun mit der Aufstellung eines großflächigen Bebauungsplans ge- startet und sukzessive in kleineren (Teil-)Bereichen/Gebieten weitergeführt wer- den.
Neben den umzusetzenden Zielsetzungen aus dem Rahmenkonzept können für das Gebiet zudem hinsichtlich der Charakterisierung der Art der baulichen Nut- zung, also der Einordnung der Gebietskategorie, insbesondere wegen zugrunde- liegenden fehlerhaften Bebauungsplänen, rechtliche Unsicherheiten entstehen.
Deswegen soll zunächst für das gesamte Plangebiet die bestehende Art der bau- lichen Nutzung – ein faktisches allgemeines Wohngebiet – als WA festgesetzt wer- den. Dies geschieht mit dem 1. Teilbebauungsplan „Wohngebiete Mooswald“
(siehe Drucksache G-21/238, Offenlagebeschluss).
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans ist daher das Signal verbunden, dass sich der Stadtteil Mooswald weiterhin zu einem gemischt genutzten Wohngebiet in einem urbanen Umfeld entwickeln wird. Der Geltungsbereich wurde bewusst groß gewählt, um zu verdeutlichen, dass umfassend die planerischen Zielsetzun- gen des Rahmenkonzepts weiterverfolgt werden. Aufgrund der Größe, aber auch aus Kapazitätsgründen kann die planerische Umsetzung nur in Teilschritten erfol- gen. Die Fortführung des hiermit angestoßenen Verfahrens wird deshalb mittels räumlichen oder inhaltlichen Teilbebauungsplänen erfolgen. Aus heutiger Sicht lassen sich folgende Teilverfahren absehen (vgl. Anlage 3):
Wohngebiete Mooswald
Stadtteilmitte / Drachenweg (FSB)
Aufdingerweg (FSB)
Mooswald (Stadtbezirk) West
3. Städtebauliche Zielsetzung
Bezüglich den städtebaulichen Zielsetzungen für den Stadtteil insgesamt wird auf die Drucksache G-19/038 zum Rahmenkonzept Mooswald verwiesen. Für die o. g.
Teilbereiche stehen die folgenden Ziele im Vordergrund:
Wohngebiete Mooswald
Mit einem Bebauungsplan „Wohngebiete Mooswald“ soll klar gestellt werden, dass es sich bei allen – also sowohl bei den einst nur mit einem Baufluchtenplan als auch bei den zusätzlich mit einem sich später als fehlerhaft erwiesenen Bebau- ungsplan überplanten – Wohngebieten des Stadtteils Mooswald um allgemeine Wohngebiete handelt. Mit dieser Klarstellung wird zudem das Ziel verfolgt, dass sich die Wohngebiete noch stärker zu gemischt genutzten Wohnquartieren entwi- ckeln können und dass sich auch das urbane Umfeld städtebaulich weiterentwi- ckeln kann.
Stadtteilmitte / Drachenweg
Hier stehen insbesondere die Themen Nahversorgung, Neustrukturierung und Ge- staltung des öffentlichen Raums sowie die grundlegende Erneuerung der Wohn- bebauung am Drachenweg, die zur Freiburger Stadtbau gehört, im planerischen Fokus.
Entgegen den Überlegungen im Rahmenkonzept wird als möglicher Standort für einen Lebensmittelmarkt inzwischen das städtische Tankstellengrundstück an der Ecke Elsässer Straße/Falkenbergerstraße favorisiert. Im Zuge eines Projektes des Innenentwicklungsmanagers wurden dazu nach vielen Gesprächen mit den Anlie- gern Vorentwürfe erarbeitet (Drucksache G-21/186), die Grundlage für den weite- ren Planungsprozess sein werden. Als weitere Nutzungen sind über dem Lebens- mittelmarkt soziale Nutzungen (u. a. Stadtteilbibliothek, Quartiersbüro, Jugend- treff, Schülerräume und Gemeinschaftsräume) sowie ca. 20 bis 30 Wohnungen angedacht.
Damit die Aufenthaltsqualität entlang der Elsässer Straße erhöht werden kann, soll ein neuer Marktplatz im Umfeld des neuen Lebensmittelmarktes geschaffen wer- den. Die trennende Wirkung der stark befahrenen Elsässer Straße wurde im Zuge der Beteiligung von zahlreichen Bürger_innen beklagt, daher soll diese mit gestal- terischen Mitteln zumindest im Bereich der Stadtteilmitte verringert werden (Vor- bild Betzenhauser Torplatz).
Die städtebauliche Dichte im Areal Drachenweg soll unter Berücksichtigung des dort vorhandenen, großen Baumbestandes behutsam erhöht werden, um damit zusätzlichen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Aufdingerweg
Die vorhandenen 2-geschossigen Zeilengebäude entlang des Aufdingerwegs ver- fügen über einen geringen Standard. Städtebauliches Ziel ist es, den Bestand durch eine dichtere Neubebauung zu ersetzen. Das Rahmenkonzept unterbreitet hier den Vorschlag, den Aufdingerweg aufzuheben und zwei durch einen „Quar- tierslichtung“ genannten Grün- und Freiraum getrennte Quartiere zu entwickeln.
Ziel ist auch hier, weiteren bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Mooswald (Stadtbezirk) West
Seit sehr vielen Jahren wird das einst als Kleinsiedlungsgebiet angelegte Wohn- gebiet im Stadtbezirk Mooswald West mit zahlreichen An- und Neubauten nach- verdichtet. Noch sind gewisse städtebauliche Prinzipien wie z. B. der Wechsel von trauf- bzw. giebelständigen Straßenzügen gut ablesbar. Da der Trend zur Nach- verdichtung, der im Wesentlichen von den zahlreichen Hauseigentümer_innen ge- tragen wird, weiter anhalten wird, hat das Rahmenkonzept ein paar wenige Nach- verdichtungsprinzipien aufgezeigt, die mittels Bebauungsplan Verbindlichkeit er- langen und so den Charakter des Stadtbezirks erhalten sollen.
Daneben soll aber auch entsprechend ihrer Bedeutung und Funktion die Elsässer Straße stadträumlich klar gefasst werden. Dieses städtebauliche Ziel wurde so- wohl in übergeordneten Planungen – Perspektivplan 2030 und Rahmenkonzept Mooswald – formuliert und anschaulich dargestellt, als auch an einigen Stellen – ehemaliges Fuhrparkgelände, ehemaliges Areal der Fa. Hüttinger (Sternenhof), Carl-Sieder-Weg sowie im Bereich der Straßen Obere und Untere Lachen – be- reits konkret baulich bzw. planerisch umgesetzt. Sie zeigen damit den künftigen städtebaulichen Charakter der Elsässer Straße auf, wie er sich am Ende des be- reits begonnenen und noch langfristig und schrittweise fortzuführenden Planungs- und Umsetzungsprozesses darstellen kann.
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die zuvor dargestellten städtebaulichen Ziele entwickeln sich im Grundsatz aus dem wirksamen Flächennutzungsplan 2020 (FNP 2020). Im Detail wird dies für jeden einzelnen Teilbebauungsplan nochmals geprüft. Gegebenenfalls wird in die- sem Zuge eine Änderung oder Anpassung des FNP angestoßen.
5. Umweltbelange
Mit den bevorstehenden Bebauungsplanverfahren werden im Grundsatz keine Umweltbelange berührt bzw. keine neuen, bisher nicht möglichen Eingriffe in Natur und Umwelt planerisch vorbereitet. Im Zuge jedes Teilbebauungsplanverfahrens wird dies erneut geprüft, insbesondere bei den Verfahren, die Grundlage für eine höhere städtebauliche Dichte sein werden. Gegebenenfalls wird ein Umweltbericht bzw. -beitrag vor Offenlagebeschluss erarbeitet.
6. Ausblick
Die o. g. Bebauungsplan(teil-)verfahren werden sukzessive und in Abhängigkeit von Priorität und Kapazität erarbeitet. Den Auftakt wird der Teilbebauungsplan
„Wohngebiete Mooswald“, Plan-Nr. 5-126.1, machen, um insoweit bestehende Unklarheiten bezüglich der derzeit maßgeblichen Art der baulichen Nutzung aus- zuräumen (Drucksache G-21/238).
Ansprechperson ist Herr Etter, Stadtplanungsamt, Tel.: 0761/201-4162.
- Bürgermeisteramt -
Plan-Nr. 5-126
Lage des Plangebiets
Plan Nr. 5-126
Auszug aus Rahmenkonzept Mooswald
Plan Nr. 5-126
Auszug aus Rahmenkonzept Mooswald
Teilbebauungspläne
Voraussichtlicher Geltungsbereich des Teilbebauungsplans Wohngebiete Mooswald
Voraussichtliche Geltungsbereiche der Teilbebauungspläne Stadtteil Mitte / Drachen- weg und Aufdingerweg
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