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Aktualisierte Schallimmissionsprognose

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Academic year: 2022

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SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH

www.slg.de.com

Burgstädter Straße 20 09232 Hartmannsdorf Deutschland

T. +49 3722 7323-0 F. +49 3722 7323-899 E. service@slg.de.com

Aktualisierte

Schallimmissionsprognose

zum geplanten Neubau eines EDEKA-Marktes im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen

Bebauungsplanes V026

„EDEKA-Markt Leipziger Straße“

an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg

Gutachten-Nr.: 2153-18-AA-21-PB003

Hartmannsdorf, 03.05.2021

(2)

Aufgabenstellung: Erstellung einer nochmals aktualisierten Schallimmissionsprognose zum Neubau und Betrieb eines EDEKA-Einkaufsmarktes im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“ an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg

Auftraggeber: EDEKA Nordbayern-Bau- und Objektgesellschaft mbH Edekastraße 3

97228 Rottendorf

Auftragnehmer: SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH Burgstädter Straße 20

09232 Hartmannsdorf Tel.: 03722 / 73 23 750 Fax: 03722 / 73 23 150 E-Mail: akustik@slg.de.com

Gutachten-Nr.: 2153-18-AA-21-PB003

Umfang 35 Seiten, 6 Anlagen

Anlage 1: 1 Übersichtsplan, 1 Detaillierter Übersichtsplan Anlage 2: 1 Lageplan, 1 Einrichtungsplan

Anlage 3: Fotodokumentation Anlage 4: Berechnungsgrundlagen

Anlage 5: Teilbeurteilungspegel an den maßgeblichen IO´s Anlage 6: 2 Schallimmissionspläne

Die Ergebnisse des Berichtes beziehen sich ausschließlich auf den in diesem Bericht genannten Auf- tragsgegenstand. Die auszugsweise Vervielfältigung dieses Berichtes ist nur mit schriftlicher Genehmi- gung der SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH gestattet.

Hartmannsdorf 03.05.2021

Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) T. Tröger Dipl.-Ing. (FH) O. Jahn

(geprüft) (erstellt)

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Sachverhalt und Aufgabenstellung 4

2 Beschreibung des Planvorhabens und der zu erwartenden Geräusch-emissionen 6 2.1 Standortbeschreibung und Immissionsnachweisorte in der Nachbarschaft 6 2.2 Beschreibung des geplanten EDEKA-Marktes und der Geräuschemissionen 7 3 Grundlagen der schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen 9 4 Immissionsrichtwerte der TA Lärm außerhalb von Gebäuden 12

5 Berechnung der Geräuschemissionen 15

5.1 Pkw-Stellplätze 15

5.2 Zufahrt von der öffentlichen Straße zu den Pkw-Stellplätzen 16

5.3 Fahrverkehr bei Warenanlieferungen 18

5.4 Betrieb des Presscontainers innerhalb der Lkw-Ladezone 21

5.5 Auf- und Absatteln des Presscontainers innerhalb der Lkw-Ladezone 22

5.6 Lüftungstechnische Anlagen 23

5.7 Kältetechnische Anlage 23

5.8 Luft-Wärmepumpenaggregate im Freibereich 24

5.9 Abluftöffnung für den Backshop 26

5.10 Schallabstrahlung des geplanten EDEKA-Marktes 26

5.11 Anlagenbezogener Fahrverkehr auf der angrenzenden öffentlichen Straße 27

6 Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel) 28

7 Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen 29

7.1 Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ 29

7.2 Aussagen zur Geräusch-Vorbelastung der Immissionsorte 30

7.3 Spitzenpegel 32

8 Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge für Maßnahmen zum Schallimmis-

sionsschutz 34

6 Anlagen

(4)

1 Sachverhalt und Aufgabenstellung

Die Fa. EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH plant im Geltungsbereich des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“ an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg die Neuerrichtung eines EDEKA-Marktes. Die Planfläche befindet sich am nordwestlichen Rand des Zentrums der Stadt Freiberg, siehe Übersichtsluftbild in der Anlage 1/1.

Für die geplante Neuerrichtung des EDEKA-Einkaufsmarktes wurde durch die Fa. SLG Prüf- und Zertifi- zierungs GmbH (Fachbereich Akustik / Schallschutz) die Schallimmissionsprognose Nr. 2153-18-AA-19- PB001 vom 22.01.2019 /18/ erstellt. Die Schallimmissionsprognose Nr. 2153-18-AA-19-PB001 /18/

kommt zu dem Ergebnis, dass die an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbarschaft zulässigen Immissionsrichtwerte durch den Betrieb des geplanten EDEKA-Einkaufsmarktes innerhalb des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“ an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg eingehalten werden.

Im Zuge der weiteren Prüfung der Schallprognose Nr. 2153-18-AA-19-PB001 /18/ durch die zuständige Genehmigungsbehörde der Stadt Freiberg wurde entschieden, dass die 2 in der Schallprognose Nr. 2153- 18-AA-19-PB001 /18/ genannten Immissionspunkte IO 6 und IO 7, auf der Freifläche östlich der Planflä- che für den EDEKA-Einkaufsmarkt, nicht schalltechnisch betrachtet werden sollen. Im weiteren Verlauf wurde von der EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH die Planungsgrundlage geändert, welches insbesondere die Lage und Anzahl der Kunden-Pkw-Stellplätze betrifft.

Sowohl die von der zuständigen Genehmigungsbehörde der Stadt Freiberg geforderten Anpassungen als auch die geänderte Planungsgrundlage für den geplanten EDEKA-Einkaufsmarkt innerhalb des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“ an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg machten somit eine Aktualisierung der ursprünglichen Schallimmissionsprognose Nr. 2153-18-AA-19-PB001 /18/ erforderlich. Die aktualisierte Schallimmissionsprognose Nr. 2153-18-AA- 19-PB002 /19/ kommt zu dem Ergebnis, dass die an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbar- schaft zulässigen Immissionsrichtwerte durch den Betrieb des geplanten EDEKA-Einkaufsmarktes inner- halb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“ an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg eingehalten werden.

Die ursprünglich neu geplante öffentliche Erschließungsstraße soll nunmehr als private Erschließungs- straße gekennzeichnet werden, daher war eine nochmalige Überarbeitung der aktualisierten Schallimmis- sionsprognose /19/ erforderlich

Die vorliegende nochmals aktualisierte Prognose ersetzt insofern die vorhergehenden schalltechnischen Gutachten /18/ und /19/ vollständig.

(5)

Es ist eine detaillierte aktualisierte Schallimmissionsprognose zu erstellen, die Aussage trifft, ob und in welchem Maß vom geplanten Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche in der Nach- barschaft zu erwarten sind und welche Schallschutzmaßnahmen sich eignen, eine Belästigung der Nach- barschaft auszuschließen.

Mit der Erarbeitung der schalltechnischen Untersuchung wurde die SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH beauftragt.

Die vorliegende Schallimmissionsprognose hat folgende spezielle Aufgabenstellung zu erfüllen:

1. Es sind die maßgeblichen Geräuschquellen des Planvorhabens zu ermitteln. Für diese Quellen sind die Geräuschemissionen aus Datenblättern, aus Messungen an vergleichbaren Anlagen oder aus Angaben der Fachliteratur zu bestimmen.

2. Durch eine detaillierte Prognose im Sinne der Punkte A.2.1 und A.2.3 der TA Lärm /4/ sind über eine Schall-Ausbreitungsrechnung mit Hilfe eines digitalen akustischen Berechnungsmodells die Beurteilungspegel in der Nachbarschaft des Vorhabens zu ermitteln. In Ermangelung der oktavbe- zogenen Schallleistungspegel der einzelnen Quellen soll die Ausbreitungsrechnung mit den A-be- werteten Schallleistungspegeln (siehe Nummer A.2.3.1 Abs. 3 der TA Lärm) durchgeführt werden.

3. Die prognostizierten Beurteilungspegel sind unter Anwendung der gültigen Gesetze, Verwaltungs- vorschriften und Richtlinien des Immissionsschutzes einer Lärmbewertung zu unterziehen.

4. Für Emissionssituationen, in denen mit erheblichen Belästigungen durch die Geräusche vom Plan- vorhaben in der Nachbarschaft zu rechnen ist, d.h., das Vorhaben unter diesen Bedingungen nicht den Anforderungen des Immissionsschutzes entspricht, soll das Gutachten Vorschläge für Maß- nahmen des Schallschutzes unterbreiten.

(6)

2 Beschreibung des Planvorhabens und der zu erwartenden Geräusch- emissionen

2.1 Standortbeschreibung und Immissionsnachweisorte in der Nachbarschaft

Der Neubau des EDEKA-Marktes einschl. eines Backshops soll unmittelbar östlich der „Leipziger Straße“

in 09599 Freiberg errichtet werden.

Neben der Neuerrichtung des EDEKA-Marktes ist die Errichtung einer nicht öffentlichen zum Anlagenge- lände der Fa. EDEKA Nordbayern Bau- und Objektgesellschaft mbH gehörenden privaten Erschließungs- straße geplant, über welche die Zu- und Ausfahrt des anlagenbezogenen Fahrverkehrs erfolgt. Die Lage der neu geplanten privaten Erschließungsstraße ist in der Anlage 2/1 dargestellt.

Der geplante Einkaufsmarkt liegt auf einem Geländeniveau von etwa 397 m über HN. Das Gelände als eben anzusehen, d.h. es herrscht freie Schallausbreitung zu den Immissionsorten vor.

Nördlich sowie nordöstlich vom geplanten Marktgebäude befinden sich Wohngebäude. Westlich, süd- westlich und südlich grenzen Grünflächen direkt an das Plangebiet an. Ebenfalls in südlicher Richtung und jenseits der genannten Grünfläche befinden sich weitere Gebäude mit Wohnnutzungen. In westlicher Richtung und jenseits der öffentlichen „Leipziger Straße“ befindet sich ein Penny-Einkaufsmarkt mit an- geschlossener Bäckerei, einer Fleischereifiliale und einem Getränkemarkt. Weitere Grünflächen befinden sich jenseits der öffentlichen „Leipziger Straße“ in nordwestlicher Richtung.

Anmerkung:

Im Zuge der Erstellung der Schallimmissionsprognose Nr. 2153-18-AA-19-PB001 /18/ war im Marktge- bäude des derzeit bestehenden Penny-Einkaufsmarktes ausschließlich ein Getränkemarkt untergebracht.

Die dem Neubau des EDEKA.Marktgebäudes nächstgelegene schutzbedürftige Bebauung befindet sich (vgl. Anlage 1/2):

(1) IO 1: Wohngebäude „Leipziger Straße 46“

nordwestlich vom geplanten Marktgebäude

(2) IO 2: Wohngebäude „Schulweg 31C + 31D“

nordwestlich vom geplanten Marktgebäude

(3) IO 3: Wohngebäude „Schulweg 29N + 29O“

nördlich vom geplanten Marktgebäude

(7)

(4) IO 4: Wohngebäude „Schulweg 25“

nordöstlich vom geplanten Marktgebäude

(5) IO 5: Wohngebäude „Schulweg 23“

nordöstlich vom geplanten Marktgebäude

(6) IO 6: Wohngebäude „Leipziger Straße 42“ (≙ IO 8 im Gutachten /18/) südlich vom geplanten Marktgebäude

Der Gutachter geht davon aus, dass bei Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den genannten Immissionsorten IO 1 bis IO 6 auch an allen weiter entfernt gelegenen schutzbedürftigen Nutzungen keine schalltechnischen Probleme auftreten werden.

2.2 Beschreibung des geplanten EDEKA-Marktes und der Geräuschemissionen

Für den Neubau des geplanten EDEKA-Marktes ist eine Nettoverkaufsfläche von ca. 1.902 m2 (inkl.

Backshop) geplant. Im Markt sollen Lebensmittel aller Art wie Obst, Gemüse, Molkereiprodukte, Getränke, Süßwaren und Non-Food-Artikel angeboten werden. Darüber hinaus ist eine Bäckereifiliale geplant. Der Fleischwarenstand befindet sich innerhalb des Verkaufsraumes des geplanten EDEKA-Marktes. Die Öff- nungszeiten des geplanten EDEKA-Marktes sind werktags von 6 Uhr bis 22 Uhr geplant.

Es ist ein Gebäude mit den Abmessungen von ca. l x b = 60 m x 41 m geplant. Auf der Fläche nordwestlich, westlich und südwestlich vom geplanten Marktgebäude sollen 116 Pkw-Stellplätze für den Einkaufsmarkt im Freibereich entstehen. Die Einfahrt der Kunden-Pkw zu den Pkw-Parkflächen erfolgt, ausgehend von der öffentlichen „Leipziger Straße“, über die neu geplante private Erschließungsstraße und von dort über die nördliche Zufahrt zu den Pkw-Parkflächen (siehe Anlage 2/1). Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls über die genannte Strecke.

Die Lkw-Anlieferzone mit einer Lkw-Laderampe - ausgeführt als Innenrampe - ist im südöstlichen Bereich an der Südostfassade des Marktgebäudes vorgesehen. Die Einfahrt der anliefernden Lkw erfolgt, ausge- hend von der öffentlichen „Leipziger Straße“, über die private Erschließungsstraße und von dort über die nördliche Zufahrt zur Lkw-Anlieferzone (siehe Anlage 2/1). Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls über die ge- nannte Strecke.

Die Anlieferungen für den Bäcker erfolgen vor der Südwestfassade des Backshops über einen separaten Zugang, welcher auch von den Kunden des Backshops genutzt wird (siehe Anlage 2/2). Im Marktgebäude werden an einem Fleischwarenstand auch Fleisch- und Wurstwaren angeboten.

(8)

Die Anlieferungen für den Fleischer erfolgen vor der Südostfassade des Marktgebäudes und dort eben- falls über einen separaten Zugang (siehe Anlage 2/2).

Die Warenanlieferungen für den Lebensmittelmarkt sollen nach den Angaben des Auftraggebers im Zeit- raum von 6 Uhr bis 22 Uhr stattfinden. Die exakten Eingangsdaten für die Prognose werden im Punkt 5.3 genannt. In der Lkw-Anlieferzone wird auch ein Presscontainer aufgestellt, dessen regelmäßiger Wechsel durch ein Containerfahrzeug erfolgen wird.

Zur Be- und Entlüftung des Verkaufsraumes des geplanten EDEKA-Marktes nimmt der Gutachter insge- samt 2 Mündungsöffnungen einer lüftungstechnischen Anlage etwa in der Mitte des Gebäudes über Dach an. Diesbezügliche konkrete Planungen liegen noch nicht vor.

Als Außeneinheiten der Luft-Wärmepumpenaggregate im Freibereich werden Aggregate für den Markt- leiterraum, den Aktenraum, den Türschleier, den Personalraum sowie für den Bäcker und den Markt/Lager installiert, vgl. dazu die Angaben unter Punkt 5.8 des vorliegenden Gutachtens.

Die verschiedenen Kühlräume für den Lebensmittelmarkt befinden sich im südöstlichen Bereich des neu geplanten Marktgebäudes. Die zentrale kältetechnische Anlage des Marktes wird ihren Standort in einem

„Kältemaschinenraum“ (KMR-Raum) im östlichen Bereich der Südostfassade des Marktgebäudes haben.

Insofern gelangen die Geräusche aus je einer Zu- und Fortluftöffnung an der Südostfassade im Bereich der Lkw-Anlieferzone ins Freie. Das erforderliche Rückkühlwerk wird vor der Nordostfassade des Markt- gebäudes installiert.

Weiterhin wird eine Abluftöffnung für den Backshop in der Mitte des geplanten Marktgebäudes an der Südwestfassade über Dach angeordnet.

(9)

3 Grundlagen der schalltechnischen Berechnungen und Bewertungen

/1/ Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG, in aktueller Fassung

/2/ Baugesetzbuch (BauGB), in aktueller Fassung

/3/ Baunutzungsverordnung (BauNVO), in aktueller Fassung

/4/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische An- leitung zum Schutz gegen Lärm - TA LÄRM) vom 26.08.1998 GMBl. 1998, S.503, zuletzt geändert am 01.06.2017

/5/ „Zusammenstellung von Fragen zur TA Lärm 98, Stand 08.03.2000“, erarbeitet vom Unteraus- schuss „Lärmbekämpfung“ in Abstimmung mit dem Unterausschuss „Recht“ des Länderausschus- ses für Immissionsschutz (LAI), vom LAI in seiner 99. Sitzung vom 10. bis 12. Mai 2000 zur Kenntnis genommen und zur Anwendung in den Ländern empfohlen

/6/ LAI-Hinweise zur Auslegung der TA Lärm (Fragen und Antworten zur TA Lärm) in der Fassung des Beschlusses zu TOP 9.4 der 133. LAI-Sitzung am 22. und 23. März 2017

/7/ DIN 1333, „Zahlenangaben“, Ausgabe Februar 1992

/8/ DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Entwurf Ausgabe Sep- tember 1997 (Neufassung vom Oktober 1999)

/9/ VDI 2571, „Schallabstrahlung von Industriebauten“, Ausgabe August 1976 (zurückgezogen)

/10/ Parkplatzlärmstudie „Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Auto- höfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen“

6. überarbeitete Auflage 2007, Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Augsburg 2007

/11/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036),

/12/ RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, herausgegeben vom Bundesminister für Ver- kehr (Ausgabe 1990), siehe auch RLS-19, korrigierte Ausgabe Februar 2020

/13/ Jahresbericht der Hessischen Landesanstalt für Umwelt 1991, Heft Nr. 129 der Schriftenreihe Um- weltplanung, Arbeits- und Umweltschutz: „Geräuschemissionen bei Verladetätigkeiten“

(10)

/14/ „Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen“, Untersuchungsbericht der RWTÜV Anlagen- technik GmbH, Essen, vom 16.05.1995, im Auftrage der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Wiesbaden, veröffentlicht im Heft 192 (1995) der Hessischen Landesanstalt für Umwelt

/15/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Be- triebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten so- wie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten“, Untersuchungsbericht der RWTÜV Systems GmbH (Unternehmensgruppe TÜV Nord), Essen, aus dem Jahre 2005, im Auftrage der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden, Heft 3 der Hessi- schen Landesanstalt für Umwelt und Geologie „Lärmschutz in Hessen“

/16/ „Untersuchungen zur Geräuschbelastung insbesondere durch den Schwerlastverkehr an der Bun- desstraße B 170 Dresden - Zinnwald“, Untersuchungszeitraum Juni 1996

im Auftrage des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung Dresden, Be- arbeitung: Ing.-Büro für Lärmschutz Förster & Wolgast GbR Chemnitz

/17/ DIN 45635 Blatt 1: „Geräuschemissionen an Maschinen - Luftschallemission, Hüllflächen-Verfahren - Rahmenverfahren für 3 Genauigkeitsklassen“, Ausgabe April 1984

/18/ Schallimmissionsprognose für die geplante Neuerrichtung eines EDEKA-Einkaufsmarktes inner- halb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“ an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg, Gutachten Nr. 2153-18-AA-19-PB001 vom 22.01.2019, erstellt vom Fachbereich Akustik / Schallschutz der Fa. SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH

/19/ Aktualisierte Schallimmissionsprognose für die geplante Neuerrichtung eines EDEKA-Einkaufs- marktes innerhalb des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“ an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg, Gutachten Nr. 2153-18-AA-19-PB002 vom 14.04.2021, erstellt vom Fachbereich Akustik / Schallschutz der Fa. SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH

/20/ Schallimmissionsprognose für das Projekt „Abbruch, Umbau, Anbau Discounter – 09599 Freiberg, Leipziger Straße 33“, Bericht Nr. M180550-02 vom 15.05.2020, erstellt von der Fa. GICON – Groß- mann Ingenieur Consult GmbH aus Dresden

/21/ verwendete Unterlagen

- Plan: Vorplanung Lageplan / Grundriss „Neubau EDEKA-Markt, Leipziger Str., 09599 Frei- berg“, Maßstab 1 : 500, vom 01.03.2021, bereitgestellt vom Architekturbüros Mahnert aus Chemnitz

(11)

- Einrichtungsplan zum Neubau eines EDEKA-Marktes am Standort „Leipziger Str.“ in 09599 Freiberg, Maßstab 1 : 100, vom 16.02.2021, bereitgestellt von der EDEKA Abteilung für La- denplanung & Design Brückenstraße 4, 09111 Chemnitz

- Aktuell wirksamer Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Freiberg, Stand Juli 1998, 1. Änderung: März., Maßstab 1 : 10.000

(12)

4 Immissionsrichtwerte der TA Lärm außerhalb von Gebäuden

Ein Lebensmittelmarkt ist eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne der §§ 22 ff. BImSchG. Solche Anlagen sind nach dem § 22 (1) BImSchG /1/ so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik ver- meidbar sind (Vermeidungsgebot), und dass unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Min- destmaß beschränkt werden (Mindestmaßgebot).

Das Planvorhaben fällt damit unter den Anwendungsbereich der TA Lärm /4/, die in ihrer jüngsten Fas- sung sowohl für die Beurteilung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger als auch nicht ge- nehmigungsbedürftiger Anlagen gilt. In dieser allgemeinen Verwaltungsvorschrift /4/ zum BImSchG /1/

sind für die verschiedenen Gebietsnutzungen Immissionsrichtwerte festgelegt. Die Art der Gebietsnut- zung ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen bzw. ist entsprechend der Schutzbedürf- tigkeit zu beurteilen.

Für die im Punkt 2.1 genannten Immissionsorte IO 1 bis IO 6 an der „Leipziger Straße“ und am „Schulweg“

ist die Art der Gebietsnutzung nach Punkt 6.6 der TA Lärm /4/ entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen, da für diese Flächen kein Bebauungsplan aufgestellt wurde.

Entsprechend der tatsächlichen Nutzung, die auch der Flächennutzungsplan der Stadt Freiberg /21/ noch- mals bestätigt, sowie in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Freiberg, wird den schutzbe- dürftigen Nutzungen IO 1 und IO 6 der Schutzanspruch für „Mischgebiete“ nach Nummer 6.1 d) der TA Lärm /4/ und für die Immissionsorte IO 2 bis IO 5 der Schutzanspruch für „Allgemeine Wohngebiete“ nach Nummer 6.1 e) der TA Lärm /4/ zugrunde gelegt.

Abb. 1: Aktuell wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Freiberg, Stand Juli 1998, 1. Änderung: März 1999 mit Darstellung der Immissionsorte

IO 1

IO 6 IO 5 IO 4 IO 3

IO 2

Standort des neu geplanten EDEKA-Marktes

(13)

Es gelten die in Tabelle 1 dargestellten Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.1 d) bzw. 6.1 e) der TA Lärm /4/:

Tabelle 1: Immissionsorte und Gebietsausweisung

Immissionsort Gebietsausweisung

IRW nach 6.1 der TA Lärm /4/ in dB(A)

Tag 6 – 22 Uhr

Nacht 22 – 6 Uhr

IO 1 Mischgebiet (MI) 60 45

IO 2

Allgemeines Wohngebiet

(WA) 55 40

IO 3 IO 4 IO 5

IO 6 Mischgebiet (MI) 60 45

Die zitierten Immissionsrichtwerte der TA Lärm /4/ beziehen sich auf einen Beurteilungspegel Lr (rating level), der für die Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche nach einem in /4/ be- schriebenen Verfahren aus den A-bewerteten Schalldruckpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkungs- dauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderer Geräuschmerkmale (Töne, Impulse) gebildet wird.

Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches dieses Pegels Lr während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt.

Zusätzlich ist ein Spitzenpegelkriterium einzuhalten, wonach einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 30 dB(A) tags und um nicht mehr als 20 dB(A) nachts überschrei- ten dürfen.

Erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft durch die Geräusche einer Anlage können im Allgemeinen ausgeschlossen werden, wenn an den Immissionsnachweisorten (IO) die genannten Immissionsrichtwerte unterschritten werden und wenn das Spitzenpegelkriterium nicht verletzt wird.

Verkehrsgeräusche auf dem Grundstück des Planvorhabens sind nach Punkt 7.4 der TA Lärm /4/ der zu beurteilenden Anlage zuzuordnen und wie Anlagengeräusche zu ermitteln und zu beurteilen. Das gilt auch für die durch das Ein- und Ausfahren entstehenden Geräusche.

(14)

Geräusche des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf der öffentlichen Straße

Nach Punkt 7.4 der TA Lärm /4/ sind Verkehrsgeräusche des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf öffent- lichen Straßen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Grundstück der Anlage nicht gemeinsam mit den Geräuschen der Anlage auf dem betrieblichen Grundstück zu ermitteln. Diese Geräusche sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, wenn

- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindes- tens 3 dB(A) erhöhen,

- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist,

- die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /11/ erstmals oder wei- tergehend überschritten werden.

Die Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen sind nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-19 /12/ zu berechnen.

(15)

5 Berechnung der Geräuschemissionen 5.1 Pkw-Stellplätze

Im Zuge des Neubaus des EDEKA-Marktes sind im Freibereich insgesamt 116 Pkw-Stellplätze geplant.

Die Geräuschemissionen, die von den 116 geplanten Pkw-Stellplätzen im Außenbereich südwestlich, westlich und nordwestlich vom geplanten Neubau des EDEKA-Marktes verursacht werden, können nach der 6. überarbeiteten Auflage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /10/ aus dem Jahre 2007 prognosti- ziert werden.

Für die schalltechnischen Berechnungen werden die Anhaltswerte nach dieser Studie /10/ herangezogen, da keine detaillierten Aussagen über die prognostischen Kundenzahlen vorliegen.

Tabelle 2: Berechnung der Anzahl der Pkw-Bewegungen pro Stunde

kleiner Verbrauchermarkt (Netto- Verkaufsfläche bis 5.000 m2)

Netto-Verkaufsfläche in m² (B)1) 1902

Anhaltswert für die Bewegungshäufigkeit (N) 2) 0,1

Summe Anzahl Pkw-Bewegungen (B x N) 191

1) Einkaufsmarkt inkl. Backshop

2) Bewegungshäufigkeit für kleine Verbrauchermärkte gemäß /12/

Gemäß Tabelle 2 ist an den lauten Tagen des Jahres mit 191 Pkw-Bewegungen (Einfahrt + Ausfahrt) pro Stunde auf der gesamten Parkplatzfläche zu rechnen, welches 95,5 Kunden-Pkw pro Stunde bzw.

1.528 Kunden-Pkw zwischen 06.00 und 22.00 Uhr entspricht.

Anmerkung:

Aufgrund der Lage des geplanten EDEKA-Einkaufsmarkes innerhalb des Stadtgebietes von Freiberg und der benachbarten Wohnbebauung in nördlicher, südöstlicher und südwestlicher Richtung, kann davon ausgegangen werden, dass nur ca. 70 % der Kunden das Anlagengelände mit Pkw befahren, welches 66,9 Kunden-Pkw je Stunde bzw. 1.070 Kunden-Pkw zwischen 06.00 und 22.00 Uhr entspricht. Der Gut- achter geht im vorliegenden schalltechnischen Gutachten – auf der sicheren Seite für die angrenzende Wohnnachbarschaft - davon aus, dass 100% der Kunden den geplanten EDEKA-Markt per Pkw anfahren.

Es wird für die Parkfläche der im Punkt 8.2.2 der Studie genannte Sonderfall (das so genannte

„getrennte Verfahren“) für die Berechnungen angewendet, da sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrtstrecken von der öffentlichen Straße bis zu den Stellplatzbereichen ausreichend genau abschätzen lässt.

(16)

Der Schallleistungspegel für den Parkplatz im Außenbereich wird mit den für den „Sonderfall“ im Punkt 8.2.2 der Studie genannten Hinweisen in Anlehnung an Gleichung (11b) in Punkt 8.2.2.1 der Studie be- rechnet, vgl. Anlage 4 Punkt II.

Tabelle 3: Schallleistungspegel und flächenbezogene Schallleistungspegel für die Pkw-Stellplätze des geplanten EDEKA-Marktes

Zeitraum

Ausgangs- Schall- leistungs- pegel nach /11/ in dB(A)

Zuschlag Parkplatzart

nach /11/

KPA

in dB(A) 1)

Zuschlag für Impulshaltig-

keit nach

/11/ KI

in dB(A) 2)

Fahrzeug- bewegungen

je Stunde B * N

Schallleist-

ungspegel LWA

in dB(A)

Fläche in m2

Quellennum- mer / flächen-

bezogener Schallleistungs-

pegel LWA"

in dB(A)/m2 Q01 1580 60,8

06-22 Uhr 63 3 4 191 92,8

1) für Asphalt oder „Betonsteinpflaster ohne Fase“ nach /10/

2) Standard-Einkaufswagen auf Asphalt oder auf „Betonsteinpflaster ohne Fase“ nach /10/

Der für LWA“ berechnete Wert wurde den jeweiligen Stellplatzflächen im digitalen akustischen Berechnungsmodell (vgl. Punkt 6) zugeordnet.

5.2 Zufahrt von der öffentlichen Straße zu den Pkw-Stellplätzen

In den vorangegangenen Berechnungen des Schallleistungspegels sind nur die Pegelanteile aus dem eigentlichen Parkvorgang (An- und Abfahrt, Motorstarten, Türenschlagen usw.) enthalten. Die Fahrtge- räusche der Pkw zwischen der öffentlichen „Leipziger Straße“ und den Stellflächen (d.h., die auf dem Grundstück des EDEKA-Marktes einschl. Ein- und Ausfahrt) verursachten Geräusche sind entsprechend Punkt 8.2.2.2 der Parkplatzlärmstudie /10/ nach den RLS-90 /12/ zu ermitteln. Die Fahrgeräusche der Kunden-Pkw auf der neu geplanten privaten Erschließungsstraße, welche dem Anlagengelände des neu geplanten EDEKA-Marktes zuzuordnen ist, werden nachfolgend mitberücksichtigt.

Die im Punkt 5.1 genannte Anzahl von Pkw-Bewegungen auf der privaten Erschließungsstraße und den Stellplätzen ist mit der maßgebenden Anzahl von Pkw-Fahrten auf den Zufahrten von den öffentlichen Straßen identisch.

Tageszeit: 191 Pkw-Bewegungen (95,5 Kunden-Pkw) auf der privaten Erschließungsstraße und der Gesamt-Parkplatzfläche je Stunde

Als Ausgangsdaten für die Berechnungen nach RLS-90 /12/ werden angesetzt:

- MTag = 191 Fahrzeugbewegungen (ca. 95,5 Kunden-Pkw) je Stunde

- pTag = 0 %

(17)

- Geschwindigkeit der Pkw : 30 km/h - Korrekturwert für die Straßenoberfläche : 0 dB(A)

- Korrekturwert für Steigungen/Gefälle : 0 dB(A) (Steigung ≤ 5 %)

Nach Punkt 8.2.2.2 der Studie /10/ ist für nicht asphaltierte Fahrgassen ein Zuschlag KStrO* in Höhe von 1 bis 5 dB(A) für die lautere Straßenoberfläche zu berücksichtigen (vgl. DStrO nach Tabelle 4 der RLS-90 /12/). Im vorliegenden Fall sind die Fahrgassen jedoch in Asphalt oder in „Betonsteinpflaster ohne Fase“

vorgesehen, das nach den Angaben in „Beton 1/92“ in der Geräuschentwicklung den Asphaltdeckschich- ten vergleichbar ist. Insofern wird kein Korrekturwert für die Straßenoberfläche berücksichtigt (KStrO* = 0 dB(A)), vgl. Bedingung (2) unter Punkt 8.

Mit der Gleichung (6) der RLS-90 /12/ errechnet sich der Emissionspegel Lm,E für die Zufahrten über die einzelnen Teilstrecken von der öffentlichen Straße bis zu den Pkw-Stellplätzen, vgl. Anlage 4.

Lm,E = 51,3 dB(A)

Die Fahrtstrecken werden im digitalen Modell als Linienschallquellen berücksichtigt. Die bewerteten Emis- sionspegel Lm,E’ für die verschiedenen Teilstrecken wurden nach der folgenden Beziehung ermittelt:

Lm,E’ = Lm,E + 10 * lg ( n / 116 ) n - Anzahl der Stellplätze, die über die betreffende Fahrt- strecke erreichbar sind

Die längenbezogenen Schallleistungspegel LW’,1h ergeben sich gemäß Punkt 8.3.1 der Bayerischen Park- platzlärmstudie /10/ und sind in der folgenden Tabelle 4 angegeben.

Tabelle 4: Längenbezogene Schallleistungspegel für die Zufahrt über die einzelnen Teilstrecken von der öffentlichen Straße zu den Pkw-Stellplätzen des neu geplanten EDEKA-Marktes Teilstrecke Quelle Nr. 1) n Lm,E`

dB(A)

LW’,1h

dB(A)

1 Q02-1 116 51,3 70,3

2 Q02-2 8 39,7 58,7

3 Q02-3 108 51,0 70,0

4 Q02-4 18 43,2 62,2

5 Q02-5 14 42,1 61,1

6 Q02-6 11 41,1 60,1

1) vergleiche dazu Anlage 6

(18)

5.3 Fahrverkehr bei Warenanlieferungen

5.3.1 Anlieferungen an die Laderampe des neu geplanten EDEKA-Marktes

Die Fahrstrecke der anliefernden Lkw für den neu geplanten EDEKA-Markt verläuft, ausgehend von der öffentlichen „Leipziger Straße“, über die neu geplante private Erschließungsstraße zur nördlichen Ein- und Ausfahrt zu den Pkw-Parkflächen und von dort bis zur Lkw-Laderampe im südöstlichen Bereich an der Südostfassade des Marktgebäudes (siehe Anlage 2/1). Die Ausfahrt entspricht dabei der Zufahrt. Vom Auftraggeber wurden die projektbezogenen Anzahlen von täglichen Lkw-Anlieferungen mitgeteilt. Sie sind in der folgenden Tabelle 5 angegeben. Zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) werden Warenanlieferungen für den geplanten EDEKA-Markt von vornherein ausgeschlossen (vgl. Bedingung (1) im Punkt 8), auch im Hin- blick auf die dadurch resultierenden Überschreitungen des Spitzenpegelkriteriums, vgl. Punkt 7.3 des vorliegenden Gutachtens.

Tabelle 5: Zeiträume und Anzahl von Lkw-Fahrten für den neu geplanten EDEKA-Markt

Zeitraum Anzahl Einsatz für

6 bis 22 Uhr

1 schwerer Lkw 2 schwere Lkw 1 schwerer Lkw 1) 1 schwerer Lkw 1) 1 schwerer Lkw

Anlieferung Frischware Hauptsortiment

Abholung Presscontainer Anlieferung Presscontainer Hauptsortiment

1) vgl. Ausführungen im Punkt 5.5

Die Emissionen durch die Zu- und Abfahrten der Lkw werden nach dem Untersuchungsbericht der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie /15/ berechnet, wobei der Fahrweg als Linienschallquelle definiert wird.

Der längenbezogene Schallleistungspegel LWAr’ ergibt sich in Anlehnung an die Formel im Punkt 8.1.1 nach /15/, vgl. auch Anlage 4 Punkt I. Der bewertete längenbezogene Schallleistungspegel LW A,b,Tag` ergibt sich zu:

Q 03 Lkw-Fahrten des neu geplanten EDEKA-Marktes Berechnungsgrundlage Lkw >7,5 t: LWA`,1h =

Anzahl Fahrzeuge:

Einwirkzeit: 1 h pro Tag zwischen 06:00 und 22:00 Uhr Linienschallquelle:

bewerteter längenbezogener

Schallleistungspegel: LW A,b,Tag

` = 6 schwere Lkw

58,7 dB(A)/m 63 dB(A) nach /15/

1 m über Fahrweg

Die Lkw-Fahrstrecken werden im digitalen akustischen Berechnungsmodell als Linienschallquellen berücksichtigt.

(19)

5.3.2 Rangier- und Leerlaufvorgänge der anliefernden Lkw

Der bewertete längenbezogene Schallleistungspegel LWA,b,Tag`der Rangier- und Leerlaufgeräusche der 6 anliefernden Lkw in der Lkw-Ladezone des neu geplanten EDEKA-Marktes ergibt sich zu:

Q 04 Rangier- und Leerlaufvorgänge der anliefernden Lkw Berechnungsgrundlage Lkw >7,5 t:

Anzahl Fahrzeuge:

Einwirkzeit:

zwischen 06:00 und 22:00 Uhr Linienschallquelle:

bewerteter längenbezogener

Schallleistungspegel: LWA,b,Tag` = LWA = LWA =

97 dB(A) nach /15/ für Rangieren 92 dB(A) nach /15/ für Leerlauf 6 Lkw

2 Minuten je Lkw für Rangieren 0,5 Minuten je Lkw für Leerlauf s = 10 m, 1 m über Gelände

68,3 dB(A)/m

Der bewertete längenbezogene Schallleistungspegel wird im digitalen akustischen Berechnungsmodell auf eine 10 m lange Strecke vor der Lkw-Ladezone verteilt, wo die Emissionen der Fahrzeuge auftreten.

5.3.3 Entladung an der Lkw-Laderampe des EDEKA-Marktes

Nach den neuesten Planungen des Architekturbüros Mahnert aus Chemnitz ist eine Innenrampe vorgesehen, welche zusätzlich mit einer Torrandabdichtung ausgestattet werden soll.

Es werden insgesamt 26 Ereignisse für jeden schweren Lkw angesetzt. Für den bewerteten flächenbezogenen Schallleistungspegel ergibt sich unter Berücksichtigung der im Punkt 5.3 genannten Anzahl der Lkw (N = 4) in Anlehnung an Punkt 5.3 in /14/ zu:

Q 05 Entladung an der Lkw-Laderampe des EDEKA-Marktes Berechnungsgrundlage: LWA,1h = 76 dB(A) nach /14/

Anzahl Fahrzeuge:

Anzahl Ereignisse:

Einwirkzeit:

Flächenschallquelle: A = 10 bewerteter

Schallleistungspegel: LWA = bewerteter flächenbezogener

Schallleistungspegel: LWA,b,Tag" = 74,1 dB(A) / m2 84,1 dB(A)

m2 4 Lkw

26 für jeden Lkw

1 h pro Tag und Lkw zw. 06:00 und 22:00 Uhr

Dieser bewertete Schallleistungspegel wird im akustischen Modell auf die vertikale Fläche der Laderampe verteilt, wo die Emissionen bei den Warenentladungen entstehen.

(20)

5.3.4 Anlieferungen mit Kleintransportern für den Bäcker

Die Anlieferungen für den Bäcker erfolgen mit Kleintransportern, ausgehend von der öffentlichen

„Leipziger Straße“, über die neu geplante private Erschließungsstraße zur nördliche Ein- und Ausfahrt zu den Pkw-Parkflächen. Dabei wird aber nicht die Laderampe an der Südostfassade des Marktes angefahren, sondern die Tür zum Vorbereitungsraum des Bäckers an der Südostfassade der Backshops.

Wegen der nahezu gleichen Schallleistungspegel von Kleintransportern im Vergleich zu den Pkw (um ca.

15 dB(A) geringer als die der Lkw), der nur maximal 3-maligen täglichen Anlieferungen und dem Wegfall maßgeblicher Rangier- und Leerlaufphasen können die Emissionen der Kleintransporter gegenüber denen der 6 Lkw und der vielen Kunden-Pkw (maximal 1.520 täglich) schalltechnisch vernachlässigt werden.

5.3.5 Warenentladungen für den Bäcker

Die Entladungen der für den Bäcker per Kleintransporter angelieferten Waren erfolgen vor der Südostfassade des Backshops, wo sich der Zugang zum Vorbereitungsraum des Backshops befindet. Es wird von 3 Anlieferungen mit Kleintransportern im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr ausgegangen.

Der bewertete Schallleistungspegel LW A,Tag für die Be- oder Entladevorgänge der 3 Transporter mit Hilfseinrichtungen ergibt sich zu:

Q 06 Entladungen für den Bäcker Berechnungsgrundlage: LWA =

Anzahl Fahrzeuge:

Einwirkzeit:

Zuschlag für Impulshaltigkeit:

bewerteter

Schallleistungspegel:

96 dB(A) nach /13/

bei Be- oder Entladevorgängen mit Hilfseinrichtungen 3 Transporter

15 Minuten pro Tag und Transporter zwischen 06:00 und 22:00 Uhr KI = 0 dB(A)

LWA,b,Tag = 82,7 dB(A)

Dieser bewertete Gesamt-Schallleistungspegel wird im digitalen Modell (vgl. Punkt 6) einer Punktschallquelle vor der Südostfassade des Marktgebäudes zugeordnet, wo sich der Zugang für die Bäckeranlieferungen befindet.

(21)

5.3.6 Anlieferungen mit Kleintransportern für den Fleischer

Die Anlieferungen für den Fleischer erfolgen ebenfalls mit Kleintransportern. Dabei wird der Vorbereitungsraum des Fleischers angefahren, der über eine Tür an der Südostfassade des Marktgebäudes erreicht werden kann.

Wegen der nur maximal 3-maligen täglichen Anlieferungen und dem Wegfall maßgeblicher Rangier- und Leerlaufphasen können die Emissionen der Kleintransporter schalltechnisch vernachlässigt werden, vgl.

auch Ausführungen im Punkt 5.3.4.

5.3.7 Warenentladungen für den Fleischer

Die Entladungen der für den Fleischer per Kleintransporter angelieferten Waren, erfolgen vor der Südost- fassade des Marktgebäudes, wo sich der Eingang zum Vorbereitungsraum des Fleischers befindet. Es wird von 3 Anlieferungen mit Kleintransportern im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr ausgegangen.

Der bewertete Schallleistungspegel LW A,Tag für die Be- oder Entladevorgänge der 3 Transporter mit Hilfseinrichtungen ergibt sich zu:

Q 07 Entladungen für den Fleischer Berechnungsgrundlage: LWA =

Anzahl Fahrzeuge:

Einwirkzeit:

Zuschlag für Impulshaltigkeit:

bewerteter

Schallleistungspegel: LWA,b,Tag = 82,7 dB(A) 96 dB(A) nach /13/

bei Be- oder Entladevorgängen mit Hilfseinrichtungen 3 Transporter

15 Minuten pro Tag und Transporter zwischen 06:00 und 22:00 Uhr KI = 0 dB(A)

Dieser bewertete Gesamt-Schallleistungspegel wird im digitalen Modell (vgl. Punkt 6) einer Punktschallquelle an der Südostfassade des Marktgebäudes zugeordnet, wo sich die Tür zum Vorberei- tungsraum des Fleischers befindet.

5.4 Betrieb des Presscontainers innerhalb der Lkw-Ladezone

Die Aufstellung des Presscontainers ist in der Lkw-Ladezone an der Südostfassade des Marktgebäudes vorgesehen. Als Gesamtbetriebszeit des Presscontainers werden nach den Erfahrungen des Gutachters mit vergleichbaren Märkten täglich 2 Stunden angesetzt. Die Pressvorgänge finden üblicherweise im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr statt.

(22)

Der bewertete Schallleistungspegel LWA,b,Tag für den Presscontainer ergibt sich zu:

Q 08 Betrieb des Presscontainers Berechnungsgrundlage:

Einwirkzeit:

Punktschallquelle:

Zuschlag für Impulshaltigkeit: KI = Zuschlag für Tonhaltigkeit: KT = bewerteter

Schallleistungspegel: , vgl. Bedingung (6) in Pkt. 8 LWA =

LWA,b,Tag =

[Der Schallleistungspegel wurde durch eigene M essungen an vergleichbaren A nlagen bestimmt]

79 dB(A)

2 h pro Tag zwischen 06:00 und 22:00 Uhr 1 m über Gelände

3 dB(A) 3 dB(A)

76 dB(A)

Dieser bewertete Gesamt-Schallleistungspegel wird im digitalen Modell (vgl. Punkt 6) einer Punktschallquelle vor der Südostfassade innerhalb der Lkw-Laderampe des neu geplanten EDEKA- Marktes zugeordnet.

5.5 Auf- und Absatteln des Presscontainers innerhalb der Lkw-Ladezone

Wenn nach den vorangegangenen Ausführungen zuerst der volle Container abtransportiert und später als leerer Container wieder angeliefert wird, finden im ungünstigsten Fall täglich insgesamt ein Auf- und ein Absattelvorgang statt. Diese Transporte finden ausschließlich in der Tageszeit von 7 Uhr bis 20 Uhr statt.

Der bewertete Schallleistungspegel LWA,b,,Tag für das Auf- und Absatteln des Presscontainer ergibt sich zu:

Q 09 Auf- und Absatteln des Presscontainers Berechnungsgrundlage:

Anzahl Ereignisse:

Einwirkzeit:

Punktschallquelle:

Zuschlag für Impulshaltigkeit: KI = bewerteter

Schallleistungspegel:

106 dB(A) 2 pro Tag

LWA,b,Tag =

[Der Schallleistungspegel wurde durch eigene M essungen an vergleichbaren A nlagen bestimmt]

LWA =

1 m über Gelände 60 Sekunden je Ereignis zwischen 06:00 und 22:00 Uhr

0 dB(A)

79,2 dB(A)

Dieser bewertete Gesamt-Schallleistungspegel wurde einer Punktschallquelle innerhalb der Lkw- Ladezone zugeordnet.

(23)

5.6 Lüftungstechnische Anlagen

Der Anbieter und die Art der lüftungstechnischen Anlage sind derzeit noch nicht bekannt. Deshalb nimmt der Gutachter zur Be- und Entlüftung des Verkaufsraumes des geplanten EDEKA-Marktes insgesamt 2 Mündungsöffnungen einer lüftungstechnischen Anlage etwa in der Mitte des Gebäudes über Dach an.

Für jede der beiden Mündungsöffnungen auf dem Dach wird ein Wert für den Schallleistungspegel von je

Q 10: LWA,Tag/Nacht = 73 dB(A)

den weiteren Berechnungen zugrunde gelegt (vgl. Bedingung (3) im Punkt 8).

Im digitalen akustischen Berechnungsmodell (vgl. Punkt 6) wurden 2 Punktschallquellen auf dem Dach und in je 1 m Höhe über dem First des geplanten EDEKA-Marktes angeordnet, denen jeweils die genannten „bewerteten“ Schallleistungspegel im Tages- und Nachtzeitraum zugeordnet wurden.

5.7 Kältetechnische Anlage

Die zentrale kältetechnische Anlage des Marktes wird ihren Standort in einem „Kältemaschinenraum“

(KMR-Raum) an der Südostfassade des Marktgebäudes haben. Insofern gelangen die Geräusche aus je einer Zu- und Fortluftöffnung an der Südostfassade ins Freie. Das erforderliche Rückkühlwerk wird vor der Nordostfassade des Marktgebäudes installiert.

In Absprache mit dem Auftraggeber wird für den Rückkühler vor der Nordostfassade des Marktgebäudes ein Wert für den Schallleistungspegel von

Q 11-1: LWA,Tag/Nacht = 68 dB(A)

den weiteren Berechnungen im Tages- und Nachtzeitraum zugrunde gelegt (vgl. Bedingung (4) im Punkt 8).

Für die Zu- und Fortluftöffnung des „Kältemaschinenraums“ an der Südostfassade des Marktgebäudes wird in Absprache mit dem Auftraggeber ein Wert für den Schallleistungspegel von je

Q 11-2: LWA,Tag/Nacht = 63 dB(A)

den weiteren Berechnungen im Tages- und Nachtzeitraum zugrunde gelegt (vgl. Bedingung (5) im Punkt 8).

(24)

Für die Zu- und Fortluftöffnung wurde je eine Flächenschallquelle von 1 m² Größe an der Südostfassade des Gebäudes (am Kältemaschinenraum) vorgesehen.

Das Rückkühlwerk wurde als Punktschallquelle vor der Nordostfassade des Marktgebäudes in 2 m Höhe im digitalen akustischen Berechnungsmodell (vgl. Punkt 6) digitalisiert.

5.8 Luft-Wärmepumpenaggregate im Freibereich

Es werden die folgenden Außeneinheiten der Luft-Wärmepumpenaggregate im Freibereich auf dem Dach des Marktgebäudes sowie im Außenbereich installiert, vgl. dazu Anlagen 6/1 und 6/2.

westliches Dach

- 1 Aggregat Türschleier - 1 Aggregat Bäcker

vor der Nordostfassade

- 2 Aggregate Markt + Lager

südliches Dach

- 1 Aggregat Marktleiter - 1 Aggregat Aktenraum - 1 Aggregat Personalraum

Vom Auftraggeber wurden dem Gutachter die für die Außeneinheiten vom Hersteller angegebenen Schall- druckpegel in einer Entfernung von 1 m sowie die Abmaße der Aggregate bereitgestellt, die an einem vergleichbaren EDEKA-Markt installiert wurden.

Für die 2 Außenaggregate für Markt + Lager (2 x 50 kW) kann nach den Angaben des Herstellers im Nachtzeitraum mit einem abgesenkten Betrieb gerechnet werden. Dies bedeutet, dass diese beiden Ag- gregate mit 20 % weniger Leistung betrieben und ein um 3 dB reduzierter Schalldruckpegel in den Be- rechnungen angesetzt werden kann.

(25)

Tabelle 6: Daten der zusätzlichen Außeneinheiten der Luft-Wärmepumpen im Freibereich Bezeichnung der

Außeneinheit

Abmaße l x b x h in m

Schalldruckpegel Lp in 1 m Entfernung

Leistung in kW Aufstellungsort westliches Dach

Türschleier 1,05 x 0,33 x 1,34 52 dB(A) 16,0

Bäcker 0,80 x 0,30 x 0,63 48 dB(A) 6,0

Aufstellungsort vor der Nordostfassade

2 x Markt + Lager 1,87 x 0,76 x 1,71 je 60 dB(A) 50,0

Aufstellungsort südliches Dach

Marktleiter 0,80 x 0,29 x 0,55 48 dB(A) ..3,2

Aktenraum 0,80 x 0,29 x 0,55 48 dB(A) ..3,2

Personalraum 0,80 x 0,29 x 0,55 48 dB(A) ..3,2

Die Schallleistungspegel für jedes der insgesamt 7 Aggregate können nach dem Hüllflächenverfahren gemäß DIN 45635 Blatt 1: „Geräuschemissionen an Maschinen - Luftschallemission, Hüllflächen-Verfah- ren - Rahmenverfahren für 3 Genauigkeitsklassen“ bestimmt werden.

In der folgenden Tabelle 7 sind die berechneten Größen der Hüllflächen sowie die nach Gleichung (20) der DIN 45635 /17/ ermittelten Schallleistungspegel der jeweiligen Aggregate dargestellt, vgl. Bedingung (7) im Punkt 8.

Tabelle 7: Schallleistungspegel der Außeneinheiten der Luft-Wärmepumpen im Freibereich Bezeichnung der

Außeneinheit Quelle Schalldruckpegel Lp in 1 m Entfernung

Hüllfläche A in m2

Schallleistungspegel LWA in dB(A) Tag Nacht Aufstellungsort westliches Dach

Türschleier Q12 52 dB(A) 32,3 67,1 67,1

Bäcker Q13 48 dB(A) 23,1 61,6 61,6

Aufstellungsort vor der Nordostfassade

2 x Markt + Lager Q14 je 60 dB(A) 46,6 2 x 76,7 2 x 73,7

Aufstellungsort südliches Dach

Marktleiter Q15 48 dB(A) 22,2 61,5 61,5

Aktenraum Q16 48 dB(A) 22,2 61,5 61,5

Personalraum Q17 48 dB(A) 22,2 61,5 61,5

Diese berechneten Schallleistungspegel wurden Punktschallquellen im digitalen akustischen Berech- nungsmodell an den jeweiligen Standorten zugeordnet.

(26)

5.9 Abluftöffnung für den Backshop

Der Backshop im nordwestlichen Bereich des Marktgebäudes erhält eine Abluftöffnung, die über Dach geführt wird.

Hier wird eine Anlage vorausgesetzt, die dem gegenwärtigen Stand der Technik entspricht. Der Gutachter nimmt daher einen Wert für den Schallleistungspegel von

Q 18: LWA,Tag = 70 dB(A)

in den folgenden Berechnungen an (vgl. Bedingung (8) im Punkt 8.).

Für die Abluftöffnung wurde eine Punktschallquelle über dem nordwestlichen Dach des geplanten EDEKA-Marktes in 1 m Höhe im digitalen akustischen Berechnungsmodell (vgl. Punkt 6) digitalisiert. Der Geräuschquelle wurde der genannte Schallleistungspegel - ausschließlich im Tageszeitraum - zugeord- net.

5.10 Schallabstrahlung des geplanten EDEKA-Marktes

Als Außenbauteile für das gesamte Marktgebäude einschl. Lkw-Ladezone (im südöstlichen Bereich des geplanten Marktgebäudes) werden zum Einsatz kommen:

Außenwand:

- Mauerwerk, z.B. Poroton-Ziegelmauerwerk, beidseitig verputzt

Dach- und Deckenaufbau (von außen nach innen):

- Betondachsteindeckung auf Nagelplattenbinder sowie Wärmedämmung oder alternativ

- Flachdach-Bahnendeckung mit Wärmedämmung auf Trapezblech und Tragwerk aus Brettschicht- bindern

- abgehängte Decke, z.B. Ovakustik

Nach den Erfahrungen des Gutachters sind folgende Werte für das bewertete Schalldämm-Maß der Au- ßenbauteile anzusetzen:

- Außenwand: R’W ≥ 50 dB - Dach: R’W ≥ 40 dB

Mit solchen Schalldämm-Maßen kann die Schallabstrahlung des gesamten Marktgebäudes (einschl. Lkw- Anlieferzone) gegenüber den maßgeblichen Außengeräuschquellen (vgl. Punkte 5.1 bis 5.9) vernachläs- sigt werden.

(27)

5.11 Anlagenbezogener Fahrverkehr auf der angrenzenden öffentlichen Straße

Die Geräusche des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf den angrenzenden öffentlichen Straßen sind Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen und Plätzen, d.h., außerhalb des Grundstückes des Plan- vorhabens. Diese Geräusche sind entsprechend Punkt 7.4 der TA Lärm /4/ nach der 16. BImSchV /11/

und damit nicht wie Anlagengeräusche zu ermitteln und zu beurteilen. Sie sollen durch Maßnahmen or- ganisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrs- geräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und wenn die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverord- nung (16. BImSchV) /11/ erstmals oder weitergehend überschritten werden (vgl. Punkt 4).

Die Verkehrsbelegungen der umliegenden Straßen liegen nach den Ortsbesichtigungen des Gutachters am 03.12.2018 in einer Größenordnung, dass die beiden Kriterien nach einer 3 dB-Zunahme der Beurtei- lungspegel „Straßenverkehrsgeräusche“ durch das Verkehrsaufkommen des geplanten Neubaus eines EDEKA-Marktes und nach Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /11/ nicht gleichzeitig erfüllt sein können.

Insofern müssen im vorliegenden Gutachten keine weiteren Betrachtungen hinsichtlich der durch den anlagenbezogenen Fahrverkehr auf den derzeit bestehenden öffentlichen Straßen verursachten Geräu- schimmissionen erfolgen.

(28)

6 Berechnung der Geräuschimmissionen (Beurteilungspegel)

Für die Berechnung der Beurteilungspegel an den Immissionsnachweisorten wurde das EDV-Programm

„LIMA“ des Ingenieurbüros Stapelfeldt, Dortmund verwendet.

Dabei wurden die Geländetopografie für die Planfläche an der Straße „Leipziger Straße“ und ihre Umge- bung sowie die gesamte Bebauung in der Nachbarschaft des geplanten EDEKA-Marktes mit den relevan- ten Immissionsorten (an Fassaden von schutzbedürftiger Bebauung) eingegeben. Die im Punkt 5 berech- neten „bewerteten“ Schallleistungspegel bzw. Emissionspegel wurden den einzelnen Quellen im Berech- nungsmodell zugeordnet.

Der Rechner bereitet während des Programmlaufs ein dreidimensionales Modell des Untersuchungsge- bietes auf, mit dem die Berechnungen der Beurteilungspegel in einem Geländeraster (z.B. 5 m) durchge- führt werden können. Daraus lassen sich Schallimmissionskarten aufbereiten, die einen Gesamtüberblick über die Schallausbreitung des neu geplanten EDEKA-Marktes bis in die Nachbarschaft bieten (siehe Anlage 6).

Außerdem können für die relevanten Immissionsorte fassaden- und stockwerksbezogene Beurteilungs- pegel berechnet werden (vgl. Tabelle 9, Punkt 7.1). Berücksichtigt wurde bei den Berechnungen auch einfache Schallreflexion bis 75 m Entfernung um Emissionsort und Immissionsort.

Zum Vergleich mit den im Punkt 4 genannten Immissionsrichtwerten sind die berechneten Einzelwerte nach der Tabelle 9 (siehe Punkt 7.1) heranzuziehen.

Mit der Schall-Ausbreitungsrechnung ergeben sich sofort die Beurteilungspegel, weil die Lästigkeitszu- schläge (z.B. der Impulszuschlag KI für die Geräusche von den Pkw-Stellplätzen) und die entsprechenden Zeitabschläge mit der Eingabe der im Punkt 5 berechneten „bewerteten“ Schallleistungspegel bereits be- rücksichtigt wurden.

Aufgrund der vergleichsweise geringen Entfernung der Immissionsorte wird keine meteorologische Kor- rektur Cmet nach Nummer A.1.4 der TA Lärm /4/ eingerechnet, weil die Bedingung in Gleichung (21) der DIN ISO 9613 Teil 2 /8/ für die Vergabe der Korrektur Cmet nicht erfüllt ist:

Cmet = 0 dB(A)

(29)

7 Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen 7.1 Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“

Die folgende Tabelle 9 zeigt die Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ der anlagenbezogenen Geräusche des neu geplanten EDEKA-Marktes am Standort „Leipziger Straße“ in 09599 Freiberg für die Nachbarschaft. Einen Überblick über die Schallausbreitung geben die Schallimmissionspläne (siehe An- lage 6).

Tabelle 9: Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ der anlagenbezogenen Geräusche IO

Nr. Straße Nr. Fass. Etage

Beurteilungs- pegel

in dB(A) 1) 2)

Immissions- richtwert

in dB(A)

Über (+) - Unter (-) - schreitung

in dB(A) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 1 Leipziger Straße 46 SSO 1.OG 55,9 19,8 60 45 - 4 - 25 2 Schulweg 31C + 31D S 2.OG 54,8 3) 22,6

55 40

± 0 - 17

3 Schulweg 29N +

29O S 2.OG 54,3 3) 24,6 - 1 - 15

4

Schulweg 25 W 2.OG 49,3 3) 30,9 - 6 - 9

Schulweg 25 S EG 46,1 3) 31,2 - 9 - 9

5 Schulweg 23 W EG 44,2 3) 35,6 - 11 - 4

6 Leipziger Straße 42 NNO 2.OG 45,7 23,4 60 45 - 14 - 22

1) Es ist der höchste Wert der für die verschiedenen Stockwerke berechneten Pegel angegeben.

2) Gemäß /5/ ist für die Ermittlung des ganzzahligen Wertes für den Beurteilungspegel die Rundungsregel nach DIN 1333 /7/ anzuwenden.

3) Der Beurteilungspegel enthält einen Ruhezeitenzuschlag von KR = 1,9 dB für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit gemäß Abschnitt 6.5 der TA Lärm /4/ an Werktagen zwischen 6 und 7 Uhr und 20 und 22 Uhr.

Es ist zu erkennen, dass die zutreffenden Immissionsrichtwerte an den benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen IO 1 und IO 6 im Tageszeitraum um mindestens 4 dB und im Nachtzeitraum um mindes- tens 22 dB unterschritten werden. An der benachbarten schutzbedürftigen Nutzung IO 2 wird der Im- missionsrichtwert im Tageszeitraum wenigstens eingehalten. An der benachbarten schutzbedürftigen Nutzung IO 3 bis IO 5 wird der Immissionsrichtwert im Tageszeitraum um mindestens 1 dB unter- schritten. Im Nachtzeitraum betragen die Unterschreitungen des Immissionsrichtwertes an den schutz- bedürftigen Nutzung IO 2 bis IO 5 mindestens 4 dB.

Die anteiligen Beurteilungspegel, die von den verschiedenen Teilschallquellen im Tages- bzw. Nacht- zeitraum an den maßgeblichen Immissionsorten IO 2 und IO 5 verursacht werden, sind in der Anlage 5 dargestellt.

(30)

7.2 Aussagen zur Geräusch-Vorbelastung der Immissionsorte

Nach Nummer 4.2(a) der TA Lärm ist bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen An- lagen - wie hier dem Neubau eines Lebensmittelmarktes - die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm mit der Schallimmissionsprognose nachzuweisen. Eine Berücksichtigung der Vorbelastung ist nur erforderlich, „... wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte absehbar ist, dass die zu beurteilende Anlage im Falle ihrer Inbetriebnahme relevant ... zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte ... beitragen wird ...“.

Im vorliegenden Fall besteht für die maßgeblichen Immissionsorte IO 1 und IO 6 im Umfeld des geplanten EDEKA-Marktes lediglich im Tageszeitraum eine geringe „Geräusch-Vorbelastung“, welche durch einen vorhandenen Penny-Einkaufsmarkt mit angeschlossener Bäckerei, einer Fleischereifiliale und einem Ge- tränkemarkt - westlich des geplanten Marktes - an der „Leipziger Straße“ verursacht wird, vgl. Ausführun- gen im Punkt 2.1.

Am Immissionsort IO 1 unterschreitet der Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ im Tageszeit- raum den gültigen Immissionsrichtwert gemäß Nummer 6.1. d) der TA Lärm um wenigstens 4 dB. Am Immissionsort IO 2 wird der gültigen Immissionsrichtwert gemäß Nummer 6.1. e) der TA Lärm im Tages- zeitraum wenigstens eingehalten. Für den Penny-Einkaufsmarkt stehen somit am IO 2, bei einer Zugrun- delegung des am IO 2 ermittelten Beurteilungspegels „Geräusch-Zusatzbelastung“ von 54,8 dB(A) tags, vgl. Tabelle 9, noch Immissionsanteile von Lr,Penny-Einkaufsmarkt,IO2 ≈ 47,0 dB(A) tags zur Verfügung.

Für die Errichtung und den Betrieb des Penny-Einkaufsmarktes wurde von der Fa. GICON – Großmann Ingenieur Consult GmbH aus Dresden die Schallimmissionsprognose Bericht Nr. M180550-02 vom 15.05.2020 erstellt /20/. Im Ergebnis wurde am Wohngebäude Nr. 1 „Leipziger Straße 46“ in einem Ab- stand von s = 90 m zum Penny-Einkaufsmarkt, ein Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ von 48 dB(A) tags (06.00 – 22.00 Uhr) ermittelt (vgl. Tabelle 12 in /20/). Dieser Wert entspricht dabei der

„Geräusch-Vorbelastung“ am Wohngebäude Nr. 1 „Leipziger Straße 46“ bzgl.des neu geplanten EDEKA- Einkaufsmarktes. Das in der Schallimmissionsprognose Bericht Nr. M180550-02 /20/ schalltechnisch be- trachtete Wohngebäude Nr. 1 „Freiberger Straße 146“ entspricht dabei dem IO 1 im vorliegenden schall- technischen Gutachten.

Aufgrund des größeren Abstandes von s = 125 m vom IO 2, dem Wohngebäude „Schulweg 31C + 31D“

zum Penny Einkaufsmarkt, ergibt sich am IO 2 eine „Geräusch-Vorbelastung“ von 45,1 dB(A) tags (06.00 – 22.00 Uhr), verursacht durch dem Betrieb des Penny-Einkaufsmarktes.

Unter der Maßgabe, dass am für den Betrieb des neu geplanten EDEKA-Marktes maßgeblichsten Immis- sionsort IO 2, dem Wohngebäude „Schulweg 31C + 31D“ noch verfügbare Immissionsanteile von Lr,Penny-Einkaufsmarkt,IO2 ≈ 47 dB(A) tags zur Verfügung stehen und aufgrund der Tatsache, dass sich die Im- missionsorte IO 3 – IO 5 in einem noch größeren Abstand zum Penny-Einkaufsmarkt befinden als die

(31)

Immissionsorte IO 1 und IO 2, kann eine Überschreitung der gültigen Immissionsrichtwerte IRWTag an den maßgeblichen Immissionsorten IO 1 – IO 6, vgl. Tabelle 9 im Punkt 7.1, durch die Beurteilungspegel

„Geräusch-Gesamtbelastung“, verursacht durch den Betrieb des Penny-Einkaufsmarktes am Standort

„Leipziger Straße 133“ und durch den Betrieb des geplanten EDEKA-Einkaufsmarktes innerhalb des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“ an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg, mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

Da der Penny-Einkaufsmarkt am Standort „Leipziger Straße 133“ in 09599 Freiberg ausschließlich inner- halb der Tageszeit (06.00 – 22.00 Uhr) betrieben wird und der anlagenbezogene Liefer-Fahrverkehr des Penny-Einkaufsmarktes das Anlagengelände ebenfalls ausschließlich zwischen 06.00 und 22.00 Uhr be- fährt, vgl. /20/, besteht im Nachtzeitraum (22.00 – 06.00 Uhr) an den Immissionsorten IO 1 – IO 6 lediglich eine vernachlässigbar geringe „Geräusch-Vorbelastung", welche durch die stationären Geräuschquellen (Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik) des Penny-Einkaufsmarktes verursacht wird.

(32)

7.3 Spitzenpegel

Es erfolgen Abschätzungen zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm /4/ auf der Grundlage der „Bayerischen Parkplatzlärmstudie“ /10/ und der Gleichung (1) der VDI 2714 /9/.

Aus den Angaben der Tabelle 37 im Punkt 11.1 der „Bayerischen Parkplatzlärmstudie“ /10/ lässt sich abschätzen, dass die folgenden Mindestabstände zwischen den Wohngebäuden und dem jeweils nächstgelegenen Pkw-Stellplatz in der Tageszeit einzuhalten sind:

smin = 2 m für die Gebietskategorie "Allgemeines Wohngebiet“

smin = 1 m für die Gebietskategorie "Mischgebiet“

Nach den Angaben im Punkt 2.1 werden diese Forderungen mit s ≥ 23 m im vorliegenden Fall für alle benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen erfüllt.

Die Lkw passieren bei der Ausfahrt von der neu geplanten privaten Erschließungsstraße auf die öffentliche

„Leipziger Straße“ die nächstgelegenen Fenster des Wohnhauses IO 1 „Leipziger Straße 46“ in ca. 20 m Abstand. Nach Tabelle 35 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /10/ ist bei der „beschleunigten Abfahrt von Lkw“ mit mittleren Spitzenpegeln von 79 dB(A) zu rechnen, die in 7,5 m Abstand aus Messungen ermittelt wurden (was einem Schallleistungspegel LWA > 104,5 dB(A) entspricht). Ähnliche Messergebnisse wurden auch durch den Gutachter in /16/ ermittelt.

Die Umrechnung des genannten Messwertes in eine entsprechend größere Entfernung von ca. 20 m bis zum genannten Gebäude IO 1 führt unter Anwendung der Gleichung (1) der VDI 2714 /9/ zu folgendem Ergebnis:

LAFmax = Lmax - 20 * lg ( s / 7,5 m )

LAFmax = [ 79 - 20 * lg ( 20 m / 7,5 m ) ] dB(A) LAFmax = 70,5 dB(A),

ein Wert, der den für diese Nutzung geltenden höchstzulässigen Spitzenpegel von 90 dB(A) für die Tageszeit um wenigstens 19 dB unterschreitet.

Den zur Lkw-Ladezone des neu geplanten EDEKA-Marktes am ungünstigsten gelegenen Immissionsort stellt der IO 5 das Wohngebäude „Schulweg 23“, in ca. 65 m Abstand dar, vgl. Anlage 1/2. Für diesen IO wurde als maximale kurzzeitige Geräuschspitze ein Wert von

LAFmax = 78 dB(A)

(33)

berechnet, wenn nach den Angaben in Punkt 5.3 von /14/ für schalltechnische Prognosen von einem kurzzeitigen Schallleistungspegel von LWA,max = 122 dB(A) bei den Warenentladungen ausgegangen wird.

Die Unterschreitung des nach TA Lärm höchstzulässigen Spitzenpegels von 85 dB(A) beträgt insofern ca.

7 dB.

Aufgrund der Tatsache, dass die Berechnung von LAFmax = 78 dB(A) auf Basis einer freien Schallausbrei- tung beruht, es sich allerdings bei der Laderampe um eine Innenrampe handelt, welche die bei der Ver- ladung auftretenden Geräusche in Richtung IO 5 abschirmt und somit keine freie Schallausbreitung vor- liegt, ist von einem deutlich niedrigerem LAFmax am Immissionsort IO 5 auszugehen.

Zur Beurteilung des Anlagenbetriebes des neu geplanten EDEKA-Marktes zur Nachtzeit ist wegen der ausschließlich stationären Geräusche (Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik) das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm ohne Belang.

(34)

8 Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge für Maßnahmen zum Schallimmis- sionsschutz

Aus der Tabelle 9 (vgl. Punkt 7.1) ist ersichtlich, dass zur Tageszeit die zutreffenden Immissionsrichtwerte an allen benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen wenigstens eingehalten und teilweise sogar um bis zu 14 dB unterschritten werden. Die zutreffenden Immissionsrichtwerte für die Nachtzeit werden in der gesamten Nachbarschaft der zukünftigen Anlage ebenfalls eingehalten und um wenigstens 4 dB unter- schritten.

Der zur Tageszeit in der Nachbarschaft höchstzulässige Spitzenpegel wird nach den Angaben im Punkt 7.3 ebenfalls eingehalten und um wenigstens 7 dB unterschritten. Zur Beurteilung des nächtlichen Anla- genbetriebes des neu geplanten EDEKA-Marktes ist wegen der ausschließlich stationären Geräusche (Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik) das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm ohne Belang.

Der Gutachter geht davon aus, dass vom Planvorhaben „Neubau eines EDEKA-Marktes“ im Gel- tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“

an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Geräusche in der Nachbarschaft verursacht werden, wenn die Einhaltung der im Folgenden genannten Bedingungen sichergestellt wird:

(1) Warenanlieferungen und -entladungen zur Nachtzeit ( 22 bis 6 Uhr ) sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen sind nicht zulässig.

(2) Die Fahrgassen zu den Pkw-Stellplätzen sind alternativ in „Betonsteinpflaster ohne Fase“ oder mit einer „Asphaltdeckschicht“ herzustellen.

(3) Der Schallleistungspegel der beiden Mündungsöffnungen der lüftungstechnischen Anlage des neu geplanten EDEKA-Marktes darf einen Wert von je LWA = 73 dB(A) nicht überschreiten.

(4) Der Schallleistungspegel des Rückkühlers der kältetechnischen Anlage im Freibereich darf einen Wert von LWA = 68 dB(A) nicht überschreiten.

(5) Der Schallleistungspegel der Zu- und Abluftöffnungen des geplanten Kältemaschinenraumes darf einen Wert von je LWA = 63 dB(A) nicht überschreiten.

(6) Für den Presscontainer ist ein Typ zu wählen, der einen Wert für den Schallleistungspegel von LWA = 92 dB(A) nicht überschreitet. Vom Presscontainer dürfen keine Geräusche mit tonalen Komponenten ausgehen.

(35)

(7) Die Außeneinheiten der verschiedenen Luft-Wärmepumpen (im Freibereich) dürfen die in der folgenden Tabelle 10 angegebenen Schallleistungspegel nicht überschreiten.

Tabelle 10: höchstzulässige Schallleistungspegel der Außeneinheiten der Wärmepumpen- Aggregate

Bezeichnung der Außeneinheit

Schallleistungspegel LWA in dB(A)

Tag Nacht

Aufstellungsort westliches Dach

Türschleier 67 67

Bäcker 61 61

Aufstellungsort vor der Nordostfassade

2 x Markt + Lager 2 x 76 2 x 73

Aufstellungsort südliches Dach

Marktleiter 61 61

Aktenraum 61 61

Personalraum 61 61

(8) Der Schallleistungspegel der Abluftöffnung des Backshops darf einen Wert von LWA = 70 dB(A) nicht überschreiten.

okuments – (nach Erstellung der Vorlage Schrift weiß (unsichtbar) machen)

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