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Anzeige gem.§ 67 Abs. 2 BImSchG von genehmigungsbedürftigen Anlagen

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Landratsamt

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim SG 43.2 - Immissionsschutz

Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch

Anzeige gem.§ 67 Abs. 2 BImSchG von genehmigungsbedürftigen Anlagen

Hiermit wird angezeigt, dass folgende, nach der 4. BImSchV genehmigungspflichtige Anlagen betrieben werden:

1. Betreiber der Anlage:

(Firmenbezeichnung/Name/-Ansprechpartner)

Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)

Telefon, Fax, E-Mail

2. Angaben zur Anlage:

2.1 Standort der Anlage

(Bezeichnung des Betriebes/Werkes/Firma, in dem die Anlage errichtet ist)

(PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.)

(Gemarkung) (Flur-Nr.)

2.2 Art der Anlage

(Bezeichnung der Anlage)

(Zweck der Anlage)

Nr.._______ Spalte ____(1 oder 2). des Anhangs zur 4. BImSchV

(wird ggf. vom LRA eingesetzt)

(2)

2.3 Leistung/Kapazität der Anlage

(Leistung bzw. Kapazität angeben z.B. in Tonne/Stunde, kW, m3 usw.)

2.3 Inbetriebnahme der Anlage

(Bitte Datum einsetzen, seit wann die Anlage/Maschine/Werk/Firma in Betrieb ist)

3. Genehmigung

Die Anlage/Werk/Firma wurde genehmigt (bitte zutreffendes ankreuzen und ausfüllen) mit Baugenehmigung (en) vom , Aktenzeichen:

vom , Aktenzeichen:

vom , Aktenzeichen:

mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung vom , Aktenzeichen:

mit abfallrechtlicher Genehmigung

vom , Aktenzeichen:

4. Unterlagen

Es sind Unterlagen über Art, Lage, Umfang und Betriebsweise der Anlage vorzulegen.

Lageplan M 1 :

Betriebs- und Verfahrensbeschreibung Unterlagen über die Kapazität der Anlage

Grundrissplan M 1 : 100 mit Einzeichnung der Maschinen, Produktions- und Lagerorte

Ort, Datum

...

Unterschrift und Firmenstempel

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