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Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen .1 Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“

Die folgende Tabelle 9 zeigt die Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ der anlagenbezogenen Geräusche des neu geplanten EDEKA-Marktes am Standort „Leipziger Straße“ in 09599 Freiberg für die Nachbarschaft. Einen Überblick über die Schallausbreitung geben die Schallimmissionspläne (siehe An-lage 6).

Tabelle 9: Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ der anlagenbezogenen Geräusche IO

1) Es ist der höchste Wert der für die verschiedenen Stockwerke berechneten Pegel angegeben.

2) Gemäß /5/ ist für die Ermittlung des ganzzahligen Wertes für den Beurteilungspegel die Rundungsregel nach DIN 1333 /7/ anzuwenden.

3) Der Beurteilungspegel enthält einen Ruhezeitenzuschlag von KR = 1,9 dB für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit gemäß Abschnitt 6.5 der TA Lärm /4/ an Werktagen zwischen 6 und 7 Uhr und 20 und 22 Uhr.

Es ist zu erkennen, dass die zutreffenden Immissionsrichtwerte an den benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen IO 1 und IO 6 im Tageszeitraum um mindestens 4 dB und im Nachtzeitraum um mindes-tens 22 dB unterschritten werden. An der benachbarten schutzbedürftigen Nutzung IO 2 wird der Im-missionsrichtwert im Tageszeitraum wenigstens eingehalten. An der benachbarten schutzbedürftigen Nutzung IO 3 bis IO 5 wird der Immissionsrichtwert im Tageszeitraum um mindestens 1 dB unter-schritten. Im Nachtzeitraum betragen die Unterschreitungen des Immissionsrichtwertes an den schutz-bedürftigen Nutzung IO 2 bis IO 5 mindestens 4 dB.

Die anteiligen Beurteilungspegel, die von den verschiedenen Teilschallquellen im Tages- bzw. Nacht-zeitraum an den maßgeblichen Immissionsorten IO 2 und IO 5 verursacht werden, sind in der Anlage 5 dargestellt.

7.2 Aussagen zur Geräusch-Vorbelastung der Immissionsorte

Nach Nummer 4.2(a) der TA Lärm ist bei immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen An-lagen - wie hier dem Neubau eines Lebensmittelmarktes - die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm mit der Schallimmissionsprognose nachzuweisen. Eine Berücksichtigung der Vorbelastung ist nur erforderlich, „... wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte absehbar ist, dass die zu beurteilende Anlage im Falle ihrer Inbetriebnahme relevant ... zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte ... beitragen wird ...“.

Im vorliegenden Fall besteht für die maßgeblichen Immissionsorte IO 1 und IO 6 im Umfeld des geplanten EDEKA-Marktes lediglich im Tageszeitraum eine geringe „Geräusch-Vorbelastung“, welche durch einen vorhandenen Penny-Einkaufsmarkt mit angeschlossener Bäckerei, einer Fleischereifiliale und einem Ge-tränkemarkt - westlich des geplanten Marktes - an der „Leipziger Straße“ verursacht wird, vgl. Ausführun-gen im Punkt 2.1.

Am Immissionsort IO 1 unterschreitet der Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ im Tageszeit-raum den gültigen Immissionsrichtwert gemäß Nummer 6.1. d) der TA Lärm um wenigstens 4 dB. Am Immissionsort IO 2 wird der gültigen Immissionsrichtwert gemäß Nummer 6.1. e) der TA Lärm im Tages-zeitraum wenigstens eingehalten. Für den Penny-Einkaufsmarkt stehen somit am IO 2, bei einer Zugrun-delegung des am IO 2 ermittelten Beurteilungspegels „Geräusch-Zusatzbelastung“ von 54,8 dB(A) tags, vgl. Tabelle 9, noch Immissionsanteile von Lr,Penny-Einkaufsmarkt,IO2 ≈ 47,0 dB(A) tags zur Verfügung.

Für die Errichtung und den Betrieb des Penny-Einkaufsmarktes wurde von der Fa. GICON – Großmann Ingenieur Consult GmbH aus Dresden die Schallimmissionsprognose Bericht Nr. M180550-02 vom 15.05.2020 erstellt /20/. Im Ergebnis wurde am Wohngebäude Nr. 1 „Leipziger Straße 46“ in einem Ab-stand von s = 90 m zum Penny-Einkaufsmarkt, ein Beurteilungspegel „Geräusch-Zusatzbelastung“ von 48 dB(A) tags (06.00 – 22.00 Uhr) ermittelt (vgl. Tabelle 12 in /20/). Dieser Wert entspricht dabei der

„Geräusch-Vorbelastung“ am Wohngebäude Nr. 1 „Leipziger Straße 46“ bzgl.des neu geplanten EDEKA-Einkaufsmarktes. Das in der Schallimmissionsprognose Bericht Nr. M180550-02 /20/ schalltechnisch be-trachtete Wohngebäude Nr. 1 „Freiberger Straße 146“ entspricht dabei dem IO 1 im vorliegenden schall-technischen Gutachten.

Aufgrund des größeren Abstandes von s = 125 m vom IO 2, dem Wohngebäude „Schulweg 31C + 31D“

zum Penny Einkaufsmarkt, ergibt sich am IO 2 eine „Geräusch-Vorbelastung“ von 45,1 dB(A) tags (06.00 – 22.00 Uhr), verursacht durch dem Betrieb des Penny-Einkaufsmarktes.

Unter der Maßgabe, dass am für den Betrieb des neu geplanten EDEKA-Marktes maßgeblichsten Immis-sionsort IO 2, dem Wohngebäude „Schulweg 31C + 31D“ noch verfügbare Immissionsanteile von Lr,Penny-Einkaufsmarkt,IO2 ≈ 47 dB(A) tags zur Verfügung stehen und aufgrund der Tatsache, dass sich die Im-missionsorte IO 3 – IO 5 in einem noch größeren Abstand zum Penny-Einkaufsmarkt befinden als die

Immissionsorte IO 1 und IO 2, kann eine Überschreitung der gültigen Immissionsrichtwerte IRWTag an den maßgeblichen Immissionsorten IO 1 – IO 6, vgl. Tabelle 9 im Punkt 7.1, durch die Beurteilungspegel

„Geräusch-Gesamtbelastung“, verursacht durch den Betrieb des Penny-Einkaufsmarktes am Standort

„Leipziger Straße 133“ und durch den Betrieb des geplanten EDEKA-Einkaufsmarktes innerhalb des vor-habenbezogenen Bebauungsplanes V026 „EDEKA-Markt Leipziger Straße“ an der Leipziger Straße in 09599 Freiberg, mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

Da der Penny-Einkaufsmarkt am Standort „Leipziger Straße 133“ in 09599 Freiberg ausschließlich inner-halb der Tageszeit (06.00 – 22.00 Uhr) betrieben wird und der anlagenbezogene Liefer-Fahrverkehr des Penny-Einkaufsmarktes das Anlagengelände ebenfalls ausschließlich zwischen 06.00 und 22.00 Uhr be-fährt, vgl. /20/, besteht im Nachtzeitraum (22.00 – 06.00 Uhr) an den Immissionsorten IO 1 – IO 6 lediglich eine vernachlässigbar geringe „Geräusch-Vorbelastung", welche durch die stationären Geräuschquellen (Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik) des Penny-Einkaufsmarktes verursacht wird.

7.3 Spitzenpegel

Es erfolgen Abschätzungen zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm /4/ auf der Grundlage der „Bayerischen Parkplatzlärmstudie“ /10/ und der Gleichung (1) der VDI 2714 /9/.

Aus den Angaben der Tabelle 37 im Punkt 11.1 der „Bayerischen Parkplatzlärmstudie“ /10/ lässt sich abschätzen, dass die folgenden Mindestabstände zwischen den Wohngebäuden und dem jeweils nächstgelegenen Pkw-Stellplatz in der Tageszeit einzuhalten sind:

smin = 2 m für die Gebietskategorie "Allgemeines Wohngebiet“

smin = 1 m für die Gebietskategorie "Mischgebiet“

Nach den Angaben im Punkt 2.1 werden diese Forderungen mit s ≥ 23 m im vorliegenden Fall für alle benachbarten schutzbedürftigen Nutzungen erfüllt.

Die Lkw passieren bei der Ausfahrt von der neu geplanten privaten Erschließungsstraße auf die öffentliche

„Leipziger Straße“ die nächstgelegenen Fenster des Wohnhauses IO 1 „Leipziger Straße 46“ in ca. 20 m Abstand. Nach Tabelle 35 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie /10/ ist bei der „beschleunigten Abfahrt von Lkw“ mit mittleren Spitzenpegeln von 79 dB(A) zu rechnen, die in 7,5 m Abstand aus Messungen ermittelt wurden (was einem Schallleistungspegel LWA > 104,5 dB(A) entspricht). Ähnliche Messergebnisse wurden auch durch den Gutachter in /16/ ermittelt.

Die Umrechnung des genannten Messwertes in eine entsprechend größere Entfernung von ca. 20 m bis zum genannten Gebäude IO 1 führt unter Anwendung der Gleichung (1) der VDI 2714 /9/ zu folgendem Ergebnis:

LAFmax = Lmax - 20 * lg ( s / 7,5 m )

LAFmax = [ 79 - 20 * lg ( 20 m / 7,5 m ) ] dB(A) LAFmax = 70,5 dB(A),

ein Wert, der den für diese Nutzung geltenden höchstzulässigen Spitzenpegel von 90 dB(A) für die Tageszeit um wenigstens 19 dB unterschreitet.

Den zur Lkw-Ladezone des neu geplanten EDEKA-Marktes am ungünstigsten gelegenen Immissionsort stellt der IO 5 das Wohngebäude „Schulweg 23“, in ca. 65 m Abstand dar, vgl. Anlage 1/2. Für diesen IO wurde als maximale kurzzeitige Geräuschspitze ein Wert von

LAFmax = 78 dB(A)

berechnet, wenn nach den Angaben in Punkt 5.3 von /14/ für schalltechnische Prognosen von einem kurzzeitigen Schallleistungspegel von LWA,max = 122 dB(A) bei den Warenentladungen ausgegangen wird.

Die Unterschreitung des nach TA Lärm höchstzulässigen Spitzenpegels von 85 dB(A) beträgt insofern ca.

7 dB.

Aufgrund der Tatsache, dass die Berechnung von LAFmax = 78 dB(A) auf Basis einer freien Schallausbrei-tung beruht, es sich allerdings bei der Laderampe um eine Innenrampe handelt, welche die bei der Ver-ladung auftretenden Geräusche in Richtung IO 5 abschirmt und somit keine freie Schallausbreitung vor-liegt, ist von einem deutlich niedrigerem LAFmax am Immissionsort IO 5 auszugehen.

Zur Beurteilung des Anlagenbetriebes des neu geplanten EDEKA-Marktes zur Nachtzeit ist wegen der ausschließlich stationären Geräusche (Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik) das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm ohne Belang.

8 Bewertung der Ergebnisse und Vorschläge für Maßnahmen zum