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Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Ein Jahr „Hartz IV“ – Rückblick und Ausblick

AWO-Arbeitstagung

„Hilfen für Arbeitslose“

14.3.2006

PD Dr. Matthias Knuth

(2)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung v. 10.3.2006

Wegweiser im Labyrinth

(3)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Wie heißt das neue System?

• „Hartz IV“

• Wann wird keiner mehr wissen, wer das war?

• „Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe“

• Sozialhilfe gibt es nach SGB XII weiterhin

• „Grundsicherung für Arbeitsuchende“

• „Arbeitslosengeld II“

• Nur 56% der BezieherInnen von AlG IIsind als Arbeitslose registriert und zur Arbeitsuche verpflichtet.

• Für 1,7 Mio. Sozialgeld Beziehende gilt „arbeitslos“ und

„arbeitsuchend“ sowieso nicht.

• „Job-Center“ (aber das steht im SGB III!)

(4)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Trotz „Zusammenführung“

weiterhin drei Systeme mit unterschiedlicher Zielbestimmung

• Arbeitslosenversicherung (SGB III):

Entstehen von Arbeitslosigkeit vermeiden, Dauer verkürzen

• „Grundsicherung für Erwerbsfähige und ihre Bedarfsgemeinschaften“ (SGB II)

Eigenverantwortung stärken und dazu beitragen, dass Empfänger Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können

• Sozialhilfe (SGB XII):

Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht

(5)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Die Logik von „Hartz IV“

• Ziel:

• Senkung der Arbeitslosigkeit durch raschere Übergänge in Beschäftigung

• Mittel: „Aktivierung“ der Arbeitslosen

• durch „Fördern“: Zusammenführung professioneller Traditionen der Arbeitsvermittlung/-beratung mit denen der „Hilfe zur Arbeit“

• durch „Fordern“: einheitlich niedrige Leistungen statt am Referenzeinkommen orientierte Arbeitslosenhilfe

• Realisierungsform – ohne öffentliche Diskussion:

• „Fürsorge-Regime“ (BSHG) als systemische Grundlage

• zweistufiger parlamentarischer Kompromiss bezüglich der Trägerschaft

(6)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Zwei grundlegend

unterschiedene Regelsysteme („Regimes“):

Versicherung und Grundsicherung

• ArbeitsbürgerIn

• relative Einkommenssicherung bei Arbeitslosigkeit

• Beschäftigungssuche: Bemühen um Beschäftigung von mind. 15 Stunden

Erwerbstätigkeit als Ziel

• Zumutbarkeit begrenzt durch Ordnung des Arbeitsmarktes

• Sanktion: Versicherungsfall nicht gegeben ⇒ Sperren der Leistung

• Hilfebedürftige(r)

• absolute

Einkommenssicherung bei Bedürftigkeit

• Hilfebedürftigkeit beenden oder verringern

Erwerbstätigkeit als Mittel

• Z. hat ausschließlich

personale / familiale Grenzen

• Sanktion: Leistungskürzung trotz Bedürftigkeit

(7)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Wendepunkte der

deutschen Arbeitsmarktpolitik

• 1918 Erwerbslosenfürsorge:

Unterscheidung zwischen Arbeitsbürgern und „Armen“

• 1927 Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)

1956/57 Novellierung des AVAVG

Arbeitslosenhilfe als mittleres System zwischen Arbeitslosenversicherung und Armenfürsorge:

einkommensbezogen, bedürftigkeitsbegrenzt, unbefristet

relativer Statuserhalt wie bei Versicherung, aber steuerfinanziert

• 1969 Arbeitsförderungsgesetz

• 1976-1999 schrittweise Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe

1998 SGB III

• 2004 Viertes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

weitestgehende Abschaffung der Unterscheidung zwischen Arbeitsbürgern und „Armen“

(8)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Verteilung der „Kunden“ zwischen den beiden arbeitsmarktbezogenen

Leistungssystemen (Dezember 2005)

Arbeitslose

40%

60%

Arbeitsagenturen ARGEn/OK's

3,7 Mio. Bedarfsgemeinschaften

Leistungsempfänger

19%

81%

6,7 Mio.

1,6 Mio.

ca. 1 Mio. erwerbstätige Leistungsbezieher

≈≈≈≈20% der Alg II Beziehenden (Sept. 2005)

einschl. „Zusatzjobs“

(9)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Erwartete SGB-II-Quoten

der Bevölkerung und Wahl des

Organisationsmodells – Hessen, 31.12.2004

Anteil der SGB II-Leistungsempfänger an der Gesamtbevölkerung hessischer Kommunen

0 2 4 6 8 10 12 14 16

Kassel, St adt Of f enbac h am Main, St adt Fr ank f ur t am Main, St adt Wiesbaden, Landeshaupt st adt Dar mst adt , St adt Wer r a- Meißner - Kr eis Gießen Schwalm- Eder - Kr eis Limbur g- Weilbur g Lahn- Dill- Kr eis Gr oß- Ger au Vogelsber gk r eis Waldeck - Fr ankenber g Kassel Her sf eld- Rot enbur g Mar bur g- Biedenkopf Odenwaldk r eis Wet t er auk r eis Of f enbach Fulda Dar mst adt - Diebur g Main- Kinzig- Kr eis Ber gst r aße Rheingau- Taunus- Kr eis Hoc ht aunusk r eis Main- Taunus- Kr eis

Landkreis/kreisfreie Stadt

Prozent

Optionskommune ARGE

(10)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Tatsächliche SGB-II-Quoten

der Bevölkerung nach Organisationsmodell – NRW, Januar 2006

SGB II-Quote (Stand Januar 2006)

0 6 12 18

Optionskommunen

ARGEn

6 : 12

3 : 15 1 : 17

(11)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Ergebnisdaten, die bisher nicht verfügbar sind...

• Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Arbeit aus AlG-II-Bezug

• Zugänge in AlG-II-Bezug aus Erwerbstätigkeit, nach Auslaufen AlG I, und sonstige

• von ARGEn und OK‘s akquirierte Stellen

• Dauer der Arbeitslosigkeit von AlG-II Beziehenden

• Erbringung von Eingliederungsleistungen

(„Fördern“ – nur für SGB-II-spezifische Instrumente

verfügbar)

(12)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Was versprochen wurde...

• one-stop-center (aber das kam nicht)

• Fallmanagement (aber nicht gesetzlich verankert)

• besserer Betreuungsschlüssel (nicht

gesetzlich verankert, in der Praxis nur

unvollständig erreicht)

(13)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Institutionelle Konstruktionsmängel des SGB II

• neues Regime für Nichtversicherte innerhalb der BA-Strukturen konzipiert – deshalb fehlen:

• „Betriebskonzept“ für ARGEn

• eigenständiges Vermittlungskonzept für die Zielgruppe SGB II

• Lösung des Konkurrenzproblems zwischen Agenturen und SGB-II-Dienstleistern bei der Stellenakquise

• Fachdienste für Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Reha/SB im SGB-II-Bereich

• Fallmanagement Zauberwort der „neuen

Arbeitsmarktpolitik“ – aber gesetzlich nicht definiert

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Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Gemeinsame Probleme

der SGB-II-Dienstleister (1)

Organisationsaufbau band Ressourcen – Beschäftigung mit sich selbst verdrängte lange Arbeit am Kunden

Leistungsgewährung vorrangig – „Fördern und Fordern“ kaum begonnen

Unterschätzung der Zahl von Bedarfsgemeinschaften und damit des Personalbedarfs – immer noch massive Überlastung

Betreuungsschlüssel 1:150 bei Ü25 durchgängig nicht erreicht, bei U25 bis zu 1:300

„Fallmanagement“ vielfach noch reine Theorie, unterschiedliche Konzepte

Personal im Spannungsverhältnis von quantitativer Über- und qualitativer Unterforderung

zeitliche und organisatorische Ressourcen zur Qualifizierung neuen Personals unzureichend; Qualifizierungsbereitschaft behindert durch Befristung

(15)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Gemeinsame Probleme

der SGB-II-Dienstleister (2)

• Kernkonzeption des Leistungsprozesses offen:

• Geldleistung und Arbeitsvermittlung aus einer Hand?

• Trennung in stellen- und bewerberorientierte Vermittlung?

bei ARGEn SteA teilweise durch Agenturen, ggf. durch

„Rückdelegation“ aus der ARGE; immer mehr ARGEn bauen eigenen AG-Service auf

• Reha/SB-Teams in Agenturen verblieben, Mehrheit der Kunden aber in SGB II

• Eingliederungsbudget 2006 überstieg die organisatorischen Möglichkeiten der Umsetzung. Anlauf 2007 behindert durch vorläufige Haushaltsführung

• Anreiz zur Überprüfung der Bedürftigkeit und zur

Heranziehung von Unterhaltspflichtigen fehlt – der Bund zahlt

• keine Kapazitäten zur Pflege und Entwicklung der Trägerlandschaft

• Beiräte (soweit existent) dominiert von Verdrängungs-

problematik bei „Zusatzjobs“ – keine Impulse für wirksamere DLaA

(16)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Spezifische Probleme der ARGEn (1)

• ambivalente Strategie der BA gegenüber ARGEn zwischen Beherrschung und Problementsorgung

• existenzbedrohter Partner behindert nachhaltige Organisationsentwicklung

• Behinderung der Arbeitsabläufe durch A2LL

• Leistungskürzungen (Sanktionen) mit A2LL nur mit sehr aufwändigem work-around realisierbar

• kein eigener Haushalt, Personal, Vermögen

• Konfliktzone von Bundes- und Landesrecht

• Rekrutierung weiteren Personals nur auf dem Umweg über BA oder Kommune

• bei BA befristet und mit geringer Vergütung

(17)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Spezifische Probleme der ARGEn (2)

• 4-5 Kategorien von Beschäftigten, zwei Tarifstrukturen, unterschiedliche Eingruppierung von Alt- und

Neubeschäftigten bei der BA

2-3 unterschiedliche Entlohnungen für gleiche Tätigkeit 3-4 unterschiedliche Arbeitszeitstandards

• arbeits- und mitbestimmungsrechtlich atypischer Status

• BA-Tarifstrukturen behindern Verallgemeinerung von Fallmanagement

• wenn SteA bei der Agentur bleibt, sind AG-orientierte Förderinstrumente außer Reichweite (z. B. EGZ)

• Corporate Identity der ARGEn:

• jeder SGB-II-Träger sucht sich eigenen Namen

• Trend zur „Kommunalisierung“ auch der ARGEn

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Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Spezifische Probleme von Optionskommunen

• teilweise eher wenig arbeitsmarktpolitische Erfahrungen

• SGB-III-Instrumente fremd

• „Verschiebebahnhöfe“ weiterhin möglich

• Fehlen von Arbeitgeber-Netzwerken,

Arbeitsvermittlung muss erst aufgebaut werden

• bei überörtlicher Vermittlung Konkurrenz mit anderen SGB-II-Trägern

• Kooperation mit Agentur schwieriger als für ARGEn

• Software uneinheitlich und nicht anschlussfähig

(19)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Szenario (1):

vollständige Kommunalisierung

• „Option“ setzt sich durch als allgemein verbindliches Modell für SGB II

• SGB II wird zum Modell einer neuen Governance- Struktur jenseits des Föderalismus: „direkter

Draht‘“ vom Bund zu den Kommnen

• Ausweitung des Niedriglohnbereichs führt zu

⇒Zunahme des ergänzenden AlG-II-Bezugs (Aufstockung auf AlG I)

⇒mehr „two-stop“-Betroffene als vor der Reform (7% im Bericht der Hartz-Kommission)

• Auflage von neuen Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit von

Arbeitsagenturen und Trägern der Grundsicherung

für Arbeitsuchende (MoZArT II und III)

(20)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Szenario (2):

Arbeitsmarktpolitik wird Ländersache

• kommunale Alleinträgerschaft wird verworfen

• ARGEn werden stabilisiert als Anstalten öffentlichen Rechts nach Landesrecht und mit eigenen Tarifverträgen

• Zusammenschluss in 16 Landesagenturen für Arbeitsförderung

• Eingliederungsleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige werden landesgesetzlich geregelt

• 2015: „Quarck-Kommission“ erklärt das Nebeneinander von Bundesagentur und Landesagenturen zur Hauptursache der Arbeitslosigkeit von dann 8 Mio.

Auflösung der Bundesagentur auf die Landesagenturen; auch die Arbeitslosenversicherung fällt in die Zuständigkeit der

Länder

Ende des interregionalen Finanzausgleichs über eine bundeseinheitliche Arbeitslosenversicherung

(21)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Szenario (3):

vollständige Vermarktlichung der AMP

• kommunale Alleinträgerschaft wird verworfen

• ARGEn wählen mehrheitlich private Rechtsform: lokale Gesellschaften für Arbeitsförderung mbH

• übernehmen Personal direkt; es werden ARGE-BR‘s gewählt

• Fachverband der ARGEn entwickelt sich weiter zu Arbeitgeberverband mit eigenem ARGE-Tarif

• Bundesagentur für Arbeit sourct Betreuung ihrer Kunden aus und reduziert sich auf Beitragsverwaltung und Statistik

• lokale Gesellschaften für Arbeitsförderung bewerben sich erfolgreich um die Übernahme der Aufgaben der

Arbeitsagenturen

Endlich haben versicherte und nicht versicherte Arbeitslose eine einheitliche Anlaufstelle im Jobcenter der lokalen Gesellschaft für Arbeitsförderung!

• Periodische Neuvergabe führt zu Preisunterbietung durch australische und indische Gesellschaften

(22)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

Szenario (4):

Abkehr vom Versicherungsprinzip

ARGEn zerbrechen an ihren inneren Widersprüchen

Option läuft aus, ohne dass Koalition sich auf neue Lösung einigen kann

getrennte Aufgabenwahrnehmung wird zur Regel; alle AlG-II Beziehenden müssen „two stops“ aufsuchen

Arbeitsagenturen schaffen einheitliche Arbeitsabläufe für AlG I + II

Unterschiedlichkeit der „Spielregeln“ für versicherte und nichtversicherte Arbeitslose erweist sich als störend im Arbeitsablauf

„Gerechtigkeitsdebatte“: Privilegien der versicherten Arbeitslosen sind nicht gerechtfertigt

„Arbeitsanreizdebatte“: das hohe Arbeitslosengeld verhindert die Arbeitsaufnahme

„Zusammenlegung von AlG I und II“:

Absenkung des AlG I auf die Höhe des AlG II; einziger Unterschied:

keine Bedürftigkeitsprüfung in den ersten sechs Monaten

Abschaffung des Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung und der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit

(23)

Kulturwissenschaftliches Institut

Institut Arbeit und Technik

Szenario (5):

Regimeintegration von „Ver-Sicherung“

und „Grundsicherung für Erwerbsfähige“

• einheitliche Bezugsdauer AlG I von maximal 24 Monaten (abhängig von Beitragszeiten)

• Degression AlG I ⇒ AlG II in vier Schritten im 2.

Bezugsjahr

• Abschaffung von „befristetem Zuschlag“ und

„Aussteuerungsbetrag“

• Erwerbsfähigkeitsgrenze AlG II auf sechs Stunden anheben

• Voraussetzungen, Rechte und Pflichten

(Zumutbarkeit) für AlG II wie AlG I (außer

vorheriger Beitragsleistung)

(24)

Nordrhein-Westfalen Kulturwissenschaftliches Institut

Klima, Umwelt, Energie Institut Arbeit und Technik

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