Die Modalitäten der Prüfungen bzw. Anrechnung von Übungen wurden geändert. Im Wesentlichen, gibt es keine Unterteilung “4 SWS mit Übungen / 2 SWS ohne Übungen” mehr.
Im einzelnen gilt:
1. Bei der Prüfung (gemeint ist eine Modulprüfung, bei der “Machine Learning” als Bestandteil mit dabei ist) wird “Machine Learning” mit 4 SWS (2/2/0) angerechnet, d.h. unabhängig davon, wie viel Punkte (einschließlich keine) während des Semesters aufgesammelt wurden.
2. Übungsstoff ist Prüfungsrelevant, d.h. bei der Prüfung kann darüber gefragt werden.
3. Die Punkte, die während des Semesters aufgesammelt wurden, werden bei der Prüfung berücksichtigt.
4. Dementsprechend gibt es keine schriftliche Klausur.