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FAMILIENBERICHT BASEL-LANDSCHAFT 2020 MANAgEMENT SuMMARy

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IMPRESSuM

Familienbericht 2020 Erstellt durch Dr. Katrin Bartels Thomas Nigl

Fachbereich Familien Rathausstr. 2 4410 Liestal

Im Auftrag der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft In Zusammenarbeit mit

Statistisches Amt Basel-Landschaft

Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote Steuerverwaltung

Sozialamt

Layout, Text- und Bildsatz:

Mantl Graphic Design Gabriela Mantl, Reinach BL

KAPITELüBERSICHT

FAMILIENBERICHT BASEL-LANDSCHAFT 2020

KAPITEL 1:

Hintergrund des Familienberichts KAPITEL 2:

Bevölkerung, Familien und Kinder im Kanton Basel-Landschaft

KAPITEL 3:

Beruf und Familie KAPITEL 4:

Kinderbetreuung KAPITEL 5:

Wirtschaftliche Situation der Familien KAPITEL 6:

Familien in späten Lebensphasen: Betreuung von Angehörigen

KAPITEL 7:

Handlungsfelder

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MANAgEMENT SuMMARy

Der Familienbericht 2020 zeigt:

Das Angebot an Plätzen der familienergänzenden Kinderbetreuung wurde in den letzten zehn Jahren massiv ausgebaut.

Die Finanzierung der öffentlichen Hand konnte mit diesem Angebot nicht Schritt halten.

In den letzten zehn Jahren haben sich die Kosten der Sozialhilfe für Familien nahezu verdoppelt – an- dere Leistungen sind zurückgegangen.

Der Kanton Basel-Landschaft ist auf dem viertletz- ten Platz aller Kantone bezogen auf das verfügbare Einkommen von Familien.

Die Betreuung von älteren Familienmitgliedern stellt die Familien vor neue Herausforderungen.

FAMILIENBERICHT BASEL-LANDSCHAFT 2020

ANgEBoT, NuTzuNg uND FINANzIERuNg DER FAMILIENERgäNzENDEN KINDERBETREuuNg

Das Angebot an Plätzen der familienergänzenden Kinderbe- treuung ist stark gewachsen. Während 2005 noch für 3.1%

der Kinder bis 4 Jahre Betreuungsplätze zur Verfügung standen, waren es 2017 bereits 22,2 %. Auch die Zahl der Kindertagesstätten hat sich verdreifacht. 2017 existierten in knapp drei Viertel aller Gemeinden Tagesfamilienorganisa- tionen, in einem guten Drittel gab es Kindertagesstätten.

Nachdem am 1. Januar 2017 das Gesetz über die familie- nergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) in Kraft trat, erliess eine Mehrheit der Gemeinden Reglemente dazu.

Die Erziehungsberechtigten werden dabei meist in Abhän- gigkeit ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterstützt.

Im Vergleich zum Jahr 2014 ging der Beitrag von Gemein- den an Kindertagesstätten (FEB) um gut einen Viertel zu- rück, während der Beitrag an schulergänzende Betreuung (SEB) um knapp die Hälfte zulegte. Unter dem Strich blieb der Gesamtaufwand der Gemeinden bis 2017 gleich. Ab 2018 zeigte sich ein leichter Anstieg der Ausgaben für FEB- und SEB-Angebote insgesamt.

Die Gemeinden trugen 2017 maximal 21% der Kosten von familien- und schulergänzender Kinderbetreuung – der Rest entfiel grösstenteils auf die Eltern. Dazu kamen Beiträge an private Betreuungsangebote und Au-Pairs / Nannies, wel- che die Eltern vollständig selbst finanzieren.

Gut die Hälfte der Gemeinden gab in einer Befragung 2018 an, die familienergänzende Betreuung müsse noch weiter

ausgebaut werden, knapp ein Viertel der Gemeinden er- kannte zusätzlichen Bedarf an Vergünstigungen von Betreu- ungsangeboten.

Die Mitfinanzierung der familienergänzenden Kinder- betreuung durch die öffentliche Hand muss ausgebaut werden.

HöHERE KoSTEN, wENIgER BEITRägE FüR FAMILIEN

In den letzten zehn Jahren haben sich die Kosten der So- zialhilfe für Familien verdoppelt. Andere Leistungen sind zurückgegangen oder wurden durch Kostensteigerungen neutralisiert – namentlich die Beiträge an die Alimenten- bevorschussung (-17 %), Stipendien (-28 %), Kinder- und Jugendzahnpflege (-30 %) sowie der besonders wichtige Beitrag an familienergänzende Kinderbetreuung in Kinder- tagesstätten (-16 %).

Die gestiegene Krankenkassenprämienverbilligung wird durch die höheren Prämien grösstenteils neutralisiert. Sie umfasst zudem nur einen Teil der Prämienkosten. Unter dem Strich bezahlen deswegen viele Familien für die Kran- kenkasse sogar mehr.

Einzig die Wohnbeihilfen haben stärker zugenommen (plus 59 %) als die Mietpreissteigerung (plus 10 %). Wohnbeihil- fen machen mit 2,9 Mio CHF jedoch nur einen Bruchteil der Sozialhilfe aus. Die Situation hat sich für armutsbetroffene Familien in den letzten zehn Jahren insgesamt verschärft.

VERFügBARES FAMILIENEINKoMMEN:

wARuM IST DAS LEBEN IM KANToN BASEL- LANDSCHAFT So TEuER?

Der Kanton Basel-Landschaft liegt beim frei verfügbaren Ein- kommen an viertletzter Stelle aller Kantone in der Schweiz.

Insbesondere in stadtnahen Gebieten sind die Wohnkos- ten hoch und werden durch andere Rahmenbedingungen nicht kompensiert. Ländliche Gemeinden wiederum sind durch die hohen Kinderbetreuungskosten finanziell weniger attraktiv. Dies wird dort aber durch niedrige Wohnkosten kompensiert.

Wer gut verdient, kann sich die hohen Wohnkosten leisten.

Wer wenig verdient, alleinerziehend ist oder für viele Kin- der sorgen muss, ist jedoch auf bedarfsabhängige Leistun- gen angewiesen. Die verschiedenen Leistungen von Bund,

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Kantonen und Gemeinden sind nur teilweise so ausgestal- tet, dass Erwerbsanreize bestehen. Dies führt am Ende zu strukturellen Armutsrisiken.

Die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende, Fami- lien mit Migrationshintergrund und Familien mit drei und mehr Kindern müssen verbessert werden.

MoRgENS zuR KITA uND ABENDS EINKAuFEN FüR DIE EIgENEN ELTERN – IMMER MEHR

«SANDwICH-FAMILIEN» SEHEN SICH VoR gRoSSEN HERAuSFoRDERuNgEN.

Angehörige und Freunde spielen eine wichtige Rolle in der Betreuung von älteren Menschen. 2016 lag der Anteil der haushaltsinternen Betreuung von Angehörigen in der Nord- westschweiz über dem nationalen Durchschnitt. Tendenziell nimmt dieses Engagement jedoch ab.

Betreuende haben unter anderem Probleme, die Betreu- ungsarbeit mit ihrem Beruf zu vereinbaren und leiden mehr- heitlich unter der psychischen Belastung. «Private Betreu- ung vor institutioneller Betreuung» und «Zuhause oder in Formen des betreuten Wohnens vor Pflegeheim» wären wünschenswerte Modelle. Leider fördern die vorhandenen finanziellen Abgeltungen durch Krankenkasse und Staat die- ses Vorgehen nicht immer.

Es muss geprüft werden, wie betreuende und pflegende Angehörige und Bezugspersonen entlastet und geför- dert werden können.

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Liebe Leserinnen, liebe Leser

Der «Familienbericht 2020» heisst zwar so, Sie finden darin aber kein Kapitel «Corona und die Auswirkungen auf Familien». Dies ganz einfach deshalb, weil die Erhebungen zu diesem umfangreichen Bericht bereits 2019 fertig gestellt waren.

So ist diese Situationsanalyse auch zu werten: Alles VOR Corona. Denn unterdessen wissen wir, dass dieses Virus weltweit so ziemlich alles auf den Kopf gestellt hat, möglicherweise in einzelnen Aspekten sogar nachhaltig. Die Zeit wird es weisen.

Die Zeit wird auch weisen, was dies für Konsequenzen für einen allfälligen Nachfolge- bericht hat. Im Familienbericht 2020 halten wir aber folgende Veränderungen gegen- über dem letzten Bericht aus dem Jahr 2010 fest:

Die Zahlungsmoral beim Unterhalt nach Trennung und Scheidung ist insbesondere mit Blick auf die Kinder ungenügend;

die Instrumente zur Ablösung von Familien aus der Sozialhilfe müssen verbessert werden; die Beteiligung der öffentlichen Hand an familienergänzender Kinderbetreuung liegt unter dem nationalen Durchschnitt; die Unterstützung der Seniorinnen und Senioren durch Angehörige, insbesondere in der Betreuung, ist ein zunehmend wichtiger Faktor in der Baselbieter Familienlandschaft. Allerdings lassen sich Angehörigenpflege und Berufstätigkeit noch schlecht unter einen Hut bringen.

Gerade dieser letzte Punkt zeigt uns, dass die «Familie» eben kein statisches Konstrukt (mehr) ist. Als Teil einer dynami- schen Gesellschaft kann sich auch die Familie dem Wandel nicht entziehen. Es zeigt sich aber auch, dass der Mehrgenera- tionenverbund «Familie» ein funktionierendes Modell ist, dessen Teile füreinander sorgen und einander aushelfen. Umso erstaunlicher ist es, dass die Leistungen des Staates für Familien auch im 21. Jahrhundert schweizweit noch nicht durch regelmässig aktualisierte Daten auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde dargestellt werden. Deshalb mussten sich die Au- torin und der Autor durch einen veritablen Flickenteppich an Daten kämpfen.

Immerhin hält der Familienbericht auch fest: In einzelnen Bereichen, wie beispielsweise dem Ausbau vorhandener Kin- derbetreuungsplätze und der Einrichtung von Versorgungsregionen für Pflege im Alter, wurden Fortschritte erzielt, um die Lebenssituation von Familien im Kanton zu verbessern.

Ich hoffe, dass wir mit diesem Bericht eine weitere vereinheitlichte Datenbasis zum Thema Familie haben schaffen können.

Und ich hoffe weiter, dass im Lichte von Corona das gesellschaftspolitische Bewusstsein geschärft ist, auch in den sozi- alen Belangen, die der Familienbericht 2020 beleuchtet, lindernd und verbessernd einzugreifen, nicht nur bei der ebenso wichtigen Wirtschaft.

Ich wünsche Ihnen eine erhellende Lektüre.

Kathrin Schweizer

Regierungsrätin

Vorsteherin der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft Im Herbst 2020

VoRwoRT DER REgIERuNgSRäTIN

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