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CHECKLISTE VERANSTALTER und VERANSTALTERINNEN

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Academic year: 2022

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CHECKLISTE

VERANSTALTER und VERANSTALTERINNEN

Sehr geehrte/r Veranstalter/in!

Wir freuen uns, dass Sie in Innsbruck eine Veranstaltung durchführen möchten. Die zentrale Dienststelle für veranstaltungsrelevante Ansuchen und Anfragen im Stadtmagistrat ist die

Magistratsabteilung II –Veranstaltungen Museumstraße 3 /4. Stock,

Herr Josef Tusch, Zimmer 4407, Tel. 5360-4408 bzw.

Frau Carina Weisl, Zimmer 4407, Tel. 5360-4407 bzw.

Herr Stefan Fikerle, Zimmer 4412, Tel. 5360-4412 Fax 5360-1737

email post.veranstaltungen@innsbruck.gv.at

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungsbehörde bei anmeldepflichtigen öffentlichen Veranstaltungen stets zu prüfen hat, ob bzw. welche Sicherheitsmaßnahmen im Interesse der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, des Lebens und der Gesundheit von Menschen sowie des Nachbarschafts- und des Umweltschutzes beachtet werden müssen.

Es liegt daher vor allem im Interesse des Veranstalters/der Veranstalterin, im Sinne einer möglichst raschen und effizienten Verfahrensabwicklung, schon bei der Antragstellung die für die Entscheidung der Behörde und der sonst damit befassten Dienststellen maßgeblichen Informationen möglichst frühzeitig bekannt zu geben.

Je nach Art der geplanten Veranstaltung sind unterschiedlichste Rahmenbedingungen und

Erfordernisse zu berücksichtigen. Nachstehend wird ein Überblick (Checkliste) hinsichtlich

der wichtigsten Voraussetzungen, die vom Veranstalter/von der Veranstalterin zu erfüllen

sind, zur Orientierung gegeben:

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Checkliste für Veranstaltungen

1. Generell erforderlich:

Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular

Lageplan mit Veranstaltungseinrichtungen (Maßstab 1:500)

Zustimmung des/r Verfügungsberechtigten (jeweilige/r Grundeigentümer/in etc.) des Veranstaltungsgeländes

Bei Überlassung von Grundflächen, Plätzen und Straßen der Stadt Innsbruck ist ein formloses Ansu- chen zu richten an die

Magistratsabteilung IV – Wirtschaft und Tourismus Maria-Theresien-Straße 18 / 2. Stock

Herr Christian Kapferer, Zimmer 2114, Tel. 5360-2114 bzw.

Herr Stefan Schmid, Zimmer 2118, Tel. 5360-2118 Fax 5360-1750

email post.wirtschaftsfoerderung@innsbruck.gv.at

2. Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.500 Besucher sind zudem erforderlich:

Sicherheitskonzept

Das Tiroler Veranstaltungsgesetz schreibt vor, dass der Veranstalter/die Veranstalterin ein Sicher- heitskonzept zu erstellen und Stellungnahmen von der Sicherheitsbehörde (Landespolizeidirektion Tirol), örtlichen Feuerwehr (Berufsfeuerwehr Innsbruck) und Träger des Rettungsdienstes (Bezirks- stelle Innsbruck des Roten Kreuzes) einzuholen hat.

Abfallwirtschaftskonzept

Magistratsabteilung III – Verkehrs- und Umweltmanagement Maria-Theresien-Str. 18 / 5. Stock

Herr DI Michael Kaufmann, Zimmer 5141, Tel. 5360-5141 Fax 5360-1764

email post.verkehr.umwelt.management@innsbruck.gv.at

3. Bei Benützung von öffentlichem Grund:

Zustimmung des/r Grundeigentümers/in

Magistratsabteilung IV – Wirtschaft und Tourismus Maria-Theresien-Straße 18 / 2. Stock

Herr Christian Kapferer, Zimmer 2114, Tel. 5360-2114 bzw.

Herr Stefan Schmid, Zimmer 2118, Tel. 5360-2118 Fax 5360-1750

email post.wirtschaftsfoerderung@innsbruck.gv.at

Bewilligung der Straßenverkehrsbehörde

Magistratsabteilung III – Straßenverkehr und Straßenrecht Maria-Theresien-Straße 18 / 1. Stock

Herr Alois Kriechhammer, Zimmer 1120, Tel. 5360-1120 Fax 5360-1722

email post.verkehrsrecht@innsbruck.gv.at

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-3- 4. Steuern / Abgaben:

AKM Abgabe (Abgabe für öffentliche Musikvorführungen)

Autorengesellschaft – AKM

Grabenweg 72, 6020 Innsbruck Tel. 05 0717-175 21

Tel. 05 0717-175 32

email: gest.innsbruck@akm.at Homepage http://www.akm.at

5. Fristen:

Um die erforderlichen diversen Genehmigungen rechtzeitig zu erlangen ist es wichtig, die entspre- chenden Ansuchen möglichst frühzeitig einzubringen. Unabhängig davon sieht das Tiroler Veran- staltungsgesetz vor, dass die Anmeldung bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 1000 Personen gleichzeitig erwartet werden, spätestens sechs Wochen, ansonsten vier Wochen vor dem geplan- ten Beginn der Veranstaltung bei der Behörde einlangen muss.

6. Verfahrenskosten:

Für die Abwicklung des Behördenverfahrens im Rahmen des Tiroler Veranstaltungsgesetzes fallen in der Regel nachstehende Kosten an:

Stempelgebühr € 14,30

Verwaltungsabgabe € 50,-- (einmalige Veranstaltungen bis 1500 Besucher)

€ 100,-- (wiederkehrende Veranstaltungen bis 1500 Besucher)

€ 200,-- (einmalige Veranstaltungen über 1500 Besucher)

€ 400,-- (wiederkehrende Veranstaltungen über 1500 Besucher)

Diese Kosten berücksichtigen nicht allfällige weitere Abgaben und Entgelte für zusätzliche Genehmigungen und Aufwändungen.

7. Sonstige veranstaltungsrelevante Dienststellen:

Veranstaltungen mit Getränke- und Speisenausgabe

Magistratsabteilung V – Lebensmittelaufsicht - Marktwesen Anichstraße 5a

Herr Andreas Nussbaumer, Zimmer 4540, Tel. 5360-4540 Fax 5360-1711

email post.lebensmittelaufsicht.marktwesen@innsbruck.gv.at

Veranstaltungen mit Straßenreinigung

Magistratsabteilung III – Straßenbetrieb

Rossaugasse 4

Herr DI Manfred Mühlmann, Tel. 5360-7250 Fax 5360-7256

email post.strassenbetrieb@innsbruck.gv.at

Veranstaltungen mit Abfall- und Müllbeseitigung

Magistratsabteilung III – Verkehrs- und Umweltmanagement Maria-Theresien-Straße 18

Herr DI Michael Kaufmann, Tel. 5360-5141

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Fax 5360-1764

email post.verkehr.umwelt.management@innsbruck.gv.at

Veranstaltungen mit Stromanschluss (auf öffentlichem Grund)

Innsbrucker Kommunalbetriebe AG Langer Weg 29

Tel. 502-7241 Fax 502-7248

email temporaerernetzanschluss@ikb.at

Veranstaltungen mit Wasseranschluss (auf öffentlichem Grund)

Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), Haustechnik Rossaugasse 2

Herr Josef Angerer, Tel. 4004-107

Fax 4004-44-107 oder 4004-504, Mobil 0676/82 48 2122 email j.angerer@iig.at

Veranstaltungen verbunden mit Straßenbahn- und/oder Busumleitungen

Innsbrucker Verkehrsbetriebe

Pastorstr. 5

Herr Kurt Schmarl, Tel. 5307-104 Fax 595020-104

email k.schmarl@ivb.at

8. Sonstige sicherheitsrelevante Dienststellen

(je nach Art und Umfang der Veranstaltung) Österreichisches Rotes Kreuz

Rettung Bezirksstelle Innsbruck Stadt Sillufer 3, 6020 Innsbruck

Tel. 33 4 44, Fax 33 4 44 – 29 Landespolizeidirektion Tirol Kaiserjägerstr. 8, 6020 Innsbruck Tel. 059133-70-6301

Berufsfeuerwehr Innsbruck Hauptfeuerwache

Hunoldstr. 17, 6020 Innsbruck Tel. 93 033-0

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