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„Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten.“

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Vorlage 086/2017

Ältestenrat 22.05.2017 nicht öffentlich Beratung

Verwaltungsausschuss 21.06.2017 nicht öffentlich Beratung

Gemeinderat 28.06.2017 öffentlich Beschluss

Thema

Bewerbung für den Ideenwettbewerb "Quartier 2020 - Gemeinsam. Gestalten." des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Beschlussantrag

Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme an dem Ideenwettbewerb "Quartier 2020 - Gemeinsam.

Gestalten." mit den Quartiersentwicklungsprozessen in den Stadtteilen Parksiedlung und Nellingen. Die Grundlage bildet das Planwerk „INTEGRIERTE STADTENTWICKLUNGSPLANUNG „Gutes Älterwerden in den Stadtteilen Ostfilderns“. Der Ansatz der Quartiersentwicklung als Strategie- und Handlungskonzept ist ge- eignet, um den unterschiedlichen Herausforderungen des demografischen Wandels begegnen zu können.

Bolay

Oberbürgermeister

Fachbereich 2, Bildung, Kultur und Familie

Geschäftszeichen: FB2/41 16.05.2017

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Erläuterungen

Mit dem Ideenwettbewerb setzt das Land Anreize für die Etablierung von kommunal getragenen Quartiers- entwicklungsprozessen und honoriert besonders gelungene Konzeptideen. Das Preisgeld in Höhe von max.

100.000 Euro kann für Personal- und Sachkosten sowie für die Umsetzung von Maßnahmen verwendet werden. (Ausschreibung s. Anlage)

Pflichtbausteine der Bewerbung sind

1. der Fokus auf die Zielgruppe älterer Menschen

2. die Auseinandersetzung mit dem Handlungsfeld „Pflege und Unterstützung im Alter“

3. die Berücksichtigung des Themas „Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Bürgerbeteiligung“

unter der Fragestellung, wie die im Quartier lebenden Menschen an der Ausgestaltung des Quartiers beteiligt werden und die Entwicklung aktiv mitgestalten können

4. ein aktueller Gemeinderatsbeschluss Begründung der Bewerbung

Die Stadt Ostfildern bewirbt sich mit dem Plan „INTEGRIERTE STADTENTWICKLUNGSPLANUNG „Gutes Äl- terwerden in den Stadtteilen Ostfilderns“ (Altenhilfeplan) und dessen Teilumsetzung in der Parksiedlung und in Nellingen.

In einem 2 ½-jährigen Planungsprozess erarbeiteten Fachkräfte in enger Abstimmung mit den Mitgliedern des Gremiums „Altenhilfeplanung“ und unter Einbindung engagierter Bürgerinnen und Bürger den Alten- hilfeplan. Hierdurch verfügt die Stadt über eine umfassende und zukunftsweisende Rahmenplanung bis 2030.

Bei dem seit 2016 laufenden Quartiersentwicklungsprozess „Wir in der Parksiedlung“ (WiPs) stehen das Thema Generationenumbruch, neu zu gestaltendende oder zu belebende Engagementstrukturen sowie die Öffnung des Treffpunkts im Vordergrund. Bei dem Quartiersentwicklungsprojekt Nellingen geht es um den Aufbau von bürgergestützten, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und deren Einbindung in ge- meinwohlorientierte Wohnformen. Bei beiden Quartiersprozessen sind bürgerschaftliche Mitgestaltung und Beteiligung ein grundlegendes Element, denn Quartiersentwicklung setzt auf lokale Bündnisse. Sie stärkt die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Stadtteil und fördert eine Kultur von nach- barschaftlich oder bürgerschaftlich getragenen Hilfen. Sie stärkt auf diese Weise den sozialen Zusammen- halt, die Engagementkultur und Lebendigkeit in den Stadtteilen. Beide Prozesse sind so angelegt, dass eine Übertragbarkeit in die anderen Stadtteile möglich ist.

Beide Projekte haben entlang der Bedarfslagen und Unterschiede der Stadtteile eigene Schwerpunkte. Ihr jeweiliger Ansatz sowie der Gesamtprozess zur Fortführung der Altenhilfeplanung erfüllen die Ausschrei- bungskriterien des Ideenwettbewerbs zielgenau und scheinen für eine erfolgreiche Bewerbung chancen- reich.

Besonderheiten des Planungsprozesses

Der Altenhilfeplan mit seiner Vielzahl an Ideen, Konzepten und Umsetzungsvorschlägen versteht sich als Teil einer „Integrierten Stadtentwicklung“ und ist Ergebnis einer fachbereichsübergreifenden Zusammenar- beit von Altenhilfeplanung, Stadtplanung und der Bauverwaltung. Sein Ziel ist, gemeinsam ein gutes Älter- werden in der vertrauten Umgebung zu organisieren.

- Herzstück der Planung ist das Quartiersentwicklungskonzept und der damit verbundene Ansatz, die Bürgerschaft, Kirchengemeinden, Vereine und Initiativen in den Stadtteilen für eine Mit- und Ausge- staltung von Unterstützungsangeboten im Alter zu gewinnen.

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- Der Plan benennt die zentralen Handlungsfelder, die ermöglichen, dass ältere Menschen im eigenen Stadtteil alt werden können: 1. Vorsorge und Beteiligung, 2. Stärkung und Ausbau von ambulanten Un- terstützungsnetzwerken, 3. Ausbau von altersgerechten Wohn- und Versorgungsformen und 4. Stär- kung von nachbarschaftlichen Netzwerken.

Die Wettbewerbsteilnahme bezieht sich auf zwei Projekte:

1. Wir in der Parksiedlung

Die Parksiedlung war lange Jahre der „älteste“ Stadtteil, gemessen am Durchschnittsalter der Bevölkerung.

Zurzeit ist ein Generationenumbruch bei Mietern und Eigentümern, aber auch bei den gemeinnützigen Akteuren zu verzeichnen. Zudem ist der Stadtteil in seiner Zusammensetzung über die Jahre wesentlich vielfältiger geworden. Die alte, langjährige Bewohnerschaft verbindet sich nicht selbstverständlich mit den neuzugezogenen Familien. Traditionelle Unterstützungsstrukturen, wie Krankenpflegevereine, drohen weg- zubrechen, weil der interne Generationenwechsel nur schwer gelingt. Eine besondere Herausforderung für hochbetagte Bewohner sind die derzeitigen infrastrukturellen und baulichen Gegebenheiten. Hier braucht es alternative Konzepte, die nur mit Hilfe von Bürgerengagement, Nachbarschaftshilfen und professionellen Angeboten gemeinsam gelingen können.

Dem Treffpunkt als Kristallisationspunkt in der Mitte des Stadtteils kommt in den Fragen der generationen- gerechten Quartiersentwicklung eine zentrale Rolle zu:

als Ort der Begegnung und für Veranstaltungen aller Art, durch die sich unterschiedliche Generationen und Zielgruppen angesprochen fühlen

als Heimstatt der Projektleitung „WiPS“, welche bis zur Neubesetzung der Treffpunktleitung für die Themenstellung der Quartiersentwicklung zuständig ist

Eine Weiterentwicklung und Öffnung auf die besonderen Bedarfe der Hochaltrigen, aber auch der Neuzu- gezogenen, steht hier an.

Der Prozess der Quartiersentwicklung begann in der Parksiedlung Anfang 2016. Seither kümmern sich loka- le Akteure in einem Koordinierungskreis darum, bestehende Strukturen zu erhalten und mit neuen Ideen das Miteinander in Vielfalt im Stadtteil zu fördern. Die beiden Kirchen, die Bürgerstiftung Ostfildern, die Vereine und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung arbeiten eng zusammen, wenn es um die Themen des Zusammenhalts im Stadtteil und eines möglichst langen Verbleibs in den eigenen Räumen bis ins hohe Alter geht. Auch das Wohnungsunternehmen Vonovia, das als Eigentümerin vieler Wohnungen im Stadtteil ein relevanter Kooperationspartner ist, hat sein Interesse an der Zusammenarbeit signalisiert.

2. Quartiersentwicklung Nellingen

In Nellingen gibt es im Hinblick auf Wohn- und Versorgungsstrukturen älterer Menschen einen hohen Handlungsbedarf. Nellingen ist der Stadtteil mit dem höchsten Anteil dieser. Insbesondere die Altersgruppe der 85- bis 94-Jährigen und Älteren wächst dort in den kommenden 15 Jahren mit 123 Prozent außerordentlich stark. Der Zuwachs der ab 95-Jährigen liegt bei 629 Prozent. Entlang der Prognoseberechnungen des Stuttgarter Forschungsinstituts Weeber und Partner ist bis 2030 mit einem deutlichen Anstieg von pflegebedürftigen Menschen zu rechnen.

Das Quartiersprojekt Nellingen setzt auf die bereits seit 2015 laufende Stadtentwicklungsplanung

„Soziale Stadt“ mit ihren verschiedenen Bürgerbeteiligungsformaten auf und fragt „Wie kann gutes Altern in Zeiten einer älterwerdenden Gesellschaft gelingen?“. Hieraus ergeben sich folgende kon- krete Maßnahmen:

Aufbau von zwei bürgerschaftlich gestützten, ambulant betreuten Wohngemeinschaften unter Be- teiligung von Bürgerschaft, Kirchengemeinden, Vereinen und Initiativen im Stadtteil, mit dem Ziel,

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tionsmodelle ausgelotet werden.

Sensibilisierung für das Thema „Barrierefreies Wohnen und wohnumfeldverbessernde Maßnah- men“ auf der Grundlage der von Weeber und Partner erstellten Studie zum Wohnungsbestand in Nellingen und Überprüfung dieses hinsichtlich seiner Anpassungsmöglichkeiten in den unterschied- lichen Stadtquartieren des Stadtteils.

Konzepterstellung im Rahmen einer Kooperation der SEG mit dem Bürgerprojekt „Wohnberatung“

zur Feststellung, wie aus den Fördermitteln des Programms „ Soziale Stadt“ finanzielle Anreize für Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Privaträumen gegeben werden können.

Sollte die Teilnahme an dem Ideenwettbewerb "Quartier 2020 - Gemeinsam. Gestalten." erfolgreich sein, können die o.g. Projekte haushaltsunabhängig, finanziell gestärkt werden und das Preisgeld deren Weiter- entwicklung absichern helfen. An die Verwendung der Preisgelder ist keine Kofinanzierung durch die Kom- mune gebunden.

Finanzielle Auswirkungen Produkt- / Auftragssachkonto:

Kostenart bzw. Investition

Einzahlungen/

Erträge in €

Auszahlungen/

Aufwendungen in € einmalig

jährlich

Finanzierung durch

Haushaltsmittel Ermächtigungsrest

Überplanmäßige Auszahlungen Außerplanmäßige Auszahlungen

Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen

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Ideenwettbewerb

zur Strategie

„Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten.“

- Ausschreibung -

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Der Wettbewerb auf einen Blick

Ziel: Impuls zur Etablierung von Quartiersentwicklungsprozessen in baden-württembergischen Kommunen

Bewerberkreis: Kommunen in Baden-Württemberg Variante A: Gemeinde oder Stadt

Variante B: Landkreis in Kooperation mit einer oder mehreren kreisangehörigen Kommunen

Preise: Bis zu 100.000 € pro Bewerbung

Auswahl: Jury mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Praxis und Verbänden

Zeitlicher Ablauf: Impulsveranstaltungen

(Vorstellung des Wettbewerbs, Anregung, Austausch) 24.04.2017 vormittags Schwäbisch Hall

26.04.2017 vormittags Riegel 02.05.2017 nachmittags Ravensburg 04.05.2017 vormittags Bruchsal

08.05.2017 vormittags Schwäbisch Gmünd 28.07.2017 Ende der Bewerbungsfrist 23.11.2017 Preisverleihung in Stuttgart

Kontakte bei Fragen zur Konzipierung des Vorhabens bzw. zur Bewerbung

FamilienForschung im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg:

Leitung Kompetenzzentrum Arbeit • Diversität Baden-Württemberg Christine Ehrhardt, 0711/641-2668,

christine.ehrhardt@stala.bwl.de Gemeindenetzwerk:

Janine Bliestle, 0761/4775044, janine.bliestle@ifas-stuttgart.de Nicole Saile, 07423/8496495, nicole.saile@ifas-stuttgart.de Städtetag Baden-Württemberg:

Simone Fischer, 0711/22921-33, simone.fischer@staedtetag-bw.de

Einsendeadresse: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Schellingstr. 15

Referat 33 – Pflege, Quartiersentwicklung z.Hd. Sara Bode

70174 Stuttgart

und per E-Mail: sara.bode@sm.bwl.de Weitere Informationen: www.quartier2020-bw.de

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1. Über den Ideenwettbewerb

Der Ideenwettbewerb des Ministeriums für Soziales und Integration zur Strategie

„Quartier 2020 – Gemeinsam.Gestalten.“ soll im Jahr 2017 einen ersten Impuls für die Etablierung von Quartiersentwicklungsprozessen in Baden-Württemberg setzen. In den Folgejahren können langfristige, strukturelle Maßnahmen der Quartiersentwick- lung in den Kommunen des Landes ins Auge gefasst werden. Der Wettbewerb wird mit dem Ziel ins Leben gerufen, besonders gelungene Konzeptideen von Städten, Gemeinden oder Landkreisen in Kooperation mit kreisangehörigen Kommunen zu ho- norieren. Die Konzeptideen sollen einen Quartiersentwicklungsprozess für ein be- stimmtes Quartier, einen Stadtteil, einen Bezirk innerhalb der Kommune, eine Nach- barschaft bzw. im ländlichen Raum auch ggf. für das gesamte Dorf beschreiben, der anschließend mit Leben gefüllt werden soll. Eine Übertragbarkeit der Konzepte und Vorgehensweisen ist von zentraler Bedeutung, damit alle Kommunen im Land von den Erfahrungen der Preisträger profitieren können.

Hintergrund: Quartiersentwicklung zielt darauf ab, allen im Quartier lebenden Men- schen eine möglichst hohe Teilhabe und Lebensqualität zu bieten. Die Vielfalt im Quartier und die daraus entstandenen unterschiedlichsten Bedarfslagen sind dabei zugleich Gewinn wie Herausforderung für Gesellschaft und Kommunen. Jedes kom- munalpolitische Handlungsfeld ist berührt. Ziel der Quartiersentwicklung ist ein leben- diger sozialer Raum mit starkem bürgerschaftlichem Engagement, mit dem sich die dort lebenden Menschen identifizieren können. Daher ist es von zentraler Bedeutung, den sozialen Zusammenhalt im Quartier zu organisieren. Dies gilt für urban geprägte Quartiere ebenso wie für kleine Gemeinden im ländlichen Raum.

Ältere Menschen im Fokus: Eine Herausforderung des demografischen und sozialen Wandels ist es, dass immer mehr Menschen, auch ältere, allein in Einzelhaushalten leben. Berufliche Anforderungen wie Mobilität und Flexibilität führen dazu, dass Fami- lien im Alltag häufiger räumliche Distanzen überbrücken müssen. Immer stärker rü- cken daher Überlegungen zur Quartiersgestaltung in den Fokus, die es älteren Men- schen unabhängig von ihrer familiären Situation ermöglicht, möglichst lange in ihrem

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gewohnten Umfeld zu bleiben. Damit verbunden entsteht ein zunehmender Bedarf an Strukturen der Unterstützung und Pflege, die die Sorge tragenden Angehörigen oder Nahestehenden entlasten und unterstützen. Der Ideenwettbewerb setzt daher auf den Schwerpunkt altersgerechter Quartiersentwicklung, die Antworten auf die genannten Herausforderungen bieten kann. Dabei geht es um ein aktives und fürsorgliches Mitei- nander. Neben barrierefreiem Wohnraum und Wohngemeinschaften für pflegebedürf- tige Menschen und Menschen mit Behinderungen müssen Beratungsstrukturen, eine tragende soziale Infrastruktur, bedarfsgerechte Dienstleistungen und ein wertschät- zendes gesellschaftliches Umfeld geschaffen werden.

Aufgrund des Schwerpunktthemas altersgerechter Quartiersentwicklung muss sich das Vorhaben zwingend mit dem kommunalen Handlungsfeld „Pflege und Unterstüt- zung im Alter“ befassen. Sinnvoll ist es dabei, je nach individueller Bedarfslage im So- zialraum weitere kommunale Handlungsfelder miteinzubeziehen (z. B. Familie, Kinder und Jugend, Inklusion, Integration etc.). Diese müssen dann jedoch mit dem kommu- nalen Handlungsfeld „Pflege und Unterstützung im Alter“ verknüpft werden. Kommu- nen, die bereits mit Quartiersentwicklungsprozessen begonnen haben, können sich gleichwohl bewerben, sofern der genannte zwingende Schwerpunkt „Pflege und Un- terstützung im Alter“ ausreichend berücksichtigt wird.

Rolle der Kommune: Die Kommune ist „Motor des Sozialraums“ und damit Dreh- und Angelpunkt von Quartiersentwicklung vor Ort. Von dort müssen Überlegungen zur Quartiersentwicklung ausgehen. Die Federführung kann daher nur bei der Kommune liegen. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist deshalb ein Gemeinderatsbeschluss bzw. ein Beschluss eines Kreisgremiums, der beinhaltet, dass sich die Bewerber auf den Weg eines Quartiersentwicklungsprozesses machen werden oder weitere Maßnahmen zur Umsetzung des bereits begonnenen Prozesses planen. Sonstige im Quartier angebundene Akteure (z.B. bürgerschaftliche Initiativen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Sozialunternehmen, Kirchen, Ärzte, Gesund- heitsdienste, Gewerbe, ÖPNV etc.) sind wichtige Partner.

Koordination: Quartiersentwicklung lebt ganz wesentlich von Bürgerschaftlichem En- gagement. Sie benötigt aber ebenso verlässliche, professionelle Strukturen. Deshalb sollte die Steuerungsfunktion für einen Quartiersentwicklungsprozess im Sozialraum idealerweise durch eine bei der Kommune angesiedelte Koordinatorin oder einen Ko- ordinator wahrgenommen werden.

Bürgerbeteiligung: Eine gelingende Quartiersentwicklung im Sozialraum setzt ferner voraus, dass die dort lebenden Menschen sowie angebundene Akteure am Prozess beteiligt werden und die Entwicklung aktiv mitbestimmen und mitgestalten. Ein Mitei- nander aller Beteiligten ist unabdingbar. Daher soll dieser Ideenwettbewerb Kommu-

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nen dazu ermutigen, einen Beteiligungsprozess in Gang zu setzen, der sich mit Über- legungen zur künftigen Ausgestaltung des Quartieres bzw. des dörflichen Raums für alle dort lebenden Menschen befassen soll. Bürgerbeteiligung und Bürgerschaftliches Engagement sind jedoch nicht nur für die Entwicklung, sondern auch für die Umset- zung von Quartierskonzepten unerlässlich. Deshalb muss im Vorhaben das Thema

„Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Bürgerbeteiligung“ zwingend berück- sichtigt und Ideen entwickelt werden, wie das Engagement möglichst vieler verschie- dener Menschen im Quartier gestärkt und miteinander vernetzt werden kann.

2. Formale und methodische Voraussetzungen

Bewerbung: Bewerben können sich Städte und Gemeinden (Variante A) sowie Land- kreise in Kooperation mit einer oder mehreren kreisangehörigen Kommune(n) (Varian- te B). Mehrfachbewerbungen sind möglich, sofern die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gemeinderatsbeschluss, ggf. Beschluss der zuständigen Kreisgremien - Variante A: Bewerbung einer Stadt/einer Gemeinde:

Der Bewerbung ist ein aktueller diesbezüglicher formaler Gemeinderatsbe- schluss beizufügen, um die Prozessverantwortung der kommunalen Entschei- dungsträger zu dokumentieren. Der Beschluss muss beinhalten, dass das Ziel der Kommune, einen Quartiersentwicklungsprozess für einen bestimmten Sozialraum durchzuführen, Ausdruck der kollektiven Willensbildung der politischen Mandats- träger ist.

- Variante B: Bewerbung eines Landkreises in Kooperation mit einer oder mehreren kreisangehörigen Kommunen:

Der Bewerbung eines Landkreises in Kooperation mit einer oder mehreren kreis- angehörigen Kommunen ist neben dem jeweiligen formalen Gemeinderatsbe- schluss zusätzlich ein entsprechender Beschluss der zuständigen Kreisgremien beizufügen.

Ein Beteiligungsprozess ist zwingender Bestandteil von Quartierskonzepten. Das Vorhaben muss deshalb einen Beteiligungsprozess im Sozialraum beinhalten, der der Umsetzung konkreter Maßnahmen vorgeschaltet ist.

- Die Beteiligungsmethode ist frei wählbar, denkbar sind z.B. Runder Tisch, Bür- gerInnenrat, Zukunftswerkstatt, Generationenworkshop, World Café, Bürgerforum etc.. Eine externe Moderation des Beteiligungsprozesses ist unbedingt empfeh- lenswert.

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- Hat die Kommune bereits einen zielgruppenübergreifenden Beteiligungsprozess im Sozialraum durchgeführt, der mindestens auch das kommunale Handlungsfeld

„Pflege und Unterstützung im Alter“ zum Gegenstand hatte, kann sich die Kommu- ne unter Nachweis der Ergebnisse des durchgeführten Beteiligungsprozesses auch sogleich für die Umsetzung von Maßnahmen der Quartiersentwicklung be- werben. Letztere müssen Strategien zur Stärkung Bürgerschaftlichen Engage- ments im Sozialraum beinhalten.

Die Preisgelder in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Bewerbung können verwen- det werden

- nur für den vorgeschalteten Beteiligungsprozess,

- in Teilen sowohl für den vorgeschalteten Beteiligungsprozess als auch für die Um- setzung erster Maßnahmen der Quartiersentwicklung oder

- für die Umsetzung erster Maßnahmen zur Quartiersentwicklung, sofern bereits nachweislich ein Beteiligungsprozess durchgeführt wurde, der sich mindestens auch mit dem Thema „Pflege und Unterstützung im Alter“ beschäftigt hat.

Die Preisträger sollen bis Mitte 2018 mit dem Vorhaben, d.h. mit der Durchführung des Beteiligungsprozesses oder der Umsetzung erster Maßnahmen der Quartiersent- wicklung, beginnen.

Die Preisträger stellen nach Abschluss ihres Vorhabens dem Ministerium eine Doku- mentation zur landesweiten Veröffentlichung zur Verfügung. Die Form der Doku- mentation (z.B. Bericht, Website u.a.) ist dabei frei wählbar. Durch die Veröffentlichung können alle interessierten Kommunen von den Erfahrungen aus den Prozessen profi- tieren.

3. Inhalte

a) Zwingende Bestandteile der Bewerbung:

Pflege und Unterstützung im Alter:

Ausgangspunkt dieses Ideenwettbewerbs ist die altersgerechte Quartiersentwicklung.

Deshalb muss sich das der Bewerbung zugrundeliegende Vorhaben dem kommuna- len Handlungsfeld „Pflege und Unterstützung im Alter“ widmen.

Die Konzeptidee sollte einen Weg beschreiben, wie Lösungen zu den folgenden Fra- gestellungen entwickelt werden:

- Wie soll dem Anliegen vieler älterer Menschen Rechnung getragen werden, mög- lichst lange im gewohnten Umfeld wohnen zu bleiben?

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- Wie sollen Anpassungen der vorhandenen Pflegeinfra- und Beratungsstruktur er- folgen?

- Wie sollen die stationären und ambulanten Angebote künftig gestaltet werden?

- Wenn ein Wohnen zuhause nicht mehr möglich ist – welche Wohnformen sollen al- ternativ angeboten werden?

- Wie sollen pflegende Angehörige unterstützt werden?

Selbstverständlich sind auch weitere Fragestellungen im Kontext „Pflege und Unter- stützung im Alter“ denkbar und mit den oben genannten Mindestvorgaben verknüpf- bar.

Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Bürgerbeteiligung:

Bürgerschaftliches Engagement ist einer der wichtigsten Faktoren, der das verbinden- de Zusammenleben aller Menschen im Quartier, dem Sozialraum, befördern kann.

Sozialraumorientiertes Engagement nutzt dabei die individuellen Ressourcen der Menschen und setzt am Willen bzw. an dem Bedarf und den Interessen des Einzelnen an. Im Bereich Bürgerschaftliches Engagement sollte ein Schwerpunkt darauf gelegt werden, Ideen zu entwickeln, wie das Engagement möglichst vieler verschiedener Menschen im Quartier gestärkt werden kann. Die Gemeinschaft kann beispielsweise durch ein nachbarschaftliches Sozialnetz gestützt werden.

Folgende Leitfragen könnte eine Konzeptidee insbesondere berücksichtigen:

- Bereits vorhandenes Engagement im Stadtteil muss sichtbar, fühlbar, spürbar sein.

Welche Akteure und Institutionen treffen sich bereits im Quartier?

- Die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteuren sollte gefördert werden.

Gibt es bereits Netzwerke bzw. sind Vernetzungen vorgesehen? Bestehen „Orte“, wo die unterschiedlichen Akteure zusammenkommen und zusammen arbeiten?

- Den Menschen sollte vermittelt werden, warum sie sich engagieren sollen und wel- chen Nutzen sie selbst davon haben.

Gibt es Konzepte und Ideen, wie die Selbstwirksamkeit erhöht werden kann bzw.

wie noch nicht Engagierte in die Lage versetzt werden, ein Engagement zu über- nehmen?

- Wie kann die beteiligungsorientierte Mitbestimmung im Quartier ausgestaltet und vorangebracht werden?

- Wie kann die Teilhabe der im Quartier lebenden Menschen an wesentlichen ge- sellschaftlichen Entscheidungsprozessen gestärkt werden?

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b) Optionale kommunale Handlungsfelder, beispielsweise:

Familie:

In einem Quartier leben Familien in ganz verschiedenen Familienphasen und in unter- schiedlichen Familienformen. Diese Vielfalt ist ein Gewinn für die Kommune, jedoch auch eine besondere Herausforderung an die Quartiersentwicklung. Es gibt unter- schiedliche, sich schnell verändernde Interessen und Bedarfe, z.B. von jungen Fami- lien mit Neugeborenen oder Kleinkindern, Familien mit Jugendlichen oder Familien, die einen älteren Angehörigen pflegen. Ein Quartier sollte allen Familien ein qualitati- ves Lebensumfeld sein, das vor allem offene Orte der Begegnung und des Austau- sches bietet sowie über die Lebensphasen hinweg einen starken sozialen Zusam- menhalt fördert.

Folgende Leitfragen könnte eine Konzeptidee berücksichtigen:

- Welche Akteure bieten Angebote für Familien an? Für welche konkreten Zielgrup- pen?

- Wie kann die Quartiersentwicklung die unterschiedlichen Interessen und Bedarfe berücksichtigen? Wie können Familien dabei beteiligt werden und sich selbst Ge- staltungsmöglichkeiten eröffnen?

- Finden sowohl Familien in den kritischen Übergangsphasen als auch in besonde- ren Lebenssituationen niederschwellige Orte der Begegnung und konkrete Unter- stützungsangebote?

- Wie können Orte entstehen, die offen sind für alle, um Begegnung, Austausch und Interessenartikulation von Familien zu ermöglichen?

Jugendliche:

Neben Familie und Schulalltag brauchen junge Menschen Möglichkeiten, sich zu be- gegnen, auszutauschen und auszuprobieren. Sie brauchen auch Räume, die nicht nur für sie, sondern auch mit ihnen und von ihnen selbst gestaltet werden können. Ju- gendliche wollen sich beteiligen, Zusammengehörigkeit entwickeln und mit dem Er- wachsenwerden allmählich Verantwortung für sich selbst übernehmen. Sozialräume und Quartiere können einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen leisten und so die Voraussetzungen für ein gelingendes soziales Zusam- menleben gestalten.

Konzeptideen könnten sich an folgenden Leitfragen orientieren:

- Welche Räume und Treffpunkte bestehen für Jugendliche? Wo können solche Räume geschaffen werden?

- Wie können Jugendliche an der Gestaltung ihres Quartiers beteiligt werden?

- Werden Maßnahmen der Jugendhilfe in kommunaler oder freier Trägerschaft durchgeführt?

- Wird an den Schulen des Quartiers Jugendsozialarbeit angeboten?

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- Welche Angebote der außerschulischen Jugendbildung gibt es im Quartier (z. B.

Seminare oder praktische Maßnahmen mit sozialer, kultureller oder politischer Schwerpunktsetzung)?

- Welche Kooperationen zwischen Schulen und Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit gibt es? Wie können sie gestärkt und ausgestaltet werden?

Orte der Begegnung von Alt und Jung:

Ältere Menschen wünschen sich ein nicht nur unter baulichen, sondern auch unter so- zialen und kulturellen Gesichtspunkten attraktives Wohnumfeld, das zugleich Vertraut- heit und Schutz sowie Kontakt mit Menschen aller Altersgruppen vermittelt. Mit der Gestaltung des Quartiers kann mit städtebaulichen Nachverdichtungen und Revitali- sierungen ein Beitrag in diesem Sinne geleistet werden. Lebendige Nachbarschaften und die Ermöglichung von Alltagskontakten zwischen Alt und Jung erfordern eine inte- grierte Planung, in die ältere und junge Menschen einbezogen werden. Das Ziel sind Quartiere mit alltäglichen und besonderen Begegnungsmöglichkeiten, aktiv teilhaben- de Bewohnerinnen und Bewohner von Kindern bis zu Hochaltrigen und ein Netz an professioneller und ehrenamtlicher Unterstützung. Erwünscht sind Räume bzw. Orte, in denen sich die Generationen begegnen (z. B. ein Mehrgenerationenhaus). Vielfälti- ge niedrigschwellige, den Kontakt zwischen Alt und Jung fördernde Angebote sollten zur Verfügung stehen, in die sich Menschen jeden Alters und jeder Herkunft freiwillig und aktiv gestaltend einbringen können. Schwerpunktthemen können sein: gegensei- tige Unterstützung in Alltagssituationen, Angebot und Vermittlung von Haushaltsnahen Dienstleistungen, Vermittlung von Kompetenzen durch Ältere an Jüngere und umge- kehrt, Ermöglichung gemeinsamer Aktivitäten in kulturellen, sportlichen und anderen Freizeitbereichen und Unterstützung bei der Mobilität. Es sollen auch Menschen er- reicht werden, die sonst nur wenig am gesellschaftlichen Leben teilhaben (können), z.B., weil sie mit körperlichen oder finanziellen Einschränkungen leben müssen.

Folgende Leitfragen könnte eine Konzeptidee berücksichtigen:

- Gibt es bereits Orte, an denen sich die Generationen begegnen und auf nieder- schwellige Weise Kontakte, Beratung, Unterstützung und Angebote zu nachgefrag- ten Themen bekommen können?

- Wie kann ein bestehender Ort, an dem sich die Generationen treffen, verbindlich in die Quartiersplanung einbezogen werden?

- Wie können ältere Menschen aktiv in die Gestaltung eines Quartiers einbezogen werden?

- Welche Interessen äußern Jüngere und Ältere und durch welche Angebote oder Strukturen könnten die Altersgruppen miteinander in Kontakt gebracht werden?

- Wie kann die Mobilität älterer Menschen im Quartier und darüber hinaus verbessert werden (insbesondere für Menschen mit wenig finanziellen Ressourcen)?

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Menschen mit Behinderungen:

Eine sozialraumorientierte Quartiersentwicklung ermöglicht Menschen mit Behinde- rungen ein selbstbestimmtes Wohnen und Zusammenleben in der örtlichen Gemein- schaft.

Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden, wo und wie sie leben und wohnen möchten. Hierfür bedarf es vielfältiger Angebote. Dazu gehören Nachbar- schaften und Gemeinden, die eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe er- leichtern. Barrierefreie Wohnungen sind genauso wichtig wie eine gute Nachbarschaft.

Um den Menschen ein selbstbestimmtes und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, müssen entsprechende Strukturen und Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Auf- und Ausbau ambulanter Unterstützungsstrukturen muss vorangebracht werden, aber auch weitere Angebote sind erforderlich. Nur so können Menschen mit Behinde- rungen ihr Leben individuell gestalten und ein aktiver Teil der Gesellschaft werden.

Folgende Leitfragen könnte eine Konzeptidee berücksichtigen:

- Wird das Zusammenleben in einer kooperativen Nachbarschaft selbstverständlich?

- Wird die Vernetzung von Menschen mit Behinderungen mit z. B. Nachbarn, Verei- nen, Kirchengemeinden am Wohnort gefördert?

- Wird sichergestellt, dass Menschen mit und ohne Behinderungen sich gegenseitig ergänzen, beraten und unterstützen und jede/r ihre/seine Stärken einbringen kann („peer supports“)?

- Werden Menschen mit Behinderungen dazu befähigt (Empowerment), ein selbst- bestimmtes Leben zu führen?

- Wird die Grundlage für eine inklusive Wohnkultur geschaffen, in der Menschen mit und ohne Behinderungen, Jung und Alt gemeinsam unter einem Dach leben kön- nen?

- Werden Menschen mit Behinderungen unterstützt, die Herausforderungen des All- tags, wie z.B. Arztbesuche, Einkäufe, Hausputz usw., zu bewältigen?

- Gibt es Angebote zur ambulanten Hilfe?

- Gibt es Angebote der (nächtlichen) Präsenz- und Krisenintervention für alle Bedar- fe (alte Menschen, psychisch Erkrankte, Menschen mit Behinderungen)?

Menschen mit Migrationserfahrung:

Das Zusammenleben der Menschen in den Städten und Gemeinden Baden-Württem- bergs ist von Vielfalt und stetigem Wandel geprägt. Annähernd 28 Prozent der Ein- wohnerinnen und Einwohner Baden-Württembergs haben eine Migrationsgeschichte.

Quartiersentwicklungsprozesse mit dem Ziel, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, müssen das Zusammenleben in Vielfalt und Unterschiedlichkeit ermöglichen, unter- stützen und pflegen und einen Mehrwert für alle Beteiligten erzeugen. Sie sollen mög- lichst alle gesellschaftlichen Gruppen ansprechen, einbeziehen und ihnen Möglichkei- ten der Mitgestaltung verschaffen. Besonderes Augenmerk richtet sich darauf, alle in

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einem Quartier lebenden Menschen in Beziehung zueinander zu bringen, damit ein Sozialraum entstehen kann. Migrantinnen und Migranten der ersten und zweiten Zu- wanderergeneration mit ihren spezifischen Bedarfen bei Pflege und Unterstützung sind Kern des Vorhabens.

Folgende Leitfragen könnte eine Konzeptidee berücksichtigen:

- Wie können Angebote an Pflege und Unterstützung entwickelt oder bestehende Angebote kultursensibel und interkulturell weiterentwickelt und bekannt gemacht werden?

- Wie können Menschen mit und ohne Migrationshintergrund für die aktive, gemein- same Gestaltung ihres Sozialraums und ihres Quartiers gewonnen werden?

- Wie können lebendige, vielfältige und generationenübergreifende Bewegungs-, Begegnungs- und Interaktionsräume mit Einladungs- und Aufforderungscharakter (z. B. Erzählcafés, kulturelle Werk- und Spielstätten; interkulturelle Gärten, offene Hobbywerkstätten und „repair cafés“; Nachbarschafts-, Inklusions- und Integrati- onshilfen; offene Treffs) gestaltet und ein Sozialraum mit Mehrwert für alle beteilig- ten Gruppen erzeugt werden?

- Wie können Mechanismen und Strukturen, die zu ethnischer und sozialer Segrega- tion vor Ort geführt haben, verändert oder künftig in ihrer Entstehung gehemmt werden?

Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention, gesundheitsförderliche Umgebung:

Gesundheit ist von vielen Einflussfaktoren abhängig. Neben den persönlichen Fakto- ren wie Geschlecht, Alter und genetischer Ausstattung und der individuellen Lebens- weise sind dies vor allem soziale und kommunale Netzwerke, direkte Lebens- und Ar- beitsbedingungen (z. B. Familie, Nachbarschaft, Schule, Wohnung und Wohnumfeld) und die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen (z. B. Beschäf- tigungslage, soziales Unterstützungssystem und Bildungssystem). Wesentliche Ein- flussfaktoren auf die Gesundheit liegen somit nicht nur in der individuellen Lebenswei- se und der medizinischen Versorgung, sondern z. B. auch in den Ressorts Soziales, Erziehung, Bildung, Umwelt und Verkehr. Bei einer integrierten kommunalen Gesund- heitsstrategie ist folglich die ressortübergreifende Zusammenarbeit zentrale Grundla- ge, um den Menschen in einer Kommune – unabhängig von ihrer sozialen Lage – ein gesundes Leben zu ermöglichen. Ziel ist es, Ressourcen und Kompetenzen unter- schiedlicher kommunaler Akteure und Institutionen, wie auch der dort lebenden Men- schen, zu bündeln, Unterstützungsangebote aufeinander abzustimmen und gemein- sam gesunde Lebensbedingungen zu schaffen.

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Folgende Leitfragen könnte eine Konzeption berücksichtigen:

- Wie können die verschiedenen Lebenswelten, wie Kindertageseinrichtungen, Schulen und das Quartier – mit seinen Straßen, Wegen, Plätzen und Gebäuden – bewegungsfreundlich, barrierefrei und sicher gestaltet werden?

- Welche Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention (einschließlich der Suchtprävention), zu Lebenskompetenz, Sport und Bewegung, Ernährung, Um- gang mit Stress, der Beratung, Unterstützung und gesundheitlichen Selbsthilfe so- wie des nachbarschaftlichen Miteinanders sind vorhanden?

- Gibt es bereits Angebote z. B. zur Bewegungsförderung für ältere Menschen? De- cken diese den Bedarf im Quartier ab? Sind die Angebote bekannt? Welche Mög- lichkeiten bestehen, die Bekanntheit und Inanspruchnahme der Angebote zu erhö- hen?

- Ist eine gute Nahversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs im engeren Umfeld der Wohnung mit möglichst vielfältigen Angeboten und Möglichkeiten gegeben?

- Besitzen die öffentlichen Räume eine hohe Aufenthaltsqualität, werden diese als soziale Treffpunkte genutzt und bestehen ausreichend Möglichkeiten für Erholung und Entspannung für alle Altersgruppen (z. B. Parkanlagen und Grünflächen)?

4. Bewerbungs- und Auswahlverfahren

a) Bewerbungsfrist

Die Bewerbungen sind bis spätestens 28.07.2017 einzureichen. Maßgeblich ist der Zugang der vollständigen Bewerbungsunterlagen beim Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

b) Angebote zur Unterstützung der Bewerbung

Kommunen können für ihre Bewerbung folgende Angebote an Informationen, Bera- tung und Begleitung kostenlos in Anspruch nehmen:

Impulsveranstaltungen (Vorstellung des Wettbewerbs, Anregung, Austausch) 24.04. (vormittags): Schwäbisch Hall

26.04. (vormittags): Riegel 02.05. (nachmittags): Ravensburg 04.05. (vormittags): Bruchsal

08.05. (vormittags): Schwäbisch Gmünd

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Beratung bei konkreten Fragen zur Konzipierung des Projektes bzw. zur Bewerbung durch nachfolgende Institutionen:

FamilienForschung im Statistischen Landesamt Baden-Württemberg:

Christine Ehrhardt, Tel.: 0711/641-2668, E-Mail: christine.ehrhardt@stala.bwl.de Gemeindenetzwerk:

Janine Bliestle, Tel.: 0761/4775044, E-Mail: janine.bliestle@ifas-stuttgart.de Nicole Saile, Tel.: 07423/8496495, E-Mail: nicole.saile@ifas-stuttgart.de Städtetag Baden-Württemberg:

Simone Fischer, Tel.: 0711/22921-33, E-Mail: simone.fischer@staedtetag-bw.de

Schulungen zur Durchführung von Beteiligungsprozessen

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.quartier2020-bw.de.

c) Einzureichende Bewerbungsunterlagen - Bewerbungsformular

- Beschluss des jeweiligen Gemeinderates (Variante A+B) bzw. des zuständigen Kreisgremiums (nur Variante B) - ggf. Konzept (mit ergänzenden Informationen)

- ggf. Nachweis eines bereits durchgeführten Beteiligungsprozesses

Bitte senden Sie die oben genannten Bewerbungsunterlagen sowohl per E-Mail als auch postalisch an folgende Einsendeadresse:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Referat 33 – Pflege, Quartiersentwicklung z. H. Sara Bode

Schellingstr. 15 70174 Stuttgart

E-Mail: sara.bode@sm.bwl.de Internet: www.quartier2020-bw.de

d) Preisgelder und Auswahl

Es stehen für die Prämierung insgesamt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein Vorhaben kann ein Preisgeld in Höhe von maximal 100.000 Euro erlangen.

Über die Auswahl der Preisträger entscheidet eine Jury im Oktober 2017.

Die Preise werden am 23. November 2017 in Stuttgart verliehen; die Auszahlung der Preisgelder erfolgt noch im Jahr 2017. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Referenzen

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