Alters- und Hinterlassenenvorsorge
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MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 174
28. Juli 2005
Meldung der Anzahl Fälle im Zusammenhang mit der Anschlusskon- trolle an eine registrierte Einrichtung der beruflichen Vorsorge
Gemäss Artikel 56, Absatz 1 Buchstabe h, BVG haben die Ausgleichskassen dem BVG- Sicherheitsfonds bis zum 31. März des Folgejahres die Anzahl Fälle der von ihnen durchgeführten Anschlusskontrollen zu melden.
Sie finden ab sofort im Intranet AHV/IV (Aktuelle Downloads) das entsprechende Formu- lar, welches zum ersten Mal bis spätestens am 31. März 2006 vollständig ausgefüllt an untenstehende Adresse zugesandt werden muss:
Sicherheitsfond BVG Postfach 5032 3001 Bern