Alters- und Hinterlassenenvorsorge
Effingerstrasse 20, 3003 Bern Tel. 031 322 90 37
Fax 031 324 15 88 http://www.bsv.admin.ch
MITTEILUNG AN DIE AHV-AUSGLEICHSKASSEN UND EL-DURCHFÜHRUNGSSTELLEN NR. 170
26. Mai 2005
Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf
Der Grosse Rat des Kantons Genf verabschiedete am 21. April 2005 die Anpassungen der kantonalen Regelung im Bereich Mutterschaftsversicherung an die auf den 1. Juli 2005 in Kraft tretende Mutterschaftsentschädigung im Rahmen der Erwerbsersatzord- nung (EO).
• Für diejenigen AHV-Ausgleichskassen, welche eine Bewilligung für die Durchfüh- rung dieser übertragenen Aufgabe besitzen, ändert sich nichts. Die seinerzeit er- teilten Bewilligungen sind weiterhin gültig.
• Diejenigen AHV-Ausgleichskassen, welche sich für die Durchführung dieser kan- tonalen Regelung interessieren können ein entsprechendes Gesuch mit den übli- chen Unterlagen beim BSV einreichen.