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Als dringlich namhaft gemachte Anfragen gemäß 35 Abs. 2 der Landtags- Geschäftsordnung

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6. Sitzung des XXVIII. Vorarlberger Landtages im Jahre 2008 am 02. und 03. Juli 2008 TOP 06 – Als dringlich namhaft gemachte Anfragen gemäß § 35 Abs. 2 der Landtags- Geschäftsordnung

Präsident: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6,

Als dringlich namhaft gemachte Anfragen gemäß § 35 Abs. 2 der Landtags- Geschäftsordnung

Die Freiheitlichen haben namhaft gemacht, die

Anfrage des Abgeordneten Ing. Amann an Landesrat Rein betreffend Buslinienverkehr Airport Friedrichshafen (29.01.311),

eingelangt am 10.6.2008, beantwortet am 1.7.2008. Die Redezeitvorgaben sind allgemein bekannt. Wünscht der Anfragesteller das Wort? (Ing. Amann: Nein!) – Das ist nicht der Fall.

(Beifall!)

Dann kommen wir zur Anfrage der Grünen, die als dringlich namhaft gemacht wurde. Es ist dies die

Anfrage der Abgeordneten Mag. Fritz und Rauch an Landesrat Ing. Schwärzler betreffend Stand Montafon – eine demokratiepolitisch fragwürdige Einrichtung?

(29.01.312),

eingelangt am 10.6.2008, beantwortet am 1.7.2008. Wünschen die Anfragesteller das Wort? – Das ist der Fall, nicht beide, die Frau Abgeordnete Fritz, bitte. (Zwischenrufe – Rein: I hon Dir eh all's g'seit!)

Mag. Fritz: Herr Präsident, Hoher Landtag! Ja, ich möchte doch zu dieser Anfrage, die ein Thema berührt, das jetzt über Jahrzehnte bereits immer wieder diskutiert wurde und nie erledigt wurde, kurz sprechen und auch offene Fragen aufzeigen. Und ich hoffe auf doch mehr Informationen noch von Seiten des Landesrates. Denn die Beantwortung, für die ich mich bedanke, Herr Landesrat, lässt doch einiges offen und Sie sind einigen Fragen geschickt ausgewichen. Ich bedanke mich für die kurzfristige Übermittlung des Rechtsgutachtens von Universitätsprofessor Morscher, das wir uns angeschaut haben. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass dieses Thema "Stand Montafon, welche rechtliche Basis hat der?" in den letzten Jahrzehnten immer wieder geführt wurde. Und es ist letztes Jahr ganz besonders aufgeflammt die Diskussion rund um diese Geschichte mit der Silvretta-Arena, weil ja dort der Stand Montafon auch Bürgschaft übernommen hat, auch Verträge mit Galtür geschlossen hat, und da auch im Montafon eben auch die Frage eben gestellt wurde: "Ja hatten die

Bürgermeister überhaupt dazu die rechtliche Basis?" Sie wissen, dass wir Grüne Verfechter von Gemeindekooperation sind, dass der Stand Montafon vieles macht im Sinne des Tales, im Bereich Dienstleistungen, Einrichtungen wie Heimatmuseum, Archiv, aber

Gemeindekooperation braucht eine klare rechtliche Basis, Transparenz und eben eine einwandfreie rechtliche Grundlage, und diese wollten wir mit unserer Anfrage hinterfragen und auch einen Anstoß geben, dass diese Frage jetzt endlich geklärt wird.

Der Stand Montafon geht ja bekanntlich auf die Landstände zurück, die 1808 aufgelöst wurden. Wir feiern ja deshalb jetzt diese 200 Jahre Gemeinden in Vorarlberg. Und es gab eben von diesen Landständen nie eine Überleitung in eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

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Ich verweise hier auf eine Broschüre des Landesarchivs zu den Vorarlberger

Gemeindesymbolen, und da wird darauf verwiesen, dass der Stand Bregenzerwald seit 1998 ein Gemeindeverband nach dem Gemeindegesetz, Vereinbarung nach § 93 Gemeindegesetz, ist. Der Rechtsstatus des Standes Montafon ist unklar. Fußnote: 126, nur in der Fußnote heißt es dann: "Nur der so genannte 8-gliedrige Stand (ohne Lorüns und Stallehr) ist als

Gemeindeverband, und zwar Forstfonds des Standes Montafon, im Gemeindegutgesetz verankert.", nicht jedoch also der politische Stand Montafon. Der Rechtsstatus des Standes Montafon ist seit Jahrzehnten eine Unklarheit und das ist ein Mangel. 1985 wurde ja eine Novelle des Gemeindegesetzes durchgeführt, und damals wurden bestehende

Verwaltungsgemeinschaften angehalten, sich innerhalb von drei Jahren als

Gemeindeverbände neu zu bilden. Und der damalige Landesamtdirektor Brandtner urgierte sogar in einem Schreiben an den Rechnungshof, dass dieser Passus eben eine Frist von drei Jahren vorsehe für die Konstituierung als Gemeindeverband, das Montafon, den Stand Montafon betreffend. Und auch in diesem Jahr 1985 war die Frage Stand Montafon Thema hier im Landtag. Und mein Namenskollege, Landtagsabgeordneter Fritz, sagte auch, dass diese Übergangsbestimmung im Gemeindegesetz 1985, in der Novelle des Gemeindegesetzes 1985 sich auf den Stand Montafon beziehen würde. Ich habe vorhin schon erwähnt, dass sich der Stand Bregenzerwald als Gemeindeverband konstituiert hat 1998, und er hat auch einen klaren Zweck, wie es eben ein Gemeindeverband braucht - die müssen einen klaren Zweck haben -, er ist Betreiber des Klosters Bezau. Ich stelle mir auch vor, dass das ein Grund sein mag für die schwierige Situation im Montafon, weil das Montafon ja sehr vielseitige

Geschäftsfelder hat und das sicher schwierig ist, mit dem Gesetz in Einklang zu bringen. Nun, das Land beschäftigt sich ja auch seit dieser Diskussion, die aufgeflammt ist im letzten Jahr, neuerlich mit dem Problem "rechtliche Grundlage des Standes Montafon". Und ich möchte schon gerne wissen, ob es jetzt einen Entwurf für eine Neugründung gibt. Das war auch eine Frage, die ich in meiner Anfragebeantwortung an Sie gestellt habe, Herr Landesrat. Und Sie sagen in der Antwort, "dass es Aufgabe der Gemeinden sei, hier aktiv zu werden, ihre Zukunft", also ich zitiere Sie jetzt, "ihre Zukunft im Rahmen der geltenden Bestimmungen selbst zu gestalten." Also diese Antwort, Herr Landesrat, ist schon äußerst lapidar.

(Heiterkeit! – Zwischenrufe) Das Land, das Land ist Aufsichtsbehörde der Gemeinden. Und es kann doch wohl dem Land nicht egal sein, ob (Zwischenruf Ing. Schwärzler: Na, na, im Rahmen der Gesetze...!) eine Einrichtung wie der Stand Montafon einen rechtlich ungeklärten Zustand hat, dieser fortdauert oder nicht. Es muss doch im Interesse der Aufsichtsbehörde sein, dass der rechtliche Zustand geklärt ist. (Zwischenruf Mag. Stemer: Das wird er

demnächst!) Und ich möchte Sie jetzt noch einmal fragen, sind die Entscheidungen, die der Stand Montafon getroffen hat, mit dem Gemeindegesetz vereinbar, durch das Gemeindegesetz gedeckt und, wodurch sind sie gedeckt? Weil, sagen Sie mir das genau, durch welche

Bestimmung im Gemeindegesetz diese Entscheidungen ihre Deckung finden? Denn Sie sagen selbst, Herr Landesrat, auf die Frage: "Wie beurteilen Sie den rechtlichen Status des

politischen Standes Montafon? Ist der Stand eine Einrichtung, die im Verfassungsrecht ihre Deckung findet?", da sagen Sie, ich zitiere: "Aus dem Blickwinkel des geltenden

Gemeinderechts kommt er dabei am ehesten einem Gemeindeverband im Sinne des § 93 Vorarlberger Gemeindegesetz nahe." Sie sagen selbst nicht, es ist ein Gemeindeverband, er kommt nur nahe. (Zwischenruf Mag. Stemer: Professor Morscher!) Professor Morscher sagt, es sei ein "Gemeindezusammenschluss sui generis." Ich habe mit anderen Rechtsexperten geredet und die sagen, so einen, so etwas gibt es gar nicht, einen Gemeindezusammenschluss sui generis. (Zwischenrufe – Dr. Sader: Weil sie es halt selber wella hond, die..!) So, und jetzt möchte ich Sie noch einmal fragen, Herr Landesrat, was raten Sie denn nun dem Stand

Montafon als Aufsichtsbehörde? Und ich verweise auf Ihren eigenen Rechtsgutachter, wie er sein Rechtsgutachten auslegt, wobei er immer wieder sagt, "er gibt seine Meinung wieder", im Laufe dieses Gutachtens spricht er von "seiner Meinung". Und er kommt im Schlussabsatz

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zu diesem Fazit: Rechtspolitisch mag eine Sanierung des Gemeindezusammenschlusses der 10 Montafoner Gemeinden mehr als nahe liegen, um die weithin bekannten

Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Diesfalls wären insbesondere auch die oben

angeschnittenen Fragen einer gesetzeskonformen Lösung zuzuführen. Also, was raten Sie jetzt dem Stand Montafon, damit endlich diese rechtliche Basis geklärt wird? Und sind die Beschlüsse durch das Gemeindegesetz, ich rede vom geltenden Gemeindegesetz, und unsere Verfassung gedeckt?

Präsident: Danke! Ich weiß nicht, ob wir das alles noch heute einwandfrei zu klären bringen, aber Klubobmann Rauch, bitte.

Rauch Johannes: Herr Präsident, Hoher Landtag! Wir haben diese Anfrage aus zwei

Gründen gestellt: weil es rechtliche Unklarheiten gibt und weil sie politisch relevant ist. Und Sie wissen das ganz genau, und deshalb hat diese Prüfung so lange gedauert. Und Sie sind sich bis zum heutigen Tage eigentlich nicht sicher, diese Stellungnahme von Morscher hin oder her, ob jetzt tatsächlich die Beschlüsse, die gefasst worden sind, rechtsverbindlich sind oder nicht. – Nein, Sie sind sich nicht sicher und Sie können sich auch nicht sicher sein, weil Morscher, und auch im Übrigen in einem Referat unser sehr geschätzter Dozent Bußjäger, das nicht eindeutig haben beantworten können. – Sie können es schlicht und einfach nicht!

Und die politische Komponente an der ganzen Geschichte ist nämlich eine heikle, Sie wissen das so gut wie wir, weil Gemeindeverbände Rechtsverbindlichkeit brauchen, vor allem dann, wenn es darum geht, Gemeindekooperation in Zukunft salonfähig zu machen. Und da bin ich auch beim Punkt: Man kann nicht dauernd über Gemeindekooperation reden, über

Gemeindeverbände reden, und dann nicht glasklare Verbindlichkeiten, auch rechtlich haltbare Verbindlichkeiten haben an einem Musterbeispiel wie dem Stand Montafon. Das ist zu

klären! Und Herr Landesrat, das ist mit Ihrer Anfragebeantwortung nicht geklärt, das ist mit dem Rechtsgutachten nicht geklärt, das ist einfach nicht sauber.

Jetzt müssen Sie einmal bitte erklären, wie Sie denken in dieser Frage weiter vorzugehen. – Ja, ich lasse es mir gerne erklären, wenn Sie die rechtlich eindeutige Auskunft haben und das auf die Reihe bringen, dann kommen Sie heraus und sagen, "so ist es", dann können wir das nämlich auf Grundlage Ihrer Aussage behandeln – ja "schwierig", das ist sehr schwierig und sehr heikel. Und ich sag's Ihnen noch einmal: die politische Dimension dabei ist, dass Sie damit ein Musterbeispiel eigentlich setzen, wie gehen wir künftig mit

Gemeindekooperationen, mit der Absicherung um. Es werden sich keine zwei Gemeinden und kein Gemeindeverband in diesem Land mehr auf weiter reichende Beschlüsse mit auch

finanziellen Auswirkungen - ich tue jetzt zum Beispiel andenken die Verteilung der

Kommunalsteuereinnahmen – einlassen, wenn nicht glasklar geklärt ist, wie die Dinge künftig gehandhabt werden müssen, auch und gerade im Montafon. Und der Anlassfall war ja im Übrigen im letzten Jahr der fragwürdige Beschluss zur Silvretta-Arena, wo sich gezeigt hat, auf welch 'papiernen Füßen' das ganze Ding steht. Also bitte, nehmen Sie da eine Klarstellung vor! (Beifall!)

Präsident: Danke! Der Abgeordnete Neyer ist am Wort.

Mag. Neyer: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass die rechtliche Stellung des Standes Montafon keine klare ist, ist seit Jahren bekannt, das ist nichts Neues. Es mag für manche, nicht für viele, hochinteressant sein, hier tiefgründige juristische Abhandlungen zu diskutieren, letztendlich wird es so sein, dass sich der Stand Montafon bzw. die Gemeinden selber darauf einigen müssen, was sie sein wollen, "Gemeindeverband nach dem

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Gemeindegesetz" oder "sonst irgendeine Konstruktion". Und das hat im Montafon entschieden zu werden und nicht hier! (Beifall!)

Präsident: Danke! Gibt es weitere Wortmeldungen? Landesrat Ing. Schwärzler, bitte.

Ing. Schwärzler: Sehr geschätzter Herr Präsident, meine sehr geschätzten Damen und Herren Abgeordnete! Zur Anfrage: Die Anfrage ist, soweit das möglich ist, auch beantwortet worden.

Es ist eine gewachsene Struktur. Ich bleibe auch dabei, so wie ich es erwähnt habe, selbstverständlich ist es Aufgabe, und da lege ich auch als Bregenzerwälder einfach Wert darauf, dass man nicht alles in Bregenz regiert - wir wollen es in Wien auch nicht -, sondern dass im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch im Montafon zwischen den

Verantwortlichen ein gemeinsamer Weg gefunden wird. Wir haben jetzt, es gibt jetzt ein sehr ausführliches, und das habe ich Ihnen auch bereits zugestellt, Rechtsgutachten vom

Verfassungsexperten Univ.Prof. Siegfried Morscher. Das wird auch die Grundlage sein für weitere Beratungen, für weitere Entscheidungen. Und das ist, glaube ich, auch abzuwarten.

Unser Aufgabe ist nicht, Frau Abgeordnete Fritz, "was empfehlen Sie?", oder, das wird's nicht sein, sondern dass auf dieser Rechtsgrundlage die weiteren Entscheidungen auch getroffen werden. Das sollten wir auch abwarten. Und wir werden vom Land aus auch darauf achten, dass das auch rechtlich korrekt ist. Dankeschön!

Präsident: Klubobmann Rauch, bitte.

Rauch Johannes: Tut mir Leid, das muss ich noch erläutern, mit zwei Sätzen. Herr Präsident, Hoher Landtag! Es gibt inzwischen Unternehmen im Montafon, die sich überlegen, auf

europäischer Ebene vergaberechtlich eine Klage einzubringen, weil der Rechtsstand des Standes Montafon nicht klar ist. – Vielleicht hilft Ihnen das weiter.

Präsident: Danke! Herr Landesrat Stemer, bitte.

Mag. Stemer: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch die letzte Bemerkung, Herr Klubobmann Rauch, die wieder irgendwas dramatisieren soll, ändert überhaupt nichts daran.

(Zwischenruf Rauch Johannes) Ich möchte zwei Dinge sagen: Sie wissen, dass ich das einerseits aus elfjähriger Erfahrung als Standesrepräsentant sage und zum Zweiten auch als für das Gemeindegesetz Zuständiger, was die Legistik anbetrifft. Und es ist überhaupt keine Frage, dass das Rechtsgutachten von Dr. Morscher bereits dazu geführt hat – der Stand Montafon hat übrigens auch mit Rechtsexperten Kontakt aufgenommen, hat bereits eine Arbeitsgruppe installiert, um die Standes-Statuten, die ja auch, wenn Sie das Gutachten gelesen haben, Dr. Morscher kommentiert, auf den heutigen Stand der gesetzlichen Bestimmungen zu bringen. Diese Arbeitsgruppe ist bereits engagiert tätig, wird mit Rechtsexperten, und zwar im Einvernehmen mit der zuständigen Abteilung im Landhaus, diese Dinge in den nächsten Monaten abklären (die Vorarbeiten sind schon im Gange) und wird schlicht und einfach die Bestimmungen des Standes nach § 93 Gemeindegesetz auf einen absolut passenden Level bringen. (Zwischenrufe – Rauch Johannes – Mag. Fritz) – In der Anfragebeantwortung ist angedeutet, dass diese Dinge im Gange sind. (Zwischenrufe – Mag.

Fritz: Nein! – Rauch Johannes: Aber das ist ...!) Dann sage ich es Ihnen jetzt. Und da gibt’s überhaupt nichts zu deuteln: Es ist wirklich eine historisch gewachsene Institution. Und jetzt sage ich das Zweite dazu, das hat mit dem Legistischen nichts zu tun: Gäbe es diese

Institution nicht, dann müsste man sie heute erfinden. Und jetzt sage ich Ihnen einmal, was diese kompakte Talschaft in der Organisation dieser zehn Gemeinden alles bereits seit

Jahrzehnten praktiziert, was wir zu Recht hier im Landtag schon X Mal, alle Fraktionen, auch

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unter wirklich ernsten Gemeindekooperationen, die wünschenswert sind, angedacht und diskutiert haben. Es sind zum Beispiel auf dem Boden des Standes Montafon auch etwa verschiedene Schulverbände damals schon entstanden. Es ist der Abwasserverband Montafon auf derselben Basis gegründet worden. Es ist eine Kooperation der Montafoner Bergbahnen dort gegründet worden, der Schi-Pool Montafon dort gegründet worden, der

Tourismusverband Montafon als der allererste (Zwischenruf Mag. Fritz) überhaupt in Österreich und viele andere Dinge mehr. Es wäre geradezu fahrlässig, wenn man diese Institution in Frage stellen würde, nicht aber jene Fragen, die von mir aus letztes Jahr in Anbetracht dieses Themas oder im Zusammenhang mit anderen Themen zur Frage geführt wurden: "Ist das Standes-Statut, sind die Aufgabenverteilungen, sind die

Verantwortungsbereiche, sind die finanziellen Befugnisse der Standesvertretung (die wird vielleicht künftig "Standesversammlung" heißen, weil der Begriff im Gemeindegesetz vorgesehen ist); es wird zu Aufgabendefinitionen kommen, die entsprechendes

Fingerspitzengefühl verlangen. Und es wird zur Festlegung kommen von finanziellen

Grenzen, die im Rahmen der jährlichen Budgetbeschlüsse und der Rechnungsabschlüsse von den Gemeinden, von den Bürgermeistern als Vertreter in der Verbandversammlung

einzuhalten sind, die alle bitte, und das hat Kollege Schwärzler deutlich dargestellt in der Antwort, ihren Gemeindeorganen nach dem Gemeindegesetz verantwortlich sind. Was die Beiträge der einzelnen Gemeinden zum gemeinsamen Budget des Standes Montafon anbetrifft, das wird alles sauber geregelt, damit Sie und andere vielleicht etwas ruhiger schlafen können. Danke!

Präsident: Danke! Mir liegen zu diesem Thema keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

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