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Gemäß 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

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Sitzungsmappe erstellt am: 17.01.2022 04:15:46

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

17. Wahlperiode E 17/762

02.05.2019 Ausschuss für Kultur und Medien

Oliver Keymis MdL

Einladung

27. Sitzung (öffentlich)

des Ausschusses für Kultur und Medien am Donnerstag, dem 9. Mai 2019, 15:30 Uhr, Raum E 3 D 01

Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

Tagesordnung

„Lokale Radiovielfalt in NRW erhalten – Die Landesregierung muss den technischen Einstieg des Lokalfunks in DAB+ finanziell fördern“

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/4119

Anhörung von Sachverständigen

gez. Oliver Keymis - Vorsitzender - F. d. R.

Sarah Scholz

Ausschussassistentin

Anlage:

Verteiler

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Sitzungsmappe erstellt am: 17.01.2022 04:15:46

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Anhörung von Sachverständigen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien

„Lokale Radiovielfalt in NRW erhalten – Die Landesregierung muss den technischen Einstieg des Lokalfunks in DAB+ finanziell fördern“

Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/4119 am Donnerstag, dem 9. Mai 2019

15:30 Uhr, Raum E 3 D 01

Verteiler

Professor Dr. Bernd Holznagel Institut für Informations-, Tele-

kommunikations- und Medienrecht (ITM) Juristische Fakultät

Münster

Professor Dr. Matthias Cornils

Lehrstuhl für Medienrecht, Kulturrecht und Öffentliches Recht

Mainz

Michael Radomski

Sprecher der Geschäftsführung Düsseldorf

Horst Röper Leiter Dortmund Volkmar Kah

Geschäftsführer Düsseldorf

Landesanstalt für Medien NRW Düsseldorf

Verband der Betriebsgesellschaften in Nordrhein-Westfalen e. V.

Düsseldorf

Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e. V.

Solingen Westdeutscher Rundfunk Köln

Anstalt des öffentlichen Rechts Köln

Deutschlandfunk Köln

Thorsten Kabitz Vorstand

Verein der Chefredakteure im NRW-Lokalfunk c/o Radio RSG

Solingen

Sven Thölen Geschäftsführer radio NRW GmbH Oberhausen

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/762 Ausschuss für Kultur und Medien

- TOP -

„Lokale Radiovielfalt in NRW erhalten – Die Landesregierung muss den technischen

Einstieg des Lokalfunks in DAB+ finanziell fördern“

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

17. Wahlperiode

Drucksache 17/4119

06.11.2018

Datum des Originals: 06.11.2018/Ausgegeben: 06.11.2018

Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

Antrag

der Fraktion der SPD

Lokale Radiovielfalt in NRW erhalten – Die Landesregierung muss den technischen Einstieg des Lokalfunks in DAB+ finanziell fördern

I. Ausgangslage

Die 44 Lokalradios leisten einen wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt in Nordrhein-Westfalen.

Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Hörfunk und dessen regionale und lokale Lokalberichterstattung ist ungebrochen groß. Der Radiomarkt steht gleichwohl – ähnlich wie die Printmedien – vor großen Herausforderungen. Die Einführung des Digitalradiostandards DAB+ könnte den Wettbewerb um Marktanteile auf dem NRW-Hörermarkt verschärfen und damit das System des flächendeckenden lokalen Hörfunks in NRW gefährden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Landesregierung auch eineinhalb Jahre nach Regierungsantritt immer noch nicht willens ist, sich für den Lokalfunk in seiner redaktionellen Vielfalt und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszusprechen.

Der öffentlich-rechtliche Hörfunk benötigt für den bundesweiten Einstieg in DAB+ bis zum Jahr 2025 einen dreistelligen Millionenbetrag, den er aus dem Rundfunkbeitrag finanzieren kann.

Der private Hörfunk benötigt für den DAB+-Einstieg eine vergleichbare Summe. Dieser Zusatzaufwand ist nach Auffassung des Verbands Privater Medien e.V. (VAUNET) über Werbeinnahmen allein nicht zu finanzieren. In Bayern wurde ein DAB+-Konzept vorgelegt, mit dem die privaten Lokalradioanbieter bei der Umstellung von UKW auf Digitalradio konkret unterstützt werden. Das Konzept soll bis zum Jahr 2019 umgesetzt sein. Ob die nordrhein- westfälische Landesregierung ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren zur Vergabe von Kapazitäten in den regionalen DAB+-Netzen plant (Simulcast-Szenario) oder die privaten Lokalradios bei dem Einstieg in DAB+ finanziell fördern will, ist weiterhin unbekannt.

CDU und FDP bekennen sich zwar in ihrem Koalitionsvertrag zum dualen Rundfunksystem, haben aber seit Regierungsantritt keine konkreten Vorschläge dafür vorgelegt, wie dessen Rahmenbedingungen an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen.1

1 Vgl. hierzu den „Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022“, Seite 97.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/4119

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II. Der Landtag stellt fest:

1. Der Lokalfunk in NRW trägt neben den WDR-Radioprogrammen zur Medienvielfalt in unserem Bundesland bei und ist für die Demokratie und die gesellschaftliche Kommunikation vor Ort wichtig.

2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 44 lokalen Radiosender tragen entscheidend zur lokalen Berichterstattung bei.

3. Das Zwei-Säulen-Modell aus Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften hat sich bewährt.

4. Ein von der Landesanstalt für Medien NRW in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Einstieg in DAB+ aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sein kann. Für die privaten Lokalfunkanbieter kann es schwierig werden, die Kosten für den Einstieg und den Parallelbetrieb (UKW/DAB+) aus eigener Finanzkraft aufzubringen.

5. Die Sicherung und Weiterentwicklung des lokalen Radiomarktes kann nur in Absprache mit den Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften erfolgen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf:

1. Die Landesregierung muss die privaten Lokalfunkanbieter beim technischen Einstieg von UKW in DAB+ finanziell unterstützen.

2. Die Landesregierung muss einen Runden Tisch zur Zukunft des Radiomarktes in Nordrhein-Westfalen einberufen. An dem Runden Tisch müssen alle gesellschaftlich relevanten Vertreterinnen und Vertreter des privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Landesmedienanstalt NRW sowie der Landesregierung und des Landtags beteiligt werden.

3. Die Landesregierung muss klar das Ziel formulieren, dass sie den privaten Lokalfunk in seiner redaktionellen Vielfalt und mit seiner Struktur des Zwei-Säulen-Modells erhalten will.

Thomas Kutschaty Sarah Philipp Michael Hübner Alexander Vogt und Fraktion

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