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TOP 3: Neubürgerbegrüßungsbroschüre; Antrag der SPD-Fraktion vom

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Academic year: 2022

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 17.06.2021 fand die 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.

Zur Kenntnisnahme veröffentlichen wir nachfolgendes Protokoll:

TOP 1: Feststellung der Tagesordnung

Stadtverordnetenvorsteher Holger Strebert begrüßt alle Anwesenden und stellt fest, dass keine Einwände gegen die Tagesordnung vorliegen. Sie gilt somit als genehmigt.

Abstimmung: ja: 23 nein: 0 Enthaltung: 0

TOP 2: Breitbandausbau in der Stadt Reichelsheim

Gemeinsame Absichtserklärung mit Yplay Germany GmbH, Altenstadt, und HessenKom Netz GmbH, Altenstadt

Vorlage des Magistrates vom 15.06.2021 Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim stimmt der Unterzeichnung der vorgelegten gemeinsame Absichtserklärung mit Yplay Germany GmbH, Altenstadt, und HessenKom Netz GmbH, Altenstadt, zu. Der Magistrat wird beauftragt, einen Kooperationsvertrag mit Yplay Germany GmbH und HessenKom Netz GmbH abzuschließen.

Abstimmung: ja: 23 nein: 0 Enthaltung: 0 Sitzungsunterbrechung von 20.12 Uhr bis 20.22 Uhr.

TOP 3: Neubürgerbegrüßungsbroschüre; Antrag der SPD-Fraktion vom 19.05.2021 Stadtverordneter Hachenburger stellt den Änderungsantrag der CDU vor.

Stadtverordneter Priebe stellt für die FW den Antrag auf Verweisung in den SKS-Ausschuss. Er weist darauf hin, dass die Informationen mehrsprachig sein sollten.

Stadtverordnetenvorsteher Strebert stellt den CDU-Antrag zur Beschlussfassung:

Der Magistrat der Stadt Reichelsheim wird beauftragt, ein digitales Konzept zur Neubürgerbegrüßung zu entwickeln. Über einen virtuellen Rundgang auf der Website der Stadt Reichelsheim sollen die Bürger mit allen als relevant erachteten Informationen und weiterführenden Links versorgt werden.

Neubürger erhalten zudem ein Begrüßungsschreiben, in dem auf diesen virtuellen Rundgang hingewiesen, bzw. beworben wird.

Die Kosten hierfür sind der Kostenstelle Tourismus/Sachkonto 6139000 zu belasten.

Abstimmung: ja: 9 nein: 14 Enthaltung: 0 Der Antrag ist somit abgelehnt.

Weiter stellt er den FW-Antrag zur Verweisung in den SKS-Ausschuss zur Beschlussfassung:

Abstimmung: ja: 6 nein: 14 Enthaltung: 3

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Daraufhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt eine Neubürgerbegrüßungsbroschüre zu entwickeln und diese zukünftig allen Neubürgerinnen und Neubürgern zu überreichen.

Die benötigten Mittel für die Gestaltung und den Druck der Broschüre sollen der Kostenstelle Tourismus/Sachkonto 6139000 entnommen werden.

Abstimmung: ja: 14 nein: 8 Enthaltung: 1

TOP 4: Beitritt „Wohnungsbau- und -fördergesellschaft im Wetteraukreis mbH“

Antrag der SPD-Fraktion vom 12.05.2021 Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung erklärt ihr Interesse an einem Betritt zu der „Wohnungsbau- und fördergesellschaft im Wetteraukreis mbH“.

Der Magistrat wird beauftragt die weiteren Verhandlungen mit dem Wetteraukreis aufzunehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Fortgang der weiteren Beratungen informiert und trifft nachdem alle Informationen vorliegen, eine finale Entscheidung zum Beitritt, sowie über die Höhe der finanziellen Mittel und der kommunalen Flächen, die es ggf. einzubringen gilt.

Abstimmung: ja: 23 nein: 0 Enthaltung: 0

TOP 5: Bauleitplanung der Stadt Reichelsheim, Stadtteil Weckesheim Bebauungsplan Nr. 6.13 „Am heiligen Stein – Teil B“ – 2. BA

Abwägung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Vorlage des Magistrates vom 04.05.2021; STVV am 11.05.2021; ISLU am 01.06.2021

Der Ausschussvorsitzende des ISLU-Ausschusses Jörg Schilling berichtet aus der Sitzung des ISLU- Ausschusses und teilt die Ausschussempfehlung mit.

Holger Strebert stellt die eingereichten Änderungs- und Ergänzungsanträge der Fraktionen vor,

die im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2021 und der Sitzung des ISLU-Ausschusses eingebracht wurden.

Im Anschluss lässt er über die einzelnen Änderungs-bzw. Ergänzungsanträge wie folgt abstimmen:

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Top 7 vom 11.05.2021 und zu Top 5 vom 17.06.2021:

Bauleitplanung der Stadt Reichelsheim, Stadtteil Weckesheim Bebauungsplan Nr. 6.13 „Am heiligen Stein - Teil B" - 2. BA

1. Stellungnahme der Botanischen Vereinigung Hessen e.V., Punkt 3

„Die Hinweise werden aufgenommen"

Die Begründung erfolgt mündlich.

2. Stellungnahme Bürger 1, Punkt 13 in Verbindung mit Punkt 17 und 18, analoge Vorgehensweise bei gleichen Einwänden der nachfolgenden Stellungnahmen:

„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Vor der Anpassung zum Entwurf ist ein

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Gesamtkonzept zur Parksituation unter Berücksichtigung der der Situation in der Dorn- Assenheimer Straße und der künftigen Erfordernis von Stellflächen für Besucher des Bergwerksees zu erstellen. Sollte hiernach von der Stadtverordnetenversammlung die

Notwendigkeit eines Parkplatzes als erforderlich angesehen werden, ist den Anregungen in Ergänzung der Anlage eines begrünten Sichtschutzwalls durch folgende Punkte zu entsprechen:

Reduzierung der Stellplatzfläche auf die südliche Hälfte, Begrünung der nördlichen Hälfte als zusätzlicher Puffer Errichtung von maximal 30-32 Stellplätzen in einer schrägen oder vertikalen Anordnung Prüfung einer Linksverschiebung der Stellflächen in Richtung Sportlerheim"

Die Begründung erfolgt mündlich.

Abstimmung: Ja: 5 Nein: 14 Enthaltung: 4 Ergänzungsantrag der Freien Wähler zu dem CDU-Antrag:

Auf den Parkplatz soll verzichtet werden. Er soll aus den Planungen gestrichen werden. Alternativ soll eine Grünfläche entstehen.

Abstimmung: Ja: 4 Nein: 19 Enthaltung: 0 Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion:

Auf Seite 3 Punkt 2 der Abwägungen soll zur Förderung der Artenvielfalt folgende Festsetzung ergänzt werden: Stein-, Kies-, Split- und Schotterschüttungen von mehr als 1qm Fläche sind unzulässig, soweit sie nicht dem Spritzwasserschutz am Gebäude dienen.

Abstimmung: Ja: 22 Nein: 0 Enthaltung: 1

Änderungsantrag der FW-Fraktion:

Der Magistrat wird beauftragt eine geologische Untersuchung (Druckplattenverfahren) des Gebietes zu veranlassen, um zweifelsfrei Ergebnisse für die gefahrlose Nutzung einer vorgesehenen Entlastungsstraße in diesem Gebiet bestätigt zu bekommen, Ergebnisse sind umgehend der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Entscheidungen über diesen TOP7 sind bis zu Klärung zurückzustellen.

Abstimmung: Ja: 4 Nein: 19 Enthaltung: 0

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Abwägungsbeschlüsse zu den eingereichten Anregungen und Bedenken:

Stellungnahme Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V.

Zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Das Plangebiet ist im Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits als gewerbliche Baufläche geplant dargestellt und für die Entwicklung bereits vorbereitet. Hinsichtlich der Betroffenheit

landwirtschaftlicher Belange kann angemerkt werden, dass im Zuge der geplanten Baugebietsausweisung zwar landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden, dieser Betroffenheit stehen im Rahmen des vorliegenden Bauleitplanverfahrens jedoch unter anderem die in § 1 Abs. 6 BauGB genannten

Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Bevölkerungsentwicklung und die Fortentwicklung vorhandener Ortsteile als öffentliche und in der Bauleitplanung ebenfalls beachtliche Belange gegenüber. Auch bei der Entwicklung eines Gewerbegebietes spielt der Bodenschutz und Grundwasserbildung eine wichtige Rolle.

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Zum Entwurf wird im Umweltbericht die Thematik des vorsorgenden Bodenschutzes entsprechend behandeln und abgearbeitet.

Abstimmung: Ja: 21 Nein: 0 Enthaltung: 2

Zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die textlichen Festsetzungen angepasst.

Die textlichen Festsetzungen werden um die vorgebrachten Empfehlungen ergänzt Ergänzung SPD-Antrag:

Auf Seite 3 Punkt 2 der Abwägungen soll zur Förderung der Artenvielfalt folgende Festsetzung ergänzt werden: Stein-, Kies-, Split- und Schotterschüttungen von mehr als 1qm Fläche sind unzulässig, soweit sie nicht dem Spritzwasserschutz am Gebäude dienen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Über den Bebauungsplan werden keine Firstrichtungen festgesetzt. Es handelt sich um einen

Angebotsbebauungsplan und die Grundstückseigentümer sollen flexibel in der Errichtung der Gebäude und in Hinblick auf die Grundstücksaufteilungen sein. Darüber hinaus sind die Errichtung Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie wünschenswert, bleiben den Grundstückseigentümern jedoch selbst überlassen.

Abstimmung: Ja: 17 Nein: 3 Enthaltung: 3

Zu 4.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Zum Entwurf wird geprüft, ob eine Festsetzung zu Zisternen aufgenommen wird.

Zum Vorentwurf wurde keine Festsetzung aufgenommen, da hierzu im 1. Bauabschnitt des

Bebauungsplanes Nr. 6.13 „Am heiligen Stein Teil B“ keine Regelungen enthalten sind. Aus Gründen der Gleichberechtigung wurde für den 2. Bauabschnitt daran festgehalten.

Aufgrund von Vorgaben zur Einsparung des Wasserverbrauches ist eine Nutzung von Zisternen für die Gartenbewässerung oder die Brauchwassernutzung jedoch von Vorteil. Deshalb wird zum Entwurf geprüft, ob eine Festsetzung für eine Zisternennutzung aufgenommen werden soll.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 5.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in den Hinweisteil der textlichen Festsetzungen aufgenommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 6.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegt zum Entwurf mit aus.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 7.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Das Urteil bezieht sich auf die Sicherung von Kompensationsmaßnahmen auf externen Flächen, die sich in Besitz von Privatpersonen (Dritten) befinden.

Auszug aus dem Urteil: „Wählt eine Gemeinde für die Sicherung der von ihr beabsichtigten

Kompensationsmaßnahmen nach § 1 a Abs. 3 Satz 4, 1. Alt. BauGB den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB mit dem Eigentümer des Grundstücks, der die Maßnahmen umsetzen soll, so muss der tatsächliche Erfolg der naturschutzrechtlichen Maßnahmen in vergleichbarer Weise gesichert sein, wie dies durch eine entsprechende Festsetzung in einem Bebauungsplan gemäß § 1a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB oder durch die Bereitstellung eigener Flächen der Gemeinde als sonstige Maßnahme gemäß

§ 1a Abs. 3 Satz 4, 2. Alt. BauGB gewährleistet wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 D 1/13. NE -, juris Rdnr. 115). Deshalb muss zum einen vor der Entscheidung der

Gemeindevertretung über den Bebauungsplan als Satzung der Inhalt des städtebaulichen Vertrags bindend feststehen. Zum anderen bedarf es einer dinglichen Sicherung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen.“

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Zum Vorentwurf des vorliegenden Bebauungsplanes sind keine externen Kompensationsmaßnahmen in den Planunterlagen enthalten. Eine dingliche Sicherung für Anpflanzungsflächen auf den Baugrundstücken besteht nicht, da es sich nicht um Kompensationsflächen handelt. Der Hinweis auf das Urteil wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Zum Entwurf erfolgt die Ausarbeitung eines Ausgleichskonzeptes.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 8.: Der Anregung wird entsprochen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Deutsche Bahn AG DB Immobilien

Zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in den Hinweisteil der Begründung aufgenommen.

Die Hinweise beziehen sich auf die nachfolgenden Planungsebenen der Erschließungsplanung und der Bauausführung. Die Stadt Reichelsheim hat im Rahmen der vorliegenden Planung ein

Immissionsgutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden zur Entwurfsoffenlage mit ausgelegt.

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht neben der Kennzeichnungspflicht kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH

Zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung im Hinweisteil der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt.

Die Hinweise beziehen sich auf die nachfolgenden Planungsebenen (Bauantrag, Erschließungsplanung).

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2.: Der Hinweis auf die Telekommunikationslinie wird gemäß § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich zur Beachtung für die nachfolgenden Planungsebenen in den Hinweisteil der textlichen

Festsetzungen und der Begründung aufgenommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Hessen Forst, Forstamt Nidda

Zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2.: Der Hinweis zu den Gehölzen wird zur Kenntnis genommen und an den beauftragten Umweltplaner zur weiteren Berücksichtigung weitergegeben. Die Artenliste (Empfehlung) wird redaktionell angepasst.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 3.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Zum Vorentwurf sind keine Baumpflanzungen festgesetzt. Derzeit wird kein Bedarf für die Festsetzung von Pflanzabständen gesehen, die über die geltenden Regelungen gemäß §§ 38-40 Hessisches

Nachbarrechtsgesetz hinausgehen. Die Pflanzung von Bäumen wird den Privateigentümern überlassen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

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Stellungnahme Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen Zu 1.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2. und 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Die Abstimmung der straßenbautechnischen Ausbauplanung erfolgt mit der Stadt Reichelsheim und dem beauftragten Ingenieurbüro. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer

Handlungsbedarf.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird gefolgt.

Zum Entwurf werden in die Plankarte Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt nachrichtlich übernommen. Die bestehenden landwirtschaftlichen Zufahrten sind hiervon ausgenommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 5.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Festsetzungen erforderlich sind, da grundsätzlich gemäß § 23 HStrG bauliche Anlagen längs der Landesstraßen und Kreisstraßen der Zustimmung von Hessen Mobil bedürfen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 6.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Aufgrund der Entfernung des geplanten Gewerbegebietes zu klassifizierten Straßen sind immissionsschutzrechtliche Konflikte nicht zu erwarten. Zum Entwurf wird die beauftragte schalltechnische Untersuchung mit ausgelegt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme IHK Gießen-Friedberg

Zu 1.: Die Hinweise und die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an das beauftragte Ingenieurbüro zur weiteren Berücksichtigung weitergegeben.

Derzeit besteht im Rahmen der Ausarbeitung des Erschließungskonzeptes keine Veranlassung Lkw- Stellplätze vorzusehen. Die Hinweise beziehen sich auf die nachfolgenden Planungsebenen (Bauantrag, Erschließungsplanung). Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer

Handlungsbedarf.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Stellungnahme Kreisausschuss des Wetteraukreises, Strukturförderung und Umwelt

Zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 2.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

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Zu 3.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 4.: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der Anregung wird gefolgt. Die Hinweise werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Bereits zum 1. Bauabschnitt des Bebauungsplanes Nr. 6.13 „Am heiligen Stein – Teil B“ wurde von einem Ingenieurbüro für alle 3 Bauabschnitte eine Vorplanung erarbeitet. Entsprechende Informationen werden zum Entwurf in der Begründung ergänzt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 6.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in den Hinweisteil der Begründung aufgenommen.

Darüber hinaus weist die Stadt Reichelsheim darauf hin, dass der Feuerwehr kein Hubrettungsfahrzeug zur Verfügung steht und deshalb in den Hinweisteil der Begründung auf § 36 Abs. 3 HBO entsprechend verwiesen wird. Da die Feuerwehr der Stadt Reichelsheim über kein Hubrettungsfahrzeug verfügt, ist zwingend vorgeschrieben, dass Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen nicht mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegen dürfen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 7.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Der Umweltbericht wird zum Entwurf entsprechend ergänzt.

Zum derzeitigen Planungszeitpunkt steht noch nicht fest, wie der Ausgleich erfolgen wird. Beispielsweise kann der Eingriff über die Kompensationsverordnung bilanziert werden und über das Ökokonto der Stadt Reichelsheim oder über den Zukauf von Ökopunkten durch die HLG kompensiert werden. Es können auch Maßnahmen von Gewässerrenaturierungen oder Waldstilllegungen erfolgen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 8.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Es wurde ein Umweltplanungsbüro mit der Erhebung der vorkommenden Arten beauftragt. Die Ergebnisse und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sowie erforderliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen werden zum Entwurf vorgelegt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu. 9.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Es wurde ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden in dem Kompensationskonzept berücksichtigt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 10. und 11: Der Hinweis auf die Ausgleichsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Alle erforderlichen Kompensationsmaßnahmen und -Flächen werden zum Entwurf ergänzt.

Das Urteil bezieht sich auf die Sicherung von Kompensationsmaßnahmen auf externen Flächen, die sich in Besitz von Privatpersonen (Dritten) befinden.

Auszug aus dem Urteil: „Wählt eine Gemeinde für die Sicherung der von ihr beabsichtigten

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Vertrages gemäß § 11 BauGB mit dem Eigentümer des Grundstücks, der die Maßnahmen umsetzen soll, so muss der tatsächliche Erfolg der naturschutzrechtlichen Maßnahmen in vergleichbarer Weise gesichert sein, wie dies durch eine entsprechende Festsetzung in einem Bebauungsplan gemäß § 1a Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB oder durch die Bereitstellung eigener Flächen der Gemeinde als sonstige Maßnahme gemäß

§ 1a Abs. 3 Satz 4, 2. Alt. BauGB gewährleistet wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 D 1/13. NE -, juris Rdnr. 115). Deshalb muss zum einen vor der Entscheidung der

Gemeindevertretung über den Bebauungsplan als Satzung der Inhalt des städtebaulichen Vertrags bindend feststehen. Zum anderen bedarf es einer dinglichen Sicherung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen.“

Zum Vorentwurf des vorliegenden Bebauungsplanes sind keine externen Kompensationsmaßnahmen in den Planunterlagen enthalten. Eine dingliche Sicherung für Anpflanzungsflächen auf den

Baugrundstücken besteht nicht, da es sich nicht um Kompensationsflächen handelt. Der Hinweis auf das Urteil wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Zum Entwurf erfolgt die Ausarbeitung eines

Ausgleichskonzeptes.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 12.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

In den textlichen Festsetzungen ist bereits eine Artenliste (Empfehlung) für die Neupflanzungen im Plangebiet enthalten. Die Eigentümer können aus dieser Artenliste entsprechend wählen. Darüber hinaus ist bereits festgesetzt, dass für die Anpflanzungen einheimische, standortgerechte Bäume und Gehölze zu verwenden sind.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 13.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 14.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Festlegung der Farbtöne von Gebäudefassaden erfolgt nicht.

Eine Regelung zur Gestaltung der Gebäudefassaden innerhalb des Gewerbegebietes ist nicht vorgesehen.

Die Fassadengestaltung bleibt den Gewerbetreibenden selbst überlassen, da es sich hier um die Außendarstellung einer Firma handelt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 15.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 16.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Ausweisung als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ hier landwirtschaftlicher Weg erfolgt jedoch nicht.

Im Bereich der Flur 11, Flurstück 21 (Teilbereich der Zufahrtsstraße zur L 3187) ist in der Plankarte zum Bebauungsplan die Ausweisung als öffentliche Verkehrsfläche vorgesehen. Der Teilbereich ist in der Detailplanung des beauftragten Ingenieurbüros weiterhin als landwirtschaftlicher Weg vorgesehen und damit entsprechend gesichert. Die abschließende Straßenraumaufteilung erfolgt im Zuge der

nachfolgenden Planungsebene der Erschließungsplanung. Die Erreichbarkeit der südlich und nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen bleibt durch Planung der Zufahrtsstraße zur L 3187 weiterhin bestehen. Im südwestlichen Bereich des Plangebietes erfolgt die Ausweisung eines neuen landwirtschaftlichen Weges, damit die Verbindung zum bestehenden landwirtschaftlichen Wegenetz erhalten bleibt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

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Zu 17.: Der Anregung wird gefolgt und die Artenliste entsprechen angepasst.

Die Hinweise zu den Rosenarten werden zur Kenntnis genommen. Die Stadt Reichelsheim hält die Hinweise für nachvollziehbar, weshalb Rosenarten und stark wachsende Bäume aus der Artenliste gestrichen werden.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 18.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Ein entsprechender Hinweis auf Pflanzabstände gemäß des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes ist in den textlichen Festsetzungen bereits enthalten. Daher besteht auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 19.: Der Anregung wird gefolgt und die textlichen Festsetzungen redaktionell angepasst.

Das in den textlichen Festsetzungen bezeichnete Gewerbegebiet schließt das Gewerbegebiet GE1 und GE2 mit ein. Für eine bessere Lesbarkeit werden die textlichen Festsetzungen entsprechend ergänzt.

Außerdem erfolgt eine Änderung in ein eingeschränktes Gewerbegebiet sowie einer neuen Nummerierung (GEe1a, GEe1b und GEe2).

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 20.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Die Stadt Reichelsheim hat eine schalltechnische Untersuchung beauftragt, welche zum Entwurf mit ausgelegt wird.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 21.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung des Geltungsbereiches ist nicht vorgesehen.

Der Bereich nördlich des geplanten Parkplatzes und südlich des bestehenden Wohngebietes ist nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. Er wurde nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes mit aufgenommen, da dieser nichts mit dem Zweck des Bebauungsplanes, der Ausweisung eines Gewerbegebietes, einer Erschließungsstraße und eines Parkplatzes zu tun hat.

Planungsrechtlich handelt es sich um Außerbereich gemäß § 35 BauGB. Darüber hinaus soll dieser Bereich auch nicht für den geplanten Parkplatz in Anspruch genommen werden, damit ein Abstand zwischen den Nutzungen bestehen bleiben kann.

Sollte dieser Bereich überplant werden, könnte dies in einem separaten Bauleitplanverfahren erfolgen.

Eine Einbeziehung des Grundstückstreifens sollte im Zusammenhang mit den nördlich bebauten Wohnbaugrundstücken erfolgen, da die Nutzung durch diese Grundstücke erfolgt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 22.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die textlichen Festsetzungen mit den Ergebnissen der beauftragten schalltechnischen Untersuchung weiter konkretisiert und zum Entwurf ausgelegt.

Mit der Festlegung von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von maximal 150 m² pro gewerbliches Grundstück erfolgt bereits eine Regulierung, sodass mehr Wohneinheiten oder im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung größere Wohngebäude ausgeschlossen werden. Es wird ebenfalls zugestimmt, dass das Ziel der Festlegung sein soll, dass sich Wohnnutzungen den gewerblichen Nutzungen unterordnen damit kein Mischgebiet entsteht, weshalb die gewerbliche Nutzung mindestens 75% zur Wohnnutzung betragen muss. Außerdem erfolgt eine Änderung in ein eingeschränktes Gewerbegebiet sowie einer neuen Nummerierung (GEe1a, GEe1b und GEe2). Dabei gilt die Festlegung von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von maximal 150 m² pro gewerbliches Grundstück für das westliche eingeschränkte Gewerbegebiet GEe1a. Im GEe1b gilt eine Ausrichtung von schutzbedürftigen Räumen

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ausschließlich nach Norden und Westen und im GEe2 sind Betriebswohnungen sowie schutzbedürftige Räume grundsätzlich ausgeschlossen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 23. und 24.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme OVAG Netz AG

Zu 1. und 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Darstellung der geplanten 20 kV- Anlagen in der Plankarte erfolgt nicht, da die Anlagen innerhalb der öffentlichen

Straßenverkehrsflächen vorgesehen sind.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in den Hinweisteil der Begründung übernommen.

Die Hinweise beziehen sich auf die nachfolgenden Planungsebenen (Bauantrag, Erschließungsplanung).

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der Anregung wird gefolgt. Der Standort für eine Trafostation wird in der Plankarte gemäß § 6 Abs. 9 BauGB übernommen. Ebenso erfolgt eine Anpassung der textlichen Festsetzungen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in den Hinweisteil der Begründung übernommen.

Die Hinweise beziehen sich auf die nachfolgenden Planungsebenen (Bauantrag, Erschließungsplanung).

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 6.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Zur Entwurfsoffenlage wird die

Ausgleichplanung entsprechend konkretisiert, sodass im Zuge der Entwurfsoffenlage eine weitere Stellungnahme abgegeben werden kann. Die Ovag Netz GmbH wird am weiteren Verfahren beteiligt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Regierungspräsidium Darmstadt

Zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Damit ist die vorliegende Planung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 2.: Die Hinweise werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die untere Naturschutzbehörde wurde beteiligt und hat eine Stellungnahme vom 10.08.2020 abgegeben.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

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Zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Die Stadt Reichelsheim hat ein Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung beauftragt. Zur Entwurfsoffenlage erfolgt eine Konkretisierung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 6.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die Untere Wasserbehörde wurde beteiligt und hat eine Stellungnahme vom 10.08.2020 abgegeben.

Darüber hinaus beziehen sich die Hinweise auf die nachfolgenden Planungsebenen (Bauantrag, Erschließungsplanung). Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 7.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Das beauftragte Ingenieurbüro erarbeitet ein Entwässerungskonzept, das zum Entwurf in die Planunterlagen aufgenommen wird. Auch der Umweltbericht wird zur Entwurfsoffenlage um ein entsprechendes Ausgleichskonzept ergänzt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 8.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung um entsprechende Aussagen zum Wasserbedarf und zum Löschwasserbedarf ergänzt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 9.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt in der Planung berücksichtigt:

Auch wenn der Versiegelungsgrad innerhalb eines Gewerbegebietes hoch ist, wurden Festsetzungen getroffen, die in der Summe dieser Maßnahmen der Verringerung der Grundwasserneubildung entgegenwirken sollen. So sind Gehwege, Garagen- und Stellplatzzufahrten und Hofflächen in

wasserdurchlässiger Weise zu befestigen, damit das auf diesen Flächen anfallende Niederschlagswasser versickern kann.

Zusätzlich werden Grundstücksfreiflächen festgesetzt, sodass der Versiegelungsgrad entsprechend reduziert werden kann.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 10.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in den Hinweisteil der Begründung und der textlichen Festsetzungen aufgenommen.

Bereits im 1. Bauabschnitt des Bebauungsplanes Nr. 6.13 „Am heiligen Stein- Teil B“ lagen Hinweise zu Schichtenwasser und hohen Grundwasserständen vor. Daher wird ein Hinweis auf der Plankarte

aufgenommen, mit der Verpflichtung vor Baumaßnahmen eine Baugrunduntersuchung durchzuführen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 11.: Die Hinweise zu den betroffenen Heilquellenschutzgebieten werden zur Kenntnis genommen und nachrichtlich gemäß § 9 Abs. 6 BauGB in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 12.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

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Zu 13.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der Anregung wird gefolgt.

Die Stadt Reichelsheim hat ein Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung beauftragt. Zur

Entwurfsoffenlage erfolgt eine Konkretisierung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes. Die Informationen und ein Nachweis werden in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 14.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Die Begründung wird um entsprechende Aussagen zum Entwurf ergänzt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 15.: Die Hinweise und Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 15a.: Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die Stadt Reichelsheim hat eine schalltechnische Untersuchung zur Überprüfung der Einhaltung von Lärmrichtwerten des angrenzenden Wohngebietes in Auftrag gegeben.

Darin werden Emissionskontingente für das Gewerbegebiet ermittelt und die Verkehrslärmimmissionen im Einwirkungsbereich der geplanten Verbindungs-/Zufahrtsstraße zur L 3187 beurteilt. Die

schalltechnische Untersuchung wird zur Entwurfsoffenlage mit ausgelegt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 15b.: Die Hinweise zur Schalltechnischen Untersuchung werden zur Kenntnis genommen und wurden an den beauftragten Gutachter zur weiteren Berücksichtigung weitergegeben.

Die Ergebnisse der vorläufigen schalltechnischen Untersuchung führen zu Änderungen der Plankonzeption. Es ist die Festlegung von Immissionskontingenten erforderlich, da aufgrund der angrenzenden Schallemissionen der bestehenden Firma Schneider die Grenzwerte in der Nachtzeit überschritten werden. Es wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen, sodass lärmintensive Nutzungen im Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes ausgeschlossen werden. Die textlichen Festsetzungen werden dahingehend angepasst, dass schutzbedürftige Räume (z.B. Büronutzungen, Aufenthaltsräume, Betriebswohnungen) teilweise ausgeschlossen sind oder in ihrer Ausrichtung nach Norden oder Westen, weg von der Lärmquelle, platziert werden müssen. Die Anpassung der textlichen Festsetzungen erfolgt zum Entwurf.

Zu den Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und dem geplanten Parkplatz mir rund 32 Stellplätzen kommt die vorläufige schalltechnische Untersuchung zu dem Ergebnis, dass keine Notwendigkeit, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive Schallschutzmaßnahmen einzuplanen sind.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 16.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 17.: Der Anregung wird gefolgt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 18.: Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 19.: Der Hinweis wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

(13)

Zu 20.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Für den vorliegenden Bereich ist die Firma Uniper Kraftwerke GmbH zuständig. Die Hinweise zur ehemaligen Bergwerkstätigkeit werden zur weiteren Berücksichtigung in den Hinweisteil der Begründung aufgenommen.

Zur Klärung einer Betroffenheit von aktiver oder ehemaliger Bergwerkstätigkeit im Bereich des Plangebietes hat die Firma Uniper Kraftwerke GmbH Auskunft (Schreiben vom 20.11.2020) gegeben.

Demnach befindet sich der östliche Teil des Plangebietes (Bereich der Verbindungstraße zur L 3187) im Abbaufeld des ehemaligen Tiefbaubetriebes „Weckesheim“, in dem zwischen 1842 und 1962 Braunkohle im untertägigen (vermutlich) Pfeilerbruchverfahren gewonnen wurde. Der Baugrund ist jedoch dauerhaft gestört und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass über lange Zeiträume hinweg weitere Bewegungen im Untergrund auftreten. Diese Besonderheit muss bei jeglicher baulicher Nutzung berücksichtigt

werden. Die dauerhafte Standsicherheit baulicher Anlagen (auch Versorgungsanlagen) ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten und im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren nachzuweisen.

Darüber hinaus wurde ein Grubenbild beigefügt. Siehe nachfolgende Seite.

Das Schreiben mit den aufgeführten Informationen wurde an das für die Erschließungsplanung beauftragte Ingenieurbüro zur Berücksichtigung in der weiteren Planung weitergegeben.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 21.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Siehe weite Informationen zu Punkt 20. Die Hinweise zur ehemaligen Bergwerkstätigkeit werden zur weiteren Berücksichtigung in den

Hinweisteil der Begründung aufgenommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 22.: Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Der Kampfmittelräumdienst wurde beteiligt und hat eine Stellungnahme (31.07.2020) abgegeben. Eine Auswertung der Luftbilder hat jedoch keinen begründeten Verdacht ergeben.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Stellungnahme Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst

Zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zur weiteren Berücksichtigung in den Hinweisteil der Begründung aufgenommen.

Die vorgebrachten Hinweise werden zur Klarstellung und zur weiteren Berücksichtigung in die

Begründung des Bebauungsplanes aufgenommen. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung besteht darüber hinaus kein weiterer Handlungsbedarf, zumal kein begründeter Verdacht besteht, dass im

Plangebiet mit dem Auffinden von Bombenblindgängern zu rechnen ist und demnach eine systematische Flächenabsuche nicht erforderlich ist.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Regionalverband FrankfurtRheinMain

Zu 1.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2.: Die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen.

Damit ist die vorliegende Planung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 3.: Der Hinweis sowie die grundsätzliche Zustimmung zur vorliegenden Planung werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

(14)

Zu 4.: Die nachfolgenden Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Hinweise sind im Rahmen des Umweltberichtes zu beachten und werden entsprechend behandelt und abgearbeitet.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Uniper Kraftwerke GmbH

Zu 1.: Die Hinweise zur ehemaligen Bergwerkstätigkeit werden zur weiteren Berücksichtigung in den Hinweisteil der Begründung aufgenommen.

Das Schreiben mit den aufgeführten Informationen wurde an das für die Erschließungsplanung beauftragte Ingenieurbüro zur Berücksichtigung bei der weiteren Planung weitergegeben.

Die Hinweise sind im Rahmen der nachfolgenden Planungsebenen (Erschließungsplanung,

Bauausführung) zu beachten. Neben der Kennzeichnungspflicht besteht auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung kein weiterer Handlungsbedarf.

Abstimmung: Ja: 19 Nein: 4 Enthaltung: 0

Stellungnahme Bürger 1

Zu 1.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 1b.: Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen, werden jedoch nicht berücksichtigt, da sie nicht Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplanes sind.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2.: Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die

Stadtverordnetenversammlung hat am 16.05.2017 die Lage der Verbindungsstraße festgelegt und den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des vorliegenden Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 3.: Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32

Stellplätzen vorgesehen.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Darüber hinaus muss angeführt werden, dass bevor Wiesenflächen überplant werden können, Umweltaufnahmen erforderlich sind, die für den angeführten Bereich offensichtlich nicht vorliegen.

Abstimmung: Ja: 16 Nein: 6 Enthaltung: 1

Zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch sachlich nicht korrekt.

Das Bundesbodenschutz-Gesetz fordert durch § 1 die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Der Bodenschutz stellt jedoch einen von vielen Belangen dar. Im vorliegenden Fall stellen die Bereitstellung von Arbeitsplätzen durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes und Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen (geplante Verbindungsstraße) weitere Belange dar. Eine Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden ist hiermit gerechtfertigt. Zudem sind die Bodenfunktionsverluste zu beziffern und durch angemessene

Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Die Stadt Reichelsheim hat ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, in dem der Bodeneingriff bewertet und bilanziert wird. Zum Entwurf erfolgt die Ausarbeitung eines Ausgleichskonzeptes, worin auch die Bodenfunktionsverluste enthalten sind.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

(15)

Zu 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch sachlich nicht korrekt.

Grundsätzlich kann angeführt werden, dass in der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der Öffentlichkeit ein Vorentwurf der Planung vorgestellt wird und über die Abgabe einer Stellungnahme der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange die Planung weiter vorangetrieben wird. Dieser

Verfahrensschritt wird mit jetziger Abwägung vorgenommen. Zum zweiten Verfahrensschritt der Entwurfsoffenlage werden weitere Gutachten (Schalltechnische Untersuchung, Bodengutachten Verkehrsgutachten) ausgelegt. Ebenso wird der Umweltbericht um weitere Themen sowie ein Ausgleichskonzept konkretisiert.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 6.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch sachlich nicht korrekt.

Der Bereich nördlich des geplanten Parkplatzes und südlich des bestehenden Wohngebietes ist nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung, er wurde nicht in den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes mit aufgenommen, da dieser nichts mit dem Zweck des Bebauungsplanes, der Ausweisung eines Gewerbegebietes, einer Erschließungsstraße und eines Parkplatzes zu tun hat.

Planungsrechtlich handelt es sich um Außerbereich gemäß § 35 BauGB. Darüber hinaus soll dieser Bereich auch nicht für den geplanten Parkplatz in Anspruch genommen werden, damit ein Abstand zwischen den Nutzungen bestehen bleiben kann. Sollte dieser Bereich überplant werden, könnte dies in einem separaten Bauleitplanverfahren erfolgen. Eine Einbeziehung des Grundstückstreifens sollte im Zusammenhang mit den nördlich bebauten Wohnbaugrundstücken erfolgen, da die Nutzung durch diese Grundstücke erfolgt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 7.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und der Umweltbericht auf Fehler überprüft und entsprechend redaktionell ergänzt.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es sich um die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gehandelt hat und sich die Planung sowie der Umweltbericht zum zweiten Verfahrensschritt der Entwurfsoffenlage weiter konkretisieren werden. Darüber hinaus werden weitere Gutachten zum

Immissionsschutz und zum Bodenschutz mit ausgelegt. Ebenso wird das Ausgleichskonzept erarbeitet.

Redaktionelle Fehler sind bei einer komplexen Planung indes nicht vermeidbar und werden korrigiert.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 8: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Thematik ist bekannt und wird im Rahmen der Straßenplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro zum Entwurf berücksichtigt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 9.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und werden zum Entwurf geprüft.

Die beschriebene Problematik befasst sich mit dem bestehenden Betrieb der Firma Schneider, die nicht innerhalb des vorliegenden Bebauungsplanes liegt. Für die Firma Schneider gibt es bereits einen

rechtskräftigen Bebauungsplan. Darüber hinaus liegen für den beschriebenen Bereich keine Einträge zu Altlasten vor. Die zuständigen Behörden sind bereits über die Thematik informiert. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurden seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt keine Angaben hierzu gemacht.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 10.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und zum Entwurf geprüft.

In der Altlastendatei ist ein Eintrag zur Firma Schneider enthalten. Darüber hinaus wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt keine Angaben zu vorhandenen Altlasten gemacht.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

(16)

Zu 11.: Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden geteilt und die textlichen Festsetzungen zum Entwurf geändert.

Vergnügungsstätten, einschließlich Diskos werden ausgeschlossen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 12.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 13.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch sachlich nicht korrekt. Die Planung des Parkplatzes wird zum Entwurf angepasst.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Hingegen der Vermutungen verbleibt der Parkplatz im öffentlichen Eigentum, sodass dieser frei verfügbar ist. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor.

Abstimmung: Ja: 17 Nein: 6 Enthaltung: 0 Zu 14.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die geschilderte Situation ist nicht Bestandteil des vorliegenden Bebauungsplanes und kann daher durch diesen nicht geregelt werden.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 15.: Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Siehe Nr. 13.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 16.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Die Datengrundlage des Verkehrsgutachtens wird zum Entwurf aktualisiert und mit der beauftragten schalltechnischen Untersuchung ergänzt. Beide Gutachten werden zum Entwurf mit ausgelegt. Die Parkplatzplanung wird angepasst und die Vergnügungsstätten werden komplett ausgeschlossen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 17. und 18.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden nicht geteilt.

Die Stadt Reichelsheim hat eine schalltechnische Untersuchung zur Überprüfung der Einhaltung von Lärmrichtwerten des angrenzenden Wohngebietes in Auftrag gegeben. Darin werden

Emissionskontingente für das Gewerbegebiet ermittelt und die Verkehrslärmimmissionen im Einwirkungsbereich der geplanten Verbindungs-/Zufahrtsstraße zur L 3187 sowie des geplanten Parkplatzes beurteilt. Die schalltechnische Untersuchung wird zur Entwurfsoffenlage mit ausgelegt.

Zu den Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und dem geplanten Parkplatz mir rund 32 Stellplätzen kommt die vorläufige schalltechnische Untersuchung zu dem Ergebnis, dass keine

Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

(17)

Zu 19.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden nicht geteilt.

Gemäß § 3 Abs. 1 „ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“. Es gibt keine gesetzliche Grundlage die es verbietet in den Sommerferien ein Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Hierauf wurde die Öffentlichkeit mit Bekanntmachung hingewiesen und im Zeitraum vom 13.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung. Der Offenlegungszeitraum wurde aufgrund der Corona-Pandemie sogar entsprechend verlängert.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 20.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden nicht geteilt.

Der Hinweis ist nicht korrekt, denn in der Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit, wie es unter § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen ist, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Der geplante Parkplatz ist Teil der Planung und die Lage ist eindeutig aus der Übersichtskarte erkennbar.

Zusätzlich sind in der Bekanntmachung die durch die Planung betroffenen Flurstücke aufgezählt und auch innerhalb der Plankarte zum Bebauungsplan ist die Ausweisung ersichtlich. Zum Entwurf wird die

Begründung zum Bebauungsplan redaktionell um eine Beschreibung zum geplanten Parkplatz ergänzt.

Zur Entwurfsoffenlage besteht für die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit der Äußerung zur vorliegenden Planung.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Bürger 2

Zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden nicht geteilt.

Die Stadt Reichelsheim hat eine schalltechnische Untersuchung zur Überprüfung der Einhaltung von Lärmrichtwerten des angrenzenden Wohngebietes in Auftrag gegeben. Darin werden

Emissionskontingente für das Gewerbegebiet ermittelt und die Verkehrslärmimmissionen im Einwirkungsbereich der geplanten Verbindungs-/Zufahrtsstraße zur L 3187 sowie des geplanten Parkplatzes beurteilt. Die schalltechnische Untersuchung wird zur Entwurfsoffenlage mit ausgelegt.

Zu den Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und dem geplanten Parkplatz mir rund 32 Stellplätzen kommt die vorläufige schalltechnische Untersuchung zu dem Ergebnis, dass keine

Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis ist nicht korrekt, denn in der Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit, wie es unter § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen ist, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der geplante Parkplatz ist Teil der Planung und die Lage ist eindeutig aus der Übersichtskarte erkennbar. Zusätzlich sind in der Bekanntmachung die durch die Planung betroffenen Flurstücke aufgezählt und auch innerhalb der Plankarte zum Bebauungsplan ist die Ausweisung ersichtlich. Zum Entwurf wird die Begründung zum Bebauungsplan redaktionell um eine Beschreibung zum geplanten Parkplatz ergänzt. Die

Bekanntmachung ist daher nicht zu beanstanden.

(18)

Zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch sachlich nicht korrekt.

Das Bundesbodenschutz-Gesetz fordert durch § 1 die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Der Bodenschutz stellt jedoch einen von vielen Belangen darf. Im vorliegenden Fall stellen die Bereitstellung von Arbeitsplätzen durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes und Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen (geplante Verbindungsstraße) weitere Belange dar. Eine Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden ist hiermit gerechtfertigt. Zudem sind die Bodenfunktionsverluste zu beziffern und durch angemessene

Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Die Stadt Reichelsheim hat ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, in dem der Bodeneingriff bewertet und bilanziert wird. Zum Entwurf erfolgt die Ausarbeitung eines Ausgleichskonzeptes, worin auch die Bodenfunktionsverluste enthalten sind. Die Festlegung der Lage der Straße ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.05.2017 die Lage der Verbindungsstraße festgelegt und den Aufstellungsbeschluss und die Einleitung des vorliegenden Bauleitplanverfahrens beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:

Die Stadt Reichelsheim hat ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, in dem der Bodeneingriff bewertet und bilanziert wird. Zum Entwurf erfolgt die Ausarbeitung eines Ausgleichskonzeptes, worin auch die Bodenfunktionsverluste enthalten sind.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die textlichen Festsetzungen werden zum Entwurf geändert. Vergnügungsstätten einschließlich Diskos werden ausgeschlossen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 6. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 7.: Die Ausführungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Bürger 3

Zu 1.: Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken können nicht geteilt werden.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der

(19)

Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor.

Die schalltechnische Untersuchung sowie weitere Gutachten werden zum Entwurf mit ausgelegt.

Abstimmung: Ja: 19 Nein: 4 Enthaltung: 0 Stellungnahme Bürger 4

Zu 1.: Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken können nicht geteilt werden.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor. Die schalltechnische Untersuchung sowie weitere Gutachten werden zum Entwurf mit ausgelegt.

Abstimmung: Ja: 19 Nein: 4 Enthaltung: 0 Stellungnahme Bürger 5

Zu 1.: Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken können nicht geteilt werden.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor. Die schalltechnische Untersuchung sowie weitere Gutachten werden zum Entwurf mit ausgelegt.

Abstimmung: Ja: 19 Nein: 3 Enthaltung: 1 Stellungnahme Bürger 6

Zu 1.: Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken können nicht geteilt werden.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht,

(20)

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor. Die schalltechnische Untersuchung sowie weitere Gutachten werden zum Entwurf mit ausgelegt.

Abstimmung: Ja: 19 Nein: 3 Enthaltung: 1 Stellungnahme Bürger 7

Zu 1. und 2.: Die Hinweise und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken beziehen sich nicht auf Bestandteile des Bebauungsplanes.

Die Stadt Reichelsheim hat eine schalltechnische Untersuchung zur Überprüfung der Einhaltung von Lärmrichtwerten des angrenzenden Wohngebietes in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der

schalltechnischen Untersuchung liegen zur Entwurfsoffenlage mit aus.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor.

Mit der Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit, wie es unter § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen ist, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der geplante Parkplatz ist Teil der Planung und die Lage ist eindeutig aus der Übersichtskarte erkennbar. Zusätzlich sind in der Bekanntmachung die durch die Planung betroffenen Flurstücke aufgezählt und auch innerhalb der Plankarte zum Bebauungsplan ist die Ausweisung ersichtlich. Die Bekanntmachung ist daher nicht zu beanstanden.

Zum Entwurf wird die Planung des Parkplatzes angepasst und in die Begründung eine Beschreibung zum geplanten Parkplatz ergänzt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 2 Enthaltung: 1

Zu 3.: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und wie folgt in der Planung berücksichtigt:

Wie bereits unter Nr. 1 beschrieben, dient der geplante Parkplatz der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße und nicht als Besucherparkplatz für den Bergwerkssee.

An dem Verlauf der neugeplanten Verbindungsstraße zur L 3187 hält die Stadt Reichelsheim fest. Denn wie unter Punkt 2 aufgeführt, kommt die vorläufige schalltechnische Untersuchung zu dem Ergebnis, dass bei der vorliegenden Streckenführung keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Die vorläufige schalltechnischen Untersuchung wird zur Entwurfsoffenlage mit ausgelegt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 4.: Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und die vorliegende Planung zum Entwurf weiter konkretisiert.

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird die vorliegende Planung zum Entwurf weiter fortgeschrieben. Zudem werden zum zweiten

Verfahrensschritt der Entwurfsoffenlage weitere Gutachten zum Immissionsschutz und zum Bodenschutz mit ausgelegt. Ebenso wird der Umweltbericht um weitere Themen sowie ein Ausgleichskonzept ergänzt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

(21)

Zu 5.: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und wie folgt berücksichtigt:

Wie bereits unter Nr. 2 aufgeführt, wurde über die Bekanntmachung die Öffentlichkeit, wie es unter § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen ist, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung entsprechend unterrichtet.

Der geplante Parkplatz ist Teil der Planung und die Lage ist eindeutig aus der Übersichtskarte erkennbar.

Zusätzlich sind in der Bekanntmachung die durch die Planung betroffenen Flurstücke aufgezählt und auch innerhalb der Plankarte zum Bebauungsplan ist die Ausweisung ersichtlich. Zum Entwurf erfolgt u.a. eine Anpassung der Parkplatzplanung.

Die Abwägungsergebnisse werden allen Stellungnehmenden zugesandt und zur Entwurfsoffenlage besteht für die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit der Äußerung zur vorliegenden Planung.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 2 Enthaltung: 1 Stellungnahme Bürger 8

Zu 1.: Die Bedenken und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 2.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung können im Rahmen der Entwurfsoffenlage eingesehen werden.

Abstimmung: Ja: 19 Nein: 4 Enthaltung: 0 Stellungnahme Bürger 9

Zu 1.: Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 2 Enthaltung: 1 Zu 2.: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 3.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis ist jedoch nicht korrekt.

Der geplante Parkplatz ist Teil der Planung und die Lage ist eindeutig aus der Übersichtskarte sowie der Plankarte des Bebauungsplanes erkennbar. Zusätzlich sind in der Bekanntmachung die durch die Planung betroffenen Flurstücke aufgezählt und auch innerhalb der Plankarte zum Bebauungsplan ist die

Ausweisung ersichtlich. Zum Entwurf wird die Begründung zum Bebauungsplan redaktionell um eine Beschreibung zum geplanten Parkplatz ergänzt.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

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