• Keine Ergebnisse gefunden

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind jedoch nicht Bestandteil des Bebauungsplanes

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 6.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Bürger 11

Hinweis identische Stellungnahme wie bei Bürger 10.

Zu 1.: Die Bedenken und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden jedoch nicht geteilt.

Thema Boden:

Das Bundesbodenschutz-Gesetz fordert durch § 1 die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Der Bodenschutz stellt jedoch einen von vielen Belangen dar. Im vorliegenden Fall stellen die Bereitstellung von Arbeitsplätzen durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes und Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen (geplante Verbindungsstraße) weitere Belange dar. Eine Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden ist hiermit gerechtfertigt. Zudem sind die Bodenfunktionsverluste zu beziffern und durch angemessene

Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Die Stadt Reichelsheim hat ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, in dem der Bodeneingriff bewertet und bilanziert wird. Zum Entwurf erfolgt die Ausarbeitung eines Ausgleichskonzeptes, worin auch die Bodenfunktionsverluste enthalten sind.

Thema Parkplatz:

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen. Die Parkplatzplanung wird zum Entwurf entsprechend angepasst und die Begründung um entsprechende Aussagen ergänzt.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor. Die schalltechnische Untersuchung wird neben anderen Gutachten zum Entwurf mit ausgelegt.

Thema Bekanntmachung:

Der Hinweis ist nicht korrekt, denn in der Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit, wie es unter § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen ist, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Der geplante Parkplatz ist Teil der Planung und die Lage ist eindeutig aus der Übersichtskarte erkennbar.

Zusätzlich sind in der Bekanntmachung die durch die Planung betroffenen Flurstücke aufgezählt und auch innerhalb der Plankarte zum Bebauungsplan ist die Ausweisung ersichtlich. Zum Entwurf wird die

Begründung zum Bebauungsplan redaktionell um eine Beschreibung zum geplanten Parkplatz ergänzt.

Zur Entwurfsoffenlage besteht für die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit der Äußerung zur vorliegenden Planung.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2.: Die Bedenken und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken sind sachlich nicht korrekt und werden nicht geteilt.

Gemäß § 3 Abs. 1 „ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“.

Hierauf wurde die Öffentlichkeit mit Bekanntmachung hingewiesen und im Zeitraum vom 13.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung. Der Offenlegungszeitraum wurde aufgrund der Corona-Pandemie sogar entsprechend verlängert.

Die Parkplatzplanung wird zum Entwurf entsprechend angepasst und die Begrün-dung um entsprechende Aussagen ergänzt. Zur Entwurfsoffenlage besteht für die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit der Äußerung zur vorliegenden Planung.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die textlichen Festsetzungen werden zum Entwurf geändert. Vergnügungsstätten einschließlich Diskos werden ausgeschlossen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 4.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind nur teilweise korrekt. An dem Standort des Parkplatzes wird beigehalten.

Begründung:

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen. Die Parkplatzplanung wird zum Entwurf entsprechend angepasst und die Begründung um entsprechende Aussagen ergänzt.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor.

Die schalltechnische Untersuchung wird neben anderen Gutachten zum Entwurf mit ausgelegt.

Abstimmung: Ja: 19 Nein: 4 Enthaltung: 0

Zu 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind jedoch nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 6.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Bürger 12

Zu 1.: Die Bedenken und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden jedoch nicht geteilt.

Thema Boden:

Das Bundesbodenschutz-Gesetz fordert durch § 1 die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Der Bodenschutz stellt jedoch einen von vielen Belangen dar. Im vorliegenden Fall stellen die Bereitstellung von Arbeitsplätzen durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes und Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen (geplante Verbindungsstraße) weitere Belange dar. Eine Inanspruchnahme des Schutzgutes Boden ist hiermit gerechtfertigt. Zudem sind die Bodenfunktionsverluste zu beziffern und durch angemessene

Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Die Stadt Reichelsheim hat ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, in dem der Bodeneingriff bewertet und bilanziert wird. Zum Entwurf erfolgt die Ausarbeitung eines Ausgleichskonzeptes, worin auch die Bodenfunktionsverluste enthalten sind.

Thema Parkplatz:

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen. Die Parkplatzplanung wird zum Entwurf entsprechend angepasst und die Begründung um entsprechende Aussagen ergänzt.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor. Die schalltechnische Untersuchung wird neben anderen Gutachten zum Entwurf mit ausgelegt.

Thema Bekanntmachung:

Der Hinweis ist nicht korrekt, denn in der Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit, wie es unter § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen ist, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich

unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Der geplante Parkplatz ist Teil der Planung und die Lage ist eindeutig aus der Übersichtskarte erkennbar.

Zusätzlich sind in der Bekanntmachung die durch die Planung betroffenen Flurstücke aufgezählt und auch innerhalb der Plankarte zum Bebauungsplan ist die Ausweisung ersichtlich. Zum Entwurf wird die

Begründung zum Bebauungsplan redaktionell um eine Beschreibung zum geplanten Parkplatz ergänzt.

Zur Entwurfsoffenlage besteht für die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit der Äußerung zur vorliegenden Planung.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2.: Die Bedenken und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken sind sachlich nicht korrekt und werden nicht geteilt.

Gemäß § 3 Abs. 1 „ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“.

Hierauf wurde die Öffentlichkeit mit Bekanntmachung hingewiesen und im Zeitraum vom 13.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung. Der Offenlegungszeitraum wurde aufgrund der Corona-Pandemie sogar entsprechend verlängert.

Die Parkplatzplanung wird zum Entwurf entsprechend angepasst und die Begrün-dung um entsprechende Aussagen ergänzt. Zur Entwurfsoffenlage besteht für die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit der Äußerung zur vorliegenden Planung.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die textlichen Festsetzungen werden zum Entwurf geändert. Vergnügungsstätten einschließlich Diskos werden ausgeschlossen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Zu 4.: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3 Stellungnahme Bürger 13

Zu 1.: Die Bedenken und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken werden jedoch nicht geteilt.

Der Hinweis ist nicht korrekt, denn in der Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit, wie es unter § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen ist, über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Der geplante Parkplatz ist Teil der Planung und die Lage ist eindeutig aus der Übersichtskarte erkennbar.

Zusätzlich sind in der Bekanntmachung die durch die Planung betroffenen Flurstücke aufgezählt und auch innerhalb der Plankarte zum Bebauungsplan ist die Ausweisung ersichtlich. Gemäß § 3 Abs. 1 „ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben“. Hierauf wurde die Öffentlichkeit mit

Bekanntmachung hingewiesen und im Zeitraum vom 13.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung. Der Offenlegungszeitraum wurde aufgrund der Corona-Pandemie sogar entsprechend verlängert. Die Parkplatzplanung wird zum Entwurf entsprechend

angepasst und die Begrün-dung um entsprechende Aussagen ergänzt. Zur Entwurfsoffenlage besteht für die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit der Äußerung zur vorliegenden Planung.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Zu 2.: Die Bedenken und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bedenken sind sachlich nicht korrekt und werden nicht geteilt.

Der geplante Parkplatz dient der Entlastung der Parkplatzsituation in der Straße „Am Sportplatz“ und der Dorn-Assenheimer Straße, weshalb ein zusätzlicher Parkplatz ortsnah angelegt sein muss, da er ansonsten nicht attraktiv ist und nicht frequentiert wird. Demnach dient die Planung dem öffentlichen Interesse.

Derzeit ist die Errichtung eines Parkplatzes mit 32 Stellplätzen vorgesehen. Die Parkplatzplanung wird zum Entwurf entsprechend angepasst und die Begründung um entsprechende Aussagen ergänzt.

Die Parkplatzsituation am Bergwerkssee ist nicht Teil der vorliegenden Planung. Die vorläufige

schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Verkehrslärmimmissionen der Verbindungsstraße und des geplanten Parkplatzes mit rund 32 Stellplätzen keine Notwendigkeit besteht, aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwällen bzw.- wänden oder passive

Schallschutzmaßnahmen einzuplanen. Dennoch sieht die Planung derzeit einen begrünten Sichtschutzwall zwischen den Wohnnutzungen und dem geplanten Parkplatz vor.

Die schalltechnische Untersuchung wird neben anderen Gutachten zum Entwurf mit ausgelegt. Zur Bekanntmachung siehe zu Nr. 1.

Abstimmung: Ja: 19 Nein: 0 Enthaltung: 4

Zu 3.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die textlichen Festsetzungen werden zum Entwurf geändert. Vergnügungsstätten einschließlich Diskos werden ausgeschlossen.

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen:

Amt für Bodenmanagement Büdingen (22.07.2020) Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises (29.07.2020) Avacon AG (08.07.2020)

Deutsche Flugsicherung (27.07.2020)

Gemeindevorstand der Gemeinde Wölfersheim (10.07.2020) Gemeindevorstand der Gemeinde Echzell (08.07.2020) Handwerkskammer Wiesbaden (24.07.2020)

Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Hessen Archäologie (20.07.2020) Landesverband der jüdischen Gemeinden in Hessen (14.07.2020)

Magistrat der Stadt Bad Nauheim (20.07.2020) Oberhessengas Netz GmbH (22.07.2020)

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (28.07.2020)

Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis (16.07.2020) Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) (08.07.2020)

Abstimmung: Ja: 20 Nein: 0 Enthaltung: 3

Im Anschluss an die Abwägung aller eingegangenen Anregungen und Bedenken beschließt die Stadtverordnetenversammlung wie folgt:

1.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den durchgeführten Verfahren gemäß §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB gemäß den Empfehlungen des Planers und den beschlossenen Änderungen abzuwägen. Die Abwägungen werden zum Bestandteil des Protokolls erklärt.

Abstimmung: Ja: 19 Nein: 2 Enthaltung: 2

2.Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim beschließt den überarbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6.13 „Am heiligen Stein – Teil B“ – 2. Bauabschnitt unter Einbeziehung der unter Punkt 1 beschlossenen Änderungen als Entwurf und beschließt dessen Offenlage gemäß §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB.

Sitzungsunterbrechung von 21.55 Uhr – 22.05 Uhr

TOP 6: Weitere Klärungen und Entscheidungen KIGA-Neubau Standort Reichelsheim