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Ich verweise auf das bereits initiierte Projekt „Holz für den Nächsten

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M 032/2000 VOL 15. März 2000 43C Motion

0905 Haldemann, Aeschau (SVP)

Mitunterzeichner: 35 Eingereicht am: 31.01.2000

Förderung der orkangeschädigten Gebiete und „Holz für den Nächsten“

Der Regierungsrat des Kantons Bern wird beauftragt:

• In geeigneter Form mit Entschiedenheit bei den Bundesbehörden vorstellig zu werden, dass über die Hilfswerke (Entwicklungshilfe) Bauholz aus den orkangeschädigten Gebieten für Aufbau und Entwicklungsarbeiten im Ausland verwendet wird. Ich verweise auf das bereits initiierte Projekt „Holz für den Nächsten“.

• Einen Teil der reservierten Gelder (z.B. für Nasslager) als Entschädigung der Waldbesitzer für das Bereitstellen dieses Holzes einzusetzen und die gezielte Förderung von Holz in Entwicklungsländern zu gewährleisten.

• Den Aufbau dieser Kanäle so zu entwickeln, dass Beziehungen, Erfahrungen und Synergien künftig auch im Normalzustand genutzt werden können.

Begründung

Nachfrageseitig besteht ein Bedarf in Ländern der Dritten Welt nach zweckdienlichem Bauholz. Anstelle von Geldern könnte die Schweiz diese Länder vermehrt auch mit Baumateriealien (Holz) unterstützen.

In den dicht bewaldeten Streusiedlungsgebieten wie z.B. im Emmental müssen die Wälder zum grössten Teil, d.h. wo immer möglich, aufgeräumt werden. Die Gründe hierfür sind die Weiterbewirtschaftung des Waldes, Verkehrssicherheit der Güterweganlagen, Folgekatastrophen bei Hochwasser sowie der Schutz des verbliebenen intakten Waldes gegen Kalamitäten.

Durch das Überangebot entsteht den Waldbesitzern ein grosser wirtschaftlicher Ausfall. Es gilt nun die grossen Holzvorräte in geordneten Kanälen zu vermarkten und entsprechende Märkte zu erschliessen, um baldmöglichst zu normalen Marktverhältnissen in der Holzwirtschaft zurückzufinden.

Die Mindereinnahmen treffen vor allem die Landwirte in den Berg- und Hügelgebieten. Die Landwirtschaft in diesen Gebieten, welche zu den ärmsten unseres Landes zählen, haben in den letzten zehn Jahren durch die Marktöffnung und Sparmassnahmen der öffentlichen Hand sehr grosse Opfer gebracht. ein Hoffnungsschimmer in dieser Situation war immer auch die Nutzung des eigenen Waldes. Mit dem Orkan Lothar ist nun auch dieser

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Hoffnungsschimmer zunichte gemacht worden. Um eine minimale Existenz zu sichern, ist die Landwirtschaft auf ein Zusatzeinkommen aus dem Wald angewiesen. Bund und Kanton haben dies auch erkannt und fordern in der neuen Regionalpolitik die stärkere Nutzung der eigenen Ressourcen. Die Waldbesitzer sind dazu bereit. Nach Lothar braucht es dazu aber eine vermehrte Hilfe zur Selbsthilfe, welche mit den obigen Forderungen erreicht werden kann.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 03.02.2000

Antwort des Regierungsrates Grundsätzliche Bemerkungen

Mit der Entwicklungszusammenarbeit und den humanitären Aufgaben im Ausland befassen sich Stellen des Bundes. Der Einsatz von Sturmholz ist bereits vorgesehener Bestandteil von Hilfeleistungen. Im Hilfspaket des Bundesrates für Lothar-Schäden, welches vom Parlament noch zu verabschieden ist, sind dazu zusätzliche Finanzmittel eingeplant. Das Geld soll den Hilfswerken für den Holzeinkauf zur Verfügung gestellt werden.

Zu den einzelnen Punkten

1. Das Projekt „Holz für den Nächsten“ hat zum Ziel, eine Koordinationsstelle aufzubauen, die zwischen der Schweizerischen Holzindustrie und den Entwicklungswerken, die im Ausland bestehende Programme in der Holzverarbeitung ausführen, Kontakte vermittelt. Mit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) konnte ein Partner gefunden werden, der bereit ist, diese Koordinationsaufgaben zu übernehmen.

Die DEZA hat bereits eine erste Tranche Holz in Form von zugeschnittenem Bauholz für die Rückkehrhilfe des Bundesamtes für Flüchtlinge und für die eigenen Aktionen im Bereich Wiederaufbau im Kosovo aufgekauft. Die DEZA und die Schweizerischen Hilfswerke beabsichtigen, im Rahmen humanitärer Hilfe zusätzlich Sturmholz einzusetzen, wenn die anfallenden Mehraufwendungen durch Zusatzkredite oder von dritter Seite finanziert werden können. Im Hilfspaket des Bundesrats für Lothar- Schäden, welches im März vom Parlament verabschiedet wird, ist für die Unterstützung des Holzeinkaufs durch humanitäre Hilfswerke ein Betrag von 1 Mio. Franken vorgesehen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Das Programm der DEZA (Abteilung Humanitäre Hilfe und Schweizerisches Katastrophenhilfekorps) ist angelaufen. Nach der Auffassung des Regierungsrates sind die Bundesbehörden im Sinne des Motionärs aktiv.

Die Forstdirektorenkonferenz, die von der bernischen Volkswirtschaftsdirektorin präsidiert wird, hat in ihrer Eingabe vom 18. Januar 2000 an den Bundesrat die Unterstützung von Exportförderungsprogrammen gefordert und beispielshaft die Aufbauhilfe erwähnt. Der Kanton hat mithin beim Bund, wie vom Motionär gefordert, in geeigneter Weise interveniert. Die Motion kann in diesem Punkt angenommen und abgeschrieben werden.

2. Das Massnahmenpaket des Kantons im Zusammenhang mit dem Sturm Lothar gemäss Beschluss des Grossen Rates zielt primär auf die Erhaltung des noch intakten Waldes.

Mit diesem Programm unterstützt der Kanton auch den Verband Bernischer Waldbesitzer in dessen Anstrengungen zur Vermarktung von Sturmholz. Dabei konnten auch bereits Verträge für den Export von Sturmholz im Umfang von mehreren hunderttausend Kubikmetern abgeschlossen werden. Im Beschluss des Grossen Rates ist keine Exportverbilligung für Bauholz für die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitären Aufgaben vorgesehen. Die Holzmengen, um die es sich handeln kann,

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sind nicht marktrelevant. Aus der Sicht der Vermarktung würden die dafür eingesetzten Gelder nicht effektiv verwendet. Die vom Bund zu Gunsten der Hilfswerke zur Verfügung gestellten Mittel zur Bewältigung der Folgen von „Lothar“, mit denen die Waldbesitzer indirekt unterstützt werden, sollen nach Auffassung des Regierungsrates durch den Kanton nicht vermehrt werden.

3. Die Kanäle sind vorhanden. Das DEZA kauft im „Normalzustand“ das Holz im Welthandel zu den günstigsten Konditionen. Eine dauernde Exportverbilligung für Holz, auch wenn sie zweckgebunden ist, steht im Gegensatz zu den Marktöffnungen und Sparmassnahmen.

Antrag:

Punkt 1: Annahme und Abschreibung der Motion Punkte 2 + 3: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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