Azubi-Knigge
Mit Benimm und Erfolg in den Job
Agenda
3
Das erwartet Dich heute:
Kommunikation
Der erste Eindruck
Der perfekte Auftritt
Verhalten beim Kunden
Social Media
Kommunikation
„Man kann nicht nicht kommunizieren.“
(Paul Watzlawick)
Kommunikation
Umfrage: Stimme, Körpersprache, Inhalt
Inhalt Sprache Körpersprache
5
Kommunikation
7%
55% 38% Inhalt
Sprache Körpersprache
Kommunikation
7%
55% 38% Inhalt
Sprache Körpersprache
7
zeigen unsere Gefühle, unsere
Einstellungen und unsere Gedanken (Freude, Ekel, Anspannung etc.)
teilweise steuerbar:
positives Denken ➡️ positive Ausstrahlung
Mimik und Gestik entspannen, Körper anspannen
offener und freundlicher Gesichtsausdruck, aufrechte Körperhaltung
Kommunikation
Gestik, Mimik und Körpersprache
Klärungsfrage
Fragetechnik
9
Fragetechnik
Vorwurf
(Kunde, Kollege, Chef)
Klärungsfrage Zeit & Informationen,
Was meinst du genau? zeigen Interesse
Fragetechnik
Vorwurf
(Kunde, Kollege) Zeit & Informationen,
zeigen Interesse Klärungsfrage
Was meinst du genau?
11
Fragetechnik
Vorwurf
(Kunde, Kollege) Zeit & Informationen,
zeigen Interesse Klärungsfrage
Was meinst du genau?
Klärungsfrage
offen
Fängt meist mit „W“ an
„Was meinst du genau?“
„Woran machst du das fest?“
„Was hast du beobachtet?“
„Was ist der Grund dafür?“
Ihr gewinnt 3 Dinge: Zeit, Infos und zeigt Interesse.
Emotionskontrolle
Fragetechnik
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Der erste Eindruck
„Es gibt keine zweite Chance, einen ersten Eindruck zu hinterlassen.“
entsteht innerhalb weniger Sekunden und lässt sich nur schwer ändern
legt den Grundstein für das Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
Einflussfaktoren
persönliches Auftreten (höflich, freundlich)
nicht-sprachliche Kommunikation (Gestik, Mimik, Körperhaltung, Stimme)
äußerer Eindruck (Kleidung, Körperpflege)
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Der erste Eindruck
Der erste Eindruck
Was kann ich für einen guten ersten Eindruck tun?
Blickkontakt suchen
freundlich auf den Gesprächspartner / Kunden zugehen
Lächeln
gut vorbereiten (z.B. Name des Kunden / Kollegen, Auftragsdaten)
Hierarchien beachten (Team)
Siezen
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Der perfekte Auftritt
Mitarbeiter sind die Visitenkarten eines Unternehmens.
Arbeitskleidung
Namensschilder gut sichtbar tragen
stark verschmutzte oder beschädigte Arbeitskleidung wechseln
Räumlichkeiten des Kunden nicht mit
schmutzigen Arbeitsschuhen betreten bzw.
Überschuhe tragen
Wechselkleidung mitnehmen (z.B. frische T-Shirts im Sommer)
Der perfekte Auftritt
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit steht für Zuverlässigkeit und gute Qualität der Arbeit
Termin kann nicht eingehalten werden Kunden frühzeitig informieren und sich entschuldigen
Wer früher zum Termin erscheint als vereinbart, sollte vorab anrufen und nachfragen
Der perfekte Auftritt
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Der perfekte Auftritt
Begrüßung
Ankunft beim Kunden: in normaler Lautstärke klopfen bzw. klingeln (20 Sekunden warten)
begrüße den Kunden mit seinem Namen
stelle Dich und Deine Kollegen mit Vor- und Zunamen vor
„Guten Morgen Herr Müller. Ich bin Max Weber von der Firma Bunt und das ist mein Kollege Karl Meier.
Wir werden heute Ihr Wohnzimmer neu streichen.“
Sprache und Körpersprache
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sprich deutlich und halte Blickkontakt zum Kunden
nenne den Kunden immer bei seinem Namen (Begrüßung, Nachfragen, Verabschiedung)
achte auf eine offene, aufrechte Körperhaltung und einen freundlichen Gesichtsausdruck
halte eine angemessene Distanz, während du mit dem Kunden sprichst (50-100 cm Abstand werden als
angenehm empfunden)
Der perfekte Auftritt
Verhalten beim Kunden
Bitte und Danke öffnen so manche Tür.
Verhalten beim Kunden
Sauberkeit
Höflichkeit
Verantwortung
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Blick für das Ganze
Arbeitsplatz aufräumen
Räume sauber verlassen
freundliche Ausstrahlung
Verantwortung zeigen
Arbeiten im Team
Kollegen fair und freundschaftlich behandeln
bei fachlichen Äußerungen die „Rangordnung“ einhalten
Probleme nie beim Kunden klären, sondern später innerhalb des Teams
Verhalten beim Kunden
Kommunikation
keine Kraftausdrücke verwenden
positive Formulierungen
lieber einmal mehr bedanken, als einmal zu wenig
benutze das Wort „bitte“, wenn du etwas von dem Kunden möchten
Tabuthemen beim Smalltalk: Religion, Politik, private Probleme, Krankheiten, Indiskretion (Betriebsinternes)
Verhalten beim Kunden
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Humor
mit dem Kunden lachen, aber nicht über ihn
vorsichtig abwägen, ob der Kunde Spaß versteht
keine sexistischen und andere Zielgruppenwitze
Ehrlichkeit
Grundvoraussetzung für den Umgang mit Kunden
Fundstücke immer an Kunden zurückgeben
ehrliche Auskunft darüber geben, was gerade gemacht wird, wenn der Kunde das Gespräch sucht
Verhalten beim Kunden
Arbeitsplatz
Werkzeuge, Fahrzeuge und Taschen sauber und ordentlich halten
eigene Reinigungsmittel zum Saubermachen mitbringen
Arbeitsplatz sauber verlassen
Werkzeug auf mitgebrachte Unterlagen oder einen unproblematischen Untergrund legen
nur auf erlaubten Plätzen parken und
Barrierefreiheit für andere Personen beachten
Verpackungen und entstandenen Abfall sauber zusammenräumen und entsorgen
Verhalten beim Kunden
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Eigentum des Kunden
musst du dir etwas ausleihen, behandle es sorgsam und gib es dem Kunden persönlich zurück
neutraler Standpunkt bezüglich Einrichtungsstil, Bilder oder Geschmack des Kunden
Decken, Matten und Vliese zum Auslegen auf empfindlichen Böden mitnehmen
Badezimmer
Vor Benutzung des Badezimmers beim Kunden nachfragen
Verhalten beim Kunden
Alkohol und Rauchen
nur alkoholfreie Getränke
vom Kunden angebotenen Alkohol höflich ablehnen
ausschließlich im Freien rauchen
falls vorhanden, den Aschenbecher des Kunden nutzen und vor der Abfahrt reinigen
Autofahren
nicht auf Gehwegen parken, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern (z.B. Fußgänger, Radfahrer)
andere Autofahrer auf der Straße nicht drängeln
Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten
Verhalten beim Kunden
Social Media
Die Grundregeln zwischenmenschlichen Verhaltens gelten ebenso im digitalen Raum.
Was ist Social Media?
Snapchat
Instagram Facebook
YouTube
TikTok
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Wo treffen Social Media und mein
Arbeitsalltag aufeinander?
Wo treffen Social Media und mein Arbeitsalltag aufeinander?
WhatsApp-Gruppen des Unternehmens
Posts und Beiträge am Arbeitsplatz
private Posts, die die Arbeit betreffen
Veröffentlichung von Betriebsinterna
private Nutzung Social Media während der Arbeitszeit
Social Media und Arbeitswelt
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Welche Konsequenzen kann mein Social-Media-Verhalten für den Job
nach sich ziehen?
Social Media und Arbeitswelt
Welche Konsequenzen kann mein Social-Media-Verhalten für den Job nach sich ziehen?
Anspruch auf Unterlassung / Beseitigung (Löschen des Posts)
Personalgespräch / Ermahnung
Abmahnung
Kündigung
Strafanzeige
Schadensersatzforderung
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Welche Rechte sind von
Social-Media-Posts betroffen?
Urheberrecht
Nutzungsrecht
Persönlichkeitsrechte
Marken- und Designrecht
Hausrecht
Social Media und Arbeitswelt
Exkurs: Bild- und Urheberrecht
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Urheberrecht
Der Urheber eines Bildes ist die Person, die auf den Auslöser drückt.
Wer ein Bild verwenden will, muss deshalb auch den Fotografen um
Erlaubnis bitten.
Nutzungsrecht
Ein Nutzungsrecht ist die Befugnis, eine Aufnahme auf einzelne oder alle
Nutzungsarten zu verwenden.
Einfaches Nutzungsrecht: berechtigt den Inhaber dazu, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.
Ausschließliches Nutzungsrecht: berechtigt nur den Inhaber dazu, die Aufnahme fortan zu nutzen.
Exkurs: Bild- und Urheberrecht
Persönlichkeitsrechte
Das Recht am eigenen Bild:
Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Die Einwilligung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen.
Marken- und Designrechte
Unternehmens- oder
Produktbezeichnungen, Logos, Gegenstände und Abbildungen können rechtlich geschützt sein.
Exkurs: Bild- und Urheberrecht
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Hausrecht
Von welchem Grund und Boden aus wurde ein Foto gemacht?
Jeder darf bestimmen, was auf seinem Grund und Boden passiert und wer diesen betreten darf. Daher benötige ich beim Fotografieren auf Privatgrund stets eine
Fotografieerlaubnis.
Du postest ein Foto von der Baustelle, auf der du und deine Kollegen gerade die
Fassade streichen.
Welche Rechte musst du dabei
beachten?
Privatsphäre-Einstellungen privater Accounts
Fünf-Finger-Check: welche Rechte könnten von meinem Post betroffen sein?
Verhaltensregeln (Höflichkeit, Ehrlichkeit usw.) gelten auch im Internet
Social Media in der Praxis
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Social Media in der Praxis
Ein Arbeitnehmer beteiligte sich an einer Facebook-Kommunikation mit Arbeitskollegen, bei der es u.a. um die Rückkehr eines Kollegen nach einem Arbeitsunfall ging. Die Kommunikation lautete wie folgt:
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Urteil: Abmahnung
(LAG Baden-Württemberg 22.04.2016) Beleidigung des Vorgesetzten
Arbeitnehmer war Tragweite nicht bewusst (Achtung!)
sehr kleiner Adressatenkreis (Facebook-Gruppe)
16 Jahre unbeanstandetes Arbeitsverhältnis
schwierige soziale Situation des Arbeitnehmers
Kündigung unverhältnismäßig
Social Media in der Praxis
Social Media in der Praxis
Eine 18-jährige Auszubildende veröffentlicht Urlaubsfotos auf ihrem Facebook-Account, nachdem sie vorher gepostet hatte:
„Ab zum Arzt und dann Koffer packen!“.
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Urteil: Kündigung
(Urteil vom 28.08.2011, Az.: 7 Ca 2591/11) Verletzung der Loyalitätspflicht
Social Media in der Praxis
Social Media in der Praxis
Mithilfe eines Keyloggers kann ein Arbeitgeber seinem
Arbeitnehmer nachweisen, dass dieser den dienstlichen PC in erheblichem Umfang auch privat genutzt hat.
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Urteil: Kündigung unzulässig
(Landesarbeitsgericht Hamm, Az. 16 Sa 1711/15)
Fehlende Abmahnung
Private Nutzung dienstlicher IT-Infrastruktur (PC,
Laptop, Smartphone etc.) ist ein Abmahnungsgrund und kann bei wiederholtem Verstoß durchaus zur Kündigung führen.
Social Media in der Praxis
Social Media in der Praxis
Ein 21-jähriger Lagerist veröffentlichte auf Facebook ein Hochzeitsfoto, auf dem er seine frisch verheiratete und hochschwangere Ehefrau auf Händen durch ein Herz trug.
Der Lagerist war zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen
Wochen wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben.
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Urteil: Fristlose Kündigung
(Arbeitsgericht Krefeld, Az.: 3 Ca 1384/13)
Verletzung der Loyalitätspflicht
Arbeitnehmer verhielt sich genesungswidrig
Arbeitnehmer muss sich während Krankheit so verhalten, dass eine Heilung nicht verzögert wird
Facebook-Foto war frei einsehbar und durfte zur Begründung der Kündigung herangezogen werden
Social Media in der Praxis
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