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COVID-19-PRÄVENTIONSKONZEPT LEICHTATHLETIK-WETTKAMPF

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Academic year: 2022

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INIMIERUNG DES

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2021

Stand: 23.07.2021

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Mustervorlagen / Grundlagen

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (2020):

Empfehlungen für die inhaltliche Gestaltung eines COVID-19-Präventionskonzeptes für Veranstaltungen im Bereich von Kunst und Kultur. Version 3. Stand: 28.09.2020

Österreichisches Rotes Kreuz (2020): Mustervorlage COVID-19-Präventionskonzept. Version 1.7.

Stand: 02.07.2020

Sport Austria (2021): Handlungsempfehlungen für einen sicheren Sportbetrieb. Version 3. Stand:

12.03.2021

Österreichischer Leichtathletik-Verband (2021): Sportartspezifische COVID-19-Richtlinien des Österreichischen Leichtathletik-Verbands für den Trainingsbetrieb. Stand: 19.05.2021

Impressum/Herausgeber der Mustervorlagen und Empfehlungen

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Stubenring 1, 1010 Wien, Tel.: +43 1 711 00-0, www.sozialministerium.at

Österreichisches Rotes Kreuz, Generalsekretariat, Wiedner Hauptstraße 32, 1041 Wien, ZVR-Zahl:

432857691, Tel.: +43 1 589 00-190, E-Mail: service@roteskreuz.at, www.roteskreuz.at, Redaktion:

DI(FH) Bernhard Kraxberger, MBA, Martin Bardy MA, BEd, BA, MBA, Georg Geczek MBA, Katharina Rudas-Zehender; Satz & Layout: markushechenberger.net. Auflage Juli 2020 Version: 1.7, Stand:

02.07.2020

Österreichische Bundes-Sportorganisation, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/504 44 55, Fax: 01/504 44 55-66; Internet: www.sportaustria.at; E-Mail: office@sportaustria.at; ZVR 428560407; UID: ATU71067659

Österreichischer Leichtathletikverband (ÖLV), 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/505 73 50; Internet: www.oelv.at; E-Mail: office@oelv.at; ZVR: 831713114. UID: ATU74176018

Anmerkung:

Um die Lesbarkeit des Konzepts zu erleichtern, wurde die männliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des anderen Geschlechts.

Frauen und Männer mögen sich von den Inhalten gleichermaßen erfasst fühlen.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 1

2. Allgemeine Angaben zur Veranstaltung ... 1

3. Allgemeine Angaben zum COVID-19-Präventionskonzept ... 2

4. Verantwortlichkeiten... 2

4.1. COVID-19-Beauftragter ... 2

4.2. Veranstalter ... 3

4.3. Betreiber der Sportstätte ... 3

4.4. Zuständige Gesundheitsbehörde ... 3

5. Die Veranstaltung ... 4

5.1. Beschreibung der Veranstaltung ... 4

5.2. Personenanzahlen & Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr ... 4

5.3. Teilnehmerverhalten ... 5

6. Darstellung der infrastrukturellen IST-Situation ... 6

6.1. Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung ... 6

7. Maßnahmenplanung ... 6

7.1. An- und Abfahrt ... 6

7.2. Personenlenkung und -steuerung ... 6

7.3. Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände ... 7

7.4. Mitarbeiterschulung und Kommunikation ... 7

8. Szenarienplanung ... 8

8.1. Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion/eines SARS-CoV-2-Verdachtsfalls ... 8

8.2. Unterbrechung oder Abbruch der Veranstaltung ... 8

Anhang ... 9

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1. Einleitung

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (Kurztitel: COVID-19-LV) legt fest, ab welcher Personenanzahl ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein COVID-19- Präventionskonzept auszuarbeiten ist. In das vorliegende Konzept wurden die im Impressum angeführten Vorlagen und Empfehlungen des BMSGPK, des Österreichischen Roten Kreuzes, der Österreichischen Bundes-Sportorganisation Sport Austria und des Österreichischen Leichtathletik-Verbandes eingearbeitet. Das Konzept soll dazu dienen, die geforderten Inhalte strukturiert darlegen zu können. Es versucht auf dem, zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Wissensstand aufbauend, abstrakt die typischerweise auftretenden Themen zu erfassen, erhebt aber keinen Anspruch auf die vollständige Abbildung aller Eventualitäten. Der Ersteller des COVID-19-Präventionskonzeptes hat selbstständig und eigenverantwortlich hinterfragt, ob zusätzliche Gefahrenelemente bzw. Risiken vorhanden sind und mit welchen Maßnahmen diesen begegnet werden kann.

2. Allgemeine Angaben zur Veranstaltung Veranstaltungsbezeichnung

LTU Graz Sommermeeting #4 und Nachwuchsmeeting #1

Datum der Veranstaltung

31.07.2021

Ort der Veranstaltung

Universitätssportzentrum Graz-Rosenhain, Max Mell Allee 11, 8010 Graz

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3. Allgemeine Angaben zum COVID-19-Präventionskonzept Konzeptersteller inkl. Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen:

Vor- und Zuname: Dr. Arnold Steidl

Kontakt: +43 699 13377991 | arnold.steidl@3g.at

Erstellungsdatum:

23.07.2021

Um die Einhaltung des ausgearbeiteten COVID-19-Präventionskonzeptes laufend zu kontrollieren, beauftragt der oben genannte verantwortliche Arzt den COVID-19-Beauftragten mit der Umsetzung vor Ort.

4. Verantwortlichkeiten 4.1. COVID-19-Beauftragter

Der COVID-19-Beauftragte hat folgende Aufgaben:

• Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation der Maßnahmen des COVID-19- Präventionskonzeptes

• Schulung zu COVID-19-relevanten Fragestellungen für jene, die an der Veranstaltung mitwirken

• Ansprechperson für die Umsetzung der Maßnahmen für alle, die an der Veranstaltung mitwirken

• Ansprechpartner für Behörden im Kontaktpersonenmanagement

Vor- und Zuname: Mag. Christian Röhrling

Telefonnummer: +43 664 4274997

E-Mailadresse: office@ltu-graz.at

zeitliche Erreichbarkeit: 31.07. ganztägig | Mo-Fr 08:00-16:00 Uhr

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4.2. Veranstalter

Name des Veranstalters: Leichtathletik Team Union Graz – LTU Graz Wettkampfleiter: Mag. Christian Röhrling

Telefonnummer: +43 664 4274997

E-Mailadresse: office@ltu-graz.at

zeitliche Erreichbarkeit: 31.07. ganztägig | Mo-Fr 08:00-16:00 Uhr

4.3. Betreiber der Sportstätte

Name des Betreibers: Universitätssportsinstitut Graz (USI Büro)

Telefonnummer: +43 316 380 - 2255

E-Mailadresse: usigraz@uni-graz.at

zeitliche Erreichbarkeit: Mo-Fr 08:00-12:00

4.4. Zuständige Behörde

Bezeichnung Behörde:Gesundheitsamt der Stadt Graz Anschrift: Schmiedgasse 26, 8010 Graz

Erreichbarkeit: +43 316 872 3202 | Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr

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5. Die Veranstaltung

5.1. Beschreibung der Veranstaltung

Das Leichtathletik Team Union Graz – LTU Graz plant die Durchführung der Veranstaltung der Sommermeeting #4 und Nachwuchsmeeting #1.

Es handelt sich gemäß § 12. um eine Zusammenkunft mit mehr als 100 Teilnehmern, aber weniger als 500 Teilnehmern. Entsprechend der Bedingung, dass Teilnehmer nur eingelassen werden dürfen, wenn sie einen Nachweis gemäß § 1 Abs. 2 vorweisen, erfolgt vor Ort bei der Einlasskontrolle die Buchführung über diese Nachweise. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von den 3-G-Bestimmungen befreit.

Der Austragungsort dieser Veranstaltung ist die Outdoor Laufbahn des Universitätssportzentrums Graz-Rosenhain. Die Durchführung der jeweiligen Disziplinen erfolgt lt. Zeitplan, der auf der Homepage des steirisches Leichtathletikverbandes (www.stlv.at) und des österreichischen Leichtathletikverbandes (www.oelv.at) abrufbar ist.

5.2. Personenanzahlen & Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr

Seitens der Organisation der oben beschriebenen Veranstaltung werden mehrere Vereinsvertreter anwesend sein. Zusätzlich werden ca. zwanzig Kampfrichter und Helfer die Durchführung der Veranstaltung vor Ort ermöglichen.

Alle an der Veranstaltung beteiligten Personen müssen vor Betreten des Veranstaltungsgeländes einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 278. Verordnung: 2. COVID-19-Öffnungsverordnung und 2. und 3. Novelle zur 2. COVID- 19-Öffnungsverordnung erbringen. Gemäß § 1 (2) zählen dazu folgende Nachweise:

1. a) ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

b) ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS- CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,

c) ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,

2. ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

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a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 90 Tage zurückliegen darf, oder

b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine

Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver

molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,

3. ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS- CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

4. ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist,

5. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.

5.3. Teilnehmerverhalten

Beschreibung der Zusammensetzung der Teilnehmer an der Veranstaltung

Personen die besonderen COVID-19-Risikogruppen angehören, sind in der Regel nicht Teilnehmer von sportlichen Wettkämpfen. Die Teilnehmer der Veranstaltung bestätigen mit ihrer Teilnahme, dass sie gesund und in der Lage sind, die mit dem Bewerb verbundenen Anforderungen zu bewältigen. Vor der Teilnahme wurde ein „Gesundheitscheck“ (siehe Anhang) durchgeführt und die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln werden sowohl bei der An- und Abreise als auch bei der Veranstaltung selbst eingehalten. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:

• Wer sich krank fühlt bzw. Symptome (siehe Gesundheitscheckliste im Anhang) aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause.

• Wer Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf für die Dauer der behördlichen Absonderung/Quarantäne die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause.

• Die Benützung der Sanitäranlagen ist möglich.

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• Für die erforderliche Infrastruktur für regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren ist gesorgt.

Die Teilnehmer von Sportveranstaltungen prägt grundsätzlich ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbstdisziplin.

6. Darstellung der infrastrukturellen IST-Situation 6.1. Veranstaltungsflächen, Flächennutzung und -gestaltung

Das Gesamtfassungsvermögen des Outdoor-Bereichs des Universitätssportzentrums Graz- Rosenhain (Tribünen, Rasenflächen, Wettkampfanlagen) beträgt ca. 500 Personen. Diverse Leichtathletik-Anlagen, die für die Sportausübung notwendig sind, entsprechen den üblichen Standards und für deren Wartung zeigt sich der Sportstättenbetreiber verantwortlich.

Sanitäranlagen

Die Sanitäranlagen befinden sich im Universitätssportzentrum Graz-Rosenhain und dürfen genutzt werden.

Abfallbehältnisse

Auf dem Gelände befinden sich Müllbehältnisse in ausreichender Zahl.

Technische Infrastruktur

Es ist nur wenig technische Infrastruktur für die Durchführung dieser Veranstaltung notwendig. Wichtige Durchsagen erfolgen per Mikrofon durch den Wettkampfleiter.

7. Maßnahmenplanung

7.1. An- und Abfahrt

Die Anfahrt der Teilnehmer und Mitarbeiter der Veranstaltung erfolgt entweder im privaten PKW oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Teilnehmer und Kampfrichter parken auf öffentlichen Parkplätzen außerhalb des Geländes. Nur wenige können für Ladetätigkeiten die Parkplätze am Universitätssportzentrum nutzen.

Die Teilnehmer an der Veranstaltung sind dazu angehalten, selbstverantwortlich darauf zu achten, dass es weder im Parkplatzbereich noch im Eingangsbereich zum USZ zu größeren Menschenansammlungen kommt.

Weiters ist selbstverständlich eine Anreise zu Fuß oder mit dem Fahrrad möglich.

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Aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl und des großen Zeitfensters von 9 Uhr bis 19:30 Uhr für die Durchführung der einzelnen Bewerbe ist grundsätzlich nicht mit einem Personenstau im Parkplatz- oder Haltestellenbereich zu rechnen.

Selbiges gilt für die Abreise der aktiven Teilnehmer und der Veranstaltungsmitarbeiter nach dem Ende der Veranstaltung.

7.2. Personenlenkung und -steuerung

Der Einlass in den Innenbereich der Sport- und Freizeitanlage Leibnitz, sowie auch die Startnummernausgabe, erfolgen ausschließlich nach Erhebung der Contact-Tracing-Daten und dem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der Verordnung. Dabei wird darauf geachtet, dass es zu keinen Ansammlungen von Personengruppen kommt.

Der Zu- und Abstrom der Teilnehmer wird bei Bedarf mit physischen Absperrungen entsprechend kanalisiert.

7.3. Hygienemaßnahmen am Veranstaltungsgelände

Die allgemeinen COVID-19 Hygienemaßnahmen gemäß der derzeitigen österreichischen Gesetzgebung stellen die Grundlage für die gesamte Veranstaltung dar.

Weiters sind sowohl aktive Teilnehmer als auch die Mitarbeiter der Veranstaltung zu regelmäßigem Händewaschen mit Wasser und Seife, sowie zur Händedesinfektion aufgerufen.

Auf dem Gelände befinden sich ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen, Seifenspender, Einmal-Papierhandtücher sowie Desinfektionsmittelspender.

Im Außenbereich werden zusätzliche Desinfektionsmittelspender vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, welche nach handelsüblichen Kriterien ausgewählt wurden.

7.4. Mitarbeiterschulung und Kommunikation

Vor dem Beginn der jeweiligen Veranstaltung werden alle Mitarbeiter im Zuge der Kampfrichter-Besprechung nochmals auf die spezifischen Maßnahmen zur Minimierung des COVID-19 Infektionsrisikos hingewiesen. Der Veranstalter führt grundsätzlich vor jeder Veranstaltung Schulungen, persönliche Briefings und Besprechungen mit den Mitarbeitern durch.

Desinfektionsmittel für die Hände (in entsprechenden Spendern) und für Flächen (in

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8/9 Die Mitarbeiter sind dazu angehalten, beim Erkennen und/oder Auftreten und/oder im Verdachtsfall von möglichen COVID-19-Syptomen den COVID-19 Präventionsbeauftragten der Veranstaltung ehestmöglich zu informieren.

Allgemeine COVID-19-relevante Sprachdurchsagen werden vom Sprecher der Veranstaltung an die anwesenden Personen weitergegeben.

8. Szenarienplanung

8.1. Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion/eines SARS-CoV-2-Verdachtsfalls

• COVID-19-Ansprechperson informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde

• Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt

• Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde

• Der Veranstalter unterstützt die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen

• Dokumentation durch die COVID-19-Ansprechperson, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, anhand der Teilnehmerlisten

• Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen (z.B.

Desinfektion der Sportstätte) auf Anweisung der Gesundheitsbehörde.

8.2. Unterbrechung oder Abbruch der Veranstaltung

Sollte eine Unterbrechung der Veranstaltung notwendig sein, wird diese durch den Wettkampfleiter via Mikrofon an alle Teilnehmer und Mitarbeiter der Veranstaltung kommuniziert, selbiges gilt für einen vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung.

Die Teilnehmer werden im Falle einer notwendigen Räumung des Veranstaltungsortes durch den Wettkampfleiter aufgefordert, alle Räumlichkeiten kontrolliert und ruhig zu verlassen und die Heimreise anzutreten. Der Veranstaltungsverantwortliche übergibt das entsprechende Statement des Veranstalters an den Sprecher, der dieses an die Teilnehmer kommuniziert.

Stauungs- oder Überfüllungssituationen sind angesichts der geringen Teilnehmeranzahl der Veranstaltung nicht zu erwarten. Der Außenbereich des Universitätssportzentrums Graz- Rosenhain bietet einen weitläufigen Bereich zum Abstrom der Teilnehmer.

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9. Personendatenverarbeitung

Die Verarbeitung der Personendaten für die Wettkampfteilnahme erfolgt über das Anmeldeportal des ÖLV. Die Kontaktdaten aller Beteiligten werden über ein separates Portal vorab online erhoben und vor Ort durch fehlende Personen/Daten ergänzt.

Die Erhebung der Personendaten erfolgt online im Vorfeld der Veranstaltung. Dadurch werden Vorname, Familienname, E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer und Dokumentation des Aufenthalts (Datum, Uhrzeit am Wettkampftag) schriftlich festgehalten. Die Daten werden ausschließlich zum Zweck des Contact Tracings zur Verhinderung der (Weiter- )Verbreitung von COVID-19 im Fall des Auftretens eines Verdachtsfalles von COVID-19 auf Rechtsgrundlagen von Art. 6 Abs. 1 lit. d und c DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person bzw. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) verarbeitet. Der Veranstalter hat der Bezirksverwaltungsbehörde auf Verlangen die Daten zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden nach Ablauf von 28 Tagen vom Zeitpunkt ihrer Erhebung unverzüglich gelöscht.

Anhang

Gesundheitscheckliste

Hatten Sie innerhalb der vergangenen 48 Stunden mind. eines dieser Symptome, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt?

• Fieber

• Husten

• Kurzatmigkeit

• Plötzlicher Verlust/Veränderung des Geruchs- oder Geschmackssinns

Wenn Sie eines oder mehrere dieser Symptome haben oder hatten, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt, bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder die telefonische Gesundheitsberatung 1450.

Referenzen

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