• Keine Ergebnisse gefunden

UTSK Casino Wien. COVID-19-Präventionskonzept. Inhaltsverzeichnis

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "UTSK Casino Wien. COVID-19-Präventionskonzept. Inhaltsverzeichnis"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Inhaltsverzeichnis

Präambel ... 2

1 Räumlicher und zeitlicher Anwendungsbereich ... 2

2 das Betreten der Trainings-Infrastruktur ... 2

2.1 ist gestattet ... 2

2.2 ist zusätzlich gestattet ... 2

3 Schulung in Hygiene ... 3

4 Erfassung von Anwesenheiten ... 3

4.1 Datenschutzhinweis ... 3

5 Verhaltensregeln ... 3

5.1 Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand ... 3

5.2 Gesundheitscheck ... 3

5.3 Verhalten im Trainingsbetrieb ... 4

5.4 Verhalten abseits des Trainingsbetriebes ... 4

6 Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur ... 4

6.1 Trainings-Infrastruktur ... 4

6.2 Wettkampf-Infrastruktur ... 5

7 Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material ... 5

8 Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion... 5

8.1 auf COVID-19-Erkrankung hinweisende Symptome ... 5

8.2 Kontaktperson Kategorie 1 ... 5

8.3 Verhalten beim Auftreten von Symptomen ... 6

9 Klub-interne COVID-19 Beauftragte ... 6

Änderungsverlauf ... 7

UTSK Casino Wien

COVID-19-Präventionskonzept

entsprechend den Anforderungen der jeweils aktuellen COVID-19-Gesetzgebungen

und COVID-19-Verordnungen

Version 3.0, Stand 1.7.2021

(2)

Präambel

Entsprechend geltender Rechtslage ist der Trainings-Betrieb in den Räumen des UTSK Casino Wien möglich, wenn die in diesem Konzept beschriebenen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos beachtet und umgesetzt werden.

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung der in diesem COVID-19-

Präventionskonzept beschriebenen Maßnahmen kann als klubschädigendes Verhalten zum Ausschluss aus dem UTSK Casino Wien, sowie zu Schadenersatzforderungen führen.

1 Räumlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Die in diesem COVID-19-Präventionskonzept beschriebenen Maßnahmen gelten räumlich iSd Abschnitts 6.1 „Trainings-Infrastruktur“ und zeitlich ab 1.7.2021 bis auf Widerruf, jedenfalls aber bis zu einer Änderung der rechtlichen Grundlagen.

Für allgemeine Hygiene- und COVID-19-Präventionsmaßnahmen an extern angemieteten Sportstätten ist der jeweilige Betreiber zuständig und verantwortlich, ein von diesem ausgegebenes und eventuell über unsere Regelungen hinausgehendes COVID-19- Präventionskonzept ist von unseren TanzSportler*innen, welche dort trainieren oder trainieren wollen, zusätzlich zu beachten.

2 das Betreten der Trainings-Infrastruktur

als Betreten gilt auch das Verweilen.

2.1 ist gestattet

in der Zeit von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr durchgehend zur Sport-Ausübung und sonstigen dem Klub-Zweck dienenden Tätigkeiten und unter folgenden Voraussetzungen:

• Vorweisen und während des Betretens Bereithalten eines Nachweises der geringen epidemiologischen Gefahr iSd jeweils geltenden Verordnung (3G-Regel, geimpft, genesen, getestet oder Grüner Pass).

• Startkarteninhaber*innen übermitteln einen Test-Nachweis zumindest alle sieben Tag an die COVID-19-Beauftragte, es sei denn sie sind iSd jeweils geltenden Verordnung (3G-Regel, Grüner Pass) geimpft oder genesen, dann ist ein Test-Nachweis bis zum Ablauf der geimpft- oder genesen-Bestätigung nicht erforderlich.

• Teilnahme an einer Schulung in Hygiene iSd Abschnitts 3.

• Erfassung von Anwesenheiten iSd Abschnitts 4.

• Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand iSd Abschnitts 5.1.

• Kein Vorhandensein von Symptomen iSd Abschnitts 8.1.

• Kein Kontakt zu einer Kontaktperson Kategorie 1 iSd Abschnitts 8.2 in den vergangenen 14 Tagen, oder negatives Testergebnis nach solchem Kontakt.

2.2 ist zusätzlich gestattet

für Professionist*innen zu allfällig erforderlichen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten.

(3)

3 Schulung in Hygiene

Eine Schulung in Hygiene wird für Alle, welche ausdrücklich zum Betreten des Klub-Lokals berechtigt sein sollen, in Form von Distanz-Learning angeboten.

Information und Anmeldung dazu bei Klub-interne COVID-19 Beauftragte.

4 Erfassung von Anwesenheiten

Im Klub-Lokal (im großen Saal) liegt eine Anwesenheitsliste auf.

Für die Anwesenheit in extern angemieteten Trainingsräumen wird die Anwesenheit von der/dem jeweiligen Trainingsleiter*in geführt.

In diese Anwesenheitsliste einzutragen sind durch die jeweilige Person selbst Name, sowie Datum und Uhrzeit des Betretens und Verlassen der Trainings-Infrastruktur.

Mit der Eintragung wird gleichzeitig die Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt.

4.1 Datenschutzhinweis

Das Führen dieser Anwesenheitsliste ist eine Datenverarbeitung iSd DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. d (lebenswichtige Interessen), lit. f (berechtigtes Interesse), sowie lit a (Einwilligung der betroffenen Person). Das berechtigte Interesse besteht in unserem gemeinsamen

Interesse, den Trainingsbetrieb aufrechterhalten zu können, die lebenswichtigen Interessen, um im Falle einer auftretenden SARS-CoV-2-Infektion effizientes Kontakt- Tracing zu ermöglichen.

Falls eine Einwilligung nicht erteilt wird, nimmt der UTSK Casino Wien sein Hausrecht in Anspruch, und untersagt unmittelbar das Betreten der Klub-Räumlichkeiten.

Falls eine Einwilligung nachträglich zurückgezogen wird, hat dies auf Grund Art. 6 lit. d und lit. f DSGVO keine Auswirkung auf die fortdauernde Datenverarbeitung und sind die Klub- Räumlichkeiten unmittelbar zu verlassen.

Diese Liste wird im Wochenrhythmus jeweils 6 Wochen nach Eintrag vernichtet, eine allfällige Weitergabe der erfassten Daten erfolgt ausschließlich an die zuständige Gesundheitsbehörde auf deren begründete Anforderung.

Für diese Datenverarbeitung verantwortlich ist der UTSK Casino Wien.

5 Verhaltensregeln

Diese Verhaltensregeln gelten für alle TanzSport-Paare, Betreuer*innen und Trainer*innen.

5.1 Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand

Über den allgemeinen Gesundheitszustand und insbesondere im Hinblick auf Symptome iSd Abschnitts 8.1 „auf COVID-19-Erkrankung hinweisende Symptome“ sind auch außerhalb des Trainingsbetriebes verpflichtend selbst Aufzeichnungen zu führen.

5.2 Gesundheitscheck

Vor jeder Trainings-Einheit und vor Betreten der Trainings-Infrastruktur ist selbständig auf

(4)

5.3 Verhalten im Trainingsbetrieb

• Der Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material iSd Abschnitts 7 ist einzuhalten.

• Unmittelbar nach dem Betreten des Klub-Lokals ist Handhygiene durch korrektes und gründliches Händewaschen durchzuführen, dies kann und soll in regelmäßigen

Abständen von etwa einer Stunde während des fortdauernden Betretens des Klublokals wiederholt werden.

Das im Klublokal zur Verfügung gestellte oder eigens mitgebrachtes Desinfektionsmittel kann ebenfalls für die Handhygiene verwendet werden. Seife und Handtücher sind im Klub-Lokal zur Verfügung gestellt und es kann eigens Mitgebrachtes verwendet werden.

• Verwendete Trainings-Bekleidung, Handtücher, Schweißtücher und Ähnliches sind nach Beendigung des Trainings wieder mit nach Hause zu nehmen. Auf den Flächen, auf welchen Derartiges abgelegt war, sind vor Verlassen des Klub-Lokals eine

Flächendesinfektion durchzuführen.

• Wenn mehrere TanzSport-Paare gleichzeitig den Trainingssaal nutzen, ist auf größtmöglichen Abstand zwischen den Paaren zu achten, Kollisionen sind zu vermeiden.

5.4 Verhalten abseits des Trainingsbetriebes

Abseits des Trainingsbetriebes appellieren wir an unsere Mitglieder, die allgemein geltenden Regelungen einzuhalten, sowie an Vernunft und den vielzitierten „gesunden Menschenverstand“.

Dazu zählt insbesondere auch das Vermeiden von Reisen in Gebiete, welche mit Corona- Ampel Rot gekennzeichnet sind, oder in Gebiete, für welche eine CORONA-Reisewarnung gilt. Falls solche Reisen unvermeidlich sind, erwarten wir in unser aller Interesse, dass ein Training in unseren Sportstätten erst 14 Tage nach Rückkehr wieder aufgenommen wird.

Das Führen von Aufzeichnungen zum Gesundheitszustand iSd Abschnitts 5.1 ist verpflichtend.

6 Vorgaben für Trainings- und Wettkampfinfrastruktur

6.1 Trainings-Infrastruktur

Trainings-Infrastruktur sind die Sportstätten des UTSK Casino Wien mit allem Inventar.

Als Sportstätte gilt das Klub-Lokal in seiner Gesamtheit (1080 Wien, Florianigasse 66/6) sowie allenfalls angemietete externe Sportstätten (aktuell jeden Montag, während der Schulzeit, der Turnsaal im Schulgebäude 1080 Wien, Pfeilgasse 42).

Die Personengruppen, welche zur Nutzung der Trainings-Infrastruktur berechtigt sind, sowie die Bedingungen dafür sind im Abschnitt 2 „das Betreten “ festgelegt.

Die Verhaltensregeln, welche bei der Nutzung der Trainings-Infrastruktur einzuhalten sind, sind im Abschnitt 5 „Verhaltensregeln “ festgelegt.

(5)

6.2 Wettkampf-Infrastruktur

Aktuell plant der UTSK Casino Wien keine Wettkämpfe oder sonstige Veranstaltungen.

Allfällige Vorgaben für eine Wettkampf-Infrastruktur werden erst nach Beschluss, einen Wettkampf (ein Turnier) zu veranstalten in, einem eigenen COVID-19-Präventionskonzept nach den dann geltenden Rechtsvorschriften erstellt.

7 Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material

• Desinfektionsmittel, Seife und Papier-Handtücher, bzw Küchenrollen sowie

Toilettenpapier werden vom UTSK Casino Wien bereitgestellt. Sollte ein zu Ende gehen des jeweiligen Vorrats erkannt werden, bitte die Klub-interne COVID-19 Beauftragte informieren.

• Unmittelbar nach dem erstmalig Betreten ist durch das erste TanzSport-Paar des Tages eine zumindest fünf Minuten andauernde Raum-Lüftung, sowie eine

Flächendesinfektion von häufig berührten Flächen vorzunehmen, dies sind vor allem:

• Musikanlage

• PC

• Türklinken

• Unmittelbar nach Benutzung von WC und/oder Waschraum ist durch die benutzende Person selbst eine Flächen-Desinfektion der berührten Flächen durchzuführen.

• Jede Stunde ist eine zumindest fünf Minuten andauernde Raum-Lüftung durchzuführen.

• Einmal wöchentlich wird eine Grundreinigung des Klub-Lokals durchgeführt.

8 Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2- Infektion

8.1 auf COVID-19-Erkrankung hinweisende Symptome

auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisende Symptome sind insbesondere …

• Fieber

• Husten

• Kurzatmigkeit

• Atembeschwerden

• und eventuell

• Geruchs- und Geschmacksverlust

• Durchfall oder

• Erbrechen

8.2 Kontaktperson Kategorie 1

Eine Kontaktperson Kategorie 1 ist eine Kontaktperson mit hohem Infektionsrisiko, weil sie mit einem bestätigten COVID-19-Fall …

(6)

• mindestens 15 Minuten direkten Kontakt bei einer Entfernung unter zwei Metern (z.B.

Haushaltskontakte, Kontakte in Warteräumen, Klassenzimmern, Pausenräumen, Kantinen oder bei Besprechungen) hatte oder

• ungeschützten, direkten Kontakt mit infektiösem Sekret (z.B. Anhusten, Anspucken, Berühren benutzter Taschentücher eines COVID-19-Falls hatte oder

• direkten physischen Kontakt (z.B. Händeschütteln, Umarmungen) hatte.

8.3 Verhalten beim Auftreten von Symptomen

• Bei Auftreten von Krankheitssymptomen jeglicher Art oder wenn man Kontakt zu einer Kontaktperson der Kategorie 1 hatte, ist das Betreten der Sportstätten iSd Abschnitts 6.1 „Trainings-Infrastruktur“ untersagt, bzw die Trainings-Infrastruktur unmittelbar zu verlassen, falls Krankheit-Symptome jeglicher Art während des Trainings auftreten.

• Bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion, einer COVID-19-Erkrankung und/oder dem Auftreten von darauf hinweisenden Symptomen, sowie wenn man selbst Kontaktperson Kategorie 1 ist, ist zusätzlich …

• Eine formlose Meldung mit Art, Name und Kontakt-Info an die Klub-interne COVID- 19 Beauftragte zu machen, sowie dieser und dem Präsidium für weitere

Informationen und Auskünfte zur Verfügung zu stehen.

• Meldung bei der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 zu machen, deren Anordnungen und Hinweisen Folge zu leisten sowie die Klub-interne COVID-19 Beauftragte über diese Anordnungen und Maßnahmen zu informieren.

9 Klub-interne COVID-19 Beauftragte

Entsprechend der geltenden Verordnungslage ist ein*e COVID-19-Beauftragte*r zu bestellen.

Als COVID-19-Beauftragte und Datenschutz-Ansprechperson im UTSK Casino Wien ist Karin Gerbrich bestellt:

Kontakt: Karin Gerbrich, covid@casinowien.at, +43 676 6920430

Meldungen iSd Abschnittes 8 „Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS- CoV-2-Infektion“ sind per Mail, WhatsApp, Signal oder SMS an diese Klub-interne COVID- 19-Beauftragte zu richten, eine nur telefonische Benachrichtigung ist nicht ausreichend.

Die Klub-interne COVID-19-Beauftragte wird eigenständig notwendige Maßnahmen einleiten, bzw dem Präsidium zur Entscheidung empfehlen.

Das gegenständliche COVID-19-Präventionskonzept ist von Karin Gerbrich, in Abstimmung mit Frau Dr. Agnes Höß, entsprechend den rechtlichen Erfordernissen erstellt.

Wien, 29.6.2021

(7)

Änderungsverlauf

22.1.2021, wesentliche inhaltliche Änderungen von Version 1 auf Version 1.1.:

• Abschnitt 2.1: Testung

• Abschnitt 2.1 und 4.1: WhatsApp-Gruppe „Krisentrainingsplan“

• Abschnitt 5.3: Mindestabstand

10.6.2021, wesentliche inhaltliche Änderungen Von Version 1.1 auf Version 2.0:

• Abschnitt 2: Betreten

• für geselliges Zusammentreffen, zB Siegesfeiern

• für die Mitgliederversammlung

• Über mehrere Abschnitte hinweg

• Zeitraum für das Betreten

• Abstände

• Maskenpflicht

• 3G-Regelung

• Entfall des Zeitplans

• COVID-19-Beauftragte

29.6.2021, wesentliche inhaltliche Änderungen Von Version 2.0 auf Version 3.0:

• Entfall von Sperrstunde, Maskenpflicht und Mindestabstand

• Entfall der Beschränkung auf reine Sportausübung (zB sind Siegesfeiern wieder möglich)

• Erleichterung beim 3G-Nachweis für Geimpfte und Genesene

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- Eingangskontrollen regeln den Zugang zur Sportstätte für alle Personen und müssen sicherstellen, dass nur berechtigte Personen Zutritt erhalten.Es ist ein

Seitens der Organisation der oben beschriebenen Veranstaltung werden mehrere Vereinsvertreter anwesend sein. Zusätzlich werden ca. zwanzig Kampfrichter und Helfer die

Eine K2 Kontaktperson ist eine Person, die sich kumulativ für kürzer als 15 Minuten in einer Entfernung ≤2 Meter Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem bestätigten Fall

Kontaktperson Kategorie II sind Kontaktpersonen mit Niedrig-Risiko-Exposition Person, die kumulativ weniger als 15 Minuten, < 2 Meter, von Angesicht zu Angesicht

Beschreibung von Maßnahmen, um bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion das weitere Infektionsrisiko in der Betriebsstätte zu reduzieren (z.B. sofortige Absonderung der

Bei Bekanntwerden einer SARS-CoV-2-Infektion bei einem Kaderathleten oder der Staff, sind in den folgenden vierzehn Tagen nach Bekanntwerden der Infektion vor jedem Wettkampf

Erklären Sie bitte das richtige Husten in die Armbeugen oder in Taschentücher, weisen Sie darauf hin, dass Berührungen im Gesicht – im Speziellen von Augen, Nase und

• Genesene (Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises, der nicht