USV
Michaelbeuern
www.usvmichaelbeuern.com COVID-19 Präventionskonzept
Stand: 10.06.2021
Allgemeine Präventionsmaßnahmen
Allgemeine Präventionsmaßnahmen
Wir sind uns als Verein unserer Verantwortung bewusst und wollen unseren Teil zur Eindämmung des Corona- Virus beitragen. Wir unterstützen die Maßnahmen der Behörden und gehen mit gutem Beispiel voran - im Sinne der Gesundheit Aller.
„Seit 19.05.2021 ist es uns wieder erlaubt, Mannschaftstrainings und Spiele im Nachwuchs- und Erwachsenen- Sport unter strengen Regeln durchzuführen. Wir als USV Michaelbeuern werden die Vorgaben der Regierung mittragen und dafür sorgen, dass die Empfehlungen und Richtlinien eingehalten werden. Schließlich wollen wir den Kindern, Jugendlichen und natürlich auch den Erwachsenen wieder ermöglichen, Sport auszuüben.
Zur Unterstützung bitten wir aber alle SpielerInnen/TurnerInnen, TrainerInnen und BesucherInnen, sich an die Vorgaben der Regierung zu halten. Nur bei Einhaltung der Auflagen und der Hinweise auf unserer Sportanlage können wir als Verein den Sportbetrieb aufrechterhalten.
Nachstehend finden Sie das COVID-19 Präventionskonzept des USV Michaelbeuern. Bei Fragen stehen Ihnen die SektionsleiterInnen, TrainerInnen und unsere COVID-19 Beauftragten zur Verfügung.“ - Rudolf Mühlfellner
Allgemeine Präventionsmaßnahmen
Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes gegenüber Personen. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.
Regelmäßiges Händewaschen ist wichtig, insbesondere
• Händewaschen für mindestens 30 Sekunden
• Vor und nach Zubereitung von Lebensmitteln
• Vor dem Essen
• Nach Benutzung der Toilette
• Immer dann, wenn die Hände verunreinigt sind
• Die Durchführung der Händehygiene mit warmem Wasser und Seife ist notwendig, wenn die Hände sichtbar verunreinigt sind (mindestens 30 Sek. waschen empfohlen). Sofern die Hände nicht sichtbar verunreinigt sind, sollten regelmäßig Händedesinfektionsmittel angewendet werden.
Allgemeine Präventionsmaßnahmen
• Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten
• Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist eine den Mund und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil
Folgendes ist u.a. beim Tragen zu beachten:
• Mund und Nase sollen vollständig bedeckt sein
• Während dem Tragen MNS nicht berühren
• Nach der Verwendung nur die seitlichen Bänder zum Abnehmen berühren
• Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken und sofort entsorgen
• Mit den Fingern nicht ins Gesicht greifen
COVID-19 Präventionskonzept
COVID-19 Beauftragte
Raphael Fölsche
Tel: +43 (0)664 7933442
Mail: raphael.foelsche@gmx.at
Thomas Maislinger
Tel: +43 (0)664 6142208
Mail: maislingerthomas@gmail.com
COVID-19 Präventionskonzept
Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, die einen Eintrittstest vorweisen. Dabei ist für Personen ab dem 10. Geburtstag folgendes zu beachten:
• Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24 Stunden gültig
• Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48 Stunden gültig
• Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 Stunden gültig
• Schultests werden anerkannt: 48 Stunden gültig
COVID-19 Präventionskonzept
Ausgenommen davon sind:
• Bereits geimpfte Personen:
• Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt
• Bei einer Zweitimpfung, wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt
• Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf
• Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR-Test oder ein Nachweis über
neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung darf hier nicht länger als 9 Monate zurückliegen
• Genesene (Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides oder einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises, der nicht älter als 3 Monate ist)
COVID-19 Präventionskonzept
Welche Regeln gelten für Sportstätten indoor (Tischtennis, Turnen)?
• Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen
• Registrierungspflicht (Vorname, Nachname und Telefonnummer/Mail), wenn die Aufenthaltsdauer auf der Sportstätte länger als 15 min beträgt
• Eine Person pro 10 m²
• 1 Meter Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen, nicht während der Sportausübung
• In allgemeinen Bereichen: FFP2-Maskenpflicht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
• In allgemeinen Bereichen: Mund-Nasen-Schutz für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
• Sperrstunde 24:00 Uhr
COVID-19 Präventionskonzept
Welche Regeln gelten für Sportstätten outdoor (Fußball, Turnen)?
• Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen
• Registrierungspflicht (Vorname, Nachname und Telefonnummer/Mail), wenn die Aufenthaltsdauer auf der Sportstätte länger als 15 min beträgt
• Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich
• 1 Meter Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen, nicht während der Sportausübung
• In allgemeinen Bereichen: FFP2-Maskenpflicht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
• In allgemeinen Bereichen: Mund-Nasen-Schutz für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
• Sperrstunde 24:00 Uhr
COVID-19 Präventionskonzept
Die Zutrittstests, um am Trainingsbetrieb teilnehmen zu können, werden vor jeder Trainingseinheit durch die jeweiligen TrainerInnen bzw. dafür eingeteilten Personen kontrolliert. Die Registrierung aller anwesenden SportlerInnen erfolgt ebenfalls durch die jeweiligen TrainerInnen bzw. dafür eingeteilten Personen.
COVID-19 Präventionskonzept
Welche Regeln gelten bei Heimspielen?
• Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen
• Registrierungspflicht (Vorname, Nachname und Telefonnummer/Mail), wenn die Aufenthaltsdauer auf der Sportstätte länger als 15 min beträgt
• Maximal 50 Personen
• Die Sportausübenden werden nicht in die Personenanzahl miteingerechnet
• Verzehr von Speisen und Getränken darf nur am Sitzplatz erfolgen
• Die Konsumation an der Ausgabestelle (Fenster) ist nicht erlaubt
• 1 Meter Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen
• Sperrstunde 24:00 Uhr
COVID-19 Präventionskonzept
Welche Regeln gelten für das Vereinsheim?
• Zutritt nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen
• Registrierungspflicht (Vorname, Nachname und Telefonnummer/Mail), wenn die Aufenthaltsdauer auf der Sportstätte länger als 15 min beträgt
• Indoor pro Tisch maximal 8 Personen plus Kinder
• Outdoor pro Tisch maximal 16 Personen plus Kinder
• Verzehr von Speisen und Getränken darf nur am Sitzplatz erfolgen
• Die Konsumation an der Ausgabestelle (Bar und Fenster) ist nicht erlaubt
• In allgemeinen Bereichen: FFP2-Maskenpflicht ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
• In allgemeinen Bereichen: Mund-Nasen-Schutz für Kinder ab dem 6. Lebensjahr
• 1 Meter Mindestabstand zu haushaltsfremden Personen
• Sperrstunde 24:00 Uhr
COVID-19 Präventionskonzept
Aufgrund der sich ständig verändernden wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnisse wird für weiterführende Informationen zu COVID 19 auf die Ausführungen der nachstehenden Quellen verwiesen:
• Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über www.sozialministerium.at
• AGES über www.ages.at
• Robert Koch Institut überwww.rki.de
Impressum
Obmann: Rudolf Mühlfellner
Obmann Stv.: Raphael Fölsche
Vereinsanschrift: 5152 Michaelbeuern 92
Vereinsnummer: 5054
ZVR Zahl: 882782562
E-Mail: usvmichaelbeuern@outlook.com
Web: www.usvmichaelbeuern.com
Tel: 0664 2347820