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COVID 19 Präventionskonzept

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Academic year: 2022

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COVID 19 Präventionskonzept

Für Veranstaltungen des KBW Tirol

Stand 17.5.2021

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WARUM ES AUCH JETZT WICHTIG IST, VERANSTALTUNGEN DURCHZUFÜHREN

Die aktuelle Situation ist für viele Menschen sehr herausfordernd und kräftezehrend. Ein Impuls, ein Zuspruch, eine Zeit, in der ich meinen Fokus auf etwas Stärkendes und Bereicherndes setzen kann, ist dringend notwendig, denn es gilt auch das emotionale Immunsystem zu stärken. Aus diesem Grund wird das KBW Tirol wieder Veranstaltungen durchführen und im Hinblick auf die Gestaltung der Veranstaltungen größte Sorgfalt walten lassen.

Das vorliegende Hygiene- und Präventionshandbuch unterstützt bei der Vorbereitung und Durchführung der Hygiene- und Präventionsmaßnahmen für Veranstaltungen des KBW Tirol. Darüber hinaus will es ReferentInnen, KBW MitarbeiterInnen und Teilnehmenden Sicherheit geben und sie zu einem verantwortungsvollen Handeln anleiten. Es finden sämtliche Aspekte Berücksichtigung, die für einen geordneten Ablauf notwendig sind.

Für die Planung und Umsetzung von Hygiene- und Präventionsmaßnahmen wurde sowohl durch die Diözesanleitung ein COVID Team zusammengestellt, als auch im KBW Tirol ein Krisenteam benannt. Dadurch ist es möglich die Informationen von Gesundheitsbehörden, des Landes Tirol, der Ministerien und der Österreichischen Bischofskonferenz laufend zu berücksichtigen. Auch die Vorgangsweise bei möglichen Verdachtsfällen ist festgelegt.

Die KBW Landesstelle informiert ReferentInnen, KBW MitarbeiterInnen vor Ort, Teilnehmende auf jeweils geeignete und notwendige Weise über die aktuell gültigen Bestimmungen.

Für die KBWs vor Ort wird empfohlen, bei Veranstaltungen auch Kirchen als Veranstaltungsräume zu verwenden. Hier ist ausreichend Raum vorhanden, Sitzplätze können klar und gut ausgeschildert werden und auch Mikrofone, eventuell sogar Leinwand und Beamer können genützt werden.

Tagesaktuelle Informationen sind unter www.bildung-tirol zu finden.

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VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN AB 19. MAI 2021

Grundregel der Öffnungen ist, dass bestimmte Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden.

Zu Veranstaltungen sind nur Personen zugelassen, von denen ein geringes Risiko ausgeht. 3-G-Regel:

geimpft, getestet, genesen.

Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate.

Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate.

Genesene Personen sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit.

(Nachweis durch Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung.) Für die Tests werden je nach Zuverlässigkeit unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:

PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.

Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.

Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.

„Point-of-Sale-Tests“ für das einmalige Betreten z.B. einer Veranstaltung können das Angebot ergänzen. Die Kontrolle muss durch den Veranstalter sichergestellt werden.

Für Veranstaltungen gilt:

die 3-G-Regel: dies ist am Einlass zu überprüfen

Der Mindestabstand von 2 Metern bleibt nahezu überall erhalten (Ausnahme: am Tisch im Gasthaus, Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen).

Ab 22 Uhr gilt eine allgemeine Sperrstunde.

Die bisherigen Regeln für FFP2-Masken und Mund-Nasen-Schutz bleiben unverändert. FFP2- Maskenpflicht innen und außen.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske gilt nicht für folgende Personen:

o Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Schwangere, wobei Kinder zwischen dem vollendeten sechsten und dem vollendeten 14. Lebensjahr stattdessen eine sonstige den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen haben.

Die Teilnehmerdaten sind zu dokumentieren, indoor und outdoor. Sichergestellt werden müssen:

Identität, Erreichbarkeit, Sitzplatz der Teilnehmenden, Datum, Uhrzeit und Titel der Veranstaltung.

Die Einhaltung der DSGVO ist zu beachten.

Risikoanalyse: die Teilnehmenden kommen aus der Region und sind nicht zum Großteil über 65 Jahre alt.

Der Ausschank von Getränken und die Verabreichung von Speisen sind nicht zulässig.

Alle für die Veranstaltungsdurchführung notwendigen Personen (Veranstalter, ModeratorInnen, ReferentInnen, MusikerInnen, Covid-Beauftragte) sind in die Höchstzahlen nicht einzurechnen.

Jeder 2. Sitzplatz muss freigehalten werden. (Ausnahme: Personen gleichen Haushalts) Max.

Sitzplatzkapazität ist 50%

Zusätzliche Regelungen gelten ab folgender Gruppengrößen:

Bis 10 Personen sind Zusammenkünfte ohne Anzeige oder Bewilligung zulässig.

Ab 11-50 Personen:

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o Eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde ist erforderlich. Diese erfolgt durch die KBW Landesstelle. Veranstaltungen müssen mindestens 14 Tage im Voraus anhand der Checkliste gemeldet werden.

Ab 51 Personen

o Bewilligungspflicht der lokalen Gesundheitsbehörde. Die Meldung muss mindestens 6 Wochen vorab an die Landesstelle erfolgen.

o COVID-19-Präventionskonzept muss der Behörde vorgelegt und COVID-19-Beauftragte ernannt werden.

o sind nur mit zugewiesenen Sitzplätzen zulässig.

Bei einer Veranstaltungsdauer von mehr als 4 Stunden muss eine Covid-Box (siehe Seite 5) zur Verfügung stehen. Diese kann bei der Landesstelle angefordert werden.

VOR DER VERANSTALTUNG

 Hinweis auf die geltenden Hygienemaßnahmen bereits auf der Veranstaltungsausschreibung (Plakate, Handzettel) und auf der Homepage des KBW, sowie in den Presseaussendungen.

 Aushang der Piktogramme im Eingangsbereich.

 Versenden der Referentenempfehlungen durch das KBW an die ReferentInnen der Veranstaltung.

(Landesstelle)

 Für die musikalische Gestaltung werden bevorzugt Instrumentalensembles angefragt.

 Krank? Jede Person, die sich krank fühlt, bitten wir zu Hause zu bleiben.

COVID-BEAUFTRAGTE/R

Ernennung eines Covid 19 Beauftragten und Unterweisung durch die KBW Landesstelle.

 Covid 19 Präventionskonzept

 Checkliste: Veranstaltung mit Covid 19 Prävention

 Kontaktprotokoll Covid 19 Verdacht

Alle MitarbeiterInnen werden vor der Veranstaltung durch den Covid 19 Beauftragten unterwiesen:

 Geltende Maßnahmen

 Symptomerkennung

 Eigene Sicherheit

 Kontaktprotokoll Covid 19 Verdacht

Bereitstellen der Covid Box für Covid Verdachtsfälle (bei Veranstaltungen ab 4 Stunden)

 FFP 2 Masken

 Einweghandschuhe

 Desinfektionsmittel

 Kontaktprotokoll Covid 19 Verdacht

 Kugelschreiber

Empfehlung: zusätzlichen Raum zur Absonderung bereithalten, wenn die Teilnehmenden nicht aus der unmittelbaren Umgebung kommen.

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ERFASSUNG UND DOKUMENTATION DER TEILNEHMENDENDATEN

Wir erfassen Namen und Telefonnummer anhand von Postkarten, die gleichzeitig auch als Platzkarten gelten.

Diese werden vorab mit Nummern versehen. Ein dazugehöriger Sitzplan wird beigelegt.

Die Postkarten werden vom veranstaltenden KBW nach der Veranstaltung sortiert und aufbewahrt. Die Teilnehmendendaten werden ausschließlich auf Anfrage an die Gesundheitsbehörde weitergegeben. Es erfolgt keine Verarbeitung der Daten. Die Daten werden nach 4 Wochen vernichtet.

Die Dokumentation der Anwesenden kann auch auf andere Weise erfolgen. Sichergestellt werden müssen:

Identität, Erreichbarkeit, Sitzplatz der Teilnehmenden, Datum, Uhrzeit und Titel der Veranstaltung. Die Einhaltung der DSGVO ist zu beachten.

Im Falle von Besuchergruppen, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen, volljährigen Person ausreichend.

WICHTIG: Wir als Veranstalter dürfen KEINE Informationen an andere Personen, auch nicht an die anderen Teilnehmenden weitergeben. Dies darf nur durch die Gesundheitsbehörde erfolgen (DATENSCHUTZ)!

RAUMGESTALTUNG

Sitzplätze sind zu markieren und zuzuweisen. Jeder 2. Sitzplatz muss freigehalten werden. (Ausnahme:

Personen gleichen Haushalts) Max. Sitzplatzkapazität ist 50%. Ein Sitzplan ist zu erstellen.

Desinfektionsspender sind im Eingangsbereich in ausreichender Anzahl aufzustellen. Bei der Verwendung von Tischen und Materialien sind diese zu desinfizieren. Wenn vor Ort kein Desinfektionsmittel vorhanden ist, ist es bei der KBW Landesstelle anzufordern.

Werden sanitäre Einrichtungen genutzt, müssen diese vor Veranstaltungsbeginn entsprechend desinfiziert werden. Siehe Checkliste Veranstaltungen.

In Begegnungszonen (Ein- und Ausgangsbereich, 3G-Kontrolle, Garderobe, Toiletten …) sollten Einbahnregelungen angeboten und Mindestabstände von 2 Metern angezeichnet werden. Markierungen, Ordnerdienste und Aushänge unterstützen dabei. Wenn ein Besucherandrang zu erwarten ist, gilt es auch im Anstellbereich für ausreichend Stauraum (ev. mit Markierungen) zu sorgen.

Auf das Anbieten von Speisen und Getränken wird verzichtet.

Kirche als Veranstaltungsraum: Für die ReferentInnen wird der Ambo als auch die Sedilien verwendet, die MusikerInnen werden vor einem der Seitenaltäre positioniert.

EINTREFFEN

Die Aushänge zu den Hygienemaßnahmen werden im Eingangsbereich aufgehängt (siehe Beilage).

Beim Eintritt werden die 3 G ausnahmslos kontrolliert. (Nachweis ist erforderlich)

Ordnerdienste weisen auf das verpflichtende Tragen von FFP2Masken hin und achten darauf, dass die vorgeschriebenen Abstände vor allem im Eingangs-/Ausgangsbereich eingehalten werden.

Durch im Eingangsbereich aufgestellte Ständer mit Desinfektionsmittel, wird die verpflichtende Handdesinfektion gewährleistet, die Ordnerdienste weisen darauf hin.

Hygiene- und Reinigungskonzept werden laut Checkliste umgesetzt.

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Den Teilnehmenden werden durch die Ordnerdienste die gekennzeichneten Sitzplätze zugewiesen. Es handelt sich dabei um eine Fixplatzveranstaltung, weil zu Beginn derselben ein zugewiesener Sitzplatz eingenommen und dieser während der gesamten Veranstaltung nicht mehr verlassen wird.

Die Kontaktdatenerfassung erfolgt direkt am Sitzplatz. (z.B. durch die Postkarten)

Für die Registrierung braucht es: Vorname, Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Zeit, Dauer und Titel der Veranstaltung.

Ein Überschreiten der gemeldeten Teilnehmerzahl bzw. der Raumkapazität (50%) ist nicht möglich. Die TeilnehmerInnen müssen abgewiesen werden.

WÄHREND DER VERANSTALTUNG

Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität, da in geschlossenen Räumen die Anzahl von Krankheitserregern in der Raumluft steigen kann. Durch das Lüften wird die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener erregerhaltiger, feinster Tröpfchen reduziert.

Regelmäßig Lüften – mindestens alle 45 Minuten 5 Minuten lang (wenn möglich Querlüftung).

Zu Beginn der Veranstaltung wird im Rahmen der Begrüßung auf folgende Maßnahmen hingewiesen

FFP 2-Maskenpflicht

 Der zugewiesene Sitzplatz muss über die ganze Veranstaltung beibehalten werden.

Überall sonst gilt der Mindestabstand von 2 Metern.

Ausfüllen der Postkarten zur Kontaktdatenerfassung und zur Aufklärung über den Umgang mit den Daten (DSGVO). Dies ist wichtig, falls eine Person im Nachhinein positiv getestet wird. So können Kontaktpersonen leichter bestimmt werden.

 Aufforderung zur Meldung an die KBW Landesstelle, falls Teilnehmende innerhalb von 2 Wochen nach der Veranstaltung in Quarantäne gestellt oder positiv getestet werden, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren: kbw@bildung-tirol.at

Hinweis auf Covid 19 Beauftragte/n (ab 51 TN)

Zum Ende der Veranstaltung erfolgt ein geordnetes Verlassen des Raumes. Durch gezielte Maßnahmen (z.B.

Einbahnregelung, Sitzreihen nacheinander etc.) werden die erforderlichen Abstände beim Verlassen eingehalten.

Der Covid 19 Beauftragte muss bei der Veranstaltung durchgehend anwesend sein.

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ELTERN-KIND-GRUPPEN – sind folgendermaßen durchzuführen:

Quelle: Empfehlungen des Bundeskanzleramts zur Durchführung von Elternbildung Stand: 19.5.2021

Während der Abhaltung einer Eltern-Kind-Gruppe gilt:

 Altersadäquate Aufklärung der Kinder über Hygiene (Husten/Niesen…)

 Abstand halten; auf Bedürfnisse von Kindern nach Nähe und Geborgenheit dabei Rücksicht nehmen,

 Händewaschen: bei Bedarf (z.B. Niesen) und regelmäßig

 Aktivitäten im Freien möglichst maximieren

Verwendung einer Atemschutzmaske der Schutzklasse 2 ohne Ausatemventil (FFP2-Maske). Die Verwendung kann entfallen, wenn dies aus therapeutisch-pädagogischen Gründen notwendig ist (Anwesenheit von Babys und Kleinkindern).

Für Räumlichkeiten gilt:

 durch Gestaltung die Einhaltung des Abstandes gewährleisten

 Hygiene sicherstellen insbesondere in Sanitäranlagen, keine geteilte Verwendung von Trinkbehältern etc.

 Desinfektion in den Räumlichkeiten – insb. Gegenstände, Möbel, Türklinken; dabei Wischdesinfektion statt Sprühdesinfektion anwenden

 Reinigung des Bildungsmaterials

 Spielzeug regelmäßig waschen

 Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften) Empfehlungen des KBW Tirol:

 Die Gruppe auf 10 Erwachsene (plus Kinder) zu beschränken. (daher auch keine Meldepflicht)

 Zu beachten:

o 2 m Abstand zwischen unterschiedlichen Haushalten o Pro Haushalt mindestens eine Fläche von 4,6 m2

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COVID VERDACHTSFALL TRITT WÄHREND DER VERANSTALTUNG AUF

• Covid 19 Beauftragte/r muss hinzugezogen werden

• Schutzmaßnahmen für Verdachtsfall und Beauftragte/n

o Absonderung in einen eigenen Raum (möglichst geöffnete Fenster) o FFP 2 Maske

o Einweghandschuhe o Mind. 2 m Abstand

• Isolation der betroffenen Person

• Kontaktaufnahme mit 1450

• Kontaktprotokoll Covid 19 Verdacht ausfüllen

• Anweisungen der Gesundheitsbehörde Folge leisten

• Information an die KBW Landesstelle

COVID VERDACHTSFALL TRITT NACH DER VERANSTALTUNG AUF Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde gibt die Anweisungen.

• Anzeige bei der zuständigen Gesundheitsbehörde.

• Das KBW vor Ort informiert die KBW Landesstelle umgehend, diese setzt das COVID Team der Diözesanleitung in Kenntnis.

• Dokumentation der gesetzten Maßnahmen mit Uhrzeit durch die KBW Leitung.

• Auswertung der Teilnehmendendaten der betreffenden Veranstaltung, damit klar ist, welche Personen zur betroffenen Person Kontakt hatten und welche Art des Kontaktes stattgefunden hat z.B. Sitzplan.

• Weitere Anweisungen erfolgen durch die zuständige Gesundheitsbehörde.

WICHTIG: Wir als Veranstalter dürfen KEINE Informationen an andere Personen, auch nicht an die anderen Teilnehmenden weitergeben. Dies darf nur durch die Gesundheitsbehörde erfolgen (DATENSCHUTZ)!

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EINRICHTUNG EINES COVID KRISENTEAMS

In der Teamsitzung der KBW-Landesstelle vom 22.09.2020 wurden

 Mag. Angelika Stegmayr 0676/8730 4800

 Mag. Norbert Spangler 0676/8730 4802

 Eva Tollinger 0512 2230 4801

als COVID Krisenteam für das KBW Tirol benannt.

Sie stehen in engem Kontakt zum COVID Team der Diözese bzw. zum FORUM Katholischer Erwachsenenbildung.

Im Team der KBW Landesstelle verfügen Bettina Fauler, Norbert Spangler und Angelika Stegmayr über eine Ausbildung zum Covid 19 Beauftragten.

AUFGABEN DES KRISENTEAMS

1. Information und Sensibilisierung über Hygienemaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen von

• MitarbeiterInnen (Haupt- und Ehrenamtlichen)

• ReferentInnen

• KooperationspartnerInnen

• TeilnehmerInnen

2. Unterweisung und Betreuung der Covid 19 Beauftragten für die Veranstaltungen vor Ort.

3. Meldung der Veranstaltungen an die zuständige Gesundheitsbehörde

4. Information über Möglichkeiten des Kontaktmanagements und die Erstellung der dazugehörigen Dokumente

• Postkarten (Platzkarten) können im KBW-Büro angefordert werden

• Kopiervorlage für Platzkarten als Download auf der Homepage

• Anmeldung vorab

• die Teilnehmenden rufen beim Eintritt eine ausgehängte Telefonnummer an, die Anrufliste wird erst nach 4 Wochen händisch gelöscht

WICHTIG: Die TN-Daten dürfen ausschließlich auf Anfrage an die Gesundheitsbehörde weitergegeben werden.

Sie dürfen für keine andere Anwendung genutzt und müssen nach 4 Wochen vernichtet werden.

ANSPRECHPARTNER UND KONTAKTSTELLEN

Wichtige Telefonnummern und Links

 Für Menschen mit Symptomen und/oder Kontakt mit bestätigtem Corona-Fall: 1450

 Kirche und Corona: Häufig gestellte Fragen https://www.dibk.at/Themen/Kirche-und- Coronavirus/Haeufig-gestellte-Fragen

 Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz www.bischofskonferenz.at

 Lockerungsverordnung & weitere Regelungen für die Erwachsenenbildung http://www.forumkeb.at/site/home/aktuelles/article/2950.html

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 Wenn im Zuge einer Veranstaltung auch Speisen und Getränke verabreicht werden (Agape, etc.), gelten die Regelungen für die Gastronomie. Hinweise dazu befinden sich auf www.sichere- gastfreundschaft.at

 Bei allgemeinen Fragen zum Coronavirus: 0800 555 621

 Hotline Land Tirol: Tel. 0800 80 80 30

 Hotline der AGES: Tel. 0800 555 621

 Hotline zu reiserechtlichen Fragen: Tel. 0800 201 211 (werktags von 9 bis 12 Uhr)

 Corona-Sorgen-Hotline (Land Tirol): Tel. 0800 400 120

 Telefonseelsorge: Tel. 142

 Rat auf Draht: Tel. 147 oder im Internet www.rataufdraht.at

Gesundheitsbehörden in den Bezirken

• Bezirk Imst: bh.im.gesundheitswesen@tirol.gv.at , 05412 6996 5331

• Bezirk Innsbruck: g.willi@magibk.at, Tel. 0512 5360

• Bezirk Innsbruck Land: bh.innsbruck@tirol.gv.at , 0512 5344 5198

• Bezirk Kitzbühel: bh.kb.gesundheit@tirol.gv.at , 05356 62131 6473

• Bezirk Kufstein: bh.ku.gesundheitswesen@tirol.gv.at , 05372 606 6142

• Bezirk Landeck: bh.la.gesundheit@tirol.gv.at , 05442 6996 5531

• Bezirk Lienz: bh.lienz@tirol.gv.at , 04852 6633 6672

• Bezirk Reutte: bh.reutte@tirol.gv.at , 05672/6996 5753

• Bezirk Schwaz: bh.schwaz@tirol.gv.at , 05242/6931 5963

WEITERE UNTERLAGEN

Checkliste Veranstaltung mit Covid 19 Prävention

Kontaktprotokoll Covid 19 Verdacht

Aushang Hygienemaßnahmen

Aussendung ReferentInnen

Aussendung Teilnehmende

Unterlagen zur Kontaktdatenerhebung o Kopiervorlage

o Postkarte

Alle zu finden unter www.bildung-tirol.at/download

Impressum Diözese Innsbruck

Katholisches Bildungswerk Tirol

Redaktion: Mag. Angelika Stegmayr, Mag. Norbert Spangler, Eva Tollinger Riedgasse 9

6020 Innsbruck

Telefon 0512 2230 4801 kbw@bildung-tirol.at

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Checkliste Veranstaltung mit Covid 19 Prävention

Veranstalter: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Anschrift

PLZ Ort

Straße, Nr.

Handynummer Mail

Covid 19 Beauftragte/r: (nur ab 51 TeilnehmerInnen:) Name

Anschrift

PLZ Ort

Straße, Nr.

Handynummer Mail

Veranstaltung: Titel der Veranstaltung

Datum Datum

Art der Veranstaltung Vortrag, SelbA-Training, Eltern-Kind-Gruppe, etc. … Erwartete Personenzahl Anzahl, kleiner als 51 Personen

Veranstaltungsort Pfarrsaal, Gemeindesaal, Kindergarten, Kirche, …

Anschrift PLZ Ort

Straße, Nr.

Räumlichkeit ☐ innen ☐ außen ☐ gemischt Ablauf der Veranstaltung

Zeitplan Einlass ab: Uhr Beginn: Uhr Ende: Uhr 3G-Kontrolle durch: Name

Besucherstromleitung Abstände von 2m werden beim Eingang, der 3G-Kontrolle und beim Ausgang eingehalten ☐ JA ☐ NEIN

Einbahnregelung ☐ JA ☐ NEIN

Neuralgische Punkte z.B. Ein- und Ausgangsbereiche, Garderoben, Sanitäranlagen, Gänge gilt es besonders im Blick zu behalten

Maßnahmen zur Kontaktdatenerhebung Platzzuweisung ☐ mit Postkarte

☐ mit Teilnehmerliste

☐ Sitzplan

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Vorbereitung am Veranstaltungsort

Drucksorten ☐ Aushang Hygienemaßnahmen

☐ Sitzplätze kennzeichnen / Postkarten auflegen

☐ Sitze vermessen, nummerieren

☐ Sitzplan erstellen

☐ Ggf. Abstände markieren (Punkte/Linien aufkleben) Hygiene- und

Reinigungskonzept ☐ Desinfektionsmittelspender sind beim Eingang und bei den Sanitäranlagen vorhanden

Flächendesinfektion: Türklinken, Handläufe, Tische …

☐ durch VeranstalterIn vor der Veranstaltung

☐ durch Reinigungspersonal (z.B. Pfarre, Bildungshaus …) Desinfektion der sanitären Anlagen

☐ durch VeranstalterIn vor der Veranstaltung

☐ durch Reinigungspersonal (z.B. Pfarre, Bildungshaus …)

Nach spätestens 3 Stunden für erneute Desinfektion und Reinigung zuständig: Name oder Einrichtung, Empfehlung:

 4x täglich – WC’s (Papierhandtücher, Seifenspender, Toilettenpapier, Handdesinfektion)

 3x täglich – Handläufe, Lichtschalter, Türgriffe etc.

Covid Box für Covid- Verdachtsfälle bei der Veranstaltung (wenn VA

= länger als 4 Stunden)

☐ FFP 2 Masken

☐ Einweghandschuhe

☐ Desinfektionsmittel

☐ Kontaktprotokoll Covid 19 Verdacht

☐ Kugelschreiber Unterweisung der

MitarbeiterInnen ☐ Geltende Maßnahmen

☐ Symptomerkennung

☐ eigene Sicherheit

☐ Kontaktprotokoll Covid 19 Verdacht Durchführung der Veranstaltung

Ansagen zu

Veranstaltungsbeginn ☐ Es braucht einen Mindestabstand von 2m.

☐ Die Teilnehmenden sind verpflichtet die FFP2 Maske dauerhaft zu tragen- auch am Sitzplatz

☐ Ausfüllen der Postkarten zur Kontaktdatenerfassung und des Umgangs mit den Daten (DSGVO)

☐ Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen nach der Veranstaltung in Quarantäne gestellt oder positiv getestet werden, bitten wir Sie, uns

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☐ Hinweis auf Covid 19 Beauftragte/n (ab 51 Teilnehmenden) Notizen Notizen hier eingeben …

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Kontaktprotokoll Covid 19 Verdacht

Veranstaltung:

Ort: Datum: Uhrzeit

Covid 19 Beauftragter

Name:

Mail: Handy

Verdachtsfall

Name Geburtsdatum SV-Nummer

Adresse Handy Mail

Anreise ☐ PKW gemeinsam mit: _______________________________________

☐ öffentlich: _________________________________________________

1. Kontaktperson bei Veranstaltung

Name Geburtsdatum SV-Nummer

Adresse Handy Mail

2. Kontaktperson bei Veranstaltung

Name Geburtsdatum SV-Nummer

Adresse Handy Mail

3. Kontaktperson bei Veranstaltung

Name Geburtsdatum SV-Nummer

Adresse Handy Mail

4. Kontaktperson bei Veranstaltung

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Name Geburtsdatum SV-Nummer

Adresse Handy Mail

Aufenthaltsorte der letzten 24 Stunden >>>

Aufenthaltsorte der letzten 24 Stunden

Datum: Ort von - bis

Anreise mit PKW Kontaktpersonen:

Anreise öffentlich womit:

Datum: Ort von - bis

Anreise mit PKW Kontaktpersonen:

Anreise öffentlich womit:

Datum: Ort von - bis

Anreise mit PKW Kontaktpersonen:

Anreise öffentlich womit:

Datum: Ort von - bis

Anreise mit PKW Kontaktpersonen:

Anreise öffentlich womit:

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QUELLEN

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

214. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der die Verordnung über erste Öffnungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Pandemie erlassen wird (COVID-19- Öffnungsverordnung – COVID-19-ÖV) und die COVID-19-Öffnungsverordnung geändert wird (1. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung)

Diözese Innsbruck: Kirche und Corona: Häufig gestellte Fragen https://www.dibk.at/Themen/Kirche-und-Coronavirus/Haeufig-gestellte-Fragen Stand: 12.04.2021

Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: www.erwachsenenbildung.at:

Rechtsgrundlagen für die Erwachsenenbildung während der COVID-19 Krise

https://erwachsenenbildung.at/themen/eb_in_oesterreich/gesetze/rechtsgrundlagen-covid-19-krise.php Stand 10.5.2021

Hygienehandbuch zu COVID-19 Empfehlungen des BMBWF zum Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung in Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Pflichtschulabschlussprüfung und Vorbereitung und Durchführung zur Berufsreifeprüfung. Wien 2020.

COVID-19-Hygiene- und Präventionshandbuch. Für öffentliche Schulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und eingegliederte Praxisschulen an den Pädagogischen Hochschulen. Wien, 17. August 2020

Handbuch COVID-19: Sicheres und gesundes Arbeiten. Empfehlungen für ein sicheres und gesundes Miteinander in der Arbeitswelt. Bundesministerium Arbeit, Familie und Jugend. Wien, 16. Juni 2020.

Ausbildungsunterlagen zum Covid 19 Beauftragten des WIFI Tirol durch Florian Hulde und Bernhard-Stefan Müller.

Empfehlungen des Bundeskanzleramts zur Durchführung von Elternbildung. Bundeskanzleramt, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien. Stand: 19. Mai 2021

Homepage Sozialministerium:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle- Maßnahmen.html Stand: 11.5.2021

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