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Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 44 vom 5. November 2021

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Academic year: 2022

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Fremdbeiträge, die durch eigene Unterschrift als solche kenntlich gemacht wurden, liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion des Landkreises Günzburg Landratsamt Günzburg

Dienstgebäude:

Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach

An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de

Kreishaus, Robert-Steiger-Str. 5, 86381 Krumbach Telefon (0 82 82) 88 94-0, Telefax (0 82 82) 88 94-44 Landratsamt Günzburg, erscheint in der Regel jeden Freitag Herausgeber und Druck

Amtsblatt

für den Landkreis Günzburg

N A C H R U F

Die Kreisklinik Krumbach trauert um ihren Mitarbeiter

Michael Gurgi-Mondigi

der im Alter von 51 Jahren verstorben ist.

Herr Gurgi-Mondigi war über 12 Jahre als Mitarbeiter in der Verwaltung der Chirurgischen Ambulanz unserer Klinik tätig.

Sein Pflichtbewusstsein sowie sein freundliches und hilfsbereites Wesen waren bei den Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermaßen geschätzt.

Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

Kreisklinik Krumbach

Angela Mändle Gerhard Schumertl

Stv. Kaufmännische Direktorin Personalratsvorsitzender

Das Amtsblatt kann auch im Internet unter

„https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/aktuelles/veroeffentlichungen/amtsblatt “ abgerufen werden.

Nr. 44 vom 5. November 2021

250

(2)

Inhaltsverzeichnis

Lfd. Nr. Inhalt Seite

174 Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2

Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) 251

175 Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in

Krumbach im November 2021 252

176 Außensprechtag des Bezirks Schwaben 252

177 4. Verbandsversammlung des Zweckverbandes

„Hallenbad Nord“ 253

178 Haushaltssatzung des Schulverbandes

Mittelschule Burgau für das Haushaltsjahr 2021 253

Nr. 174

Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Den Firmen Glöckler Erdbau und Glöckler Bau GmbH, vertreten durch Herrn Roman Glöckler, Untere Gasse 1, 89335 Ichenhausen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 28.10.2021, Baubuchnummer B-2021-333 die Bau- genehmigung für einen Dienstleistungsbetrieb mit Baustoff- und Maschinenlager auf dem Grundstück FlNr. 108/2 der Gemarkung Egenhofen erteilt.

Die Bauakten des Baugenehmigungsverfahrens können beim Landratsamt Günzburg, Krankenhausstraße 36, Zimmer 001, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg,

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erheben. In der Klage müs- sen Sie den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen, ferner sol- len Sie einen bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder in Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten beifügen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bauordnungsrechtes abgeschafft. Es besteht keine Mög- lichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkun- gen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebüh- renvorschuss zu entrichten.

251

(3)

- Bei einer erfolgreichen Klage entstehen Ihnen keine Kosten; ist die Klage erfolglos oder wird sie zurückgenommen, hat derjenige, der die Klage eingelegt hat, die Kosten des Klageverfahrens zu tragen.

- Hinweis für den Kostenschuldner: Gemäß Art. 17 Kostengesetz werden für die Dauer einer gewährten Stundung Zin- sen erhoben. Ferner werden für die Dauer einer aufschiebenden Wirkung nach den §§ 80 und 80 a VwGO sowie bei Aussetzung der Vollziehung Zinsen erhoben, soweit eine Anfechtungsklage gegen die Hauptsache bzw. die Kostenfest- setzung endgültig ohne Erfolg geblieben ist. Die Zinsen betragen für jeden vollen Monat einhalb von Hundert der Kos- tenschuld. Zinsen unter 10 Euro werden nicht verlangt. Eine konkrete Zinsberechnung erhält der Kostenschuldner von der Kreiskasse des Landratsamtes Günzburg nach Ablauf der Stundungsfrist bzw. nach Abschluss des Klageverfahrens.

- Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat gemäß § 212 a Absatz 1 Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung.

Az. B-2021-333 Günzburg, 02.11.2021

Nr. 175

Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im November 2021

Das Landratsamt Günzburg hält im November 2021 seine Sprechstunden wie folgt ab:

Schuldnerberatung (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Martin Wiedemann)

Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 18, Tel.-Nr. 08282/8894-28 Mittwochs, von 15.00 bis 17.00 Uhr

nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 08221/95-204 Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

Kreislehrgarten in Krumbach, Mindelheimer Straße 71, Tel.-Nr. 08282/7862 Mittwoch, 03.11.2021 und

Mittwoch, 17.11.2021 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Az. 016-2/2

Günzburg, 03.11.2021

Bekanntmachungen anderer Behörden Nr. 176

Außensprechtag des Bezirks Schwaben Kostenlose Beratung über finanzielle Hilfen

Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung in Fragen der Hilfe zur Pflege und der Eingliede- rungshilfe für behinderte Menschen an.

Unter „Hilfe zur Pflege“ versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige Menschen, die in stationären Pflegehei- men leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen.

Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen für Kleinkinder bis zu Senioren, von Frühförde- rung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim.

Der nächste Sprechtag findet - in Krumbach

am Mittwoch, 17. November 2021, von 9.00 – 11.00 Uhr im Kreishaus Krumbach, Robert-Steiger-Straße 3, 86381 Krumbach, Besprechungszimmer

statt. Eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.-Nr. 0821/3101-216 (Frau Grimm) oder unter der E-Mail buergerbera- tung@bezirk-schwaben.de.

Augsburg, 03.11.2021 Bezirk Schwaben Pressestelle

252

(4)

Nr. 177

4. Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Hallenbad Nord“

Am Dienstag, 16.11.2021, 10.00 Uhr, findet im Zehntstadel, Bürgersaal 1. Obergeschoss, Schloßhof 2, 89340 Leipheim die 4. Verbandsversammlung des Zweckverbands „Hallenbad Nord“ statt.

T a g e s o r d n u n g:

Öffentlicher Teil 1. Begrüßung

2. Personalplan für die Geschäftsstelle

3. Haushaltssatzung 2022, Wirtschaftsplan 2022 und Verbandsumlage 2022 4. Sonstiges

Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Günzburg, den 02.11.2021 Christian Konrad

Verbandsvorsitzender

Nr. 178

HAUSHALTSSATZUNG des SCHULVERBANDES MITTELSCHULE BURGAU für das Haushaltsjahr 2021 I.

Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 des Geset- zes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulver- band folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 952.500 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 260.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den ein- schlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 612.530 € festgesetzt (Umlagesoll).

b) Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl (nach dem Stand vom 01. Oktober 2020) herangezogen.

c) Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2020 von insgesamt 240 Schülern (ohne

Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im Verwaltungshaushalt 2.552,21 €.

253

(5)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

§ 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Burgau, 01.10.2021

SCHULVERBAND MITTELSCHULE BURGAU Martin Brenner

Schulverbandsvorsitzender

II.

Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 27.08.2021, Nr. 20 Az. 9412.0, festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art.67 bzw.71 GO in Verbindung mit Art.9 BaySchFG und Art.40 KommZG enthält.

III.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und allen weiteren Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO für die ge- samte Zeit ihrer Wirksamkeit bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Stadt Burgau auf Zi.Nr. 27 innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

Burgau, 01.10.2021

SCHULVERBAND MITTELSCHULE BURGAU Martin Brenner

Schulverbandsvorsitzender

Dr. Hans Reichhart Landrat

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