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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 04. Januar Nr. 1 2013

I n h a l t :

1 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gymnasium Gaimers- heim für das Haushaltsjahr 2013

2 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Altenheim Pförring für das Haushaltsjahr 2013

Bekanntmachungen anderer Behörden

Zweckverbandes Gymnasium Gaimersheim

1 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gymnasium Gaimersheim für das Haushaltsjahr 2013

I.

Auf Grund des § 18 der Verbandssatzung und des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 624.000 € und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 350.000 € festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

im Vermögenshaushalt wird auf 30.000 €

festgesetzt.

§ 4

(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt

werden soll (Betriebskostenumlage), wird auf 575.310 € (Umlagesoll) festgesetzt.

(2) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt

werden soll (Investitionsumlage), wird auf 350.000 € (Umlagesoll) festgesetzt.

§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 €

festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

II.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab dem Tag der amtlichen Bekanntmachung eine Woche lang im Landratsamt Eichstätt, Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gymnasium Gaimers- heim, Zimmer-Nr. 108, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.

Eichstätt, den 02. Januar 2013

Zweckverband Gymnasium Gaimersheim gez. Anton K n a p p , Verbandsvorsitzender

Zweckverband Altenheim Pförring

2 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckver- bandes Altenheim Pförring für das Haushaltsjahr 2013 Nach § 18 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Altenheim Pförring vom 29.08.1994, zuletzt geändert am 07.12.2000 in Verbin- dung mit Art. 41 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenar- beit (KommZG), Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung des Zweckverban- des Altenheim Pförring:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit fest- gesetzt, er schließt

im Erfolgsplan

in den Erträgen mit 1.947.000,-- €

in den Aufwendungen mit 1.987.800,-- €

und

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit 230.000,-- € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,-- € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- gensplan wird auf 500.000,-- € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 200.000,-- € festge- setzt.

§ 5

1. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Erfolgsplan nicht gedeckten Bedarfes der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes Altenheim Pförring umgelegt werden soll (Betriebskostenumlage) wird auf 50.000,-- € festgesetzt (Umlagesoll).

A M T S B L A T T

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 1 vom 04. Januar 2013 Seite: 2

2. Die Höhe des im Vermögensplan nicht gedeckten Bedarfes für In- vestitionen (Investitionskostenumlage) wird auf 60.000,-- € (Umlagesoll) festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2013 in Kraft.

Pförring, 27.12.2012

gez. S a m m i l l e r , Verbandsvorsitzender

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