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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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A M T S B L A T T

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 18. Mai Nr. 20 2007

I n h a l t : 89 Kreisausschusssitzung am 25.05.2007 90 Übungen der Bundeswehr

91 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Vorläufige Zulassung des vorzeitigen Beginns des Landrats- amtes Eichstätt vom 11. Mai 2007, Sg. 51 Az. 172.1 zur Änderung Leichtmetallgießerei mit -schmelzanlagen durch die Firma Jura-Guss GmbH, Industriestraße 5, 92339 Beilngries 92 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungs-

gemeinschaft Pförring für das Haushaltsjahr 2007

Bekanntmachungen des Landratsamtes

89 Kreisausschusssitzung

Am Freitag, 25. Mai 2007, 09.00 Uhr, findet im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Eichstätt, Zi.-Nr. 204, Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt, eine Kreisausschusssitzung mit folgender Tagesordnung statt:

I. Öffentlicher Teil

1. Bestellung des Landkreiswahlleiters und eines Stellvertreters 2. Vorlage der Jahresrechnung 2006 des Landkreises Eichstätt

gem. Art. 88 Abs. 2 der Landkreisordnung

3. Vorlage des Jahresabschlusses 2006 für das Sondervermögen „Kliniken im Naturpark Altmühltal“

4. Erhöhung der Eintrittspreise für das Hallenbad Beilngries 5. Richtlinien zur Altersteilzeit

6. Verschiedenes

Die Sitzung wird mit dem nichtöffentlichen Teil fortgesetzt.

90 Übungen der Bundeswehr

Die Bundeswehr führt am 30.05.2007 beim Standortübungsplatz Hepberg eine Übung durch.

Ersatzansprüche für evtl. Schäden durch die Bundeswehr sind über die Gemeinde bei dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Ingolstadt, Esplanade 27, zu melden.

Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekannt- machung (ggf. auch in abgelegenen Gemeindeteilen und Gehöften) und die Verständigung der Jagdberechtigten zu sorgen und auf die Fristen für die Anmeldung von Manöverschäden hinzuweisen.

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Die Bestimmungen über Räum- und Fundmunition und die einschlägigen Strafbestimmungen sind zu beachten.

91 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Vorläufige Zulassung des vorzeitigen Beginns des Land- ratsamtes Eichstätt vom 11. Mai 2007, Sg. 51 Az. 172.1 zur Änderung Leichtmetallgießerei mit -schmelzanlagen durch die Firma Jura-Guss GmbH, Industriestraße 5, 92339 Beilngries

Öffentliche Bekanntmachung

Die Firma Jura-Guss GmbH hat die Genehmigung zur Änderung (Errichtung, Verlegung und Betrieb) der Leichtmetallgießerei mit - schmelzanlagen auf ihrem Betriebsgelände Industriestraße 5, 92339 Beilngries (Grundstücke Fl.Nrn. 1050, 1051, 1051/1, 1052, 1052/1, 1052/3, 1053 und 1054/1, Gemarkung Beilngries) beantragt. Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1053, Gemarkung Beilngries eine neue Schmelzhalle zu errichten. Drei der vorhandenen Schmelz- öfen werden in die neue Halle verlegt, ein neuer Schmelzofen wird dort aufgestellt, die restlichen vorhandenen (alten) Schmelzöfen werden stillgelegt und abgebaut. Die maximale Kapazität der künf- tigen Leichtmetallgießerei und -schmelzerei wird max. 19,5 t pro Tag betragen. Das Vorhaben wird im Rahrem eines immissionsschutz- rechtlichen Genehmigungsverfahrens überprüft. Im Zuge dieses Ver- fahrens war nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung in einer sog. Einzelfalluntersuchung zu be- urteilen, ob für das Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

Das Vorhaben wurde einer Standortvorprüfung nach § 3c Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 3.5.3 Spalte 2, Anlage 2, § 3b UVPG unterzogen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Än- derungen der Leichtmetallgießerei mit -schmelzanlagen keine erheb- lich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Infolgedessen ist eine Umwelt- verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich, § 3a Satz 1, § 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG. Diese Feststellung wird nach § 3a Satz 2 UVPG öffentlich bekanntgegeben.

Weitere Informationen hierzu werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Um- weltinformationen beim Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet 51, Zimmer-Nr. 131, I. Stock, Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt, Tel.

08421/70-332 zugänglich gemacht.

Mit Bescheid vom 11. Mai 2007, Sg. 51 Az. 172.1 erteilte das Landratsamt Eichstätt der Firma Jura-Guss GmbH die vorläufige Zulassung des vorzeitigen Beginns zur Errichtung der neuen Schmelzofenhalle auf dem Grundstück Industriestraße 5, 92339 Beilngries (Fl.Nr. 1053, Gemarkung Beilngries).

Hiermit wird der verfügende Teil des Bescheides und die Rechts- behelfsbelehrung nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 21a 9. BImSchV (Verordnung über das Geneh- migungsverfahren) öffentlich bekanntgemacht.

1. Gegenstand der Zulassung

Die Firma Jura-Guss GmbH, Industriestraße 5 in 92339 Beilngries erhält nach näherer Bestimmung der Nr. I.2 und unter den Auflagen und Bedingungen der Nr. II. die vorläufige immissionsschutzrecht- liche Zulassung zum vorzeitigen Beginn für folgende vorbereitende Tätigkeiten - Errichtung der neuen Schmelzofenhalle - auf dem Grundstück Fl.Nr. 1053, Gemarkung Beilngries (Ausführung als

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 20 vom 18. Mai 2007 Seite: 2

Stahlkonstruktion, Eindeckung: Sandwichelemente, Dachneigung:

13°, L=30,70m, B=16,40m, H=11,369m).

2. Planunterlagen

Der vorläufigen Zulassung liegen die eingereichten Planunterlagen zugrunde.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht München in 80335 München, Bayerstraße 30 oder Postfach 20 05 43, 80005 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift bei- gefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen fünf Ab- schriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweis: Die Erhebung der Klage durch Email ist nicht zulässig.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Nebenbestimmungen, dessen Begründung und den dazuge- hörigen Antragsunterlagen kann in der Zeit von Montag, 21.05.2007 bis einschließlich Montag, 04.06.2007 bei folgenden Stellen ein- gesehen werden:

1. Landratsamt Eichstätt,

Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt, I. Stock, Zimmer-Nr. 131 (Mo. - Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.00 Uhr),

2. Stadt Beilngries

Hauptstraße 24, 92339 Beilngries, I. Stock, Zimmer-Nr. 15 (Mo.-Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo.-Di. 14.00 – 16.00).

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid sowohl gegenüber denjenigen, die Einwendungen erhoben haben als auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zuge- stellt. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides gilt entsprechend.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landratsamt Eichstätt, Sach- gebiet 51 Umweltschutz, 85071 Eichstätt schriftlich angefordert werden (Montag, 21.05.2007 bis einschließlich Mittwoch, 04.07.2007).

Eichstätt, den 11.05.2007 Landratsamt Eichstätt

gez. M i t t e r m ü l l e r , Regierungsdirektor

Bekanntmachungen anderer Behörden

92 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwal- tungsgemeinschaft Pförring für das Haushaltsjahr 2007

I.

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 und 10 VGemO sowie Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Pförring folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 1.142.920,-- €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 1.448.400,-- € festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwal- tungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Pförring umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 490.240,-- € festgesetzt (Umlagesoll). Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pförring hatten am 30.06.2006 insgesamt 6.343 Einwohner. Für die Bemessung der Umlage im Verwaltungs- haushalt nach der Einwohnerzahl wird der Betrag je Einwohner auf 77,29 € festgesetzt.

(2) Die Umlagen im Verwaltungshaushalt gemäß Verbands- regelung werden auf 454.550,-- € festgesetzt.

(3) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Ver- mögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft Pförring umgelegt werden soll (Investitionsumlage), wird auf 10.000,-- € festgesetzt (Umlagesoll). Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Pförring hatten am 30.06.2006 insgesamt 6.343 Einwohner. Für die Bemessung der Umlage im Vermögens- haushalt nach der Einwohnerzahl wird der Betrag je Einwohner auf 1,58 € festgesetzt.

(4) Die Investitionsumlagen gemäß Verbandsregelung werden auf 975.000,-- € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 190.000,-- € fest- gesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und (oder) den Stellenplan

beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft.

Pförring, 10.05.2007

Verwaltungsgemeinschaft Pförring

gez. S a m m i l l e r, Gemeinschaftsvorsitzender II.

Das Landratsamt Eichstätt hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft.

III.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eine Woche lang nach Bekanntgabe zur Ein- sichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, 85104 Pförring, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.2 bereit liegen.

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