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FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT AMTSBLATT

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A M T S B L A T T

FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt

Freitag, 9. Mai Nr. 19 2008

I n h a l t :

101 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Schulzentrum Eichstätt-Schottenau für das Haushaltsjahr 2008 und öffentliche Auflegung des Haushaltsplanes

102 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigungs- gruppe Anlautertal, Landkreis Eichstätt für das Haushaltsjahr 2008

103 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008 und öffentlichen Auflage des Haushaltsplanes der Gemeinde Lenting nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

Bekanntmachungen anderer Behörden

Zweckverband Schulverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau

101 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweck- verbandes Schulzentrum Eichstätt-Schottenau für das Haushaltsjahr 2008 und öffentliche Auflegung des Haus- haltsplanes

Aufgrund des § 19 der Verbandssatzung und des Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schul- zentrum Eichstätt-Schottenau am 10.05.2008 folgende Haushalts- satzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO bekanntgemacht wird.

H a u s h a l t s s a t z u n g

des Zweckverbandes Schulzentrum Eichstätt-Schottenau

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 1.691.000,00 € und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf je 112.000,00 € festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Ver- waltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt werden soll (Bewirtschaftungskostenumlage), wird auf 1.357.850 € festgesetzt (Umlagesoll).

(2) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägi- gen Bestimmungen auf die Mitglieder des Zweckverbandes umgelegt werden soll (Investitionsumlage), wird auf 82.000 € festgesetzt (Um- lagesoll).

(3) Für die Bemessung der Umlage ist § 17 der Verbands- satzung maßgebend.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Laut Schreiben vom 28.04.2008 der Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde beinhaltet diese Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gem. Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Bekannt- machung eine Woche lang bei der Geschäftsstelle des Zweckver- bandes im Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1, Zimmer Nr. 108, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.

Eichstätt, 5. Mai 2008

Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau gez. K a p p , Landrat und Verbandsvorsitzender

Zweckverband Abwasserbeseitigungsgruppe Anlautertal

102 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbe- seitigungsgruppe Anlautertal, Landkreis Eichstätt für das Haushaltsjahr 2008

Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 40/41 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 66.120 € und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 504.800 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen sind nicht vorgesehen.

(2)

Amtsblatt für den Landkreis und die Stadt Eichstätt Nr. 19 vom 9. Mai 2008 Seite: 2

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbe- triebes sind nicht vorgesehen.

§ 4

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 € festge- setzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2008 in Kraft.

Titting, den 6. Mai 2008

gez. H e i ß, Verbandsvorsitzender

Gemeinde Lenting

103 Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2008 und öffentlichen Auflage des Haushaltsplanes der Gemeinde Lenting nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat Lenting am 08.04.2008 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO nach rechtsaufsichtlicher Prüfung mit Schreiben vom 28.04.2008 des Land- ratsamtes Eichstätt bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit fest- gesetzt;

er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.386.091 € und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.957.776 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A Hebesatz 300 v. H.

Grundsteuer B Hebesatz 275 v. H.

Gewerbesteuer Hebesatz 340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft.

Die Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO amtlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen für die Dauer der Gültigkeit im Rathaus der Gemeinde Lenting, Rathausplatz 1, 85101 Lenting, Zimmer 2, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zur Einsicht bereit.

Lenting, 06.05.2008

gez. Ludwig W i t t m a n n , 1. Bürgermeister

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