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Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates betreffend UNESCO Weltnaturerbe SCHWEIZER ALPEN Jungfrau-Aletsch (SAJA); Rahmenkredit 2013 - 2015 1. Zusammenfassung

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Academic year: 2022

Aktie "Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates betreffend UNESCO Weltnaturerbe SCHWEIZER ALPEN Jungfrau-Aletsch (SAJA); Rahmenkredit 2013 - 2015 1. Zusammenfassung"

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Grossen Rates betreffend

UNESCO Weltnaturerbe SCHWEIZER ALPEN Jungfrau-Aletsch (SAJA); Rahmenkredit 2013 - 2015

1. Zusammenfassung

Am 5. bzw. 15. Juni 2012 haben das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Kanton Wallis die Programmvereinbarung betreffend die Programmziele im Bereich UNESCO Weltnaturerbe SCHWEIZER ALPEN Jungfrau-Aletsch (SAJA) für die Jahre 2012 – 2015 (im Folgenden: PV SAJA) unterzeichnet. Die PV SAJA bezieht sich auf das gesamte Gebiet des UNESCO Welt- naturerbes SAJA und somit auch auf die im Kanton Bern gelegenen Teile. Im Einverständnis mit dem Kanton Bern hat der Kanton Wallis wie in der voraus gegangenen Programmperiode 2008 – 2011 beim Abschluss der PV SAJA die Federführung gegenüber dem Bund über- nommen, da es das BAFU ablehnt, bei kantonsübergreifenden Weltnaturerbestätten mit allen beteiligten Kantonen eine Programmvereinbarung abzuschliessen. Die Zusammenarbeit der Kantone Bern und Wallis im Bereich des Weltnaturerbes SAJA in der Programmperiode 2012- 2015 wird in einer entsprechenden interkantonalen Vereinbarung geregelt. Demnach leisten der Kanton Bern und der Kanton Wallis in den Jahren 2012 – 2015 je Beiträge von maximal CHF 1 Mio. an das SAJA. Zur Finanzierung der Staatsbeiträge des Kantons Bern an Pro- gramme und Projekte der Stiftung SAJA in den Jahren 2013 – 2015 wird hiermit ein dreijähri- ger Rahmenkredit in der Höhe von CHF 600’000.- beantragt. Zusätzlich leistet der Kanton Bern gestützt auf RRB 3585/2002 aus den Mitteln des Lotteriefonds noch bis 2014 jährliche Sockelbeiträge von CHF 75'000.- an das SAJA.

Der Staatsbeitrag für das Jahr 2012 in der Höhe von CHF 175'000.- wird durch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) zu Lasten Konto 362000 ausbezahlt, sobald der Re- gierungsrat den JGK-Direktor mittels separatem Beschluss ermächtigt hat, die interkantonale Vereinbarung mit dem Kanton Wallis zu unterzeichnen.

Damit ab der nächsten Programmperiode (2016 – 2019) eine zeitliche Synchronisierung der Rahmkredits- und Programmvereinbarungsdauer erreicht werden kann, wird für den Rest der bereits angelaufenen Programmperiode ein dreijähriger Rahmenkredit beantragt. Ab 2016 sol- len analog der Dauer und Fristigkeit der Programmvereinbarungen mit dem Bund jeweils vier- jährige Rahmenkredite bewilligt werden.

2. Rechtliche Grundlagen

Mit dem vom Grossen Rat am 1. Februar 2012 beschlossenen Gesetz über die Pärke von na- tionaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG; BSG 426.51) besteht ab dem 1. Januar 2013 eine eigenständige formell-gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Staatsbeiträ- gen zugunsten des Weltnaturerbes. Nach Art. 20 PWG ist der Grosse Rat abschliessend (un- ter Ausschluss des fakultativen Finanzreferendums) für die Bewilligung der entsprechenden Rahmenkredite zuständig.

- Gesetz vom 1. Februar 2012 über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturer- be (PWG; BSG 426.51), in Kraft ab 1.1.2013

- Gesetz vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG, BSG 620.0), Art. 46, Art. 48 Abs. 2 Bst. a, Art. 53

- Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV, BSG 620.1), Art. 149

- Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG, BSG 641.1)

- Richtplan Kanton Bern vom 27. Februar 2002 (RRB 0684 vom 27.2.2002), Stand 15. Au- gust 2011 (RRB 1000 vom 8.6.2011), Massnahme E_07.

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3. Vorgeschichte

Am 13. Dezember 2001 wurde das Gebiet Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn (ursprünglich JAB, heute SCHWEIZER ALPEN Jungfrau-Aletsch SAJA) vom Welterbekomitee der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, UNESCO) auf Antrag des Bundesrates als erstes Natur- gut in der Schweiz in die sog. Welterbeliste aufgenommen. Im Juni 2007 wurde der Perimeter des Weltnaturerbes um 285 km2 auf 824 km2 erweitert, davon liegen ziemlich genau 50 Pro- zent im Kanton Bern. Bezieht man das gesamte Gemeindegebiet der total 25 Standortge- meinden1 ein, umfasst die Welterbe-Region eine Fläche von 1'629 km2, in der rund 35‘000 Einwohner leben. Nach der Anerkennung als Weltnaturerbe gründeten die beteiligten Ge- meinden die Trägerschaft des SAJA, die ursprünglich als Verein und seit 2008 als Stiftung or- ganisiert ist.

Zum UNESCO Weltnaturerbe SAJA hat der Regierungsrat im kantonalen Richtplan bereits frühzeitig ein Massnahmenblatt erlassen (ursprünglich Massnahmenblatt R_04, heute Mass- nahmenblatt E_07). Darin wird festgehalten, dass der Kanton Bern die Trägerorganisation und die betroffenen Gemeinden bei der Erhaltung des UNESCO Weltnaturerbes SAJA für die Nachwelt unterstützt, indem er mit finanziellen Anreizen und flankierenden Massnahmen dar- auf hinwirkt, dass dieses Weltnaturerbe für die Nachwelt erhalten werden kann. Weiter unter- stützt der Kanton insbesondere die Erarbeitung und Umsetzung der Managementpläne zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung des UNESCO Weltnaturerbes SAJA. Diese Regelun- gen wurden sinngemäss in das PWG überführt (s. insbes. Art. 1, 7, 11, 13, 14, 16, 18, 19 und 20).

4. Kantonale Beiträge 2002 – 2011

Mit RRB 3538 vom 16. Oktober 2002 bewilligte der Regierungsrat zum Aufbau der Träger- schaft des damaligen JAB (heute SAJA) einen Beitrag von CHF 900’000.- aus dem kantona- len Lotteriefonds. Dieser Betrag wurde auf ein Sperrkonto überwiesen, aus dem während 12 Jahren jährliche Tranchen von CHF 75’000.- ausbezahlt werden. Die letzte Tranche wird 2014 fällig. Als Starthilfebeitrag sind diese Beiträge reserviert zur Deckung der allgemeinen Kosten des Managementzentrums während der Aufbauphase.

In den Jahren 2006 und 2007 bewilligte der Kanton zudem Beiträge an Projekte in den Berei- chen Monitoring / Wissensmanagement, Besucherlenkung und Sichtbarmachung / Umweltbil- dung in der Höhe von CHF 130’000.-, welche aufgrund von Verzögerungen bei der Umset- zung der betreffenden Projekte nicht ausgeschöpft wurden. Gleichzeitig zeigte sich jedoch, dass die aus dem kantonalen Lotteriefonds entnommenen jährlichen Sockelbeiträge für die Umsetzung des Managementplans des SAJA während der Programmperiode 2008 – 2011 nicht ausreichen würden. Um die Programmbeiträge des Bundes und die Beiträge des Kan- tons Wallis an das SAJA während dieser Programmperiode sicherzustellen und die Umset- zung des Managementplans nicht zu gefährden, bewilligte der Regierungsrat am 12. August 2009 für die Periode 2009 – 2011 einen Rahmenkredit von total CHF 446’700.- für die Aus- richtung von Staatsbeiträgen an das SAJA (RRB 1370/2009). Dieser Rahmenkredit stützte sich auf verschiedene Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen, da zu diesem Zeitpunkt ei- ne spezifische Rechtsgrundlage für die finanzielle Unterstützung des Weltnaturerbes im Kan- ton Bern fehlte.

Ab 2003 bis Ende 2011 hat der Kanton Bern der Trägerschaft SAJA Staatsbeiträge in der Hö- he von total CHF 576'000.- gewährt. Zu Lasten des kantonalen Lotteriefonds wurden zudem in derselben Periode Sockelbeiträge von gesamthaft CHF 675'000.- ausbezahlt.

1) Im Kanton Bern sind dies die acht Gemeinden Grindelwald, Guttannen, Kandersteg, Innertkirchen, Lauterbrunnen, Meiringen, Reichenbach i.K. und Schattenhalb.

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5. Kantonale Beiträge in der Programmperiode 2012 – 2015 5.1 Tätigkeitsprogramm und Budget SAJA

Als Grundlage für die PV SAJA, die das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Kanton Wallis am 5. bzw. 15. Juni 2012 unterzeichnet haben, dient das mit dem BAFU und den Kantonen konsolidierte 4-Jahresprogramm 2012 – 2015. Darin werden die Programme und Projekte der Trägerschaft SAJA detailliert beschrieben und das folgende Budget festgelegt, das von Kan- tonsbeiträgen in der Höhe von je CHF 1'000'000.- ausgeht.

Programm- schwer- punkt

Projekte Budget

2012-15

Beiträge Bund

Beiträge Kt. Wallis

Beiträge Kt. Bern Koordinieren Welterbemanagement 1'060’800 381'353 199'787 199'787

Vernetztes Wissen 440'000 101’604 53’229 53’229

Monitoring und Controlling 440'000 152’406 79’844 79’844 Erhalten Anreiz zur Werterhaltung 380'000 127’005 66’537 66’537 Aufwertung des Welterbes 488'000 206’595 108’233 108’233 Aufbau Risikomanagement 380'000 143’940 75’408 75’408 Zeigen Informationssystem 940'000 287’878 150’816 150’816

Bildung zur nachhaltigen Entwick- lung

520'000 152’406 79’844 79’844

World nature Forum 520'000 135’472 70’972 70’972

Erleben Touristische Welterbeangebote 280'000 50’802 26’615 26’615 UNESCO-Destination Schweiz 300'000 93’137 48’793 48’793 Jährlicher Welterbe-Event 320'000 76’203 39’922 39’922

Total 6'068'800 1'908’800 1'000’000 1'000’000

Hinweis: Nicht aufgeführt sind Beiträge der Welterbe-Gemeinden (total CHF 600'000) sowie Beiträge von Dritten inkl. Sponsoring (total CHF 760'000).

5.2 Zusammensetzung der kantonalen Beiträge 2012 – 2015

Die Programmperiode 2012 – 2015 ist für den Kanton Bern eine Übergangsperiode: Zum Ei- nen laufen auf Ende 2014 die Sockelbeiträge aus dem kantonalen Lotteriefonds aus, und zum Anderen tritt mit dem PWG, das der Grosse Rat am 1. Februar 2012 angenommen hat, ab dem 1. Januar 2013 eine formell-gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Staatsbeiträ- gen an die Trägerschaften des Weltnaturerbes in Kraft, wobei nach Art. 20 PWG der Grosse Rat für die Bewilligung des entsprechenden Rahmenkredits zuständig ist.

Die Staatsbeiträge des Kantons Bern von maximal CHF 1'000'000.- für die Periode 2012 – 2015 setzen sich deshalb aus drei Teilbeiträgen zusammen:

1) den restlichen Sockelbeiträgen aus dem kantonalen Lotteriefonds in der Höhe von total CHF 225'000.-. (je CHF 75'000.- in den Jahren 2012 – 2014).

2) den Staatsbeiträgen aus dem beantragten Rahmenkredit in der Höhe von total CHF 600'000.- (in den Jahren 2013 – 2015).

3) einem ergänzenden Beitrag von CHF 175'000.- für das Jahr 2012, den die JGK zu Lasten Konto 362000 verfügt, sobald der Regierungsrat den JGK-Direktor ermächtigt hat, die in- terkantonale Vereinbarung mit dem Kanton Wallis zur Zusammenarbeit in der Periode 2012 – 2015 betreffend das UNESCO Weltnaturerbe SAJA zu unterzeichnen.

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5.3 Hintergründe und Erwägungen

Die angemessene Mitfinanzierung durch die beteiligten Kantone ist die Voraussetzung, damit das SAJA in der Programmperiode 2012 – 2015 von Bundesbeiträgen in der Höhe von CHF 1'908'800.- profitieren kann.

Mit dem PWG, das der Grosse Rat am 1. Februar 2012 (in erster und einziger Lesung) ange- nommen hat, besteht ab dem 1. Januar 2013 eine formell-gesetzliche Grundlage für die Ge- währung von Staatsbeiträgen an die Trägerschaften des Weltnaturerbes. Mit der deutlichen Zustimmung zum PWG hat der Grosse Rat zum Ausdruck gebracht, dass er die Bedeutung des Weltnaturerbes anerkennt und gewillt ist, die nötigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Mit der Genehmigung des vorliegenden Rahmenkredits bekräftigt der Grosse Rat, dass er sich der Verantwortung des Kantons Bern für das UNESCO Weltnaturerbe bewusst ist und dass der Kanton Bern bereit ist, sich ebenso wie der Kanton Wallis an der Finanzierung des SAJA zu beteiligen.

Aufgrund eines Sparbeschlusses vom 1. Juli 2009 hat der Regierungsrat die Staatsbeiträge an das UNESCO Weltnaturerbe SAJA für die Jahre 2010 und 2011 um je CHF 100'000.- ge- kürzt. Diese Kürzung erfolgte sehr kurzfristig und führte dazu, dass die Trägerschaft SAJA bis Ende 2011 nicht alle der geplanten und in der Programmvereinbarung mit dem BAFU für die Periode 2008 – 2011 vorgesehenen Leistungen erbringen konnte. Das BAFU und der Kanton Wallis haben dazumal darauf verzichtet, ihre Beiträge ihrerseits zu kürzen, zumal die Träger- schaft SAJA ansonsten in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten wäre. Würde der Kanton Bern seine Staatsbeiträge für die Periode 2012-2015 erneut kürzen, würde dies von den Partnern (Trägerschaft SAJA, Kanton Wallis, BAFU, Standortgemeinden, private Sponso- ren) nicht verstanden und die weitere Zusammenarbeit zur Erhaltung und Entwicklung des Weltnaturerbes wie auch die Glaubwürdigkeit des Kantons Bern wären ernsthaft in Frage ge- stellt.

6. Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton

Neben den Beiträgen aus dem Rahmenkredit in der Höhe von maximal CHF 600'000.- erge- ben sich aus dem Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen für den Kanton Bern. Weitere Beiträge des Kantons an das SAJA sind während der Periode 2012 – 2015 ausgeschlossen.

7. Personelle Auswirkungen auf den Kanton

Der vorliegende Rahmenkreditbeschluss hat keine personellen Auswirkungen. Die für den Vollzug des vorliegenden Beschlusses anfallenden Arbeiten werden im Rahmen der vorhan- denen personellen Ressourcen bewältigt.

8. Auswirkungen auf die Wirtschaft

Das international bekannte und arrivierte Label „UNESCO Weltnaturerbe“ ist ein willkomme- nes Marketingargument für den Tourismus im und um das Weltnaturerbegebiet SAJA. Inso- fern ergibt sich in den Gemeinden und Regionen im Einzugsgebiet des SAJA ein positiver Ef- fekt für die (Tourismus-)Wirtschaft. Neue oder zusätzliche Einschränkungen für die Wirtschaft ergeben sich durch das Label „Weltnaturerbe“ nicht.

9. Auswirkungen auf die Gemeinden

Die Gemeinden im Gebiet des Weltnaturerbes SAJA engagieren sich selber personell, finan- ziell und auch ideell in der Trägerschaft des SAJA. Durch die Beiträge der Kantone und des Bundes werden die Anstrengungen der Gemeinden honoriert und unterstützt. Die positiven wirtschaftlichen Effekte wirken sich auch auf die Gemeinden aus.

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10. Antrag

Aus den dargelegten Gründen beantragt die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, dem Rahmenkredit 2013 – 2015 von CHF 600'000.- zuzustimmen.

Bern, 5. September 2012 Justiz-, Gemeinde- und

Kirchendirektion

Christoph Neuhaus Regierungsrat

- RRB-Entwurf

Referenzen

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